FAQs
Eine organisierte Liste der wichtigsten häufig gestellten Fragen zum Thema Verkehrsrecht, unterteilt nach Unterkategorien für eine bessere Übersichtlichkeit.
Nein, dabei handelt es sich um eine Straftat.
Gewerblicher Güterkraftverkehr ist die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, welche einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht (zGG) als 3,5 Tonnen haben.
Auf keinen Fall sollte man sich an der Unfallstelle mündlich oder schriftlich zu einer Teilschuld bekennen. Das gefährdet sogar den eigenen Versicherungsschutz gegenüber der eigenen Haftpflichtversicherung. Auch gegenüber der Polizei zum Unfallhergang keine Angaben machen. Das macht man später über den eigenen Anwalt.
Ja, das hat das LG Zweibrücken im Jahr 2016 so entschieden. Dort ging es um einen Autokauf, bei welchem der Käufer das Fahrzeug nicht entgegengenommen hat. In den AGBs des Verkäufers gab es eine entsprechende Klausel, welche den Verkäufer berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 10% des Bruttokaufpreises verlangen zu dürfen, es sei denn, dass der Käufer nachweisen kann, dass dem Verkäufer ein geringerer Schaden entstanden ist. Das Gericht vertrat hier die Auffassung, dass die AGB Klausel den Käufer nicht unangemessen benachteiligt.
Nein, im Falle eines erfolgreichen Haftungsausschlusses kann sich der Verkäufer darauf nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat, oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernahm.
Die Bußgelder sind abhängig von der Geschwindigkeit: Bis 10 km/h: 30 € 11-15 km/h: 50 € 16-20 km/h: 70 € 21-25 km/h: 115 € + 1 Punkt 26-30 km/h: 180 € + 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot (wird in der Regel verhängt, wenn innerhalb von 12 Monaten zweimal Verkehrsverstöße von 26 km/h oder mehr begangen werden) 31-40 km/h: 260 € + 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot 41-50 km/h: 400 € + 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot 51-60 km/h: 560 € + 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot
Der Auftraggeber ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Probleme können sich dann ergeben, wenn die Vergütung nicht im Vorfeld vereinbart wurde, oder eine Pauschalvergütung vorgesehen ist. Im Falle der Nichtzahlung ist die Werkstatt berechtigt, Ihr Fahrzeug als Pfandrecht einzubehalten, bis Sie die vollständige Summe beglichen haben.
Das kommt darauf an. In der Regel sollte das binnen 6 Wochen spätestens der Fall sein; ansonsten müsste geklagt werden.
Bei einer Pauschalvergütung kommt es darauf an, ob die Werkstatt den Endpreis garantiert hat, oder nicht. Im Falle einer gewöhnlichen Vereinbarung dagegen sind Abweichungen von bis zu 20% zulässig.
Schadensersatz bezeichnet den Ausgleich oder Ersatz für erlittene Schäden, den der Verursacher dem Geschädigten entrichten muss.
Dies hängt davon ab, ob der Verkäufer Verbraucher oder Unternehmer ist. Zunächst einmal gilt die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Die Haftung kann jedoch auf ein Jahr vom Unternehmer eingeschränkt werden (nicht dagegen die Geltendmachung des Anspruchs). Ist der Verkäufer dagegen Verbraucher, so kann dieser die Gewährleistung komplett ausschließen.
Nein, der Verkäufer hat auch die Pflicht zur Abnahme des KFZ und zur Ummeldung. Weitere Pflichten können sich jeweils aus den Umständen des Einzelfalles und dem einzelnen individuellen Kaufvertrag ergeben.
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