Soll man im Ausland die Polizei rufen bei einem Verkehrsunfall?
Wenn jemand verletzt ist, oder wenn der Sachschaden hoch ist, oder wenn Sie sich nicht mit dem Unfallgegner einigen können, er keinen Versicherungsnachweis hat oder Fahrerflucht begeht, sollten Sie die Polizei hinzuziehen. Beachte: in einigen Ländern muss die Polizei für sämtliche Sachschäden hinzugezogen werden, auch wenn es sich dabei um Bagatellschäden handelt. Sie sollten in jedem Fall die Polizei um ein Unfallprotokoll bitten.
FAQs
Eine organisierte Liste der wichtigsten häufig gestellten Fragen zum Thema Familienrecht, unterteilt nach Unterkategorien für eine bessere Übersichtlichkeit.
Die Mängelanzeige muss unverzüglich erfolgen. Das ist deshalb wichtig, da die Werkstatt Ihnen sonst entgegenhalten kann, dass Sie die Reparatur entgegengenommen haben. Dies wird in der Jurisprudenz als „Abnahme“ bezeichnet, und schließt den Großteil der Gewährleistungsrechte aus. Ihnen wird zugemutet, dass Sie nach erfolgtem Auftrag diesen begutachten und eventuelle Mängel gleich beanstanden.
Bei einem Verkehrsunfall kommen mehrere Anspruchsgegner in Betracht. Neben dem Fahrer und Haftpflichtversicherer des Fahrzeugs kommt auch der Halter des Fahrzeugs als Anspruchsgegner in Betracht, wenngleich dieser nicht gefahren ist oder auch sonst nicht am Unfall beteiligt war. Sollte der Halter mal nicht der Eigentümer des Fahrzeugs sein, so kommt zusätzlich auch der Eigentümer des Fahrzeugs als Anspruchsgegner in Betracht. Bei von ausländischen Kfz in Deutschland verursachten Schäden ist der korrekte Anspruchsgegner das „Deutsche Büro Grüne Karte“. Wenn das gegnerische Fahrzeug kaskoversichert ist, kommt zusätzlich die Kasko-Versicherung als Anspruchsgegner in Betracht.
Dies hängt davon ab, ob der Verkäufer Verbraucher oder Unternehmer ist. Zunächst einmal gilt die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Die Haftung kann jedoch auf ein Jahr vom Unternehmer eingeschränkt werden (nicht dagegen die Geltendmachung des Anspruchs). Ist der Verkäufer dagegen Verbraucher, so kann dieser die Gewährleistung komplett ausschließen.
Nach einem Autounfall haben Geschädigte Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten durch die gegnerische Kfz-Versicherung. Aber auch die Heilbehandlungskosten werden übernommen und möglicherweise lässt sich Schmerzensgeld beantragen.
Ja, in den meisten Fällen muss der Käufer eine Nacherfüllungsfrist erfolglos verstreichen lassen, bevor er bspw. Aufwendungsersatz verlangen kann.
Bei leichten Frakturen ohne Dauerschäden sind 1.500-2.000 € als Richtwert wahrscheinlich. Bei mittleren Schädelfrakturen mit Aussicht auf bleibende Schäden können 5.000 – 12.000 € angemessen sein. Bei schweren Frakturen inkl. Schädelhirntrauma oder Schäden am Gehirn sind 15.000 - 25.000 € Schmerzensgeld möglich.
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