FAQs
Eine organisierte Liste der wichtigsten häufig gestellten Fragen zum Thema Verkehrsrecht, unterteilt nach Unterkategorien für eine bessere Übersichtlichkeit.
Ist das Auto genauso viel wert wie der vereinbarte Restwert, braucht der Leasingnehmer nichts nachzahlen. Ist das Auto mehr wert als der kalkulierte Restwert, so bekommt der Leasingnehmer in der Regel 75% vom Mehrerlös ausgezahlt. Die restlichen 25% stehen aus steuerlichen Gründen der Leasinggesellschaft zu.
Wenn Sie das Bußgeld nicht bezahlen, werden Sie zunächst mit einer Mahnung an die Zahlung erinnert. Bei einer Mahnung werden weitere Gebühren – in der Regel fünf Euro – auf das Bußgeld aufgeschlagen.
Durch den Versicherungsvertrag ist der Versicherer zur Leistungserbringung gegenüber dem Versicherungsnehmer oder eines Dritten verpflichtet, vorausgesetzt, der Versicherungsfall (z.B. Verkehrsunfall) ist eingetreten.
Auch wenn Sie nicht das Fahrzeug führen, so haften Sie als Halter Ihres Fahrzeuges stets für einen Schaden, den ein anderer Fahrer mit Ihrem Fahrzeug verursacht hat. Diese Haftung ist sogar verschuldensunabhängig. Zusätzlich steigt die Prämienzahlung an die Versicherung. Generell sollten Sie vorab klären, wer für eventuelle Schäden und/oder Selbstbeteiligungen bei der Versicherung aufkommen soll, und dies vertraglich festhalten.
Grundsätzlich ist diese erst einmal nicht von Nöten. Bei der Datenabfrage nehmen wir eine vorhandene Rechtschutzversicherung zwar mit auf, diese wird jedoch ohne Ihr Einverständnis nicht kontaktiert oder gar in Anspruch genommen. Erst wenn absehbar ist, dass eine Regulierung nicht oder nicht vollständig erfolgt, wenden wir uns nach vorheriger Rücksprache mit Ihnen an den jeweiligen Rechtschutzversicherer. Weshalb eine Rechtschutzversicherung mit dem Baustein – Verkehr – dennoch sinnvoll ist, ist mit einem täglich auftretendem Fallbeispiel schnell erläutert. Sie setzen Ihr Fahrzeug auf einem Supermarktplatz zurück, um diesen zu verlassen. Gleichzeitig bemerken Sie den späteren Unfallgegner der aus dem gegenüberliegenden Parkplatz ebenfalls zurücksetzt. Da Sie diesen bemerkt haben, bleiben Sie stehen und es kommt zur Kollision. Wie so häufig hat das Unfallgeschehen niemand beobachtet. Sowohl der Unfallgegner als auch Sie sind alleine im Fahrzeug. Der Unfallgegner streitet einen Verursachungsbeitrag ab und schildert wider besseres Wissen das Unfallgeschehen konträr. Gegenüber seiner Kfz-Haftpflichtversicherung gibt er an, dass Sie ihm aufgefahren sind, weshalb diese nicht in die Regulierung eintritt. Mangels Ihnen zur Verfügung stehender Beweismittel, wird ein Klageverfahren auf die Einholung eines Unfallrekonstruktionsgutachtens zu richten sein. Das zuständige Gericht wird hierfür in aller Regel einen Kostenvorschuss von 2.000,00 – 3.000,00 € anfordern. Angesichts der Tatsache, dass in Deutschland im vergangenen Jahr 2,8 Millionen Verkehrsunfälle gemeldet wurden, erscheint diese Konstellation grundsätzlich nicht völlig abwegig zu sein. Der Abschluss einer Verkehrsrechtschutzversicherung gehört nach unserer Auffassung daher ebenso wie eine private Haftpflichtversicherung zu den Basics.
Gem. § 69a StGB mindestens sechs Monate.
Wenn Sie das Bußgeld nicht bezahlen, werden Sie zunächst mit einer Mahnung an die Zahlung erinnert. Bei einer Mahnung werden weitere Gebühren – in der Regel fünf Euro – auf das Bußgeld aufgeschlagen.
