Können Schadensersatzansprüche ausgeschlossen werden?

Schadensersatzansprüche des Käufers für Körper- und Gesundheitsschäden gegenüber einem Verkäufer, der Unternehmer ist, können durch die AGBs nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden, soweit dem Verkäufer dabei ein Verschulden zur Last gelegt werden kann. Ist der Verkäufer dagegen ein Verbraucher, so kann dieser die Gewährleistungsrechte wirksam ausschließen, und daher nicht in Anspruch genommen werden.

FAQs

Eine organisierte Liste der wichtigsten häufig gestellten Fragen zum Thema Familienrecht, unterteilt nach Unterkategorien für eine bessere Übersichtlichkeit.

Wie lange kann ich einen Leasingvertrag widerrufen?

Die Frist zum Widerruf beträgt 14 Tage und beginnt grundsätzlich mit dem Vertragsschluss. Dies allerdings nur, wenn der Leasinggeber den Leasingnehmer ordnungsgemäß, also in verständlicher Form und vollständig, über sein Widerrufsrecht aufgeklärt hat. Anderenfalls hat der Leasingnehmer eine Widerrufsfrist von einem Jahr und 14 Tagen. Beachte: Um vom Widerrufsrecht Gebrauch machen zu können, müssen Sie Verbraucher sein, und der Leasinggeber Unternehmer. Anderenfalls steht Ihnen das Widerrufsrecht nicht zu.

Wann liegt ein Totalschaden vor?

Man unterscheidet zwischen einem echten, einem wirtschaftlichen und einem technischen Totalschaden. Der sogenannte „echte“ Totalschaden liegt vor, wenn die Beschädigungen so stark sind, dass die veranschlagten Kosten für eine Reparatur höher sind als der Wiederbeschaffungswert. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden liegen die Reparaturkosten dagegen über der Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und Restwert. Während beim echten oder wirtschaftlichen Totalschaden eine Reparatur theoretisch möglich ist, so ist diese bei einem technischen Totalschaden gänzlich ausgeschlossen. Der ursprüngliche Zustand lässt sich dann unter keinen Umständen mehr wiederherstellen.

Wann kann ich eine andere Werkstatt beauftragen?

Sie müssen der Werkstatt die Gelegenheit geben, die Mängel selbst zu beheben. Hierfür sollten Sie die Werkstatt zur Nachbesserung auffordern, und zwar unter Fristsetzung von ca. zwei Wochen. In der Regel werden zwei Nachbesserungsversuche gewährt, ehe eine andere Werkstatt beauftragt, und deren Kosten im Wege des Schadensersatzes geltend gemacht werden können. Sie können jedoch bereits dann eine andere Werkstatt aufsuchen, wenn die erste Werkstatt mit der Nachbesserung im Verzug ist. Das ist dann der Fall, wenn die Werkstatt nicht innerhalb der gesetzten Frist tätig wurde.

Wie viel Geld bekommt man bei einem Totalschaden?

Die Entschädigung setzt sich zusammen aus der Leistung der Versicherung plus dem vom Kfz-Gutachter ermittelten Wert des Unfallwagens. Die Versicherung muss also maximal 130% des Wiederbeschaffungswertes zahlen. Dies gilt jedoch nur bei einem Haftpflichtfall. Bei einem Kaskoschaden greift die 130%-Regelung nicht.

Ist der Versicherer zur Leistung an den Versicherungsnehmer verpflichtet?

Ja, jedoch nur, wenn gem. § 45 Abs. 3 VVG der Versicherte seine Zustimmung zu der Versicherung erteilt hat.

Was tun, wenn die Werkstatt den Kostenvoranschlag überschreitet?

Ein verbindlicher Kostenvoranschlag darf nicht wesentlich überschritten werden. Die Grenze liegt hier bei 15%. Sobald für die Werkstatt absehbar ist, dass die Reparatur teurer wird, muss sie dies Ihnen mitteilen. Zwar können Sie dann den Vertrag kündigen; die erbrachten Leistungen der Werkstatt müssen Sie jedoch zahlen. Falls die Werkstatt es unterließ Sie in Kenntnis zu setzen über die erhöhten Kosten, so können Sie Schadensersatz verlangen. Sie werden dann so gestellt, als hätte Ihnen die Werkstatt rechtzeitig Bescheid gegeben, und Sie gekündigt hätten. Dies hat zur Folge, dass Sie die überhöhten Kosten nicht tragen müssen, sondern (in der Regel) lediglich die Kosten, welche vom Kostenvoranschlag gedeckt sind.

Familienrecht

Rechtsberatung für Verkehrsrecht

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Schadensersatz

Wenn Sie bei einem Unfall geschädigt wurden, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche gegen den Unfallverursacher geltend zu machen und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.

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Nach einem Verkehrsunfall können Sie Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Dieses soll die immateriellen Schäden, wie körperliche und seelische Beeinträchtigungen, ausgleichen. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

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Das Transportrecht umfasst alle Vorschriften zur Beförderung von Gütern. Wir beraten Sie umfassend bei allen rechtlichen Fragen rund um Transportverträge und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen, sei es im nationalen oder internationalen Transport.

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Im Versicherungsrecht stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Seite, sei es bei der Fahrzeugversicherung, der Gebäudeversicherung oder anderen Versicherungsarten. Wir unterstützen Sie bei Schadensfällen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegen die Versicherung geltend zu machen.

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