Restwertermittlung bei finanzierten Fahrzeugen: BGH bleibt vage

Der BGH ist der Ansicht, die Restwertermittlung bei finanzierten Fahrzeugen hat – gegebenenfalls – auf dem überregionalen Markt zu erfolgen. Bisher galt dies bereits für Leasingfahrzeuge und Fahrzeuge von Autohäusern. Laut dem BGH könnten sich bestimmte Sicherungsgeber allerdings auch mit dem Verkauf gebrauchter Kfz befassen.

Der BGH ist der Ansicht, die Restwertermittlung bei finanzierten Fahrzeugen hat – gegebenenfalls – auf dem überregionalen Markt zu erfolgen. Bisher galt dies bereits für Leasingfahrzeuge und Fahrzeuge von Autohäusern. Laut dem BGH könnten sich bestimmte Sicherungsgeber allerdings auch mit dem Verkauf gebrauchter Kfz befassen.

In seinem dem Urteil, 25.03.2025, VI ZR 174/24 ging es nun explizit um die VW-Bank.

Begründung des BGH:

„Vielmehr ist - mit dem Berufungsgericht - darauf abzustellen, ob es sich wie in den bisher entschiedenen Fällen eines Autohauses (vgl. Senatsurteil vom 25. Juni 2019 - VI ZR 358/18, VersR 2019, 1235 Rn. 15, 19) und eines Leasinggebers (vgl. Senatsurteil vom 2. Juli 2024 - VI ZR 211/22, NJW 2024, 3069 Rn. 24) bei dem konkreten geschädigten Sicherungsnehmer um ein Unternehmen handelt, welches sich jedenfalls auch mit dem Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen befasst. Dies mag zwar bei den meisten Finanzdienstleistern nicht der Fall sein, kann jedoch für die in den VW-Konzern als Tochtergesellschaft eingebundene Automobil-Bank ohne weitere Aufklärung im Tatsächlichen nicht von vornherein ausgeschlossen werden.“

Der BGH kommt also nicht zu der Annahme, dass sich die VW-Bank mit dem Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen befasst, schließt dies aber auch nicht aus. Eine Beweisaufnahme hierzu unterblieb nämlich in dem Verfahren.

Für die Praxis bedeutet das: Der Sachverständige sollte sich bei Gutachtenerstellung bereits erkundigen, ob das Fahrzeug finanziert ist. Wenn die Finanzierung über eine Bank läuft, die auf das Automobilgeschäft spezialisiert ist, wie VW- oder Ford-Bank, aber auch BDK und sicherlich die Santander, sollten sicherheitshalber überregionale Restwertangebote eingeholt werden. Gerade die Santander betreibt mit autoboerse.de schließlich eine eigene Gebrauchtwagenverkaufsplattform.

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Quelle:

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