Grundsätzlich ist diese erst einmal nicht von Nöten. Bei der Datenabfrage nehmen wir eine vorhandene Rechtschutzversicherung zwar mit auf, diese wird jedoch ohne Ihr Einverständnis nicht kontaktiert oder gar in Anspruch genommen. Erst wenn absehbar ist, dass eine Regulierung nicht oder nicht vollständig erfolgt, wenden wir uns nach vorheriger Rücksprache mit Ihnen an den jeweiligen Rechtschutzversicherer. Weshalb eine Rechtschutzversicherung mit dem Baustein – Verkehr – dennoch sinnvoll ist, ist mit einem täglich auftretendem Fallbeispiel schnell erläutert. Sie setzen Ihr Fahrzeug auf einem Supermarktplatz zurück, um diesen zu verlassen. Gleichzeitig bemerken Sie den späteren Unfallgegner der aus dem gegenüberliegenden Parkplatz ebenfalls zurücksetzt. Da Sie diesen bemerkt haben, bleiben Sie stehen und es kommt zur Kollision. Wie so häufig hat das Unfallgeschehen niemand beobachtet. Sowohl der Unfallgegner als auch Sie sind alleine im Fahrzeug. Der Unfallgegner streitet einen Verursachungsbeitrag ab und schildert wider besseres Wissen das Unfallgeschehen konträr. Gegenüber seiner Kfz-Haftpflichtversicherung gibt er an, dass Sie ihm aufgefahren sind, weshalb diese nicht in die Regulierung eintritt. Mangels Ihnen zur Verfügung stehender Beweismittel, wird ein Klageverfahren auf die Einholung eines Unfallrekonstruktionsgutachtens zu richten sein. Das zuständige Gericht wird hierfür in aller Regel einen Kostenvorschuss von 2.000,00 – 3.000,00 € anfordern. Angesichts der Tatsache, dass in Deutschland im vergangenen Jahr 2,8 Millionen Verkehrsunfälle gemeldet wurden, erscheint diese Konstellation grundsätzlich nicht völlig abwegig zu sein. Der Abschluss einer Verkehrsrechtschutzversicherung gehört nach unserer Auffassung daher ebenso wie eine private Haftpflichtversicherung zu den Basics.
Wer ein parkendes Auto angefahren hat, sollte auf jeden Fall eine angemessene Zeit auf den Fahrer/Halter des geschädigten Fahrzeuges warten. Erst danach kann man ungestraft den Unfallort verlassen, vorausgesetzt, es wurde ein Zettel mit Namen und Adresse am betroffenen Fahrzeug hinterlassen. Zudem ist das Unfallgeschehen unverzüglich der nächsten Polizeistelle zu melden, um schwerere rechtliche Folgen zu vermeiden.
Wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird, zahlt 100 Euro Bußgeld und erhält einen Punkt in Flensburg. Hat er dabei den Straßenverkehr gefährdet, sind sogar 150 Euro fällig inklusive zwei Punkte in Flensburg und einem Monat Fahrverbot. Richtig teuer wird es, wenn zusätzlich eine Sachbeschädigung vorliegt: 200 Euro und zwei Punkte in Flensburg inklusive 1 Monat Fahrverbot. Auch Fahrradfahrer dürfen beim Radeln das Handy nicht in die Hand nehmen, sonst müssen sie mit einer Geldbuße in Höhe von 55 Euro rechnen. (Stand März 2022)
Grundsätzlich ja, aber mehr ist immer besser.
Bei einem Leasing ist der Leasinggeber der Eigentümer und steht deshalb auch im Fahrzeugbrief. Diesen behält der Leasinggeber bei sich. Sie erhalten lediglich den Fahrzeugschein und somit der Halter mit Nutzungsrecht.
Rechtsberatung für Verkehrsrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.
Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Mehr dazuAbstand
Auf deutschen Straßen und Autobahnen kochen täglich die Emotionen hoch. Dabei stellen vor allem die Autofahrer, die es mit der Abstandsmessung nicht so genau nehmen, eine große Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar.
Mehr dazuAbstandsmessung auf der Autobahn: Wann wird’s kritisch?
Zu dicht aufgefahren – und schon ist ein Bußgeldbescheid im Briefkasten. Was viele nicht wissen: Eine Abstandsmessung ist komplexer, als sie auf den ersten Blick wirkt. Nicht jede Kamera liefert ein faires Bild, nicht jede Messung hält vor Gericht stand. Wir von Gehrlein und Kollegen, Ihrer Kanzlei für Verkehrsrecht, erklären, worauf Sie achten müssen – und warum ein Einspruch sich oft lohnt.
Mehr dazuAlkohol am Steuer – Was passiert bei einem Verstoß?
Alkohol ist eine der häufigsten Ursachen für Verkehrsunfälle. Schon geringe Mengen können die Reaktionsfähigkeit und Wahrnehmung stark beeinträchtigen, was gefährliche Folgen für den Fahrer, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer haben kann. In Deutschland gelten klare Promillegrenzen, die jeder Fahrer kennen sollte.
Mehr dazuAlkohol/ Drogen/ Polizei/ Unfall
Wer Drogen wie zum Beispiel Alkohol, bestimmte Medikamente oder illegale Rauschgifte genommen hat und am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Selbst geringe Mengen können zu Ausfallerscheinungen und Fehlleistungen führen.
Mehr dazuAuskunft aus dem Register
Wer aufgrund von Regelbrüchen im Verkehrsrecht – wie Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstößen – eine größere Menge an Punkten in Flensburg ansammelt, dem droht der Entzug des Führerscheins. Daher ist es im Sinne des Kraftfahrers, seinen eigenen Punktestand genau zu kennen und rechtzeitig Maßnahmen zum Abbau der Punkte zu ergreifen.
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