FAQs
Eine organisierte Liste der wichtigsten häufig gestellten Fragen zum Thema Verkehrsrecht, unterteilt nach Unterkategorien für eine bessere Übersichtlichkeit.
Ist das Auto bereits bei Übergabe an den Käufer mangelhaft gewesen, so stehen dem Käufer, falls der Verkäufer kein Verbraucher ist, mehrere Gewährleistungsrechte zur Verfügung. Diese reichen vom Rücktritt bis hin zur Minderung, dem Schadensersatz und dem Ersatz der Aufwendungen.
Schadensersatz bezeichnet den Ausgleich oder Ersatz für erlittene Schäden, den der Verursacher dem Geschädigten entrichten muss.
Grundsätzlich ist ein Mietwagen – wie jedes andere Fahrzeug – durch eine Haftpflichtversicherung geschützt. Sie übernimmt Schäden, die der Unfallverursacher anderen zufügt. Ist das Fahrzeug vollkaskoversichert, so tragen Sie lediglich die Selbstbeteiligung, welche oft auch dann zu zahlen ist, wenn Sie als Mieter des Fahrzeuges den Unfall nicht verursacht haben.
Grundsätzlich ist diese erst einmal nicht von Nöten. Bei der Datenabfrage nehmen wir eine vorhandene Rechtschutzversicherung zwar mit auf, diese wird jedoch ohne Ihr Einverständnis nicht kontaktiert oder gar in Anspruch genommen. Erst wenn absehbar ist, dass eine Regulierung nicht oder nicht vollständig erfolgt, wenden wir uns nach vorheriger Rücksprache mit Ihnen an den jeweiligen Rechtschutzversicherer. Weshalb eine Rechtschutzversicherung mit dem Baustein – Verkehr – dennoch sinnvoll ist, ist mit einem täglich auftretendem Fallbeispiel schnell erläutert. Sie setzen Ihr Fahrzeug auf einem Supermarktplatz zurück, um diesen zu verlassen. Gleichzeitig bemerken Sie den späteren Unfallgegner der aus dem gegenüberliegenden Parkplatz ebenfalls zurücksetzt. Da Sie diesen bemerkt haben, bleiben Sie stehen und es kommt zur Kollision. Wie so häufig hat das Unfallgeschehen niemand beobachtet. Sowohl der Unfallgegner als auch Sie sind alleine im Fahrzeug. Der Unfallgegner streitet einen Verursachungsbeitrag ab und schildert wider besseres Wissen das Unfallgeschehen konträr. Gegenüber seiner Kfz-Haftpflichtversicherung gibt er an, dass Sie ihm aufgefahren sind, weshalb diese nicht in die Regulierung eintritt. Mangels Ihnen zur Verfügung stehender Beweismittel, wird ein Klageverfahren auf die Einholung eines Unfallrekonstruktionsgutachtens zu richten sein. Das zuständige Gericht wird hierfür in aller Regel einen Kostenvorschuss von 2.000,00 – 3.000,00 € anfordern. Angesichts der Tatsache, dass in Deutschland im vergangenen Jahr 2,8 Millionen Verkehrsunfälle gemeldet wurden, erscheint diese Konstellation grundsätzlich nicht völlig abwegig zu sein. Der Abschluss einer Verkehrsrechtschutzversicherung gehört nach unserer Auffassung daher ebenso wie eine private Haftpflichtversicherung zu den Basics.
Zu den weiteren Verpflichtungen des Versicherungsnehmers zählt auch die Einhaltung der vertraglich festgelegten Obliegenheiten. Zu diesen Obliegenheiten gehören beispielsweise korrekte Angaben beim Fahrzeug.
Für Gegenstände im Auto haftet die Werkstatt nur dann, wenn sie ausdrücklich in Verwahrung gegeben wurden. Anderenfalls kann die Werkstatt hierfür nicht haftbar gemacht werden.
