Ist ein Schadensersatz wegen Nichtabnahme des Fahrzeuges möglich?
Ja, da die Abnahme des Fahrzeuges eine Hauptleistungspflicht des Kaufvertrages darstellt. Verletzt der Käufer diese Pflicht dadurch, dass er das Fahrzeug nicht entgegennimmt, so macht er unter Umständen schadensersatzpflichtig.
FAQs
Eine organisierte Liste der wichtigsten häufig gestellten Fragen zum Thema Familienrecht, unterteilt nach Unterkategorien für eine bessere Übersichtlichkeit.
Der Versicherungsnehmer ist zur Zahlung der vereinbarten Prämie verpflichtet.
Läuft die zweiwöchige Frist ab, so wird der Bescheid rechtskräftig. Haben Sie die Frist jedoch ohne eigenes Verschulden versäumt, so besteht die Möglichkeit, mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung den Einspruch einzulegen. Hierbei muss die Fristversäumnis begründet werden. Sollten alle Voraussetzungen vorliegen, so wird die Rechtskraft des Bescheides aufgehoben und das Verfahren fortgesetzt.
Es haftet grundsätzlich der Frachtführer in der Zeit, in der sich die Ware in seiner Obhut befindet, für die Schäden, die entweder durch Verlust oder aber durch Beschädigung des Transportgutes entstehen. Dies ist regelmäßig der Zeitraum von der Übernahme der Güter bis zu ihrer Anlieferung. Ein Verschulden des Frachtführers ist für seine Haftung allerdings nicht notwendig.
Bei verbindlich zugesagtem Fertigstellungstermin muss die Werkstatt nach 24 Stunden entweder kostenlos ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen oder 80% der Kosten eines vom Kunden benutzten, gleichwertigen Mietwagens zahlen.
Nein, dass der gegnerische Versicherer eigene Interessen verfolgt, weil er seine Aufwendungen schon aus betriebswirtschaftlichen Gründen niedrig halten will, leuchtet sofort ein. Aber auch die Werkstatt kann eigene Interessen verfolgen. Im Falle eines Totalschadens, bei dem vom Versicherer die Reparaturkosten zu ersetzen wären, könnte eine Werkstatt zu einer Reparatur raten, weil diese für die Werkstatt wirtschaftlich interessanter ist als der Verkauf eines Ersatzfahrzeuges. Häufig sind den Mitarbeitern in den Werkstätten bzw. Autohäusern auch nicht alle rechtlichen Feinheiten bekannt, die von Bedeutung sein können.
Nein, seit 2010 können Strafen aus fast allen EU-Staaten auch hierzulande nachträglich vollstreckt werden. In Deutschland werden Bußgelder aus dem EU-Ausland ab einer Grenze von 70 Euro vollstreckt. Ausnahme: In Österreich fällige Bußgelder werden bereits ab einer Grenze in Höhe von 25 Euro plus anfallender Verwaltungskosten fällig.
Rechtsberatung für Verkehrsrecht
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Schadensersatz
Wenn Sie bei einem Unfall geschädigt wurden, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche gegen den Unfallverursacher geltend zu machen und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.

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