Alkohol am Steuer – Was passiert bei einem Verstoß?
Alkohol ist eine der häufigsten Ursachen für Verkehrsunfälle. Schon geringe Mengen können die Reaktionsfähigkeit und Wahrnehmung stark beeinträchtigen, was gefährliche Folgen für den Fahrer, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer haben kann. In Deutschland gelten klare Promillegrenzen, die jeder Fahrer kennen sollte.
Welche Promillegrenzen gelten?
▪️ 0,0 Promille: Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahranfänger unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot. Wer trotzdem alkoholisiert fährt, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:
- 250 € Bußgeld
- 1 Punkt in Flensburg
- Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre
- Teilnahme an einem Aufbauseminar
Strafen bei Alkohol am Steuer
▫️ Wenn der Alkoholwert zwischen 0,5 und 1,09 Promille liegt, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Mögliche Strafen sind:
- 500 € Bußgeld
- 2 Punkte in Flensburg
- 1 Monat Fahrverbot
🔸 Ab 1,1 Promille gilt es als Straftat. Hier drohen deutlich härtere Strafen, wie:
- Geld- oder Freiheitsstrafe
- 3 Punkte in Flensburg
- Entzug der Fahrerlaubnis
- Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
Wann wird Alkohol am Steuer zur Straftat?
🔹 Bereits ab 0,3 Promille kann es zu einer Straftat werden, insbesondere wenn der Fahrer durch auffälliges Fahrverhalten oder einen Unfall auffällt. Wer mit über 1,6 Promille fährt, muss mit einer MPU rechnen und verliert in der Regel die Fahrerlaubnis.
Auswirkungen auf Versicherungen
▫️ Wenn ein Unfall unter Alkoholeinfluss passiert, kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Gerade bei höheren Promillewerten oder wiederholtem Fahren unter Alkoholeinfluss drohen erhebliche Probleme mit der Versicherung.
Fazit: Verantwortung übernehmen
✅ Alkoholkonsum und Autofahren gehören nicht zusammen. Auch kleine Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit stark einschränken. Um Ihre eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, sollten Sie immer auf Alkohol verzichten, wenn Sie ein Fahrzeug führen möchten.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.
Der § 408 HGB regelt den Inhalt und die Form des Frachtbriefes. Neben Angaben zu den Anschriften sieht der Frachtbrief auch Angaben zur Fracht vor, wie bspw. dem Gewicht. Darüber hinaus können auch weitere Angaben eingetragen werden, welche nicht in den § 408 Abs. 1 S. 1 Nr. 1-12 HGB enthalten sind, vgl. § 408 Abs. 1 S. 2 HGB. Die Form des Frachtbriefes ist dem § 408 Abs. 2 HGB zu entnehmen. Demnach ist der Frachtbrief in drei Originalausfertigungen auszustellen, die vom Absender unterzeichnet werden.
Schadensersatz bezeichnet den Ausgleich oder Ersatz für erlittene Schäden, den der Verursacher dem Geschädigten entrichten muss.
Der Gefahrübergang ist rechtlich betrachtet der Zeitpunkt, an dem das Risiko einer Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs einer Sache vom Schuldner auf den Gläubiger übergeht. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn die Sache übergeben wurde (bspw. an den Frachtführer). Dann trägt der Käufer das finanzielle Risiko.
Diese Anfechtung ist durchaus möglich. Anerkannt ist dies im Falle verschwiegener Unfallschäden, oder ein manipulierter Tachostand. Auch die Zusicherung bestimmter Eigenschaften, die das Fahrzeug tatsächlich nicht hat, können unter gewissen Umständen eine solche Anfechtung ermöglichen.
Schäden, welche der Autovermieter nach erfolgter Vermietung bemängelt, muss er grundsätzlich beweisen. Und zwar muss er hier beweisen, dass der Schaden nicht bereits vor der Vermietung vorgelegen hat. In der Regel nutzen Autovermietungen daher ein Schadensprotokoll. Wichtig: Sie sollten sich vor Übernahme des Fahrzeuges versichern, dass alle vorhandenen Schäden am Fahrzeug dokumentiert werden. Anderenfalls könnte der Vermieter beweisen, dass mangels Eintragung im Protokoll die Schäden bei Übernahme des Fahrzeuges nicht vorlagen.
Zu normalen Gebrauchsspuren gehören kleinere Steinschläge, Schrammen und Kratzer. Auch leichte Einbeulungen oder Lackabplatzungen gelten als vertragsmäßige Abnutzung und werden nach § 538 BGB akzeptiert.
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