Unkenntliche Nummernschilder – bei Benutzung der Kennzeichenfolien (Anti-Blitzer-Folie) drohen hohe Geldstrafen
Anti-Blitzer-Folien oder Anti-Radar-Folien werden momentan wieder beworben und werden deshalb aktuell auch viel diskutiert. Tatsächlich gibt es sie allerdings schon seit einigen Jahrzehnten. Die Folien sollen das Blitzlicht des Messgerätes bei Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstößen reflektieren und das Nummernschild so auf dem Messfoto unkenntlich machen.
Nachdem mittlerweile allgemein bekannt sein sollte, dass das Verwenden von Blitzerwarnapps während der Fahrt selbst mit einem Bußgeld und Punkt geahndet werden kann, scheint die Folie auf den ersten Blick die bessere Lösung zu sein, um den unliebsamen Bußgeldbescheiden zu entgehen.
In der Theorie mag das auch toll klingen, in der Praxis ist es jedoch fraglich, ob diese Folien wirklich geeignet sind, Nummernschilder auf Messfotos in Gänze unkenntlich zu machen. Die Mess- bzw. Falldatei besteht bei den verwendeten Messgeräten heutzutage nämlich nicht nur aus dem „Foto“ das auf dem Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid zu sehen ist. Weitaus problematischer ist jedoch, dass der Tatbestandstand des Kennzeichenmissbrauchs bei Verwendung der Folien erfüllt sein dürfte.
Das wäre der Fall, wenn das angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt wird.
Sanktioniert wird die Straftat mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe. Letztere dürfte regelmäßig höher ausfallen als ein zu erwartendes Bußgeld wegen überhöhter Geschwindigkeit.
Lassen Sie also besser die Finger von solchen Folien.
Sollte es Sie doch mal erwischt haben, weil Sie zu schnell gefahren sind oder die Ampel nicht mehr „gelb“ war, berät Sie unser Kompetenzteam Verkehrsrecht deutschlandweit an unseren Standorten in Bellheim, Pirmasens und Haßloch gerne zu den Verteidigungsmöglichkeiten. Wir können Ihre Messung auch durch einen Sachverständigen überprüfen lassen.
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