Schadensersatz

Wenn Sie bei einem Unfall geschädigt wurden, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche gegen den Unfallverursacher geltend zu machen und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.

Es ist ärgerlich genug, wenn Sie bei einem Unfall geschädigt wurden.Nun müssen Sie sich aber auch noch darum kümmern, Ihre Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber dem Unfallverursacher oder den Unfallverursachern geltend zu machen.Aber welche Schadensersatz-Ansprüche stehen Ihnen überhaupt zu? Und in welcher Höhe? Gegen wen richten sich Ihre Schadensersatz-Forderungen und wie setzen Sie diese am besten durch? Was ist mit Schmerzensgeld?

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.

Welche Rechte hat der Versicherungsnehmer?

Durch den Versicherungsvertrag hat der Versicherungsnehmer gegenüber seinem Versicherer das Recht, eine Leistung zu fordern bei Eintritt des Versicherungsfalles. Im Verkehrsrecht stellt der Versicherungsfall regelmäßig einen Verkehrsunfall dar.

Muss ich dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nacherfüllung gewähren?

Ja, in den meisten Fällen muss der Käufer eine Nacherfüllungsfrist erfolglos verstreichen lassen, bevor er bspw. Aufwendungsersatz verlangen kann.

Wann ist die Haftung durch den Frachtführer eingeschränkt/ausgeschlossen?

Soweit bei der Entstehung des Schadens ein Verhalten des Versenders oder des Empfängers mitgewirkt hat, oder aber ein besonderer Mangel der zu transportierenden Ware hierfür ursächlich war, hängt der Umfang der einzelnen Haftung vom jeweiligen Grad der Ursache ab. Daneben ist eine Haftung komplett ausgeschlossen, wenn der Schaden auf Umstände beruht, die der Frachtführer auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden konnte, oder deren Folgen er nicht abwenden hätte können.

Welche Zahlungsfrist gilt bei Bußgeldbescheiden?

Üblicherweise muss die Geldbuße spätestens zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft des Bußgeldbescheides an die zuständige Behörde gezahlt werden. Die Rechtskraft tritt nach Ablauf der Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheides ein. Somit haben Sie ab Erhalt des Bescheides meist vier Wochen Zeit, um die Summe zu überweisen.

Welche Zahlungsfrist gilt bei Bußgeldbescheiden?

Üblicherweise muss die Geldbuße spätestens zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft des Bußgeldbescheides an die zuständige Behörde gezahlt werden. Die Rechtskraft tritt nach Ablauf der Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheides ein. Somit haben Sie ab Erhalt des Bescheides meist vier Wochen Zeit, um die Summe zu überweisen.

Wann wird die Zahlung der Prämie fällig?

Die Fälligkeit tritt 14 Tage nach Erhalt des Versicherungsscheins ein. Dann hat der Versicherungsnehmer gem. § 33 VVG die Prämie unverzüglich zu zahlen, d.h. ohne schuldhaftes Zögern.

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