FAQs

Eine organisierte Liste der wichtigsten häufig gestellten Fragen zum Thema Verkehrsrecht, unterteilt nach Unterkategorien für eine bessere Übersichtlichkeit.

Sollte man Bußgelder aus dem Ausland ignorieren?

Nein, seit 2010 können Strafen aus fast allen EU-Staaten auch hierzulande nachträglich vollstreckt werden. In Deutschland werden Bußgelder aus dem EU-Ausland ab einer Grenze von 70 Euro vollstreckt. Ausnahme: In Österreich fällige Bußgelder werden bereits ab einer Grenze in Höhe von 25 Euro plus anfallender Verwaltungskosten fällig.

Welche Strafe droht bei Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine hohe Geldstrafe. Zudem kann eine Sperre verhängt werden, während der ein Führerschein nicht wieder beantragt bzw. erworben werden kann.

Wie bemisst sich die Schmerzensgeldhöhe?

Im Rahmen der Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldanspruchs sind drei Faktoren maßgeblich: Die Schmerzintensität, die Eingriffsintensität und die Folgeschäden.

Was bedeutet Detention?

Sie wird auch Despatch genannt und bildet das Gegenstück zur Demurrage. Sie wird geleistet, wenn die Be- oder Entladung schneller als vereinbart realisiert wird.

Wie viele Gefahrenklassen gibt es?

Die einzelnen Gefahrenklassen werden in insgesamt bis zu fünf verschiedenen Gefahrenkategorien entsprechend der Schwere der jeweiligen Gefahr eingeteilt.

Welche Strafe ist zu erwarten bei Fahren unter Drogeneinfluss?

In allen Fällen umfasst die Strafe ein Bußgeld von 500 – 1.500 Euro, 1 – 3 Punkte in Flensburg und ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot. Anders als bei Alkohol am Steuer gibt es hier keine klaren Grenzwerte. Entscheidend ist mithin, ob dem Fahrer eine Fahruntüchtigkeit nachgewiesen werden kann. Fehlt es hierbei, dann handelt es sich nicht um eine Straftat, sondern um eine Ordnungswidrigkeit.

Was fällt unter dem Schadensbegriff beim Leasing?

Über den Gebrauchsspuren hinaus stellen Schäden, welche insbesondere einen technischen Defekt aufweisen, dar. Daneben sind auch sonstige Beschädigungen möglich, wie beispielsweise größere Einbeulungen am Fahrzeug.

Wie viel Geld bekommt man bei einem Totalschaden?

Die Entschädigung setzt sich zusammen aus der Leistung der Versicherung plus dem vom Kfz-Gutachter ermittelten Wert des Unfallwagens. Die Versicherung muss also maximal 130% des Wiederbeschaffungswertes zahlen. Dies gilt jedoch nur bei einem Haftpflichtfall. Bei einem Kaskoschaden greift die 130%-Regelung nicht.

Wer ist bei einem Leasingfahrzeug der Halter?

Bei einem Leasing ist der Leasinggeber der Eigentümer und steht deshalb auch im Fahrzeugbrief. Diesen behält der Leasinggeber bei sich. Sie erhalten lediglich den Fahrzeugschein und somit der Halter mit Nutzungsrecht.

Sollte man Bußgelder aus dem Ausland ignorieren?

Nein, seit 2010 können Strafen aus fast allen EU-Staaten auch hierzulande nachträglich vollstreckt werden. In Deutschland werden Bußgelder aus dem EU-Ausland ab einer Grenze von 70 Euro vollstreckt. Ausnahme: In Österreich fällige Bußgelder werden bereits ab einer Grenze in Höhe von 25 Euro plus anfallender Verwaltungskosten fällig.

Wann liegt ein Totalschaden vor?

Man unterscheidet zwischen einem echten, einem wirtschaftlichen und einem technischen Totalschaden. Der sogenannte „echte“ Totalschaden liegt vor, wenn die Beschädigungen so stark sind, dass die veranschlagten Kosten für eine Reparatur höher sind als der Wiederbeschaffungswert. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden liegen die Reparaturkosten dagegen über der Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und Restwert. Während beim echten oder wirtschaftlichen Totalschaden eine Reparatur theoretisch möglich ist, so ist diese bei einem technischen Totalschaden gänzlich ausgeschlossen. Der ursprüngliche Zustand lässt sich dann unter keinen Umständen mehr wiederherstellen.

Was genau ist eigentlich das Bußgeld?

Bußgelder sind die gesetzliche Rechtsfolge bei Begehung einer Ordnungswidrigkeit, soweit nichts anderes bestimmt ist, vgl. § 65 OWiG. Bußgelder ergehen per Verwaltungsakt mit dem sog. Bußgeldbescheid. Bei dieser verwaltungsbehördlichen Maßnahme besteht lediglich eine Angriffsfrist von zwei Wochen.

Familienrecht

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