FAQs

Eine organisierte Liste der wichtigsten häufig gestellten Fragen zum Thema Verkehrsrecht, unterteilt nach Unterkategorien für eine bessere Übersichtlichkeit.

Wozu ist der Versicherungsnehmer verpflichtet?

Der Versicherungsnehmer ist zur Zahlung der vereinbarten Prämie verpflichtet.

Benötige ich eine Rechtschutzversicherung?

Grundsätzlich ist diese erst einmal nicht von Nöten. Bei der Datenabfrage nehmen wir eine vorhandene Rechtschutzversicherung zwar mit auf, diese wird jedoch ohne Ihr Einverständnis nicht kontaktiert oder gar in Anspruch genommen. Erst wenn absehbar ist, dass eine Regulierung nicht oder nicht vollständig erfolgt, wenden wir uns nach vorheriger Rücksprache mit Ihnen an den jeweiligen Rechtschutzversicherer. Weshalb eine Rechtschutzversicherung mit dem Baustein – Verkehr – dennoch sinnvoll ist, ist mit einem täglich auftretendem Fallbeispiel schnell erläutert. Sie setzen Ihr Fahrzeug auf einem Supermarktplatz zurück, um diesen zu verlassen. Gleichzeitig bemerken Sie den späteren Unfallgegner der aus dem gegenüberliegenden Parkplatz ebenfalls zurücksetzt. Da Sie diesen bemerkt haben, bleiben Sie stehen und es kommt zur Kollision. Wie so häufig hat das Unfallgeschehen niemand beobachtet. Sowohl der Unfallgegner als auch Sie sind alleine im Fahrzeug. Der Unfallgegner streitet einen Verursachungsbeitrag ab und schildert wider besseres Wissen das Unfallgeschehen konträr. Gegenüber seiner Kfz-Haftpflichtversicherung gibt er an, dass Sie ihm aufgefahren sind, weshalb diese nicht in die Regulierung eintritt. Mangels Ihnen zur Verfügung stehender Beweismittel, wird ein Klageverfahren auf die Einholung eines Unfallrekonstruktionsgutachtens zu richten sein. Das zuständige Gericht wird hierfür in aller Regel einen Kostenvorschuss von 2.000,00 – 3.000,00 € anfordern. Angesichts der Tatsache, dass in Deutschland im vergangenen Jahr 2,8 Millionen Verkehrsunfälle gemeldet wurden, erscheint diese Konstellation grundsätzlich nicht völlig abwegig zu sein. Der Abschluss einer Verkehrsrechtschutzversicherung gehört nach unserer Auffassung daher ebenso wie eine private Haftpflichtversicherung zu den Basics.

Ist die fiktive Abrechnung ein ersatzfähiger Schaden?

Ja, bei der fiktiven Abrechnung werden die Kosten für einen entstandenen Schaden von der Autoversicherung bezahlt – ohne, dass der schaden am Fahrzeug tatsächlich repariert wird.

Ich habe vom Unfallgegner nur das Kennzeichen. Genügt das?

Grundsätzlich ja, aber mehr ist immer besser.

Kann ich einfach den Bußgeldbescheid ignorieren, wenn er offensichtlich Fehler enthält?

In einem solchen Fall sollte unbedingt Einspruch eingelegt werden, da ansonsten der Bescheid rechtskräftig wird und Sie zahlen müssen. Sobald der Bescheid in Rechtskraft erwächst, sind die Fehler im Bescheid unerheblich, er bleibt dennoch wirksam bestehen und kann vollstreckt werden.

Was umfasst die Schmerzintensität?

Bei der Schmerzintensität wird zunächst geschaut, welche Art der Schmerzen (Empfindlichkeit des betroffenen Körperteils) vorhanden sind. Danach untersucht man die Dauer der Schmerzeinwirkung. Dabei sind auch die Dauer und der Grad der Arbeitsunfähigkeit einzubeziehen. Bagatellschäden bleiben dabei regelmäßig außen vor, wenn nur geringfügige Verletzungen ohne wesentliche Beeinträchtigung vorliegen.

Was tun, wenn die Werkstatt den Kostenvoranschlag überschreitet?

Ein verbindlicher Kostenvoranschlag darf nicht wesentlich überschritten werden. Die Grenze liegt hier bei 15%. Sobald für die Werkstatt absehbar ist, dass die Reparatur teurer wird, muss sie dies Ihnen mitteilen. Zwar können Sie dann den Vertrag kündigen; die erbrachten Leistungen der Werkstatt müssen Sie jedoch zahlen. Falls die Werkstatt es unterließ Sie in Kenntnis zu setzen über die erhöhten Kosten, so können Sie Schadensersatz verlangen. Sie werden dann so gestellt, als hätte Ihnen die Werkstatt rechtzeitig Bescheid gegeben, und Sie gekündigt hätten. Dies hat zur Folge, dass Sie die überhöhten Kosten nicht tragen müssen, sondern (in der Regel) lediglich die Kosten, welche vom Kostenvoranschlag gedeckt sind.

Ist der Versicherer zur Leistung an den Versicherungsnehmer verpflichtet?

Ja, jedoch nur, wenn gem. § 45 Abs. 3 VVG der Versicherte seine Zustimmung zu der Versicherung erteilt hat.

Welche Pflichten hat der Versicherer?

Durch den Versicherungsvertrag ist der Versicherer zur Leistungserbringung gegenüber dem Versicherungsnehmer oder eines Dritten verpflichtet, vorausgesetzt, der Versicherungsfall (z.B. Verkehrsunfall) ist eingetreten.

Wie lange kann ich einen Leasingvertrag widerrufen?

Die Frist zum Widerruf beträgt 14 Tage und beginnt grundsätzlich mit dem Vertragsschluss. Dies allerdings nur, wenn der Leasinggeber den Leasingnehmer ordnungsgemäß, also in verständlicher Form und vollständig, über sein Widerrufsrecht aufgeklärt hat. Anderenfalls hat der Leasingnehmer eine Widerrufsfrist von einem Jahr und 14 Tagen. Beachte: Um vom Widerrufsrecht Gebrauch machen zu können, müssen Sie Verbraucher sein, und der Leasinggeber Unternehmer. Anderenfalls steht Ihnen das Widerrufsrecht nicht zu.

Kann ein Unternehmer die Gewährleistung ausschließen, wenn er gleichzeitig eine Garantie für die Mangelfreiheit übernommen hat?

Nein, das ist gem. § 444 BGB nicht möglich. Wenn der Verkäufer (Unternehmer) eine Garantie übernommen hat, so kann er die Ansprüche des Käufers, wie bspw. Schadensersatz, nicht ausschließen oder beschränken.

Kann der Frachtführer die Erstellung eines Frachtbriefes verlangen?

Ja, das ist gesetzlich geregelt in § 408 Abs. 1 S. 1 HGB.

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