FAQs
Eine organisierte Liste der wichtigsten häufig gestellten Fragen zum Thema Verkehrsrecht, unterteilt nach Unterkategorien für eine bessere Übersichtlichkeit.
Wenn ein Fußgänger über eine rote Ampel läuft, so muss er mit einem Bußgeld von 5 Euro rechnen. Wird dadurch eine Unfall verursacht, so wird ein Bußgeld von 10,00 Euro fällig. Ferner muss er sich eine Mitschuld am Unfall anrechnen lassen, so dass er sich unter Umständen schadensersatzpflichtig macht.
Ein Mangel kann entweder in Form eines Rechts- oder eines Sachmangels vorliegen. Im Zuge der Schuldrechtsreform hat sich der Sachmangelbegriff geändert. Ein solcher liegt demnach dann vor, wenn das Auto bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen, oder den objektiven Anforderungen nicht entspricht.
Mit dem Lagervertrag verpflichtet sich der Lagerhalter gemäß § 467 HGB zur fachgerechten Lagerung des Einlagerungsgutes gegenüber dem Einlagerer. Der Einlagerer bleibt zwar Eigentümer der eingelagerten Ware, der Lagerhalter jedoch ist während der Lagerzeit der unmittelbare Besitzer mit entsprechenden Sorgfalts- und Obhutspflichten. Hierzu können je nach Vereinbarung eine sachgerechte Verpackung des Lagerguts, eine bestimmte Lagertemperatur und sonstige Sicherungsmaßnahmen gehören. Zum Nachweis kann dabei ein Lagerschein ausgestellt werden.
Bei der Anwendung der Gewährleistungsrechte steht dem Käufer weitgehend ein Wahlrecht zu. Einzelne Maßnahmen, wie z.B. die Nacherfüllung, können jedoch durch den Verkäufer unter Umständen verweigert werden, bspw. wenn die Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist.
Bußgelder sind die gesetzliche Rechtsfolge bei Begehung einer Ordnungswidrigkeit, soweit nichts anderes bestimmt ist, vgl. § 65 OWiG. Bußgelder ergehen per Verwaltungsakt mit dem sog. Bußgeldbescheid. Bei dieser verwaltungsbehördlichen Maßnahme besteht lediglich eine Angriffsfrist von zwei Wochen.
Nein, der Befrachter zahlt nur für solche Verzögerungen, die auf Umstände beruhen, welche er zu vertreten hat.
Grundsätzlich ist ein Mietwagen – wie jedes andere Fahrzeug – durch eine Haftpflichtversicherung geschützt. Sie übernimmt Schäden, die der Unfallverursacher anderen zufügt. Gerät der Mieter mit einem Mietfahrzeug unverschuldet in einen Unfall, greift die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Für Schäden, die durch Eigenverschulden am Mietwagen entstehen, muss eine zusätzliche Versicherung gebucht werden. Dabei muss der Mieter etwaige Selbstbeteiligungen bezahlen.
Den Nachweis, das er einen Anspruch auf Schadensersatz hat, muss der Geschädigte vorlegen.
Über den Gebrauchsspuren hinaus stellen Schäden, welche insbesondere einen technischen Defekt aufweisen, dar. Daneben sind auch sonstige Beschädigungen möglich, wie beispielsweise größere Einbeulungen am Fahrzeug.
Wird die Führerin oder der Führer eines Kraftfahrzeuges bei einer Geschwindigkeitskontrolle mittels Frontfoto fotografiert und bestreitet daraufhin der Kfz-Halter bzw. die Kfz-Halterin im Ordnungswidrigkeitenverfahren das Fahrzeug geführt zu haben, ist es zulässig, dass die Bußgeldbehörde das Foto des Kfz-Halters aus der Personalausweisdatei des zuständigen Einwohnermeldeamtes erhebt, um die Identität des Fahrzeugführers festzustellen (§ 24 Personalausweisgesetz - PAuswG). Die Erhebung eines Lichtbildes aus der Personalausdatei des Einwohnermeldeamtes darf jedoch nur als letztes Mittel erfolgen, wenn alle anderen Ermittlungsmöglichkeiten nachweislich nicht zum Erfolg geführt haben (§ 24 Abs. 2 PAuswG). Wenn der Halter oder die Halterin des Fahrzeuges nicht angeben kann oder will, wer zum Tatzeitpunkt das Fahrzeug geführt hat, ist die Bußgeldstelle verpflichtet, den Täter auf andere Weise zu ermitteln. In der Vergangenheit kam es häufiger vor, dass Bußgeldstellen zur Täterermittlung die Polizei um ihre Mithilfe baten. Dabei erfolgte unter Vorzeigen des Tatfotos oftmals eine Befragung der Nachbarn des Fahrzeughalters und teilweise auch der Familienmitglieder des Betroffenen. Unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten ist dieses Vorgehen zu kritisieren, da durch diese Ermittlungsmethode eine größere Anzahl von außenstehenden Personen Kenntnis vom Tathergang und vom Tatverdächtigen erhielt. Die Vorgehensweise, zur Ermittlung der Identität eines Tatverdächtigen, das Foto aus der Personalausweisdatei des zuständigen Einwohnermeldeamtes anzufordern, ist unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten das mildere Mittel.
Die Entschädigung setzt sich zusammen aus der Leistung der Versicherung plus dem vom Kfz-Gutachter ermittelten Wert des Unfallwagens. Die Versicherung muss also maximal 130% des Wiederbeschaffungswertes zahlen. Dies gilt jedoch nur bei einem Haftpflichtfall. Bei einem Kaskoschaden greift die 130%-Regelung nicht.
Grundsätzlich ja, wenn das nachweisbar ist und auch beziffert werden kann; manchmal hilft auch die eigene Hausratversicherung.
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