FAQs
Eine organisierte Liste der wichtigsten häufig gestellten Fragen zum Thema Verkehrsrecht, unterteilt nach Unterkategorien für eine bessere Übersichtlichkeit.
Ein ganz belangloser Sachschaden – und damit kein Unfall im rechtlichen Sinne – liegt vor, wenn üblicherweise keine Schadensersatzansprüche gestellt werden, oder allgemein bei Schäden bis zu einer Höhe von ca. 50 €.
Zu normalen Gebrauchsspuren gehören kleinere Steinschläge, Schrammen und Kratzer. Auch leichte Einbeulungen oder Lackabplatzungen gelten als vertragsmäßige Abnutzung und werden nach § 538 BGB akzeptiert.
Das weltweite Versenden von Gefahrgut kann ein kompliziertes Verfahren sein. Die Versender müssen die aktuellen Transportvorschriften für die Klassifizierung von Gefahrgütern, für Verpackung, Kennzeichnung, Etikettierung und Dokumentation kennen.
Die Werkstatt hat nicht nur die Pflicht, sondern auch das Recht zur Nachbesserung. Das heißt, dass Sie nach dem ersten Fehlversuch nicht einfach zu einer anderen Werkstatt wechseln dürfen. Sie müssen der Werkstatt die Gelegenheit geben, weitere Reparaturversuche zu unternehmen, Erst nachdem weitere Versuche scheitern, kann der Kunde das Auto in einer anderen Werkstatt instand setzen. Zwei Nachbesserungsversuche sollten Sie der Werkstatt dabei einräumen.
Ja, jedoch nur, wenn gem. § 45 Abs. 3 VVG der Versicherte seine Zustimmung zu der Versicherung erteilt hat.
Schadensersatzansprüche des Käufers für Körper- und Gesundheitsschäden gegenüber einem Verkäufer, der Unternehmer ist, können durch die AGBs nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden, soweit dem Verkäufer dabei ein Verschulden zur Last gelegt werden kann. Ist der Verkäufer dagegen ein Verbraucher, so kann dieser die Gewährleistungsrechte wirksam ausschließen, und daher nicht in Anspruch genommen werden.
Ja. Dies macht sich beim Ausmaß des Verschuldens, aber auch bei der Regulierungsverzögerung bemerkbar. Wenn die Schadensabwicklung bewusst und mutwillig vom Schädiger oder dessen Versicherung verzögert, oder das Unfallopfer in seiner Person herabgewürdigt wird, beeinflusst dies die Schadensbeurteilung zu Gunsten des Geschädigten.
Sieben Punkte darf man maximal im Fahreignungsregister in Flensburg haben. Ab dem 8. Punkt folgt regelmäßig die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Grundsätzlich ist ein Mietwagen – wie jedes andere Fahrzeug – durch eine Haftpflichtversicherung geschützt. Sie übernimmt Schäden, die der Unfallverursacher anderen zufügt. Ist das Fahrzeug vollkaskoversichert, so tragen Sie lediglich die Selbstbeteiligung, welche oft auch dann zu zahlen ist, wenn Sie als Mieter des Fahrzeuges den Unfall nicht verursacht haben.
Ja, in der Regel muss man hier dem Verkäufer eine Frist zur Nachbesserung setzen. Das liegt daran, dass dem Verkäufer ein Recht zur Nachbesserung zusteht. Es gibt dabei zwei Arten der Nachbesserung: Nacherfüllung und Nachlieferung. Bei der Nacherfüllung wird dem Verkäufer die Möglichkeit eingeräumt, die Mängel an dem Fahrzeug durch eine Reparatur zu beheben. Hierfür werden ihm zwei Versuche gewährt. Die Nachlieferung dagegen bildet den Fall, dass ein mangelfreies Fahrzeug nachgeliefert wird. Auf Verlangen des Verkäufers muss dabei das mangelhafte Fahrzeug zurückgegeben werden. Ob Nacherfüllung oder Nachlieferung erfolgt, entscheidet der Käufer. Er hat dafür ein Wahlrecht, dem jedoch der Verkäufer Einwände entgegenhalten kann.
Durch das Geld kann man zwar die teils erheblichen Schmerzen nicht wieder rückgängig machen, jedoch dem Unfallopfer hierdurch einen angemessenen Ausgleich für die erlittenen Schmerzen anbieten.
Solche Aufklärungspflichten sind vergleichsweise selten. Ungefragt muss der Verkäufer nur über solche Tatsachen aufklären, die für den Kaufentschluss des Käufers erkennbar von wesentlicher Bedeutung sind. Darüber hinaus muss die Mitteilung des Mangels nach der Verkehrssitte erwartbar sein. Die Rechtsprechung nimmt eine solche Aufklärungspflicht beim Bestehen eines Unfallschadens und bei der Art des Schadens an. Auch die Untersuchung auf Unfallschäden ist von der Pflicht umfasst.
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