Sollten die erlittenen Schäden auf das Fremdeinwirken einer dritten Person zurückzuführen sein, haben Geschädigte in der Regel einen Anspruch auf Schmerzensgeld.
Der Frachtbrief dient bis zum Beweis des Gegenteils als Nachweis über den Abschluss und Inhalt des Frachtvertrages sowie für die Übernahme des Gutes durch den Frachtführer. Daneben erfüllt der Frachtbrief noch weitere Funktionen, wie etwa die Vermutung, dass das Gut und seine Verpackung bei der Übernahme durch den Frachtführer in einem äußerlich guten Zustand war, sowie dass die angegebenen Mengen und Daten übereinstimmen.
Unfallbeteiligter im Rahmen der Fahrerflucht ist gem. § 142 Abs. 5 StGB zunächst jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben könnte. Somit kann jeder Verkehrsteilnehmer (auch Fußgänger und Fahrradfahrer) Unfallbeteiligter sein und potenziell Fahrerflucht begehen.
Im FAER, dem Fahreignungsregister, werden Informationen über Verkehrsteilnehmer gespeichert, die im Straßenverkehr auffällig geworden sind. Dazu muss die begangene Zuwiderhandlung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit Punkten zu bewerten sein. Auskünfte aus diesem Register erhalten nur berechtigte Stellen und der Betroffene selbst. Bis zum 30.04.2014 wurde das FAER als VZR, das Verkehrszentralregister, beschrieben. Umgangssprachlich heißt es früher wie heute auch Verkehrssünderkartei und wird vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführt
Ja, in den meisten Fällen muss der Käufer eine Nacherfüllungsfrist erfolglos verstreichen lassen, bevor er bspw. Aufwendungsersatz verlangen kann.
Wenn Sie das Bußgeld nicht bezahlen, werden Sie zunächst mit einer Mahnung an die Zahlung erinnert. Bei einer Mahnung werden weitere Gebühren – in der Regel fünf Euro – auf das Bußgeld aufgeschlagen.
Rechtsberatung für Verkehrsrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.
Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Mehr dazuAbstand
Auf deutschen Straßen und Autobahnen kochen täglich die Emotionen hoch. Dabei stellen vor allem die Autofahrer, die es mit der Abstandsmessung nicht so genau nehmen, eine große Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar.
Mehr dazuAbstandsmessung auf der Autobahn: Wann wird’s kritisch?
Zu dicht aufgefahren – und schon ist ein Bußgeldbescheid im Briefkasten. Was viele nicht wissen: Eine Abstandsmessung ist komplexer, als sie auf den ersten Blick wirkt. Nicht jede Kamera liefert ein faires Bild, nicht jede Messung hält vor Gericht stand. Wir von Gehrlein und Kollegen, Ihrer Kanzlei für Verkehrsrecht, erklären, worauf Sie achten müssen – und warum ein Einspruch sich oft lohnt.
Mehr dazuAlkohol am Steuer – Was passiert bei einem Verstoß?
Alkohol ist eine der häufigsten Ursachen für Verkehrsunfälle. Schon geringe Mengen können die Reaktionsfähigkeit und Wahrnehmung stark beeinträchtigen, was gefährliche Folgen für den Fahrer, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer haben kann. In Deutschland gelten klare Promillegrenzen, die jeder Fahrer kennen sollte.
Mehr dazuAlkohol/ Drogen/ Polizei/ Unfall
Wer Drogen wie zum Beispiel Alkohol, bestimmte Medikamente oder illegale Rauschgifte genommen hat und am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Selbst geringe Mengen können zu Ausfallerscheinungen und Fehlleistungen führen.
Mehr dazuAuskunft aus dem Register
Wer aufgrund von Regelbrüchen im Verkehrsrecht – wie Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstößen – eine größere Menge an Punkten in Flensburg ansammelt, dem droht der Entzug des Führerscheins. Daher ist es im Sinne des Kraftfahrers, seinen eigenen Punktestand genau zu kennen und rechtzeitig Maßnahmen zum Abbau der Punkte zu ergreifen.
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