Abstandsmessung auf der Autobahn: Wann wird’s kritisch?

Zu dicht aufgefahren – und schon ist ein Bußgeldbescheid im Briefkasten. Was viele nicht wissen: Eine Abstandsmessung ist komplexer, als sie auf den ersten Blick wirkt. Nicht jede Kamera liefert ein faires Bild, nicht jede Messung hält vor Gericht stand.

Wir von Gehrlein und Kollegen, Ihrer Kanzlei für Verkehrsrecht, erklären, worauf Sie achten müssen – und warum ein Einspruch sich oft lohnt.

Was genau ist eine Abstandsmessung?

Bei einer Abstandsmessung wird kontrolliert, ob Sie genügend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug gehalten haben. Die Regel ist simpel:

Halber Tacho = Mindestabstand in Metern

Beispiel: Bei 120 km/h müssen mindestens 60 Meter Abstand eingehalten werden.

Die Messung erfolgt meist auf Autobahnen – per:

▫️Brückenmessung mit Videokameras

▫️Spezialsystemen wie VKS, ProViDa oder TRAFFIPAX

▫️Teilweise sogar aus Polizeifahrzeugen

Was droht bei einem Verstoß?

Die Strafen richten sich nach dem tatsächlich gemessenen Abstand – und ob dabei Gefahr bestand oder nicht. Mögliche Konsequenzen:

AbstandGeschwindigkeitFolgenunter 5/10 des halben Tachowertsab 100 km/h1 Punkt, 75–100 € Bußgeldunter 3/10ab 100 km/h1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte, 160–240 € Bußgeldunter 1/10ab 100 km/h2 Monate Fahrverbot, 320–400 € Bußgeld

Gerade für Berufskraftfahrer oder Pendler kann das richtig teuer werden.

Häufige Fehler bei Abstandsmessungen

Auch wenn die Technik immer präziser wird – Fehlmessungen sind keine Seltenheit:

🔍 Ungenaue Videoauswertung
🔍 Falsche Geschwindigkeit berücksichtigt
🔍 Messbilder ohne klare Referenzpunkte
🔍 Verzögerung durch das vorausfahrende Fahrzeug nicht beachtet
🔍 Kein Zugriff auf Rohdaten

Hinzu kommt: Ohne Akteneinsicht durch einen Anwalt lässt sich die Messung kaum nachvollziehen.

Was tun bei einem Bußgeld wegen Abstand?

Unsere Empfehlung:

  1. Ruhe bewahren – nicht sofort bezahlen
  2. Bescheid prüfen lassen – idealerweise von einer Kanzlei für Verkehrsrecht
  3. Akteneinsicht beantragen – wir übernehmen das für Sie
  4. Fristen einhalten – der Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen eingehen

Wir prüfen, ob die Messung korrekt war und ob es sich lohnt, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen.

Wichtig für Unternehmen & Speditionen

Gerade im gewerblichen Bereich ist Abstand ein Dauerthema. Viele Firmen haben:

▪️Fahrzeuge mit Assistenzsystemen, die bremsen oder beschleunigen

▪️Wechselnde Fahrer – wer war wann am Steuer?

▪️hohes Fahrvolumen auf Autobahnen

Ein Fahrtenbuch, interne Abläufe und rechtliche Unterstützung bei Bedarf sorgen hier für Sicherheit.

Fazit: Abstandsmessung? Kein Grund zur Panik.

Abstandsunterschreitungen passieren – oft auch ungewollt. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass ein Punkt oder Fahrverbot gerechtfertigt ist.

👉 Lassen Sie Ihre Messung von uns prüfen – schnell, unverbindlich und kostenfrei.

Gehrlein und Kollegen – Ihre Kanzlei für Verkehrsrecht.
Zuverlässig. Erfahren. Auf Ihrer Seite.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.

Ist ein Schadensersatz wegen Nichtabnahme des Fahrzeuges möglich?

Ja, da die Abnahme des Fahrzeuges eine Hauptleistungspflicht des Kaufvertrages darstellt. Verletzt der Käufer diese Pflicht dadurch, dass er das Fahrzeug nicht entgegennimmt, so macht er unter Umständen schadensersatzpflichtig.

