Abstandsmessung auf der Autobahn: Wann wird’s kritisch?
Zu dicht aufgefahren – und schon ist ein Bußgeldbescheid im Briefkasten. Was viele nicht wissen: Eine Abstandsmessung ist komplexer, als sie auf den ersten Blick wirkt. Nicht jede Kamera liefert ein faires Bild, nicht jede Messung hält vor Gericht stand.
Wir von Gehrlein und Kollegen, Ihrer Kanzlei für Verkehrsrecht, erklären, worauf Sie achten müssen – und warum ein Einspruch sich oft lohnt.
Was genau ist eine Abstandsmessung?
Bei einer Abstandsmessung wird kontrolliert, ob Sie genügend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug gehalten haben. Die Regel ist simpel:
Halber Tacho = Mindestabstand in Metern
Beispiel: Bei 120 km/h müssen mindestens 60 Meter Abstand eingehalten werden.
Die Messung erfolgt meist auf Autobahnen – per:
▫️Brückenmessung mit Videokameras
▫️Spezialsystemen wie VKS, ProViDa oder TRAFFIPAX
▫️Teilweise sogar aus Polizeifahrzeugen
Was droht bei einem Verstoß?
Die Strafen richten sich nach dem tatsächlich gemessenen Abstand – und ob dabei Gefahr bestand oder nicht. Mögliche Konsequenzen:
AbstandGeschwindigkeitFolgenunter 5/10 des halben Tachowertsab 100 km/h1 Punkt, 75–100 € Bußgeldunter 3/10ab 100 km/h1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte, 160–240 € Bußgeldunter 1/10ab 100 km/h2 Monate Fahrverbot, 320–400 € Bußgeld
Gerade für Berufskraftfahrer oder Pendler kann das richtig teuer werden.
Häufige Fehler bei Abstandsmessungen
Auch wenn die Technik immer präziser wird – Fehlmessungen sind keine Seltenheit:
🔍 Ungenaue Videoauswertung
🔍 Falsche Geschwindigkeit berücksichtigt
🔍 Messbilder ohne klare Referenzpunkte
🔍 Verzögerung durch das vorausfahrende Fahrzeug nicht beachtet
🔍 Kein Zugriff auf Rohdaten
Hinzu kommt: Ohne Akteneinsicht durch einen Anwalt lässt sich die Messung kaum nachvollziehen.
Was tun bei einem Bußgeld wegen Abstand?
Unsere Empfehlung:
- Ruhe bewahren – nicht sofort bezahlen
- Bescheid prüfen lassen – idealerweise von einer Kanzlei für Verkehrsrecht
- Akteneinsicht beantragen – wir übernehmen das für Sie
- Fristen einhalten – der Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen eingehen
Wir prüfen, ob die Messung korrekt war und ob es sich lohnt, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen.
Wichtig für Unternehmen & Speditionen
Gerade im gewerblichen Bereich ist Abstand ein Dauerthema. Viele Firmen haben:
▪️Fahrzeuge mit Assistenzsystemen, die bremsen oder beschleunigen
▪️Wechselnde Fahrer – wer war wann am Steuer?
▪️hohes Fahrvolumen auf Autobahnen
Ein Fahrtenbuch, interne Abläufe und rechtliche Unterstützung bei Bedarf sorgen hier für Sicherheit.
Fazit: Abstandsmessung? Kein Grund zur Panik.
Abstandsunterschreitungen passieren – oft auch ungewollt. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass ein Punkt oder Fahrverbot gerechtfertigt ist.
👉 Lassen Sie Ihre Messung von uns prüfen – schnell, unverbindlich und kostenfrei.
Gehrlein und Kollegen – Ihre Kanzlei für Verkehrsrecht.
Zuverlässig. Erfahren. Auf Ihrer Seite.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.
Üblicherweise muss die Geldbuße spätestens zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft des Bußgeldbescheides an die zuständige Behörde gezahlt werden. Die Rechtskraft tritt nach Ablauf der Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheides ein. Somit haben Sie ab Erhalt des Bescheides meist vier Wochen Zeit, um die Summe zu überweisen.
Der Auftraggeber ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Probleme können sich dann ergeben, wenn die Vergütung nicht im Vorfeld vereinbart wurde, oder eine Pauschalvergütung vorgesehen ist. Im Falle der Nichtzahlung ist die Werkstatt berechtigt, Ihr Fahrzeug als Pfandrecht einzubehalten, bis Sie die vollständige Summe beglichen haben.
Sollte der Prozess zu Ihren Gunsten ausgehen und Ihnen wird Schmerzensgeld zugesprochen, muss die Versicherung des Schädigers die Kosten für Ihren Anwalt tragen.
Mit dem Lagervertrag verpflichtet sich der Lagerhalter gemäß § 467 HGB zur fachgerechten Lagerung des Einlagerungsgutes gegenüber dem Einlagerer. Der Einlagerer bleibt zwar Eigentümer der eingelagerten Ware, der Lagerhalter jedoch ist während der Lagerzeit der unmittelbare Besitzer mit entsprechenden Sorgfalts- und Obhutspflichten. Hierzu können je nach Vereinbarung eine sachgerechte Verpackung des Lagerguts, eine bestimmte Lagertemperatur und sonstige Sicherungsmaßnahmen gehören. Zum Nachweis kann dabei ein Lagerschein ausgestellt werden.
Zunächst einmal „Nein“. Nur wenn hinterher geklagt werden müsste (meist ist das nicht notwendig), dann wäre sie hilfreich. Ansonsten gibt es noch die Prozesskostenhilfe in Form der Kostenübernahme durch die Staatskasse, wenn tatsächlich geklagt werden muss.
Grundsätzlich ist ein Mietwagen – wie jedes andere Fahrzeug – durch eine Haftpflichtversicherung geschützt. Sie übernimmt Schäden, die der Unfallverursacher anderen zufügt. Gerät der Mieter mit einem Mietfahrzeug unverschuldet in einen Unfall, greift die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Für Schäden, die durch Eigenverschulden am Mietwagen entstehen, muss eine zusätzliche Versicherung gebucht werden. Dabei muss der Mieter etwaige Selbstbeteiligungen bezahlen.
Rechtsberatung für Verkehrsrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.
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