FAQs
Eine organisierte Liste der wichtigsten häufig gestellten Fragen zum Thema Verkehrsrecht, unterteilt nach Unterkategorien für eine bessere Übersichtlichkeit.
Ja, in den meisten Fällen muss der Käufer eine Nacherfüllungsfrist erfolglos verstreichen lassen, bevor er bspw. Aufwendungsersatz verlangen kann.
Ja, bei schweren Verkehrsverstößen kann die zuständige Behörde eine MPU verlangen. Aber auch bei mittelschweren Verkehrsverstößen, wie etwa einer hohen Geschwindigkeitsüberschreitung, kann bei mehrmaligem Verstoß innerhalb eines kurzen Zeitraumes die MPU in Aussicht gestellt werden, und zwar auch dann, wenn der Entzug der Fahrerlaubnis nach Punkten in Flensburg noch nicht droht. Zwar sind Sie nicht verpflichtet eine MPU zu machen, jedoch besteht dann die Gefahr, dass die Führerscheinstelle Ihre Fahrerlaubnis einzieht.
Ja, die Rechte wegen eines Mangels sind bei Kenntnis des Käufers ausgeschlossen. Im Falle fehlender Kenntnis durch grobe Fahrlässigkeit sind die Gewährleistungsrechte ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn der Verkäufer hat diese arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen.
Die Frist zur Einlegung eines Einspruchs beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheides.
Grundsätzlich hat der Verkäufer die Pflicht, den Käufer vom vorausgegangenen Unfall in Kenntnis zu setzen. Macht er dies nicht, so stellt dies einen Sachmangel dar. Die Pflicht greift jedoch nicht, wenn der Verkäufer selbst nichts von dem Unfall wusste.
Je nach Verletzungsgrad und Symptomen sind hier 850 – 20.000 € denkbar.
Nein, der Verkäufer hat auch die Pflicht zur Abnahme des KFZ und zur Ummeldung. Weitere Pflichten können sich jeweils aus den Umständen des Einzelfalles und dem einzelnen individuellen Kaufvertrag ergeben.
Ja, in den meisten Fällen muss der Käufer eine Nacherfüllungsfrist erfolglos verstreichen lassen, bevor er bspw. Aufwendungsersatz verlangen kann.
6 – 9 Monate Führerscheinentzug bei 1,2 – 1,6 Promille. Bei 1,6 – 2,0 Promille sind eher 9 – 12 Monate zu erwarten. Liegt der Wert bei über 2,0 Promille, so ist mit einem Entzug von 18 Monaten bis hin zu mehreren Jahren möglich. Im Einzelfall kann der Richter sogar den Entzug der Fahrerlaubnis ohne zeitliche Begrenzung verfügen.
Die Bußgelder sind abhängig von der Geschwindigkeit: Bis 10 km/h: 30 € 11-15 km/h: 50 € 16-20 km/h: 70 € 21-25 km/h: 115 € + 1 Punkt 26-30 km/h: 180 € + 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot (wird in der Regel verhängt, wenn innerhalb von 12 Monaten zweimal Verkehrsverstöße von 26 km/h oder mehr begangen werden) 31-40 km/h: 260 € + 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot 41-50 km/h: 400 € + 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot 51-60 km/h: 560 € + 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot
Auch wenn Sie nicht das Fahrzeug führen, so haften Sie als Halter Ihres Fahrzeuges stets für einen Schaden, den ein anderer Fahrer mit Ihrem Fahrzeug verursacht hat. Diese Haftung ist sogar verschuldensunabhängig. Zusätzlich steigt die Prämienzahlung an die Versicherung. Generell sollten Sie vorab klären, wer für eventuelle Schäden und/oder Selbstbeteiligungen bei der Versicherung aufkommen soll, und dies vertraglich festhalten.
Dies hängt davon ab, ob der Verkäufer Verbraucher oder Unternehmer ist. Zunächst einmal gilt die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Die Haftung kann jedoch auf ein Jahr vom Unternehmer eingeschränkt werden (nicht dagegen die Geltendmachung des Anspruchs). Ist der Verkäufer dagegen Verbraucher, so kann dieser die Gewährleistung komplett ausschließen.
Rechtsberatung für Verkehrsrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.
Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Mehr dazuAbstand
Auf deutschen Straßen und Autobahnen kochen täglich die Emotionen hoch. Dabei stellen vor allem die Autofahrer, die es mit der Abstandsmessung nicht so genau nehmen, eine große Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar.
Mehr dazuAbstandsmessung auf der Autobahn: Wann wird’s kritisch?
Zu dicht aufgefahren – und schon ist ein Bußgeldbescheid im Briefkasten. Was viele nicht wissen: Eine Abstandsmessung ist komplexer, als sie auf den ersten Blick wirkt. Nicht jede Kamera liefert ein faires Bild, nicht jede Messung hält vor Gericht stand. Wir von Gehrlein und Kollegen, Ihrer Kanzlei für Verkehrsrecht, erklären, worauf Sie achten müssen – und warum ein Einspruch sich oft lohnt.
Mehr dazuAlkohol am Steuer – Was passiert bei einem Verstoß?
Alkohol ist eine der häufigsten Ursachen für Verkehrsunfälle. Schon geringe Mengen können die Reaktionsfähigkeit und Wahrnehmung stark beeinträchtigen, was gefährliche Folgen für den Fahrer, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer haben kann. In Deutschland gelten klare Promillegrenzen, die jeder Fahrer kennen sollte.
Mehr dazuAlkohol/ Drogen/ Polizei/ Unfall
Wer Drogen wie zum Beispiel Alkohol, bestimmte Medikamente oder illegale Rauschgifte genommen hat und am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Selbst geringe Mengen können zu Ausfallerscheinungen und Fehlleistungen führen.
Mehr dazuAuskunft aus dem Register
Wer aufgrund von Regelbrüchen im Verkehrsrecht – wie Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstößen – eine größere Menge an Punkten in Flensburg ansammelt, dem droht der Entzug des Führerscheins. Daher ist es im Sinne des Kraftfahrers, seinen eigenen Punktestand genau zu kennen und rechtzeitig Maßnahmen zum Abbau der Punkte zu ergreifen.
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