Alkohol/ Drogen/ Polizei/ Unfall

Wer Drogen wie zum Beispiel Alkohol, bestimmte Medikamente oder illegale Rauschgifte genommen hat und am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Selbst geringe Mengen können zu Ausfallerscheinungen und Fehlleistungen führen.

Alkohol beeinträchtigt die Fahrtüchtigkeit. Daher gelten in Deutschland für die Teilnahme am Straßenverkehr für Auto- als auch Radfahrer bestimmte Promillegrenzen. Wer diese nicht einhält, muss mit hohen Bußgeldern, Punkten und sogar mit Führerscheinentzug rechnen.


Wer unter dem Einfluss von illegalen Drogen wie Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain, Amphetamin oder Ecstasy ohne Ausfallerscheinungen am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße bis zu 1.500 Euro und einem Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten rechnen.

Kommen drogenbedingte Fahrfehler, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder sogar ein Verkehrsunfall hinzu, handelt es sich um eine Straftat (§ 316 StGB: Freihheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, § 315c StGB: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe).

Der Drogenkonsum kann bei einer Verkehrskontrolle vor Ort innerhalb kürzester Zeit mit Vortestgeräten zuverflässig im Schweiß, Speichel oder Urin festgestellt werden.

Ein Drogenkonsument kann die Fahrerlaubnis auch verlieren, wenn er nicht am Straßenverkehr teilnimmt. Allein der Besitz oder nachgewiesene Konsum von Drogen kann dafür schon ausreichend  sein. Die Polizei leitet nicht nur eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft bzw. stellt eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, sondern meldet den Vorfall an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Diese zwei Verfahren sind voneinander unabhängig. Stellt die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren ein, hat dies keine Auswirkungen auf das Verwaltungsverfahren der Fahrerlaubnisbehörde. Bei mangelnder Eignung entzieht die Behörde die Fahrerlaubnis oder sieht von einer Erteilung ab.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.

Wann liegt eine Fahrerflucht vor?

Eine Fahrerflucht liegt dann vor, wenn sich ein Unfallbeteiligter von der Unfallstelle entfernt, ohne dass eine Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art der Beteiligung zum Unfallhergang vorgenommen werden konnte, oder ohne eine angemessene Zeit gewartet zu haben, um eine Feststellung zu ermöglichen, oder ohne sich nach angemessener Wartezeit bei der Polizei zu melden, um nachträglich die Feststellung der Angaben zu ermöglichen.

Benötige ich eine Rechtschutzversicherung?

Grundsätzlich ist diese erst einmal nicht von Nöten. Bei der Datenabfrage nehmen wir eine vorhandene Rechtschutzversicherung zwar mit auf, diese wird jedoch ohne Ihr Einverständnis nicht kontaktiert oder gar in Anspruch genommen. Erst wenn absehbar ist, dass eine Regulierung nicht oder nicht vollständig erfolgt, wenden wir uns nach vorheriger Rücksprache mit Ihnen an den jeweiligen Rechtschutzversicherer. Weshalb eine Rechtschutzversicherung mit dem Baustein – Verkehr – dennoch sinnvoll ist, ist mit einem täglich auftretendem Fallbeispiel schnell erläutert. Sie setzen Ihr Fahrzeug auf einem Supermarktplatz zurück, um diesen zu verlassen. Gleichzeitig bemerken Sie den späteren Unfallgegner der aus dem gegenüberliegenden Parkplatz ebenfalls zurücksetzt. Da Sie diesen bemerkt haben, bleiben Sie stehen und es kommt zur Kollision. Wie so häufig hat das Unfallgeschehen niemand beobachtet. Sowohl der Unfallgegner als auch Sie sind alleine im Fahrzeug. Der Unfallgegner streitet einen Verursachungsbeitrag ab und schildert wider besseres Wissen das Unfallgeschehen konträr. Gegenüber seiner Kfz-Haftpflichtversicherung gibt er an, dass Sie ihm aufgefahren sind, weshalb diese nicht in die Regulierung eintritt. Mangels Ihnen zur Verfügung stehender Beweismittel, wird ein Klageverfahren auf die Einholung eines Unfallrekonstruktionsgutachtens zu richten sein. Das zuständige Gericht wird hierfür in aller Regel einen Kostenvorschuss von 2.000,00 – 3.000,00 € anfordern. Angesichts der Tatsache, dass in Deutschland im vergangenen Jahr 2,8 Millionen Verkehrsunfälle gemeldet wurden, erscheint diese Konstellation grundsätzlich nicht völlig abwegig zu sein. Der Abschluss einer Verkehrsrechtschutzversicherung gehört nach unserer Auffassung daher ebenso wie eine private Haftpflichtversicherung zu den Basics.

