Unfallschadenregulierung - Was ist das?
Unter Schadenregulierung versteht man grundsätzlich die Unfallabwicklung nach einem Unfall. Sie dient dazu, Schadensersatz vom Gegner zu erhalten. Sie sind als Geschädigter zunächst verpflichtet, den Schaden zu beweisen. Seien Sie deshalb bei der Unfallaufnahme besonders gründlich, denn die Erfahrung zeigt, dass Versicherer mit allen Mitteln versuchen, die Leistung auf ein Minimum zu kürzen. Und das, obwohl die Rechtsprechung vorsieht, dass Sie nach dem Unfall finanziell nicht schlechter stehen dürfen als vor dem Unfall.
Grundsätzlich gilt, dass eine Fahrerflucht ohne Vorsatz strafrechtlich betrachtet keine Sanktionen begründet. Problematisch ist jedoch, dass die Behörden in einem solchen Fall lediglich von einer Schutzbehauptung ausgehen. Erschwerend kommt hinzu, dass der mangelnde Vorsatz bei größeren Schäden nur schwer begründen ist. Stellt sich allerdings tatsächlich heraus, dass die Unfallflucht gar nicht bemerkt werden konnte, hat der Betreffende strafrechtlich nichts zu befürchten. Denn ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort liegt damit mangels Vorsatzes nicht vor.
Die Unfallabwicklung umfasst üblicherweise zunächst den Austausch von Informationen, sodann sollten etwaige Beweise gesichert werden. Anschließend wird der Unfall der Versicherung gemeldet und der entstandene Schaden festgestellt.
Bei Sachschäden ist Anspruchsteller der rechtliche Eigentümer. Das wäre im Falle des PKWs also der Halter. Bei Personenschäden ist der richtige Anspruchsteller dagegen die verletzte Person.
Strafrechtlich ist hier eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren möglich. Zudem können ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg erteilt werden.
er einen Unfall hatte, ist verpflichtet solange am Unfallort zu verbleiben bis der Unfallhergang polizeilich aufgenommen wurde. Anderenfalls liegt ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor, § 142 StGB. Zudem gefährden Sie durch die Verletzung Ihrer Aufklärungspflicht dem Versicherer gegenüber Ihren Versicherungsschutz. (vgl. BGH, Urteil v. 01.12.1999, AZ: IV ZR 71/ 99) Alternativ müssen Sie eine angemessene Zeit am Unfallort warten. Diese Wartezeit ist jedoch nicht genau bestimmt, sondern richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, z.B. Wo und zu welcher Zeit fand der Unfall statt oder wie schwer war der Unfall. Wenn Sie jedoch nach einer angemessenen Wartezeit den Unfallort verlassen, so sollten Sie unverzüglich die nächste Polizeidienststelle aufsuchen und den Unfall aufnehmen lassen.Sofern Sie dazu in der Lage sind, sollten Sie noch am Unfallort die Polizei verständigen. Steht Ihnen kein Handy nach einem Unfall zur Verfügung, so sollten Sie mindestens 30 Min. am Unfallort verbleiben.
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Auto & WerkstattEs ist ärgerlich genug, wenn Sie bei einem Unfall geschädigt wurden.Nun müssen Sie sich aber auch noch darum kümmern, Ihre Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber dem Unfallverursacher oder den Unfallverursachern geltend zu machen.
SchadensersatzZu den Ersatzansprüchen bei Verletzungen nach einem Verkehrsunfall, zu denen ein Rechtsanwalt im Verkehrsrecht zu Rate gezogen wird, gehört auch das Schmerzensgeld. Das Schmerzensgeld soll Beeinträchtigungen des körperlichen und seelischen Wohlbefindens ausgleichen. Es soll also einen immateriellen Schaden ersetzen.
SchmerzensgeldEs handelt sich hier um einen Sammelbegriff für sämtliche Vorschriften, die die Beförderung von Gütern betreffen. Wichtig sind hier vor allem die Regelungen des Handelsgesetzbuchs (HGB), aber auch andere Rechtsgebiete wie z. B. das Verkehrsrecht spielen im Transportrecht eine Rolle.
TransportrechtWie schnell ist man in einen Unfall verwickelt. In diesem Fall muss derjenige, der den Unfall verschuldet hat, auch für den Schaden aufkommen. Das klingt logisch – leider ist es aber oft nicht einfach, zu seinem Recht und damit zu seinem Geld zu kommen.
UnfallDas Verkehrsrecht umfasst alle Vorschriften und Gesetze, die den Transport von Personen und Waren auf öffentlichen Verkehrswegen betreffen. Es gilt für die Führer von Kfz genauso wie für Fußgänger und Fahrradfahrer.
VerkehrsrechtVersicherern wie auch Versicherungsnehmern stehen wir in allen versicherungsrechtlichen Fragen zur Verfügung. Wir unterstützen diese beispielsweise bei Schadensfällen in der Fahrzeugversicherung (Verkehrsunfälle, Fahrzeugdiebstahl u.a.) sowie in der Gebäudeversicherung und Hausratversicherung.
VersicherungsrechtDie Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.
Heute stehen die 5 Säulen für die Fachgebiete der Gruppe:
Rechtsberatung
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Seit über 25 Jahren bieten wir unseren Mandanten schnelle, umfassende und zuverlässige Beratung bei fast allen Rechtsfragen.
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