Beauftragt man eine Werkstatt mit der Reparatur seines Autos, kommt es gelegentlich zu ärgerlichen Problemen. Mal wird falsch repariert und es kommt zu einem großen Folgeschaden. Ein bekanntes Beispiel bildet hier der fehlerhafte Zahnriemenwechsel, der zu kapitalen Motorschäden führen kann. Mal findet die Werkstatt den Fehler nicht und sucht und sucht und sucht - und schickt dann eine hohe Rechnung. Mal wird für viel Geld repariert, obwohl die Reparatur wirtschaftlich sinnlos ist.
Wird durch die Reparatur ein Schaden verursacht, schuldet die Werkstatt Schadensersatz. Dabei kann sich zusätzlich der Wert der Werkstattleistung mindern, so dass die Kosten der ursprünglichen Reparatur gemindert werden können. Dies kann im Extremfall eine Minderung auf Null bedeuten.
Das Auto ist ein sehr kompliziertes Gerät. Natürlich kann man nicht erwarten, dass die Werkstatt jeden versteckten Fehler auf Anhieb findet. Sie kann also grundsätzlich Fehler suchen. Inwieweit das bezahlt werden muss, hängt zunächst einmal von der getroffenen Vereinbarung, also dem Auftrag, ab. Die Werkstatt schuldet aber eine fachgerechte Leistung auch bei der Fehlersuche. Stellt sich heraus, dass die Fehlersuche nicht fachgerecht erfolgte, muss die entsprechende Arbeitszeit nicht bezahlt werden.
Die Werkstatt schuldet neben der Reparatur auch noch fachmännische Aufklärung und Beratung. Dies erstreckt sich neben dem technischen auch auf den ebenso wichtigen wirtschaftlichen Teil. So ist in der Rechtssprechung anerkannt, dass die Werkstatt den Kunden rechtzeitig informieren muss, wenn sich eine Reparatur wirtschaftlich nicht lohnt. Die Werkstatt muss auf sogenannte „zeitwertgerechte“ Reparaturmöglichkeiten hinweisen. Die Aufklärungspflicht besteht auch, soweit der Kunde genehmigungspflichtige oder unzulässige Änderungen am Fahrzeug wünscht.
Bei einer Pauschalvergütung kommt es darauf an, ob die Werkstatt den Endpreis garantiert hat, oder nicht. Im Falle einer gewöhnlichen Vereinbarung dagegen sind Abweichungen von bis zu 20% zulässig.
Nein, der Verkäufer hat auch die Pflicht zur Abnahme des KFZ und zur Ummeldung. Weitere Pflichten können sich jeweils aus den Umständen des Einzelfalles und dem einzelnen individuellen Kaufvertrag ergeben.
Das Fahrzeug sollte gut gepflegt werden, da bei der Rückgabe ein sehr guter Zustand erwartet wird. Anderenfalls erwarten Leasingnehmereine weitere Kostenrechnung. Außerdem sollten Reparaturen in einer Vertragswerkstatt (oder vertraglich bestimmten Werkstatt) gemacht werden. Daneben müssen auch alle Inspektionen gemacht werden.
Dies geschieht durch die Aufforderung zur Nachbesserung mit einer gesetzten, angemessenen Frist. Die Fristlänge hängt dabei vom Einzelfall ab. Bei Autoreparaturen ist eine Frist von 10 Werktagen angemessen.
Soweit die Laufleistung nicht nur unerheblich ist, kann die Abweichung einen Sachmangel darstellen. Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen der Kilometerstand manipuliert wurde.
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Auto & WerkstattEs ist ärgerlich genug, wenn Sie bei einem Unfall geschädigt wurden.Nun müssen Sie sich aber auch noch darum kümmern, Ihre Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber dem Unfallverursacher oder den Unfallverursachern geltend zu machen.
SchadensersatzZu den Ersatzansprüchen bei Verletzungen nach einem Verkehrsunfall, zu denen ein Rechtsanwalt im Verkehrsrecht zu Rate gezogen wird, gehört auch das Schmerzensgeld. Das Schmerzensgeld soll Beeinträchtigungen des körperlichen und seelischen Wohlbefindens ausgleichen. Es soll also einen immateriellen Schaden ersetzen.
SchmerzensgeldEs handelt sich hier um einen Sammelbegriff für sämtliche Vorschriften, die die Beförderung von Gütern betreffen. Wichtig sind hier vor allem die Regelungen des Handelsgesetzbuchs (HGB), aber auch andere Rechtsgebiete wie z. B. das Verkehrsrecht spielen im Transportrecht eine Rolle.
TransportrechtWie schnell ist man in einen Unfall verwickelt. In diesem Fall muss derjenige, der den Unfall verschuldet hat, auch für den Schaden aufkommen. Das klingt logisch – leider ist es aber oft nicht einfach, zu seinem Recht und damit zu seinem Geld zu kommen.
UnfallDas Verkehrsrecht umfasst alle Vorschriften und Gesetze, die den Transport von Personen und Waren auf öffentlichen Verkehrswegen betreffen. Es gilt für die Führer von Kfz genauso wie für Fußgänger und Fahrradfahrer.
VerkehrsrechtVersicherern wie auch Versicherungsnehmern stehen wir in allen versicherungsrechtlichen Fragen zur Verfügung. Wir unterstützen diese beispielsweise bei Schadensfällen in der Fahrzeugversicherung (Verkehrsunfälle, Fahrzeugdiebstahl u.a.) sowie in der Gebäudeversicherung und Hausratversicherung.
VersicherungsrechtDie Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.
Heute stehen die 5 Säulen für die Fachgebiete der Gruppe:
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