Vorfahrtsrecht im Kreuzungsbereich: Was Sie über Nachzügler wissen sollten

Viele Autofahrer kennen die Situation: Die Ampel zeigt Grün, man fährt in die Kreuzung ein – doch wegen eines Rückstaus kommt man nicht mehr rechtzeitig heraus. Wenn die Ampel umschaltet, stellt sich die Frage: Wer darf jetzt eigentlich fahren, und wer muss warten? Genau hier kommt der Unterschied zwischen echten und unechten Nachzüglern ins Spiel. Die Unterscheidung spielt bei einer Haftungsbeurteilung eine enorme Rolle, wie das OLG Brandenburg in seinem Urteil vom 13.2.2025 – 12 U 77/24 – zuletzt noch einmal betont hat.

Viele Autofahrer kennen die Situation: Die Ampel zeigt Grün, man fährt in die Kreuzung ein – doch wegen eines Rückstaus kommt man nicht mehr rechtzeitig heraus. Wenn die Ampel umschaltet, stellt sich die Frage: Wer darf jetzt eigentlich fahren, und wer muss warten? Genau hier kommt der Unterschied zwischen echten und unechten Nachzüglern ins Spiel. Die Unterscheidung spielt bei einer Haftungsbeurteilung eine enorme Rolle, wie das OLG Brandenburg in seinem Urteil vom 13.2.2025 – 12 U 77/24 – zuletzt noch einmal betont hat.

Echte Nachzügler

Ein echter Nachzügler ist jemand, der sich bei Grün bereits mitten in der Kreuzung befindet, also im sogenannten „Kreuzungskern“. Diese Fahrer dürfen die Kreuzung in der Regel vorrangig räumen, damit der Verkehr nicht blockiert wird. Dennoch gilt: Auch ein echter Nachzügler muss besonders aufmerksam sein. Wer länger im Kreuzungsbereich steht, darf nicht einfach losfahren, sondern muss prüfen, ob der Querverkehr bereits Grün hat und ob die Weiterfahrt wirklich gefahrlos möglich ist.

Unechte Nachzügler

Anders sieht es bei den unechten Nachzüglern aus. Das sind Fahrer, die beim Umschalten der Ampel noch vor der Haltelinie oder am Rand der Kreuzung standen und deshalb gar nicht in den Kreuzungskern eingefahren sind und den Verkehr dort auch nicht blockieren würden. Diese haben kein Vorfahrtsrecht. Sie müssen warten, bis die Ampel für ihre Richtung wieder Grün zeigt. Wer hier trotzdem fährt, riskiert nicht nur einen Unfall, sondern in der Regel auch die alleinige Haftung.

Was bedeutet das für Sie?

· Befinden Sie sich bereits mitten in der Kreuzung, dürfen Sie grundsätzlich weiterfahren – aber nur mit der nötigen Vorsicht.

· Stehen Sie nicht im Kreuzungskern, müssen Sie warten, auch wenn es ärgerlich ist.

· Kommt es zu einem Unfall, kann die Unterscheidung zwischen echtem und unechtem Nachzügler entscheidend für die Haftungsfrage sein.

Gerade bei Kreuzungsunfällen ist die Situation oft unübersichtlich. Ob Sie selbst Anspruch auf Schadensersatz haben oder ob Ihnen Ansprüche drohen, hängt von vielen

Details ab – etwa von Ihrer Position im Kreuzungsbereich und dem genauen Zeitpunkt des Ampelwechsels.

Wenn Sie in einen Unfall als Nachzügler verwickelt wurden oder sich mit einer gegnerischen Versicherung auseinandersetzen müssen, beraten wir Sie gerne an unseren Standorten in Bellheim, Pirmasens und Hockenheim.

Quelle:

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