Hat der Spediteur ein Pfandrecht?
Gem. § 464 S. 1 HGB hat der Spediteur für alle Forderungen aus dem Speditionsvertrag ein Pfandrecht an dem ihm zur Versendung übergebenen Gut des Versenders oder eines Dritten, der der Versendung des Gutes zugestimmt hat. Gem. § 440 HGB steht dieses Pfandrecht im selben Umfang auch dem Frachtführer zu. Wichtig ist in beiden Fällen, dass der Absender Eigentümer, oder verfügungsberechtigter Nichteigentümer der zu pfändenden Sachen ist.
FAQs
Eine organisierte Liste der wichtigsten häufig gestellten Fragen zum Thema Familienrecht, unterteilt nach Unterkategorien für eine bessere Übersichtlichkeit.
Die Rechtsprechung definiert den Verkehrsunfall als jedes mit dem Straßenverkehr und seinen Gefahren ursächlich zusammenhängendes plötzliches Ereignis, durch das ein Personenschaden oder ein nicht ganz belangloser Sachschaden verursacht wird.
Bei einem Leasing ist der Leasinggeber der Eigentümer und steht deshalb auch im Fahrzeugbrief. Diesen behält der Leasinggeber bei sich. Sie erhalten lediglich den Fahrzeugschein und somit der Halter mit Nutzungsrecht.
Bußgelder sind die gesetzliche Rechtsfolge bei Begehung einer Ordnungswidrigkeit, soweit nichts anderes bestimmt ist, vgl. § 65 OWiG. Bußgelder ergehen per Verwaltungsakt mit dem sog. Bußgeldbescheid. Bei dieser verwaltungsbehördlichen Maßnahme besteht lediglich eine Angriffsfrist von zwei Wochen.
In den AGBs vieler Leasinggesellschaften sind die Kosten für ein Leasinggutachten jeweils zur Hälfte vom Leasinggeber und Leasingnehmer zu zahlen.
Gegen einen solchen Bußgeldbescheid können Sie sich wehren, in dem Sie einen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde Einspruch einlegen. Die Behörde wird damit gezwungen sich erneut mit dem Sachverhalt zu beschäftigen. Der Einspruch hat aufschiebende Wirkung, d. h. während des Rechtsmittelverfahrens brauchen Sie das Bußgeld nicht zu bezahlen.Machen Sie hingegen nichts gegen den Bußgeldbescheid, so wird er nach Ablauf der Rechtsmittelfrist von 2 Wochen, ab Zustellung des Bescheides, rechtskräftig und in der Regel auch unanfechtbar.
Nein, seit 2010 können Strafen aus fast allen EU-Staaten auch hierzulande nachträglich vollstreckt werden. In Deutschland werden Bußgelder aus dem EU-Ausland ab einer Grenze von 70 Euro vollstreckt. Ausnahme: In Österreich fällige Bußgelder werden bereits ab einer Grenze in Höhe von 25 Euro plus anfallender Verwaltungskosten fällig.
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Wenn Sie bei einem Unfall geschädigt wurden, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche gegen den Unfallverursacher geltend zu machen und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.

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