Welche Rechtsfolgen haben abgegebene Erklärungen kurz nach dem Unfall?

Eine abgegebene Erklärung stellt rechtlich kein sogenanntes deklaratorisches Schuldanerkenntnis dar, durch das dem Aussteller jegliche Einwendungen zum Unfallhergang ausgeschlossen wären. Jedoch führt eine entsprechend abgegebene Erklärung kurz nach dem Unfall zu einer Beweislastumkehr, womit der Erklärende, wenn er nun nachträglich etwas anderes behauptet als ursprünglich erklärt, dies beweisen muss.

Was ist der Unterschied zwischen Gefahrgut und Gefahrstoff?

Gefahrstoffe sind gefährliche Stoffe, die gelagert oder verwendet werden. Gefahrgut sind gefährliche Güter beim Transport.

Hat der Leasinggeber einen Anspruch auf Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung des Leasingvertrages?

Ja, dies ergibt sich aus § 252 BGB. Die Berechnung des Anspruchs ist abhängig vom Einzelfall. Bei der Berechnung ist maßgebend, wie viel dem Leasinggeber zugestanden hätte, wenn kein vorzeitiger Ausstieg aus dem Leasingvertrag stattgefunden hätte. Bei einer vereinbarten Vollamortisation fällt also in der Regel ein Schadensersatz in Höhe der ausstehenden Nettoleasingraten an, bei einer Teilamortisation wird zusätzlich der vertraglich festgesetzte Restwert addiert. Entstehen dem Leasinggeber durch die vorzeitige Beendigung Vorteile, so muss er sich diese anrechnen lassen. Die Vorteile können dabei ersparte Verwaltungskosten, aber auch die Weiterveräußerung des Fahrzeuges sein. Sollte die Anrechnung einer Weiterveräußerung per AGB ausgeschlossen werden, so ist diese AGB Klausel unwirksam.

Inwiefern kann mich ein Anwalt bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldforderungen unterstützen?

Zunächst einmal kann ein Anwalt überprüfen, ob überhaupt ein Schmerzensgeldanspruch besteht. Weiterhin kann er Sie über die Möglichkeiten sowie die beste Vorgehensweise in Ihrem Fall in Kenntnis setzen und Sie beraten.

Was tun, wenn die Werkstatt den Kostenvoranschlag überschreitet?

Ein verbindlicher Kostenvoranschlag darf nicht wesentlich überschritten werden. Die Grenze liegt hier bei 15%. Sobald für die Werkstatt absehbar ist, dass die Reparatur teurer wird, muss sie dies Ihnen mitteilen. Zwar können Sie dann den Vertrag kündigen; die erbrachten Leistungen der Werkstatt müssen Sie jedoch zahlen. Falls die Werkstatt es unterließ Sie in Kenntnis zu setzen über die erhöhten Kosten, so können Sie Schadensersatz verlangen. Sie werden dann so gestellt, als hätte Ihnen die Werkstatt rechtzeitig Bescheid gegeben, und Sie gekündigt hätten. Dies hat zur Folge, dass Sie die überhöhten Kosten nicht tragen müssen, sondern (in der Regel) lediglich die Kosten, welche vom Kostenvoranschlag gedeckt sind.

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Das Transportrecht umfasst alle Vorschriften zur Beförderung von Gütern. Wir beraten Sie umfassend bei allen rechtlichen Fragen rund um Transportverträge und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen, sei es im nationalen oder internationalen Transport.

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Im Versicherungsrecht stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Seite, sei es bei der Fahrzeugversicherung, der Gebäudeversicherung oder anderen Versicherungsarten. Wir unterstützen Sie bei Schadensfällen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegen die Versicherung geltend zu machen.

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Nach einem Unfall ist schnelle und kompetente Hilfe entscheidend. Wir unterstützen Sie bei der Unfallregulierung, klären Haftungsfragen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen und Unfallgegnern durchzusetzen.

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