Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

(1) Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn kein Schienenfahrzeug behindert wird. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

(2) Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten. Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen.

(3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.

(4) Wer nach links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen. Einander entgegenkommende Fahrzeuge, die jeweils nach links abbiegen wollen, müssen voreinander abbiegen, es sei denn, die Verkehrslage oder die Gestaltung der Kreuzung erfordern, erst dann abzubiegen, wenn die Fahrzeuge aneinander vorbeigefahren sind.

(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

(6) Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts führt, muss beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn auf oder neben der Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr oder im unmittelbaren Bereich des Einbiegens mit die Fahrbahn überquerendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.

Hat man Anspruch auf ein Ersatz- oder Leihfahrzeug?

Bei verbindlich zugesagtem Fertigstellungstermin muss die Werkstatt nach 24 Stunden entweder kostenlos ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen oder 80% der Kosten eines vom Kunden benutzten, gleichwertigen Mietwagens zahlen.

Wann kann ich eine andere Werkstatt beauftragen?

Sie müssen der Werkstatt die Gelegenheit geben, die Mängel selbst zu beheben. Hierfür sollten Sie die Werkstatt zur Nachbesserung auffordern, und zwar unter Fristsetzung von ca. zwei Wochen. In der Regel werden zwei Nachbesserungsversuche gewährt, ehe eine andere Werkstatt beauftragt, und deren Kosten im Wege des Schadensersatzes geltend gemacht werden können. Sie können jedoch bereits dann eine andere Werkstatt aufsuchen, wenn die erste Werkstatt mit der Nachbesserung im Verzug ist. Das ist dann der Fall, wenn die Werkstatt nicht innerhalb der gesetzten Frist tätig wurde.

Wie und wo kann ich Ansprüche geltend machen?

Wenn es in einem EU-Land, der Schweiz, Norwegen, Großbritannien, Island oder Liechtenstein zu einem Verkehrsunfall kam, können Sie Ansprüche in Deutschland geltend machen. Beim Zentralruf der Deutschen Autoversicherer erfahren Sie, wer als Regulierungsbeauftragter zuständig ist. Es gilt das Schadensersatzrecht des Unfalllands. In den meisten Ländern außerhalb der EU müssen Sie sich direkt an die ausländische Versicherung wenden.

Wie verlange ich Nacherfüllung, wenn die Reparatur mangelhaft ist?

Dies geschieht durch die Aufforderung zur Nachbesserung mit einer gesetzten, angemessenen Frist. Die Fristlänge hängt dabei vom Einzelfall ab. Bei Autoreparaturen ist eine Frist von 10 Werktagen angemessen.

Was bedeutet Demurrage?

Als Demurrage wird in der Schifffahrt eine Liegegebühr bezeichnet, die anfällt, wenn vereinbarte Lade- oder Löschzeiten überschritten werden. Die Gebühr wird zwischen dem Befrachter (Ex-, Importeur) und dem Verfrachter (Reeder, Charterer) vereinbart. Die sogenannte Charter-Partie ist das hierfür vorgesehene Dokument, welches als Beweisurkunde zum Seefrachtvertrag verwendet wird, und von jedem Vertragspartner bei Vereinbarung eines Frachttransports verlangt werden kann.

Ist ein Schadensersatz wegen Nichtabnahme des Fahrzeuges möglich?

Ja, da die Abnahme des Fahrzeuges eine Hauptleistungspflicht des Kaufvertrages darstellt. Verletzt der Käufer diese Pflicht dadurch, dass er das Fahrzeug nicht entgegennimmt, so macht er unter Umständen schadensersatzpflichtig.

Familienrecht

Rechtsberatung für Verkehrsrecht

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