Was ist bei einem Verkehrsunfall im Ausland zu beachten?
Wichtig ist hier die grüne Versicherungskarte. Sie wird kostenlos von der eigenen Kfz-Versicherung ausgegeben und dient im Ausland als Nachweis der Haftpflichtversicherung. Darauf stehen alle relevanten Daten zu Auto und Versicherung. Heute wird die grüne Karte in den EU-Staaten und weiterer Nicht-EU Staaten, wie etwa der Schweiz, zwar nicht mehr benötigt, jedoch kann sie auch dort hilfreich sein.
FAQs
Eine organisierte Liste der wichtigsten häufig gestellten Fragen zum Thema Familienrecht, unterteilt nach Unterkategorien für eine bessere Übersichtlichkeit.
Nein, das ist gem. § 444 BGB nicht möglich. Wenn der Verkäufer (Unternehmer) eine Garantie übernommen hat, so kann er die Ansprüche des Käufers, wie bspw. Schadensersatz, nicht ausschließen oder beschränken.
Die fiktive Abrechnung umschreibt den Fall, dass ein entstandener Schaden nicht tatsächlich repariert wurde, die Reparaturkosten jedoch ersetzt verlangt werden.
Das hängt konkret davon ab welche Nachteile dem Käufer durch das Geschäft entstanden sind. Das Gesetz sieht nämlich vor, dass der Käufer so zu stellen sein muss, wie wenn der Verkäufer mangelfrei geleistet hätte. In der Regel betrifft dies den Besitz und das Eigentum am PKW, welcher zu beziffern ist. Aber auch ein weggefallener Gewinn aus einem Weiterverkauf kann ersetzt werden.
Wenn es in einem EU-Land, der Schweiz, Norwegen, Großbritannien, Island oder Liechtenstein zu einem Verkehrsunfall kam, können Sie Ansprüche in Deutschland geltend machen. Beim Zentralruf der Deutschen Autoversicherer erfahren Sie, wer als Regulierungsbeauftragter zuständig ist. Es gilt das Schadensersatzrecht des Unfalllands. In den meisten Ländern außerhalb der EU müssen Sie sich direkt an die ausländische Versicherung wenden.
6 – 9 Monate Führerscheinentzug bei 1,2 – 1,6 Promille. Bei 1,6 – 2,0 Promille sind eher 9 – 12 Monate zu erwarten. Liegt der Wert bei über 2,0 Promille, so ist mit einem Entzug von 18 Monaten bis hin zu mehreren Jahren möglich. Im Einzelfall kann der Richter sogar den Entzug der Fahrerlaubnis ohne zeitliche Begrenzung verfügen.
Auch wenn Sie nicht das Fahrzeug führen, so haften Sie als Halter Ihres Fahrzeuges stets für einen Schaden, den ein anderer Fahrer mit Ihrem Fahrzeug verursacht hat. Diese Haftung ist sogar verschuldensunabhängig. Zusätzlich steigt die Prämienzahlung an die Versicherung. Generell sollten Sie vorab klären, wer für eventuelle Schäden und/oder Selbstbeteiligungen bei der Versicherung aufkommen soll, und dies vertraglich festhalten.
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Schadensersatz
Wenn Sie bei einem Unfall geschädigt wurden, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche gegen den Unfallverursacher geltend zu machen und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.

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