Hat das Schmerzensgeld eine Genugtuungsfunktion?
Ja. Dies macht sich beim Ausmaß des Verschuldens, aber auch bei der Regulierungsverzögerung bemerkbar. Wenn die Schadensabwicklung bewusst und mutwillig vom Schädiger oder dessen Versicherung verzögert, oder das Unfallopfer in seiner Person herabgewürdigt wird, beeinflusst dies die Schadensbeurteilung zu Gunsten des Geschädigten.
FAQs
Eine organisierte Liste der wichtigsten häufig gestellten Fragen zum Thema Familienrecht, unterteilt nach Unterkategorien für eine bessere Übersichtlichkeit.
Hier sind, je nach Verletzungsgrad und Symptomen, 500 - 400.000 € Schmerzensgeld denkbar.
Ein ganz belangloser Sachschaden – und damit kein Unfall im rechtlichen Sinne – liegt vor, wenn üblicherweise keine Schadensersatzansprüche gestellt werden, oder allgemein bei Schäden bis zu einer Höhe von ca. 50 €.
Die Entschädigung setzt sich zusammen aus der Leistung der Versicherung plus dem vom Kfz-Gutachter ermittelten Wert des Unfallwagens. Die Versicherung muss also maximal 130% des Wiederbeschaffungswertes zahlen. Dies gilt jedoch nur bei einem Haftpflichtfall. Bei einem Kaskoschaden greift die 130%-Regelung nicht.
Die Werkstatt haftet grundsätzlich, wenn Ihr Auto während des Werkstatt-Besuchs beschädigt oder gestohlen wird. Daneben haftet die Werkstatt auch für Schäden, welche durch die Mitarbeiter verursacht wurde. Vom Schadensersatz umfasst sind auch Schäden auf Probe- und Überführungsfahrten. Bei leichter Fahrlässigkeit gilt jedoch eine beschränkte Haftung, es sei denn, es liegt durch das Fehlverhalten ein Körper- oder Gesundheitsschaden vor.
Bei Sachschäden ist Anspruchsteller der rechtliche Eigentümer. Das wäre im Falle des PKWs also der Halter. Bei Personenschäden ist der richtige Anspruchsteller dagegen die verletzte Person.
Auch dann kann es Erstattungsansprüche geben: Teilkasko, Vollkasko, Fahrerschutzversicherung, Kfz-Unfallversicherung, Schutzbrief des eigenen Kfz; Insassen im Kfz haben eigene Ansprüche gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers des selbstverschuldeten Unfalls.
Rechtsberatung für Verkehrsrecht
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Schadensersatz
Wenn Sie bei einem Unfall geschädigt wurden, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche gegen den Unfallverursacher geltend zu machen und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.

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Transportrecht
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Versicherungsrecht
Im Versicherungsrecht stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Seite, sei es bei der Fahrzeugversicherung, der Gebäudeversicherung oder anderen Versicherungsarten. Wir unterstützen Sie bei Schadensfällen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegen die Versicherung geltend zu machen.

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