Alkohol am Steuer – Was passiert bei einem Verstoß?
Alkohol ist eine der häufigsten Ursachen für Verkehrsunfälle. Schon geringe Mengen können die Reaktionsfähigkeit und Wahrnehmung stark beeinträchtigen, was gefährliche Folgen für den Fahrer, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer haben kann. In Deutschland gelten klare Promillegrenzen, die jeder Fahrer kennen sollte.
Welche Promillegrenzen gelten?
▪️ 0,0 Promille: Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahranfänger unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot. Wer trotzdem alkoholisiert fährt, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:
- 250 € Bußgeld
- 1 Punkt in Flensburg
- Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre
- Teilnahme an einem Aufbauseminar
Strafen bei Alkohol am Steuer
▫️ Wenn der Alkoholwert zwischen 0,5 und 1,09 Promille liegt, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Mögliche Strafen sind:
- 500 € Bußgeld
- 2 Punkte in Flensburg
- 1 Monat Fahrverbot
🔸 Ab 1,1 Promille gilt es als Straftat. Hier drohen deutlich härtere Strafen, wie:
- Geld- oder Freiheitsstrafe
- 3 Punkte in Flensburg
- Entzug der Fahrerlaubnis
- Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
Wann wird Alkohol am Steuer zur Straftat?
🔹 Bereits ab 0,3 Promille kann es zu einer Straftat werden, insbesondere wenn der Fahrer durch auffälliges Fahrverhalten oder einen Unfall auffällt. Wer mit über 1,6 Promille fährt, muss mit einer MPU rechnen und verliert in der Regel die Fahrerlaubnis.
Auswirkungen auf Versicherungen
▫️ Wenn ein Unfall unter Alkoholeinfluss passiert, kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Gerade bei höheren Promillewerten oder wiederholtem Fahren unter Alkoholeinfluss drohen erhebliche Probleme mit der Versicherung.
Fazit: Verantwortung übernehmen
✅ Alkoholkonsum und Autofahren gehören nicht zusammen. Auch kleine Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit stark einschränken. Um Ihre eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, sollten Sie immer auf Alkohol verzichten, wenn Sie ein Fahrzeug führen möchten.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.
Sie können nach fehlgeschlagener Nachbesserung Schadensersatz bzw. Aufwendungsersatz verlangen. Auch der Rücktritt vom Vertrag ist möglich, dies sogar nach dem ersten erfolglosen Versuch.
Neben den Ersatzansprüchen des Unfallgeschädigten muss der Unfallverursacher auch mit einem Bußgeld, oder auch Punkten in Flensburg sowie einem Fahrverbot rechnen. Insbesondere bei der Fahrerflucht sind Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von drei Monaten keine Seltenheit.
Grundsätzlich ist diese erst einmal nicht von Nöten. Bei der Datenabfrage nehmen wir eine vorhandene Rechtschutzversicherung zwar mit auf, diese wird jedoch ohne Ihr Einverständnis nicht kontaktiert oder gar in Anspruch genommen. Erst wenn absehbar ist, dass eine Regulierung nicht oder nicht vollständig erfolgt, wenden wir uns nach vorheriger Rücksprache mit Ihnen an den jeweiligen Rechtschutzversicherer. Weshalb eine Rechtschutzversicherung mit dem Baustein – Verkehr – dennoch sinnvoll ist, ist mit einem täglich auftretendem Fallbeispiel schnell erläutert. Sie setzen Ihr Fahrzeug auf einem Supermarktplatz zurück, um diesen zu verlassen. Gleichzeitig bemerken Sie den späteren Unfallgegner der aus dem gegenüberliegenden Parkplatz ebenfalls zurücksetzt. Da Sie diesen bemerkt haben, bleiben Sie stehen und es kommt zur Kollision. Wie so häufig hat das Unfallgeschehen niemand beobachtet. Sowohl der Unfallgegner als auch Sie sind alleine im Fahrzeug. Der Unfallgegner streitet einen Verursachungsbeitrag ab und schildert wider besseres Wissen das Unfallgeschehen konträr. Gegenüber seiner Kfz-Haftpflichtversicherung gibt er an, dass Sie ihm aufgefahren sind, weshalb diese nicht in die Regulierung eintritt. Mangels Ihnen zur Verfügung stehender Beweismittel, wird ein Klageverfahren auf die Einholung eines Unfallrekonstruktionsgutachtens zu richten sein. Das zuständige Gericht wird hierfür in aller Regel einen Kostenvorschuss von 2.000,00 – 3.000,00 € anfordern. Angesichts der Tatsache, dass in Deutschland im vergangenen Jahr 2,8 Millionen Verkehrsunfälle gemeldet wurden, erscheint diese Konstellation grundsätzlich nicht völlig abwegig zu sein. Der Abschluss einer Verkehrsrechtschutzversicherung gehört nach unserer Auffassung daher ebenso wie eine private Haftpflichtversicherung zu den Basics.
Ja, der Einspruch kann bis zum Gerichtstermin zurückgezogen werden. In der Gerichtsverhandlung ist das nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft möglich. Sobald die Rücknahme erfolgt ist, wird der Bescheid rechtskräftig.
Schäden, welche der Autovermieter nach erfolgter Vermietung bemängelt, muss er grundsätzlich beweisen. Und zwar muss er hier beweisen, dass der Schaden nicht bereits vor der Vermietung vorgelegen hat. In der Regel nutzen Autovermietungen daher ein Schadensprotokoll. Wichtig: Sie sollten sich vor Übernahme des Fahrzeuges versichern, dass alle vorhandenen Schäden am Fahrzeug dokumentiert werden. Anderenfalls könnte der Vermieter beweisen, dass mangels Eintragung im Protokoll die Schäden bei Übernahme des Fahrzeuges nicht vorlagen.
Wenn Sie das Bußgeld nicht bezahlen, werden Sie zunächst mit einer Mahnung an die Zahlung erinnert. Bei einer Mahnung werden weitere Gebühren – in der Regel fünf Euro – auf das Bußgeld aufgeschlagen.
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Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.
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Das Transportrecht umfasst alle Vorschriften zur Beförderung von Gütern. Wir beraten Sie umfassend bei allen rechtlichen Fragen rund um Transportverträge und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen, sei es im nationalen oder internationalen Transport.

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Im Versicherungsrecht stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Seite, sei es bei der Fahrzeugversicherung, der Gebäudeversicherung oder anderen Versicherungsarten. Wir unterstützen Sie bei Schadensfällen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegen die Versicherung geltend zu machen.

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Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht umfasst alle Regelungen für den Straßenverkehr. Ob Führerscheinentzug, Bußgeldbescheid oder Unfallregulierung – wir stehen Ihnen kompetent zur Seite und setzen Ihre Rechte als Verkehrsteilnehmer durch.

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Nach einem Unfall ist schnelle und kompetente Hilfe entscheidend. Wir unterstützen Sie bei der Unfallregulierung, klären Haftungsfragen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen und Unfallgegnern durchzusetzen.

Bußgeld
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