FAQs
Eine organisierte Liste der wichtigsten häufig gestellten Fragen zum Thema Verkehrsrecht, unterteilt nach Unterkategorien für eine bessere Übersichtlichkeit.
Wenn ein Fußgänger über eine rote Ampel läuft, so muss er mit einem Bußgeld von 5 Euro rechnen. Wird dadurch eine Unfall verursacht, so wird ein Bußgeld von 10,00 Euro fällig. Ferner muss er sich eine Mitschuld am Unfall anrechnen lassen, so dass er sich unter Umständen schadensersatzpflichtig macht.
Grundsätzlich ja, aber mehr ist immer besser.
Wer ein parkendes Auto angefahren hat, sollte auf jeden Fall eine angemessene Zeit auf den Fahrer/Halter des geschädigten Fahrzeuges warten. Erst danach kann man ungestraft den Unfallort verlassen, vorausgesetzt, es wurde ein Zettel mit Namen und Adresse am betroffenen Fahrzeug hinterlassen. Zudem ist das Unfallgeschehen unverzüglich der nächsten Polizeistelle zu melden, um schwerere rechtliche Folgen zu vermeiden.
Ja, jedoch nur, wenn gem. § 45 Abs. 3 VVG der Versicherte seine Zustimmung zu der Versicherung erteilt hat.
Die telefonische Erstberatung nach einem Verkehrsunfall ist für Sie stets unverbindlich und kostenlos. Die Kosten eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht richten sich grundsätzlich nach dem sogenannten Gegenstandwert, auch Streitwert genannt. Somit ist die Schadenhöhe für die Bestimmung der konkret anfallenden Kosten, die die gegnerische Haftpflichtversicherung im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalles zu tragen hat, maßgeblich. Wir rechnen unsere Gebühren stets nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ab.
Der § 408 HGB regelt den Inhalt und die Form des Frachtbriefes. Neben Angaben zu den Anschriften sieht der Frachtbrief auch Angaben zur Fracht vor, wie bspw. dem Gewicht. Darüber hinaus können auch weitere Angaben eingetragen werden, welche nicht in den § 408 Abs. 1 S. 1 Nr. 1-12 HGB enthalten sind, vgl. § 408 Abs. 1 S. 2 HGB. Die Form des Frachtbriefes ist dem § 408 Abs. 2 HGB zu entnehmen. Demnach ist der Frachtbrief in drei Originalausfertigungen auszustellen, die vom Absender unterzeichnet werden.
Je nach Verletzungsgrad und Symptomen sind hier 100 – 10.000 € möglich. In seltenen Konstellationen kann unter Umständen auch ein Höherer Schmerzensgeldanspruch angemessen sein.
Der Einspruch kostet nichts. Erst wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, entstehen Kosten. Diese trägt jedoch im Erfolgsfall der Staat.
Nein, der Verkäufer hat auch die Pflicht zur Abnahme des KFZ und zur Ummeldung. Weitere Pflichten können sich jeweils aus den Umständen des Einzelfalles und dem einzelnen individuellen Kaufvertrag ergeben.
In einem solchen Fall sollte unbedingt Einspruch eingelegt werden, da ansonsten der Bescheid rechtskräftig wird und Sie zahlen müssen. Sobald der Bescheid in Rechtskraft erwächst, sind die Fehler im Bescheid unerheblich, er bleibt dennoch wirksam bestehen und kann vollstreckt werden.
Ja. Dies macht sich beim Ausmaß des Verschuldens, aber auch bei der Regulierungsverzögerung bemerkbar. Wenn die Schadensabwicklung bewusst und mutwillig vom Schädiger oder dessen Versicherung verzögert, oder das Unfallopfer in seiner Person herabgewürdigt wird, beeinflusst dies die Schadensbeurteilung zu Gunsten des Geschädigten.
Übliche Gebrauchsspuren und Verschleißmängel muss der Leasingnehmer nicht bezahlen. Gehen Schäden über die üblichen Gebrauchsspuren und Verschleißmängel hinaus, muss der Leasingnehmer nicht die Reparaturkosten, sondern nur den sogenannten Minderwert zahlen.
Rechtsberatung für Verkehrsrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.
Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Mehr dazuAbstand
Auf deutschen Straßen und Autobahnen kochen täglich die Emotionen hoch. Dabei stellen vor allem die Autofahrer, die es mit der Abstandsmessung nicht so genau nehmen, eine große Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar.
Mehr dazuAbstandsmessung auf der Autobahn: Wann wird’s kritisch?
Zu dicht aufgefahren – und schon ist ein Bußgeldbescheid im Briefkasten. Was viele nicht wissen: Eine Abstandsmessung ist komplexer, als sie auf den ersten Blick wirkt. Nicht jede Kamera liefert ein faires Bild, nicht jede Messung hält vor Gericht stand. Wir von Gehrlein und Kollegen, Ihrer Kanzlei für Verkehrsrecht, erklären, worauf Sie achten müssen – und warum ein Einspruch sich oft lohnt.
Mehr dazuAlkohol am Steuer – Was passiert bei einem Verstoß?
Alkohol ist eine der häufigsten Ursachen für Verkehrsunfälle. Schon geringe Mengen können die Reaktionsfähigkeit und Wahrnehmung stark beeinträchtigen, was gefährliche Folgen für den Fahrer, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer haben kann. In Deutschland gelten klare Promillegrenzen, die jeder Fahrer kennen sollte.
Mehr dazuAlkohol/ Drogen/ Polizei/ Unfall
Wer Drogen wie zum Beispiel Alkohol, bestimmte Medikamente oder illegale Rauschgifte genommen hat und am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Selbst geringe Mengen können zu Ausfallerscheinungen und Fehlleistungen führen.
Mehr dazuAuskunft aus dem Register
Wer aufgrund von Regelbrüchen im Verkehrsrecht – wie Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstößen – eine größere Menge an Punkten in Flensburg ansammelt, dem droht der Entzug des Führerscheins. Daher ist es im Sinne des Kraftfahrers, seinen eigenen Punktestand genau zu kennen und rechtzeitig Maßnahmen zum Abbau der Punkte zu ergreifen.
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