Abstandsmessung auf der Autobahn: Wann wird’s kritisch?
Zu dicht aufgefahren – und schon ist ein Bußgeldbescheid im Briefkasten. Was viele nicht wissen: Eine Abstandsmessung ist komplexer, als sie auf den ersten Blick wirkt. Nicht jede Kamera liefert ein faires Bild, nicht jede Messung hält vor Gericht stand.
Wir von Gehrlein und Kollegen, Ihrer Kanzlei für Verkehrsrecht, erklären, worauf Sie achten müssen – und warum ein Einspruch sich oft lohnt.
Was genau ist eine Abstandsmessung?
Bei einer Abstandsmessung wird kontrolliert, ob Sie genügend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug gehalten haben. Die Regel ist simpel:
Halber Tacho = Mindestabstand in Metern
Beispiel: Bei 120 km/h müssen mindestens 60 Meter Abstand eingehalten werden.
Die Messung erfolgt meist auf Autobahnen – per:
▫️Brückenmessung mit Videokameras
▫️Spezialsystemen wie VKS, ProViDa oder TRAFFIPAX
▫️Teilweise sogar aus Polizeifahrzeugen
Was droht bei einem Verstoß?
Die Strafen richten sich nach dem tatsächlich gemessenen Abstand – und ob dabei Gefahr bestand oder nicht. Mögliche Konsequenzen:
AbstandGeschwindigkeitFolgenunter 5/10 des halben Tachowertsab 100 km/h1 Punkt, 75–100 € Bußgeldunter 3/10ab 100 km/h1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte, 160–240 € Bußgeldunter 1/10ab 100 km/h2 Monate Fahrverbot, 320–400 € Bußgeld
Gerade für Berufskraftfahrer oder Pendler kann das richtig teuer werden.
Häufige Fehler bei Abstandsmessungen
Auch wenn die Technik immer präziser wird – Fehlmessungen sind keine Seltenheit:
🔍 Ungenaue Videoauswertung
🔍 Falsche Geschwindigkeit berücksichtigt
🔍 Messbilder ohne klare Referenzpunkte
🔍 Verzögerung durch das vorausfahrende Fahrzeug nicht beachtet
🔍 Kein Zugriff auf Rohdaten
Hinzu kommt: Ohne Akteneinsicht durch einen Anwalt lässt sich die Messung kaum nachvollziehen.
Was tun bei einem Bußgeld wegen Abstand?
Unsere Empfehlung:
- Ruhe bewahren – nicht sofort bezahlen
- Bescheid prüfen lassen – idealerweise von einer Kanzlei für Verkehrsrecht
- Akteneinsicht beantragen – wir übernehmen das für Sie
- Fristen einhalten – der Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen eingehen
Wir prüfen, ob die Messung korrekt war und ob es sich lohnt, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen.
Wichtig für Unternehmen & Speditionen
Gerade im gewerblichen Bereich ist Abstand ein Dauerthema. Viele Firmen haben:
▪️Fahrzeuge mit Assistenzsystemen, die bremsen oder beschleunigen
▪️Wechselnde Fahrer – wer war wann am Steuer?
▪️hohes Fahrvolumen auf Autobahnen
Ein Fahrtenbuch, interne Abläufe und rechtliche Unterstützung bei Bedarf sorgen hier für Sicherheit.
Fazit: Abstandsmessung? Kein Grund zur Panik.
Abstandsunterschreitungen passieren – oft auch ungewollt. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass ein Punkt oder Fahrverbot gerechtfertigt ist.
👉 Lassen Sie Ihre Messung von uns prüfen – schnell, unverbindlich und kostenfrei.
Gehrlein und Kollegen – Ihre Kanzlei für Verkehrsrecht.
Zuverlässig. Erfahren. Auf Ihrer Seite.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.
Ja, weil in der Regel sofort bestimmte Entscheidungen zu treffen sind, die, wenn sie nicht oder falsch getroffen werden, zu empfindlichen finanziellen Nachteilen führen können. Es kann auch erforderlich sein, Spuren an der Unfallstelle oder an den beteiligten Fahrzeugen zu sichern. Wir haben schon öfter aufgrund einer solchen „Spurensicherung“ Ansprüche durchsetzen, manchmal aber auch abwehren können.
Nein, der Einspruch muss nicht sofort begründet werden. Die Begründung sollte erst nach Begutachtung der Beweismittel und Prüfung des Bescheides durch einen Anwalt erfolgen.
Sie müssen der Werkstatt die Gelegenheit geben, die Mängel selbst zu beheben. Hierfür sollten Sie die Werkstatt zur Nachbesserung auffordern, und zwar unter Fristsetzung von ca. zwei Wochen. In der Regel werden zwei Nachbesserungsversuche gewährt, ehe eine andere Werkstatt beauftragt, und deren Kosten im Wege des Schadensersatzes geltend gemacht werden können. Sie können jedoch bereits dann eine andere Werkstatt aufsuchen, wenn die erste Werkstatt mit der Nachbesserung im Verzug ist. Das ist dann der Fall, wenn die Werkstatt nicht innerhalb der gesetzten Frist tätig wurde.
Ist das Auto genauso viel wert wie der vereinbarte Restwert, braucht der Leasingnehmer nichts nachzahlen. Ist das Auto mehr wert als der kalkulierte Restwert, so bekommt der Leasingnehmer in der Regel 75% vom Mehrerlös ausgezahlt. Die restlichen 25% stehen aus steuerlichen Gründen der Leasinggesellschaft zu.
Nein, der Befrachter zahlt nur für solche Verzögerungen, die auf Umstände beruhen, welche er zu vertreten hat.
Es kann zwar sinnvoll sein, den gegnerischen Versicherer den Schaden bestimmen zu lassen, bspw., wenn die Haftung nicht klar ist, um so Kosten zu vermeiden. Diese Alternative sollte jedoch nicht ohne Rücksprache mit Ihrem Anwalt erfolgen. Eine Werkstatt sollte den Sachverständigen ebenfalls nicht ohne Rücksprache auswählen dürfen. Jeder erfahrene Verkehrsanwalt kennt meist mehrere Sachverständige, die Gutachten erstellen, welche auch vor Gericht standhalten.
Rechtsberatung für Verkehrsrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.
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