FAQs
Eine organisierte Liste der wichtigsten häufig gestellten Fragen zum Thema Verkehrsrecht, unterteilt nach Unterkategorien für eine bessere Übersichtlichkeit.
Ist das Auto bereits bei Übergabe an den Käufer mangelhaft gewesen, so stehen dem Käufer, falls der Verkäufer kein Verbraucher ist, mehrere Gewährleistungsrechte zur Verfügung. Diese reichen vom Rücktritt bis hin zur Minderung, dem Schadensersatz und dem Ersatz der Aufwendungen.
Bei leichten Frakturen ohne Dauerschäden sind 1.500-2.000 € als Richtwert wahrscheinlich. Bei mittleren Schädelfrakturen mit Aussicht auf bleibende Schäden können 5.000 – 12.000 € angemessen sein. Bei schweren Frakturen inkl. Schädelhirntrauma oder Schäden am Gehirn sind 15.000 - 25.000 € Schmerzensgeld möglich.
Ist der Unfall unverschuldet, können folgende Ansprüche vorgebracht werden: Reparaturkosten, Wertminderung, Schadensersatz für Neuwagen, Beschädigte Gegenstände wie Bekleidung, Gepäckstücke oder Brillen, Abschleppkosten, Bergungskosten, Kosten für Ab-, Um- und Neuanmeldung, Standkosten, Entsorgungskosten, Kosten für ein Kfz-Gutachten, Anwaltskosten, Arztkosten, Auslagenpauschale, Kosten für Mietwagen oder Nutzungsausfall, Verdienstausfall oder Erstattung von Haushaltsführungsschäden, Schadensersatz bei Todesfall, Schockschäden, Beerdigungskosten, Schmerzensgeld.
Der § 408 HGB regelt den Inhalt und die Form des Frachtbriefes. Neben Angaben zu den Anschriften sieht der Frachtbrief auch Angaben zur Fracht vor, wie bspw. dem Gewicht. Darüber hinaus können auch weitere Angaben eingetragen werden, welche nicht in den § 408 Abs. 1 S. 1 Nr. 1-12 HGB enthalten sind, vgl. § 408 Abs. 1 S. 2 HGB. Die Form des Frachtbriefes ist dem § 408 Abs. 2 HGB zu entnehmen. Demnach ist der Frachtbrief in drei Originalausfertigungen auszustellen, die vom Absender unterzeichnet werden.
Ja, bei der fiktiven Abrechnung werden die Kosten für einen entstandenen Schaden von der Autoversicherung bezahlt – ohne, dass der schaden am Fahrzeug tatsächlich repariert wird.
Die Höhe des Bußgeldes ist dem Bußgeldbescheid entnehmbar. Je nach Ordnungswidrigkeit fallen die Bußgelder unterschiedlich hoch aus. Die Höhe lässt sich dem aus dem Bußgeldkatalog entnehmen, welcher regelmäßig aktualisiert wird. In der Regel sind Bußgelder zwischen fünf und 1000 Euro fällig. Es gibt aber auch Fälle, insbesondere bei der Trunkenheit im Straßenverkehr, wo höhere Bußgelder möglich sind, nämlich bis 1.500 €.
Solche Aufklärungspflichten sind vergleichsweise selten. Ungefragt muss der Verkäufer nur über solche Tatsachen aufklären, die für den Kaufentschluss des Käufers erkennbar von wesentlicher Bedeutung sind. Darüber hinaus muss die Mitteilung des Mangels nach der Verkehrssitte erwartbar sein. Die Rechtsprechung nimmt eine solche Aufklärungspflicht beim Bestehen eines Unfallschadens und bei der Art des Schadens an. Auch die Untersuchung auf Unfallschäden ist von der Pflicht umfasst.
Schadensersatz bezeichnet den Ausgleich oder Ersatz für erlittene Schäden, den der Verursacher dem Geschädigten entrichten muss.
Schmerzensgeld soll beispielsweise nach einem Unfall einen finanziellen Ausgleich für erlittene Verletzungen schaffen.
Die einzelnen Gefahrenklassen werden in insgesamt bis zu fünf verschiedenen Gefahrenkategorien entsprechend der Schwere der jeweiligen Gefahr eingeteilt.
Wenn sich diese zeigen oder auch nur wahrscheinlich sind, erhöht sich das Schmerzensgeld nach dem Unfall. Dabei ist die Art der Beeinträchtigung zu ermitteln. Organische und psychische Beeinträchtigungen zählen gleichermaßen.
Nein, der Einspruch muss nicht sofort begründet werden. Die Begründung sollte erst nach Begutachtung der Beweismittel und Prüfung des Bescheides durch einen Anwalt erfolgen.
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