Welche Strafe erwartet mich, wenn ich bei einer Kontrolle meinen Führerschein nicht nachweisen kann?

Wird der Führerschein zu Hause vergessen, entstehen Kosten in Höhe von 10 €. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes Verwarngeld. Außerdem kann die Polizei verlangen, dass Sie den Nachweis nachträglich bei der Dienststelle erbringen.

Bin ich verpflichtet eine höhere Vergütung zu zahlen, obwohl eine Pauschalvergütung vereinbart wurde?

Bei einer Pauschalvergütung kommt es darauf an, ob die Werkstatt den Endpreis garantiert hat, oder nicht. Im Falle einer gewöhnlichen Vereinbarung dagegen sind Abweichungen von bis zu 20% zulässig.

Wie viele Gefahrenklassen gibt es?

Die einzelnen Gefahrenklassen werden in insgesamt bis zu fünf verschiedenen Gefahrenkategorien entsprechend der Schwere der jeweiligen Gefahr eingeteilt.

Worin liegt der Unterschied zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat?

Eine Ordnungswidrigkeit ist eine geringfügige Verletzung von Recht und Gesetz. Schwerwiegende Vergehen im Straßenverkehr werden dagegen als Straftat gewertet. Das ist meistens dann der Fall, wenn rücksichtslos gehandelt wird, oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, wie etwa bei einem illegalen Autorennen, Trunkenheit am Steuer, oder erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Familienrecht

Rechtsberatung für Verkehrsrecht

Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.

Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

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Abstand

Auf deutschen Straßen und Autobahnen kochen täglich die Emotionen hoch. Dabei stellen vor allem die Autofahrer, die es mit der Abstandsmessung nicht so genau nehmen, eine große Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar.

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Auskunft aus dem Register

Wer aufgrund von Regelbrüchen im Verkehrsrecht – wie Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstößen – eine größere Menge an Punkten in Flensburg ansammelt, dem droht der Entzug des Führerscheins. Daher ist es im Sinne des Kraftfahrers, seinen eigenen Punktestand genau zu kennen und rechtzeitig Maßnahmen zum Abbau der Punkte zu ergreifen.

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Autobahnen und Kraftfahrstraßen

Die Sanktionen für Verstöße gegen das Verkehrsrecht auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen sind im aktuellen Bußgeldkatalog festgelegt. Mit welchen Strafen Sie bei Fehlverhalten auf diesen Straßen rechnen müssen, erfahren Sie bei uns.

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Beleuchtung und Warnzeichen

ie Beleuchtung sowie das Warnsignal eines Fahrzeugs spielen im tagtäglichen Straßenverkehr eine wesentliche Rolle. Aus diesem Grund ist es auch die Pflicht eines jeden Fahrzeughalters dafür Sorge zu tragen, dass die Beleuchtung sowie das Warnsignal stets intakt und nutzbar ist.

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Spezialisierungen

Schadensersatz

Wenn Sie bei einem Unfall geschädigt wurden, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche gegen den Unfallverursacher geltend zu machen und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.

Schmerzensgeld

Nach einem Verkehrsunfall können Sie Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Dieses soll die immateriellen Schäden, wie körperliche und seelische Beeinträchtigungen, ausgleichen. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

Transportrecht

Das Transportrecht umfasst alle Vorschriften zur Beförderung von Gütern. Wir beraten Sie umfassend bei allen rechtlichen Fragen rund um Transportverträge und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen, sei es im nationalen oder internationalen Transport.

Versicherungsrecht

Im Versicherungsrecht stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Seite, sei es bei der Fahrzeugversicherung, der Gebäudeversicherung oder anderen Versicherungsarten. Wir unterstützen Sie bei Schadensfällen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegen die Versicherung geltend zu machen.

Auto & Werkstatt

Probleme mit der KFZ-Werkstatt oder Mängel nach einer Reparatur? Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte als Kunde gewahrt bleiben und Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Vertrauen Sie unserer Expertise im Bereich Auto und Werkstatt.

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst alle Regelungen für den Straßenverkehr. Ob Führerscheinentzug, Bußgeldbescheid oder Unfallregulierung – wir stehen Ihnen kompetent zur Seite und setzen Ihre Rechte als Verkehrsteilnehmer durch.

Unfall

Nach einem Unfall ist schnelle und kompetente Hilfe entscheidend. Wir unterstützen Sie bei der Unfallregulierung, klären Haftungsfragen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen und Unfallgegnern durchzusetzen.

Bußgeld

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Wir prüfen die Rechtmäßigkeit und wehren unberechtigte Bußgeldforderungen ab. Unsere erfahrenen Anwälte unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu verteidigen und unberechtigte Strafen abzuwenden.