Alkohol am Steuer – Was passiert bei einem Verstoß?

Alkohol ist eine der häufigsten Ursachen für Verkehrsunfälle. Schon geringe Mengen können die Reaktionsfähigkeit und Wahrnehmung stark beeinträchtigen, was gefährliche Folgen für den Fahrer, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer haben kann. In Deutschland gelten klare Promillegrenzen, die jeder Fahrer kennen sollte.

Welche Promillegrenzen gelten?

▪️ 0,0 Promille: Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahranfänger unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot. Wer trotzdem alkoholisiert fährt, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:

- 250 € Bußgeld

- 1 Punkt in Flensburg

- Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre

- Teilnahme an einem Aufbauseminar

Strafen bei Alkohol am Steuer

▫️ Wenn der Alkoholwert zwischen 0,5 und 1,09 Promille liegt, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Mögliche Strafen sind:

- 500 € Bußgeld

- 2 Punkte in Flensburg

- 1 Monat Fahrverbot

🔸 Ab 1,1 Promille gilt es als Straftat. Hier drohen deutlich härtere Strafen, wie:

- Geld- oder Freiheitsstrafe

- 3 Punkte in Flensburg

- Entzug der Fahrerlaubnis

- Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Wann wird Alkohol am Steuer zur Straftat?

🔹 Bereits ab 0,3 Promille kann es zu einer Straftat werden, insbesondere wenn der Fahrer durch auffälliges Fahrverhalten oder einen Unfall auffällt. Wer mit über 1,6 Promille fährt, muss mit einer MPU rechnen und verliert in der Regel die Fahrerlaubnis.

Auswirkungen auf Versicherungen

▫️ Wenn ein Unfall unter Alkoholeinfluss passiert, kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Gerade bei höheren Promillewerten oder wiederholtem Fahren unter Alkoholeinfluss drohen erhebliche Probleme mit der Versicherung.

Fazit: Verantwortung übernehmen

✅ Alkoholkonsum und Autofahren gehören nicht zusammen. Auch kleine Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit stark einschränken. Um Ihre eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, sollten Sie immer auf Alkohol verzichten, wenn Sie ein Fahrzeug führen möchten.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.

Was regelt der Lagervertrag?

Mit dem Lagervertrag verpflichtet sich der Lagerhalter gemäß § 467 HGB zur fachgerechten Lagerung des Einlagerungsgutes gegenüber dem Einlagerer. Der Einlagerer bleibt zwar Eigentümer der eingelagerten Ware, der Lagerhalter jedoch ist während der Lagerzeit der unmittelbare Besitzer mit entsprechenden Sorgfalts- und Obhutspflichten. Hierzu können je nach Vereinbarung eine sachgerechte Verpackung des Lagerguts, eine bestimmte Lagertemperatur und sonstige Sicherungsmaßnahmen gehören. Zum Nachweis kann dabei ein Lagerschein ausgestellt werden.

Muss man das Bußgeld bezahlen, wenn man Einspruch eingelegt hat?

Nein. Sobald Sie fristgerecht Einspruch eingelegt haben, müssen Sie das Bußgeld erst zahlen, wenn Ihr Einspruch keinen Erfolg hatte.

Wie und wo kann ich Ansprüche geltend machen?

Wenn es in einem EU-Land, der Schweiz, Norwegen, Großbritannien, Island oder Liechtenstein zu einem Verkehrsunfall kam, können Sie Ansprüche in Deutschland geltend machen. Beim Zentralruf der Deutschen Autoversicherer erfahren Sie, wer als Regulierungsbeauftragter zuständig ist. Es gilt das Schadensersatzrecht des Unfalllands. In den meisten Ländern außerhalb der EU müssen Sie sich direkt an die ausländische Versicherung wenden.

Einspruchsfrist abgelaufen und kein Einspruch eingelegt – was nun?

Läuft die zweiwöchige Frist ab, so wird der Bescheid rechtskräftig. Haben Sie die Frist jedoch ohne eigenes Verschulden versäumt, so besteht die Möglichkeit, mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung den Einspruch einzulegen. Hierbei muss die Fristversäumnis begründet werden. Sollten alle Voraussetzungen vorliegen, so wird die Rechtskraft des Bescheides aufgehoben und das Verfahren fortgesetzt.

Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung, um anwaltliche Hilfe zu bekommen?

Zunächst einmal „Nein“. Nur wenn hinterher geklagt werden müsste (meist ist das nicht notwendig), dann wäre sie hilfreich. Ansonsten gibt es noch die Prozesskostenhilfe in Form der Kostenübernahme durch die Staatskasse, wenn tatsächlich geklagt werden muss.

Wann können Geschädigte Schmerzensgeld beanspruchen?

Sollten die erlittenen Schäden auf das Fremdeinwirken einer dritten Person zurückzuführen sein, haben Geschädigte in der Regel einen Anspruch auf Schmerzensgeld.

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