Es ist ärgerlich genug, wenn Sie bei einem Unfall geschädigt wurden.
Nun müssen Sie sich aber auch noch darum kümmern, Ihre Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber dem Unfallverursacher oder den Unfallverursachern geltend zu machen.
Aber welche Schadensersatz-Ansprüche stehen Ihnen überhaupt zu? Und in welcher Höhe? Gegen wen richten sich Ihre Schadensersatz-Forderungen und wie setzen Sie diese am besten durch? Was ist mit Schmerzensgeld?
Ja, in der Regel muss man hier dem Verkäufer eine Frist zur Nachbesserung setzen. Das liegt daran, dass dem Verkäufer ein Recht zur Nachbesserung zusteht. Es gibt dabei zwei Arten der Nachbesserung: Nacherfüllung und Nachlieferung. Bei der Nacherfüllung wird dem Verkäufer die Möglichkeit eingeräumt, die Mängel an dem Fahrzeug durch eine Reparatur zu beheben. Hierfür werden ihm zwei Versuche gewährt. Die Nachlieferung dagegen bildet den Fall, dass ein mangelfreies Fahrzeug nachgeliefert wird. Auf Verlangen des Verkäufers muss dabei das mangelhafte Fahrzeug zurückgegeben werden. Ob Nacherfüllung oder Nachlieferung erfolgt, entscheidet der Käufer. Er hat dafür ein Wahlrecht, dem jedoch der Verkäufer Einwände entgegenhalten kann.
Ist der Unfall unverschuldet, können folgende Ansprüche vorgebracht werden: Reparaturkosten, Wertminderung, Schadensersatz für Neuwagen, Beschädigte Gegenstände wie Bekleidung, Gepäckstücke oder Brillen, Abschleppkosten, Bergungskosten, Kosten für Ab-, Um- und Neuanmeldung, Standkosten, Entsorgungskosten, Kosten für ein Kfz-Gutachten, Anwaltskosten, Arztkosten, Auslagenpauschale, Kosten für Mietwagen oder Nutzungsausfall, Verdienstausfall oder Erstattung von Haushaltsführungsschäden, Schadensersatz bei Todesfall, Schockschäden, Beerdigungskosten, Schmerzensgeld.
Schadensersatz bezeichnet den Ausgleich oder Ersatz für erlittene Schäden, den der Verursacher dem Geschädigten entrichten muss.
Die fiktive Abrechnung umschreibt den Fall, dass ein entstandener Schaden nicht tatsächlich repariert wurde, die Reparaturkosten jedoch ersetzt verlangt werden.
Schäden, welche der Autovermieter nach erfolgter Vermietung bemängelt, muss er grundsätzlich beweisen. Und zwar muss er hier beweisen, dass der Schaden nicht bereits vor der Vermietung vorgelegen hat. In der Regel nutzen Autovermietungen daher ein Schadensprotokoll. Wichtig: Sie sollten sich vor Übernahme des Fahrzeuges versichern, dass alle vorhandenen Schäden am Fahrzeug dokumentiert werden. Anderenfalls könnte der Vermieter beweisen, dass mangels Eintragung im Protokoll die Schäden bei Übernahme des Fahrzeuges nicht vorlagen.
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Auto & WerkstattEs ist ärgerlich genug, wenn Sie bei einem Unfall geschädigt wurden.Nun müssen Sie sich aber auch noch darum kümmern, Ihre Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber dem Unfallverursacher oder den Unfallverursachern geltend zu machen.
SchadensersatzZu den Ersatzansprüchen bei Verletzungen nach einem Verkehrsunfall, zu denen ein Rechtsanwalt im Verkehrsrecht zu Rate gezogen wird, gehört auch das Schmerzensgeld. Das Schmerzensgeld soll Beeinträchtigungen des körperlichen und seelischen Wohlbefindens ausgleichen. Es soll also einen immateriellen Schaden ersetzen.
SchmerzensgeldEs handelt sich hier um einen Sammelbegriff für sämtliche Vorschriften, die die Beförderung von Gütern betreffen. Wichtig sind hier vor allem die Regelungen des Handelsgesetzbuchs (HGB), aber auch andere Rechtsgebiete wie z. B. das Verkehrsrecht spielen im Transportrecht eine Rolle.
TransportrechtWie schnell ist man in einen Unfall verwickelt. In diesem Fall muss derjenige, der den Unfall verschuldet hat, auch für den Schaden aufkommen. Das klingt logisch – leider ist es aber oft nicht einfach, zu seinem Recht und damit zu seinem Geld zu kommen.
UnfallDas Verkehrsrecht umfasst alle Vorschriften und Gesetze, die den Transport von Personen und Waren auf öffentlichen Verkehrswegen betreffen. Es gilt für die Führer von Kfz genauso wie für Fußgänger und Fahrradfahrer.
VerkehrsrechtVersicherern wie auch Versicherungsnehmern stehen wir in allen versicherungsrechtlichen Fragen zur Verfügung. Wir unterstützen diese beispielsweise bei Schadensfällen in der Fahrzeugversicherung (Verkehrsunfälle, Fahrzeugdiebstahl u.a.) sowie in der Gebäudeversicherung und Hausratversicherung.
VersicherungsrechtDie Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.
Heute stehen die 5 Säulen für die Fachgebiete der Gruppe:
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