Schmerzensgeld
Nach einem Verkehrsunfall können Sie Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Dieses soll die immateriellen Schäden, wie körperliche und seelische Beeinträchtigungen, ausgleichen. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

Zu den Ersatzansprüchen bei Verletzungen nach einem Verkehrsunfall, zu denen ein Rechtsanwalt im Verkehrsrecht zu Rate gezogen wird, gehört auch das Schmerzensgeld. Das Schmerzensgeld soll Beeinträchtigungen des körperlichen und seelischen Wohlbefindens ausgleichen. Es soll also einen immateriellen Schaden ersetzen.Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach der Art der erlittenen Verletzungen, der Intensität der Schmerzen, dem Umfang und der Anzahl operativer Maßnahmen, der Dauer und dem Grad der Minderung der Erwerbstätigkeit sowie nach dem Vorhandensein etwaiger Dauerschäden. Schmerzensgelderhöhend kann sich auch der Verlust von Lebensfreuden auswirken wie z.B. Sport oder ein Urlaub.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.
Auch wenn Sie nicht das Fahrzeug führen, so haften Sie als Halter Ihres Fahrzeuges stets für einen Schaden, den ein anderer Fahrer mit Ihrem Fahrzeug verursacht hat. Diese Haftung ist sogar verschuldensunabhängig. Zusätzlich steigt die Prämienzahlung an die Versicherung. Generell sollten Sie vorab klären, wer für eventuelle Schäden und/oder Selbstbeteiligungen bei der Versicherung aufkommen soll, und dies vertraglich festhalten.
Ja, das hat das LG Zweibrücken im Jahr 2016 so entschieden. Dort ging es um einen Autokauf, bei welchem der Käufer das Fahrzeug nicht entgegengenommen hat. In den AGBs des Verkäufers gab es eine entsprechende Klausel, welche den Verkäufer berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 10% des Bruttokaufpreises verlangen zu dürfen, es sei denn, dass der Käufer nachweisen kann, dass dem Verkäufer ein geringerer Schaden entstanden ist. Das Gericht vertrat hier die Auffassung, dass die AGB Klausel den Käufer nicht unangemessen benachteiligt.
Ja, der Einspruch kann bis zum Gerichtstermin zurückgezogen werden. In der Gerichtsverhandlung ist das nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft möglich. Sobald die Rücknahme erfolgt ist, wird der Bescheid rechtskräftig.
Nein, dass der gegnerische Versicherer eigene Interessen verfolgt, weil er seine Aufwendungen schon aus betriebswirtschaftlichen Gründen niedrig halten will, leuchtet sofort ein. Aber auch die Werkstatt kann eigene Interessen verfolgen. Im Falle eines Totalschadens, bei dem vom Versicherer die Reparaturkosten zu ersetzen wären, könnte eine Werkstatt zu einer Reparatur raten, weil diese für die Werkstatt wirtschaftlich interessanter ist als der Verkauf eines Ersatzfahrzeuges. Häufig sind den Mitarbeitern in den Werkstätten bzw. Autohäusern auch nicht alle rechtlichen Feinheiten bekannt, die von Bedeutung sein können.
Gegen den Bußgeldbescheid ist der Einspruch statthaft.
Wenn der Unfall unverschuldet ist, hat der gegnerische Versicherer die Kosten zu tragen, die sich nach dem regulierten Betrag bemessen. Wenn der Gegner nur zum Teil haftet, dann bestimmt sich die Höhe der Anwaltskosten nach der Höhe dieses regulierten Betrages. Hier würde sich die schnelle Beauftragung eines Anwaltes bei Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung mit einer Selbstbeteiligung (üblich sind meist 150,00 €) besonders lohnen, da die vom Unfallgegner zu erstattenden Anwaltskosten zuerst auf die Selbstbeteiligung anzurechnen sind. ADAC Mitglieder können sich auch ohne Rechtsschutzversicherung von einem ADAC Vertragsanwalt beraten lassen, weil eine solche Beratung über den ADAC Mitgliedsbeitrag abgedeckt ist. Die anwaltliche Tätigkeit nach außen ist vom ADAC Mitgliedsbeitrag nicht abgedeckt.
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Im Versicherungsrecht stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Seite, sei es bei der Fahrzeugversicherung, der Gebäudeversicherung oder anderen Versicherungsarten. Wir unterstützen Sie bei Schadensfällen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegen die Versicherung geltend zu machen.

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Nach einem Unfall ist schnelle und kompetente Hilfe entscheidend. Wir unterstützen Sie bei der Unfallregulierung, klären Haftungsfragen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen und Unfallgegnern durchzusetzen.

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