Hat der Spediteur ein Pfandrecht?
Gem. § 464 S. 1 HGB hat der Spediteur für alle Forderungen aus dem Speditionsvertrag ein Pfandrecht an dem ihm zur Versendung übergebenen Gut des Versenders oder eines Dritten, der der Versendung des Gutes zugestimmt hat. Gem. § 440 HGB steht dieses Pfandrecht im selben Umfang auch dem Frachtführer zu. Wichtig ist in beiden Fällen, dass der Absender Eigentümer, oder verfügungsberechtigter Nichteigentümer der zu pfändenden Sachen ist.
FAQs
Eine organisierte Liste der wichtigsten häufig gestellten Fragen zum Thema Familienrecht, unterteilt nach Unterkategorien für eine bessere Übersichtlichkeit.
Die Entschädigung setzt sich zusammen aus der Leistung der Versicherung plus dem vom Kfz-Gutachter ermittelten Wert des Unfallwagens. Die Versicherung muss also maximal 130% des Wiederbeschaffungswertes zahlen. Dies gilt jedoch nur bei einem Haftpflichtfall. Bei einem Kaskoschaden greift die 130%-Regelung nicht.
Der Auftraggeber ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Probleme können sich dann ergeben, wenn die Vergütung nicht im Vorfeld vereinbart wurde, oder eine Pauschalvergütung vorgesehen ist. Im Falle der Nichtzahlung ist die Werkstatt berechtigt, Ihr Fahrzeug als Pfandrecht einzubehalten, bis Sie die vollständige Summe beglichen haben.
Wenn jemand verletzt ist, oder wenn der Sachschaden hoch ist, oder wenn Sie sich nicht mit dem Unfallgegner einigen können, er keinen Versicherungsnachweis hat oder Fahrerflucht begeht, sollten Sie die Polizei hinzuziehen. Beachte: in einigen Ländern muss die Polizei für sämtliche Sachschäden hinzugezogen werden, auch wenn es sich dabei um Bagatellschäden handelt. Sie sollten in jedem Fall die Polizei um ein Unfallprotokoll bitten.
In den AGBs vieler Leasinggesellschaften sind die Kosten für ein Leasinggutachten jeweils zur Hälfte vom Leasinggeber und Leasingnehmer zu zahlen.
Eine Fahrerflucht liegt dann vor, wenn sich ein Unfallbeteiligter von der Unfallstelle entfernt, ohne dass eine Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art der Beteiligung zum Unfallhergang vorgenommen werden konnte, oder ohne eine angemessene Zeit gewartet zu haben, um eine Feststellung zu ermöglichen, oder ohne sich nach angemessener Wartezeit bei der Polizei zu melden, um nachträglich die Feststellung der Angaben zu ermöglichen.
Dies geschieht durch die Aufforderung zur Nachbesserung mit einer gesetzten, angemessenen Frist. Die Fristlänge hängt dabei vom Einzelfall ab. Bei Autoreparaturen ist eine Frist von 10 Werktagen angemessen.
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Im Versicherungsrecht stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Seite, sei es bei der Fahrzeugversicherung, der Gebäudeversicherung oder anderen Versicherungsarten. Wir unterstützen Sie bei Schadensfällen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegen die Versicherung geltend zu machen.

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