Wann ist die Haftung durch den Frachtführer eingeschränkt/ausgeschlossen?
Soweit bei der Entstehung des Schadens ein Verhalten des Versenders oder des Empfängers mitgewirkt hat, oder aber ein besonderer Mangel der zu transportierenden Ware hierfür ursächlich war, hängt der Umfang der einzelnen Haftung vom jeweiligen Grad der Ursache ab. Daneben ist eine Haftung komplett ausgeschlossen, wenn der Schaden auf Umstände beruht, die der Frachtführer auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden konnte, oder deren Folgen er nicht abwenden hätte können.
FAQs
Eine organisierte Liste der wichtigsten häufig gestellten Fragen zum Thema Familienrecht, unterteilt nach Unterkategorien für eine bessere Übersichtlichkeit.
Eine Helmpflicht für Freizeitradfahrer besteht nicht (vgl. BGH, Urteil v. 17.06.2014, AZ VI ZR 281/13). Es ist also allein Ihnen überlassen, ob Sie einen benutzen oder nicht. Doch Vorsicht: Haben Sie einen Fahrradunfall und tragen dabei aber keinen Helm, so tragen Sie eine Mitschuld an den Unfallfolgen, wenn diese beim Tragen eines Helmes geringer ausgefallen wären. Insofern verringert sich möglicherweise Ihr Schadensersatzanspruch. Unter Umständen verlieren Sie sogar Ihre vollständigen Schadensersatzansprüche. Zu Ihrer eigenen Sicherheit ist Ihnen dringend anzuraten, einen Fahrradhelm zu tragen. Für Rennradfahrer besteht allerdings eine Helmpflicht. Sie gehören auf Grund ihrer sportlichen Fahrweise zu den besonders gefährdeten Radfahrern (vgl. OLG München, Urteil v. 03.03.2011, AZ 24 U 384/ 10).
Reisenden mit offenen Bußgeldbescheiden aus dem Ausland droht möglicherweise beim nächsten Urlaub im selben Land eine böse Überraschung. Rechtskräftige Bußen verjähren in Italien zum Beispiel erst nach fünf Jahren, in Spanien nach vier Jahren.
Es haftet grundsätzlich der Frachtführer in der Zeit, in der sich die Ware in seiner Obhut befindet, für die Schäden, die entweder durch Verlust oder aber durch Beschädigung des Transportgutes entstehen. Dies ist regelmäßig der Zeitraum von der Übernahme der Güter bis zu ihrer Anlieferung. Ein Verschulden des Frachtführers ist für seine Haftung allerdings nicht notwendig.
Bei einer Pauschalvergütung kommt es darauf an, ob die Werkstatt den Endpreis garantiert hat, oder nicht. Im Falle einer gewöhnlichen Vereinbarung dagegen sind Abweichungen von bis zu 20% zulässig.
Solche Aufklärungspflichten sind vergleichsweise selten. Ungefragt muss der Verkäufer nur über solche Tatsachen aufklären, die für den Kaufentschluss des Käufers erkennbar von wesentlicher Bedeutung sind. Darüber hinaus muss die Mitteilung des Mangels nach der Verkehrssitte erwartbar sein. Die Rechtsprechung nimmt eine solche Aufklärungspflicht beim Bestehen eines Unfallschadens und bei der Art des Schadens an. Auch die Untersuchung auf Unfallschäden ist von der Pflicht umfasst.
Die fiktive Abrechnung umschreibt den Fall, dass ein entstandener Schaden nicht tatsächlich repariert wurde, die Reparaturkosten jedoch ersetzt verlangt werden.
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