Schadensersatz
Wenn Sie bei einem Unfall geschädigt wurden, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche gegen den Unfallverursacher geltend zu machen und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.

Es ist ärgerlich genug, wenn Sie bei einem Unfall geschädigt wurden.Nun müssen Sie sich aber auch noch darum kümmern, Ihre Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber dem Unfallverursacher oder den Unfallverursachern geltend zu machen.Aber welche Schadensersatz-Ansprüche stehen Ihnen überhaupt zu? Und in welcher Höhe? Gegen wen richten sich Ihre Schadensersatz-Forderungen und wie setzen Sie diese am besten durch? Was ist mit Schmerzensgeld?
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.
Das hängt von der Promillegrenze ab. 0,5 – 1,0 Promille: Die Ordnungswidrigkeit wird beim ersten Mal mit einer Geldstrafe von 500 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot bestraft. 1,1 – 1,5 Promille: Ab diesem Wert gilt Alkohol am Steuer als Straftat und wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe, 3 Punkten sowie dem vorübergehenden oder sogar dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis bestraft. Ab 1,6 Promille muss außerdem eine MPU absolviert werden.
Gem. § 464 S. 1 HGB hat der Spediteur für alle Forderungen aus dem Speditionsvertrag ein Pfandrecht an dem ihm zur Versendung übergebenen Gut des Versenders oder eines Dritten, der der Versendung des Gutes zugestimmt hat. Gem. § 440 HGB steht dieses Pfandrecht im selben Umfang auch dem Frachtführer zu. Wichtig ist in beiden Fällen, dass der Absender Eigentümer, oder verfügungsberechtigter Nichteigentümer der zu pfändenden Sachen ist.
Die Anhörung im Bußgeldverfahren dient in erster Linie dazu, der Bußgeldstelle mitzuteilen, wer eine bestimmte Ordnungswidrigkeit begangen hat. Außerdem muss nach Paragraph 55 OWiG dem Betroffenen die Gelegenheit gegeben werden, sich zur Tat zu äußern.
Es haftet grundsätzlich der Frachtführer in der Zeit, in der sich die Ware in seiner Obhut befindet, für die Schäden, die entweder durch Verlust oder aber durch Beschädigung des Transportgutes entstehen. Dies ist regelmäßig der Zeitraum von der Übernahme der Güter bis zu ihrer Anlieferung. Ein Verschulden des Frachtführers ist für seine Haftung allerdings nicht notwendig.
Im Rahmen der Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldanspruchs sind drei Faktoren maßgeblich: Die Schmerzintensität, die Eingriffsintensität und die Folgeschäden.
Auch wenn Sie nicht das Fahrzeug führen, so haften Sie als Halter Ihres Fahrzeuges stets für einen Schaden, den ein anderer Fahrer mit Ihrem Fahrzeug verursacht hat. Diese Haftung ist sogar verschuldensunabhängig. Zusätzlich steigt die Prämienzahlung an die Versicherung. Generell sollten Sie vorab klären, wer für eventuelle Schäden und/oder Selbstbeteiligungen bei der Versicherung aufkommen soll, und dies vertraglich festhalten.
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Das Transportrecht umfasst alle Vorschriften zur Beförderung von Gütern. Wir beraten Sie umfassend bei allen rechtlichen Fragen rund um Transportverträge und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen, sei es im nationalen oder internationalen Transport.

Versicherungsrecht
Im Versicherungsrecht stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Seite, sei es bei der Fahrzeugversicherung, der Gebäudeversicherung oder anderen Versicherungsarten. Wir unterstützen Sie bei Schadensfällen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegen die Versicherung geltend zu machen.

Auto & Werkstatt
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Nach einem Unfall ist schnelle und kompetente Hilfe entscheidend. Wir unterstützen Sie bei der Unfallregulierung, klären Haftungsfragen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen und Unfallgegnern durchzusetzen.

Bußgeld
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