Schmerzensgeld

Nach einem Verkehrsunfall können Sie Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Dieses soll die immateriellen Schäden, wie körperliche und seelische Beeinträchtigungen, ausgleichen. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

Zu den Ersatzansprüchen bei Verletzungen nach einem Verkehrsunfall, zu denen ein Rechtsanwalt im Verkehrsrecht zu Rate gezogen wird, gehört auch das Schmerzensgeld. Das Schmerzensgeld soll Beeinträchtigungen des körperlichen und seelischen Wohlbefindens ausgleichen. Es soll also einen immateriellen Schaden ersetzen.Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach der Art der erlittenen Verletzungen, der Intensität der Schmerzen, dem Umfang und der Anzahl operativer Maßnahmen, der Dauer und dem Grad der Minderung der Erwerbstätigkeit sowie nach dem Vorhandensein etwaiger Dauerschäden. Schmerzensgelderhöhend kann sich auch der Verlust von Lebensfreuden auswirken wie z.B. Sport oder ein Urlaub.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.

Ich habe vom Unfallgegner nur das Kennzeichen. Genügt das?

Grundsätzlich ja, aber mehr ist immer besser.

Sollte ich die gegnerische Versicherung oder die Werkstatt den Sachverständigen auswählen lassen, der die Höhe des Fahrzeugschadens bestimmt?

Es kann zwar sinnvoll sein, den gegnerischen Versicherer den Schaden bestimmen zu lassen, bspw., wenn die Haftung nicht klar ist, um so Kosten zu vermeiden. Diese Alternative sollte jedoch nicht ohne Rücksprache mit Ihrem Anwalt erfolgen. Eine Werkstatt sollte den Sachverständigen ebenfalls nicht ohne Rücksprache auswählen dürfen. Jeder erfahrene Verkehrsanwalt kennt meist mehrere Sachverständige, die Gutachten erstellen, welche auch vor Gericht standhalten.

Was steht mir nach einem Autounfall alles zu?

Ist der Unfall unverschuldet, können folgende Ansprüche vorgebracht werden: Reparaturkosten, Wertminderung, Schadensersatz für Neuwagen, Beschädigte Gegenstände wie Bekleidung, Gepäckstücke oder Brillen, Abschleppkosten, Bergungskosten, Kosten für Ab-, Um- und Neuanmeldung, Standkosten, Entsorgungskosten, Kosten für ein Kfz-Gutachten, Anwaltskosten, Arztkosten, Auslagenpauschale, Kosten für Mietwagen oder Nutzungsausfall, Verdienstausfall oder Erstattung von Haushaltsführungsschäden, Schadensersatz bei Todesfall, Schockschäden, Beerdigungskosten, Schmerzensgeld.

Wann verjähren die Gewährleistungsrechte?

Dies hängt davon ab, ob der Verkäufer Verbraucher oder Unternehmer ist. Zunächst einmal gilt die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Die Haftung kann jedoch auf ein Jahr vom Unternehmer eingeschränkt werden (nicht dagegen die Geltendmachung des Anspruchs). Ist der Verkäufer dagegen Verbraucher, so kann dieser die Gewährleistung komplett ausschließen.

Soll ich die Polizei rufen?

So eindeutig die Unfallverursachung auch sein mag: Rufen Sie in jedem Fall die Polizei! Nicht selten herrscht nach dem Unfall noch Einigkeit über den Unfallhergang, bei der Schadenanzeige an die Versicherung wird der Hergang dann aber ganz anders geschildert. Zwar ist eine polizeiliche Aufnahme für die Versicherung nicht bindend. Aus einer Unfallanzeige ergeben sich aber zum Teil sehr hilfreiche Informationen, die bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche möglichweise hilfreich sein können.

Wie hoch sind die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts?

Die Bußgelder sind abhängig von der Geschwindigkeit: Bis 10 km/h: 20 € 11-15 km/h: 40 € 16-20 km/h: 60 € 21-25 km/h: 100 € + 1 Punkt 26-30 km/h: 150 € + 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot (wird in der Regel verhängt, wenn innerhalb von 12 Monaten zweimal Verkehrsverstöße von 26 km/h oder mehr begangen werden) 31-40 km/h: 200 € + 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot (wird in der Regel verhängt, wenn innerhalb von 12 Monaten zweimal Verkehrsverstöße von 26 km/h oder mehr begangen werden) 41-50 km/h: 320 € + 2 Punkte und 1 Monat

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