FAQs
Eine organisierte Liste der wichtigsten häufig gestellten Fragen zum Thema Verkehrsrecht, unterteilt nach Unterkategorien für eine bessere Übersichtlichkeit.
Nein, seit 2010 können Strafen aus fast allen EU-Staaten auch hierzulande nachträglich vollstreckt werden. In Deutschland werden Bußgelder aus dem EU-Ausland ab einer Grenze von 70 Euro vollstreckt. Ausnahme: In Österreich fällige Bußgelder werden bereits ab einer Grenze in Höhe von 25 Euro plus anfallender Verwaltungskosten fällig.
Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine hohe Geldstrafe. Zudem kann eine Sperre verhängt werden, während der ein Führerschein nicht wieder beantragt bzw. erworben werden kann.
Im Rahmen der Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldanspruchs sind drei Faktoren maßgeblich: Die Schmerzintensität, die Eingriffsintensität und die Folgeschäden.
Sie wird auch Despatch genannt und bildet das Gegenstück zur Demurrage. Sie wird geleistet, wenn die Be- oder Entladung schneller als vereinbart realisiert wird.
Die einzelnen Gefahrenklassen werden in insgesamt bis zu fünf verschiedenen Gefahrenkategorien entsprechend der Schwere der jeweiligen Gefahr eingeteilt.
In allen Fällen umfasst die Strafe ein Bußgeld von 500 – 1.500 Euro, 1 – 3 Punkte in Flensburg und ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot. Anders als bei Alkohol am Steuer gibt es hier keine klaren Grenzwerte. Entscheidend ist mithin, ob dem Fahrer eine Fahruntüchtigkeit nachgewiesen werden kann. Fehlt es hierbei, dann handelt es sich nicht um eine Straftat, sondern um eine Ordnungswidrigkeit.
Über den Gebrauchsspuren hinaus stellen Schäden, welche insbesondere einen technischen Defekt aufweisen, dar. Daneben sind auch sonstige Beschädigungen möglich, wie beispielsweise größere Einbeulungen am Fahrzeug.
Die Entschädigung setzt sich zusammen aus der Leistung der Versicherung plus dem vom Kfz-Gutachter ermittelten Wert des Unfallwagens. Die Versicherung muss also maximal 130% des Wiederbeschaffungswertes zahlen. Dies gilt jedoch nur bei einem Haftpflichtfall. Bei einem Kaskoschaden greift die 130%-Regelung nicht.
Bei einem Leasing ist der Leasinggeber der Eigentümer und steht deshalb auch im Fahrzeugbrief. Diesen behält der Leasinggeber bei sich. Sie erhalten lediglich den Fahrzeugschein und somit der Halter mit Nutzungsrecht.
Nein, seit 2010 können Strafen aus fast allen EU-Staaten auch hierzulande nachträglich vollstreckt werden. In Deutschland werden Bußgelder aus dem EU-Ausland ab einer Grenze von 70 Euro vollstreckt. Ausnahme: In Österreich fällige Bußgelder werden bereits ab einer Grenze in Höhe von 25 Euro plus anfallender Verwaltungskosten fällig.
Man unterscheidet zwischen einem echten, einem wirtschaftlichen und einem technischen Totalschaden. Der sogenannte „echte“ Totalschaden liegt vor, wenn die Beschädigungen so stark sind, dass die veranschlagten Kosten für eine Reparatur höher sind als der Wiederbeschaffungswert. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden liegen die Reparaturkosten dagegen über der Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und Restwert. Während beim echten oder wirtschaftlichen Totalschaden eine Reparatur theoretisch möglich ist, so ist diese bei einem technischen Totalschaden gänzlich ausgeschlossen. Der ursprüngliche Zustand lässt sich dann unter keinen Umständen mehr wiederherstellen.
Bußgelder sind die gesetzliche Rechtsfolge bei Begehung einer Ordnungswidrigkeit, soweit nichts anderes bestimmt ist, vgl. § 65 OWiG. Bußgelder ergehen per Verwaltungsakt mit dem sog. Bußgeldbescheid. Bei dieser verwaltungsbehördlichen Maßnahme besteht lediglich eine Angriffsfrist von zwei Wochen.
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Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Mehr dazuAbstand
Auf deutschen Straßen und Autobahnen kochen täglich die Emotionen hoch. Dabei stellen vor allem die Autofahrer, die es mit der Abstandsmessung nicht so genau nehmen, eine große Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar.
Mehr dazuAbstandsmessung auf der Autobahn: Wann wird’s kritisch?
Zu dicht aufgefahren – und schon ist ein Bußgeldbescheid im Briefkasten. Was viele nicht wissen: Eine Abstandsmessung ist komplexer, als sie auf den ersten Blick wirkt. Nicht jede Kamera liefert ein faires Bild, nicht jede Messung hält vor Gericht stand. Wir von Gehrlein und Kollegen, Ihrer Kanzlei für Verkehrsrecht, erklären, worauf Sie achten müssen – und warum ein Einspruch sich oft lohnt.
Mehr dazuAlkohol am Steuer – Was passiert bei einem Verstoß?
Alkohol ist eine der häufigsten Ursachen für Verkehrsunfälle. Schon geringe Mengen können die Reaktionsfähigkeit und Wahrnehmung stark beeinträchtigen, was gefährliche Folgen für den Fahrer, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer haben kann. In Deutschland gelten klare Promillegrenzen, die jeder Fahrer kennen sollte.
Mehr dazuAlkohol/ Drogen/ Polizei/ Unfall
Wer Drogen wie zum Beispiel Alkohol, bestimmte Medikamente oder illegale Rauschgifte genommen hat und am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Selbst geringe Mengen können zu Ausfallerscheinungen und Fehlleistungen führen.
Mehr dazuAuskunft aus dem Register
Wer aufgrund von Regelbrüchen im Verkehrsrecht – wie Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstößen – eine größere Menge an Punkten in Flensburg ansammelt, dem droht der Entzug des Führerscheins. Daher ist es im Sinne des Kraftfahrers, seinen eigenen Punktestand genau zu kennen und rechtzeitig Maßnahmen zum Abbau der Punkte zu ergreifen.
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