FAQs
Eine organisierte Liste der wichtigsten häufig gestellten Fragen zum Thema Verkehrsrecht, unterteilt nach Unterkategorien für eine bessere Übersichtlichkeit.
Bußgelder sind die gesetzliche Rechtsfolge bei Begehung einer Ordnungswidrigkeit, soweit nichts anderes bestimmt ist, vgl. § 65 OWiG. Bußgelder ergehen per Verwaltungsakt mit dem sog. Bußgeldbescheid. Bei dieser verwaltungsbehördlichen Maßnahme besteht lediglich eine Angriffsfrist von zwei Wochen.
Durch den Versicherungsvertrag ist der Versicherer zur Leistungserbringung gegenüber dem Versicherungsnehmer oder eines Dritten verpflichtet, vorausgesetzt, der Versicherungsfall (z.B. Verkehrsunfall) ist eingetreten.
Bei einem Verkehrsunfall kommen mehrere Anspruchsgegner in Betracht. Neben dem Fahrer und Haftpflichtversicherer des Fahrzeugs kommt auch der Halter des Fahrzeugs als Anspruchsgegner in Betracht, wenngleich dieser nicht gefahren ist oder auch sonst nicht am Unfall beteiligt war. Sollte der Halter mal nicht der Eigentümer des Fahrzeugs sein, so kommt zusätzlich auch der Eigentümer des Fahrzeugs als Anspruchsgegner in Betracht. Bei von ausländischen Kfz in Deutschland verursachten Schäden ist der korrekte Anspruchsgegner das „Deutsche Büro Grüne Karte“. Wenn das gegnerische Fahrzeug kaskoversichert ist, kommt zusätzlich die Kasko-Versicherung als Anspruchsgegner in Betracht.
Gegen den Bußgeldbescheid ist der Einspruch statthaft.
Man unterscheidet zwischen einem echten, einem wirtschaftlichen und einem technischen Totalschaden. Der sogenannte „echte“ Totalschaden liegt vor, wenn die Beschädigungen so stark sind, dass die veranschlagten Kosten für eine Reparatur höher sind als der Wiederbeschaffungswert. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden liegen die Reparaturkosten dagegen über der Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und Restwert. Während beim echten oder wirtschaftlichen Totalschaden eine Reparatur theoretisch möglich ist, so ist diese bei einem technischen Totalschaden gänzlich ausgeschlossen. Der ursprüngliche Zustand lässt sich dann unter keinen Umständen mehr wiederherstellen.
Der Logistikvertrag ist der komplizierteste der Vertragstypen im Transportrecht. Er ist im Gesetz nicht geregelt und enthält regelmäßig Elemente verschiedener Vertragstypen und ist damit ein typengemischter Vertrag (OLG Düsseldorf, Urteil v. 11.01.2017, I-18 U 164/15). Häufig werden im Logistikvertrag Transport und Lagerelemente verbunden und darüber hinaus weitere logistische Dienstleistungen vereinbart, wie in etwa die Montage oder Etikettierung.
Der Versicherungsnehmer kann über die Rechte, die dem Versicherten aus dem Versicherungsvertrag zustehen, im eigenen Namen verfügen. Daneben stehen dem Versicherungsnehmer die Gestaltungsrechte wie Kündigung oder Widerruf zur Verfügung, von die er Gebrauch machen kann.
Der Frachtbrief dient bis zum Beweis des Gegenteils als Nachweis über den Abschluss und Inhalt des Frachtvertrages sowie für die Übernahme des Gutes durch den Frachtführer. Daneben erfüllt der Frachtbrief noch weitere Funktionen, wie etwa die Vermutung, dass das Gut und seine Verpackung bei der Übernahme durch den Frachtführer in einem äußerlich guten Zustand war, sowie dass die angegebenen Mengen und Daten übereinstimmen.
Der Versicherungsnehmer ist zur Zahlung der vereinbarten Prämie verpflichtet.
Ein Mangel kann entweder in Form eines Rechts- oder eines Sachmangels vorliegen. Im Zuge der Schuldrechtsreform hat sich der Sachmangelbegriff geändert. Ein solcher liegt demnach dann vor, wenn das Auto bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen, oder den objektiven Anforderungen nicht entspricht.
Gewerblicher Güterkraftverkehr ist die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, welche einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht (zGG) als 3,5 Tonnen haben.
Gefahrgut sind Stoffe oder Gegenstände, von denen bei der Beförderung oder unsachgemäßer Behandlung Gefahren für die Umwelt ausgehen, oder die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden. Transporte, die nicht ausdrücklich erlaubt sind, sind verboten. Dieser Grundsatz im Gefahrgutrecht soll schwerwiegende Unfälle in katastrophalen Ausmaßen für Mensch und Umwelt verhindern.
Rechtsberatung für Verkehrsrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.
Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Mehr dazuAbstand
Auf deutschen Straßen und Autobahnen kochen täglich die Emotionen hoch. Dabei stellen vor allem die Autofahrer, die es mit der Abstandsmessung nicht so genau nehmen, eine große Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar.
Mehr dazuAbstandsmessung auf der Autobahn: Wann wird’s kritisch?
Zu dicht aufgefahren – und schon ist ein Bußgeldbescheid im Briefkasten. Was viele nicht wissen: Eine Abstandsmessung ist komplexer, als sie auf den ersten Blick wirkt. Nicht jede Kamera liefert ein faires Bild, nicht jede Messung hält vor Gericht stand. Wir von Gehrlein und Kollegen, Ihrer Kanzlei für Verkehrsrecht, erklären, worauf Sie achten müssen – und warum ein Einspruch sich oft lohnt.
Mehr dazuAlkohol am Steuer – Was passiert bei einem Verstoß?
Alkohol ist eine der häufigsten Ursachen für Verkehrsunfälle. Schon geringe Mengen können die Reaktionsfähigkeit und Wahrnehmung stark beeinträchtigen, was gefährliche Folgen für den Fahrer, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer haben kann. In Deutschland gelten klare Promillegrenzen, die jeder Fahrer kennen sollte.
Mehr dazuAlkohol/ Drogen/ Polizei/ Unfall
Wer Drogen wie zum Beispiel Alkohol, bestimmte Medikamente oder illegale Rauschgifte genommen hat und am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Selbst geringe Mengen können zu Ausfallerscheinungen und Fehlleistungen führen.
Mehr dazuAuskunft aus dem Register
Wer aufgrund von Regelbrüchen im Verkehrsrecht – wie Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstößen – eine größere Menge an Punkten in Flensburg ansammelt, dem droht der Entzug des Führerscheins. Daher ist es im Sinne des Kraftfahrers, seinen eigenen Punktestand genau zu kennen und rechtzeitig Maßnahmen zum Abbau der Punkte zu ergreifen.
Mehr dazu