FAQs
Eine organisierte Liste der wichtigsten häufig gestellten Fragen zum Thema Verkehrsrecht, unterteilt nach Unterkategorien für eine bessere Übersichtlichkeit.
Durchaus. Durch das eigene Verschulden wäre eine nicht vorgenommene Kürzung des Schmerzensgeldes ungerecht, weshalb Gerichte das eigene Mitverschulden bei der Bemessung der Schmerzensgeldhöhe mitberücksichtigen.
Grundsätzlich ist ein Mietwagen – wie jedes andere Fahrzeug – durch eine Haftpflichtversicherung geschützt. Sie übernimmt Schäden, die der Unfallverursacher anderen zufügt. Ist das Fahrzeug vollkaskoversichert, so tragen Sie lediglich die Selbstbeteiligung, welche oft auch dann zu zahlen ist, wenn Sie als Mieter des Fahrzeuges den Unfall nicht verursacht haben.
Der Verkäufer ist zur Übergabe des Fahrzeuges und zur Übereignung, der eigentlichen Eigentumsübertragung, sowie zur Aushändigung der Kfz-Papiere und der Einhaltung von bestimmen Nebenverpflichtungen verpflichtet. Der Käufer ist dagegen zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet.
Ja, in der Regel muss man hier dem Verkäufer eine Frist zur Nachbesserung setzen. Das liegt daran, dass dem Verkäufer ein Recht zur Nachbesserung zusteht. Es gibt dabei zwei Arten der Nachbesserung: Nacherfüllung und Nachlieferung. Bei der Nacherfüllung wird dem Verkäufer die Möglichkeit eingeräumt, die Mängel an dem Fahrzeug durch eine Reparatur zu beheben. Hierfür werden ihm zwei Versuche gewährt. Die Nachlieferung dagegen bildet den Fall, dass ein mangelfreies Fahrzeug nachgeliefert wird. Auf Verlangen des Verkäufers muss dabei das mangelhafte Fahrzeug zurückgegeben werden. Ob Nacherfüllung oder Nachlieferung erfolgt, entscheidet der Käufer. Er hat dafür ein Wahlrecht, dem jedoch der Verkäufer Einwände entgegenhalten kann.
Zunächst einmal „Nein“. Nur wenn hinterher geklagt werden müsste (meist ist das nicht notwendig), dann wäre sie hilfreich. Ansonsten gibt es noch die Prozesskostenhilfe in Form der Kostenübernahme durch die Staatskasse, wenn tatsächlich geklagt werden muss.
Im Rahmen der Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldanspruchs sind drei Faktoren maßgeblich: Die Schmerzintensität, die Eingriffsintensität und die Folgeschäden.
Üblicherweise muss die Geldbuße spätestens zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft des Bußgeldbescheides an die zuständige Behörde gezahlt werden. Die Rechtskraft tritt nach Ablauf der Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheides ein. Somit haben Sie ab Erhalt des Bescheides meist vier Wochen Zeit, um die Summe zu überweisen.
Ja, das ist gesetzlich geregelt in § 408 Abs. 1 S. 1 HGB.
Ja, dies ergibt sich aus § 252 BGB. Die Berechnung des Anspruchs ist abhängig vom Einzelfall. Bei der Berechnung ist maßgebend, wie viel dem Leasinggeber zugestanden hätte, wenn kein vorzeitiger Ausstieg aus dem Leasingvertrag stattgefunden hätte. Bei einer vereinbarten Vollamortisation fällt also in der Regel ein Schadensersatz in Höhe der ausstehenden Nettoleasingraten an, bei einer Teilamortisation wird zusätzlich der vertraglich festgesetzte Restwert addiert. Entstehen dem Leasinggeber durch die vorzeitige Beendigung Vorteile, so muss er sich diese anrechnen lassen. Die Vorteile können dabei ersparte Verwaltungskosten, aber auch die Weiterveräußerung des Fahrzeuges sein. Sollte die Anrechnung einer Weiterveräußerung per AGB ausgeschlossen werden, so ist diese AGB Klausel unwirksam.
Nein, das ist gem. § 444 BGB nicht möglich. Wenn der Verkäufer (Unternehmer) eine Garantie übernommen hat, so kann er die Ansprüche des Käufers, wie bspw. Schadensersatz, nicht ausschließen oder beschränken.
Durch das Geld kann man zwar die teils erheblichen Schmerzen nicht wieder rückgängig machen, jedoch dem Unfallopfer hierdurch einen angemessenen Ausgleich für die erlittenen Schmerzen anbieten.
Dies wird stets je nach vorliegendem Einzelfall vor Gericht entschieden. Eine Orientierung bieten dabei sogenannte Schmerzensgeldtabellen, die Urteile über Schmerzensgeldsummen beinhalten, die in der Vergangenheit bei ähnlichen Verletzungen gezahlt werden mussten.
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