Auskunft aus dem Register
Wer aufgrund von Regelbrüchen im Verkehrsrecht – wie Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstößen – eine größere Menge an Punkten in Flensburg ansammelt, dem droht der Entzug des Führerscheins. Daher ist es im Sinne des Kraftfahrers, seinen eigenen Punktestand genau zu kennen und rechtzeitig Maßnahmen zum Abbau der Punkte zu ergreifen. Dazu können Autofahrer ihren Punktestand aktiv beim Fahreignungsregister (FAER) des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) mit Sitz in Flensburg abfragen. Denn: Behörden sind nicht verpflichtet, die bereits eingetragen Punkte bei Übermittlung eines Bußgeldbescheides anzugeben. Außerdem kann mit einer Abfrage überprüft werden, ob die gesammelten Punkte in Flensburg nach Ablauf ihrer Verjährungsfrist automatisch aus dem Register gelöscht wurden.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.
Läuft die zweiwöchige Frist ab, so wird der Bescheid rechtskräftig. Haben Sie die Frist jedoch ohne eigenes Verschulden versäumt, so besteht die Möglichkeit, mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung den Einspruch einzulegen. Hierbei muss die Fristversäumnis begründet werden. Sollten alle Voraussetzungen vorliegen, so wird die Rechtskraft des Bescheides aufgehoben und das Verfahren fortgesetzt.
Der Anspruch auf Schmerzensgeld ist dem § 253 Abs. 2 BGB zu entnehmen. Danach kann man infolge unfallbedingter körperlicher oder gesundheitlicher Beeinträchtigungen eine „billige Entschädigung“ in Geld fordern. Wie viel dabei gefordert werden darf, hängt von den konkreten Umständen im Einzelfall ab.
In den AGBs vieler Leasinggesellschaften sind die Kosten für ein Leasinggutachten jeweils zur Hälfte vom Leasinggeber und Leasingnehmer zu zahlen.
Solche Aufklärungspflichten sind vergleichsweise selten. Ungefragt muss der Verkäufer nur über solche Tatsachen aufklären, die für den Kaufentschluss des Käufers erkennbar von wesentlicher Bedeutung sind. Darüber hinaus muss die Mitteilung des Mangels nach der Verkehrssitte erwartbar sein. Die Rechtsprechung nimmt eine solche Aufklärungspflicht beim Bestehen eines Unfallschadens und bei der Art des Schadens an. Auch die Untersuchung auf Unfallschäden ist von der Pflicht umfasst.
Bei einem Leasing ist der Leasinggeber der Eigentümer und steht deshalb auch im Fahrzeugbrief. Diesen behält der Leasinggeber bei sich. Sie erhalten lediglich den Fahrzeugschein und somit der Halter mit Nutzungsrecht.
Eine abgegebene Erklärung stellt rechtlich kein sogenanntes deklaratorisches Schuldanerkenntnis dar, durch das dem Aussteller jegliche Einwendungen zum Unfallhergang ausgeschlossen wären. Jedoch führt eine entsprechend abgegebene Erklärung kurz nach dem Unfall zu einer Beweislastumkehr, womit der Erklärende, wenn er nun nachträglich etwas anderes behauptet als ursprünglich erklärt, dies beweisen muss.
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Schadensersatz
Wenn Sie bei einem Unfall geschädigt wurden, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche gegen den Unfallverursacher geltend zu machen und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.

Schmerzensgeld
Nach einem Verkehrsunfall können Sie Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Dieses soll die immateriellen Schäden, wie körperliche und seelische Beeinträchtigungen, ausgleichen. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

Transportrecht
Das Transportrecht umfasst alle Vorschriften zur Beförderung von Gütern. Wir beraten Sie umfassend bei allen rechtlichen Fragen rund um Transportverträge und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen, sei es im nationalen oder internationalen Transport.

Versicherungsrecht
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