Was tun, wenn die Werkstatt den Kostenvoranschlag überschreitet?
Ein verbindlicher Kostenvoranschlag darf nicht wesentlich überschritten werden. Die Grenze liegt hier bei 15%. Sobald für die Werkstatt absehbar ist, dass die Reparatur teurer wird, muss sie dies Ihnen mitteilen. Zwar können Sie dann den Vertrag kündigen; die erbrachten Leistungen der Werkstatt müssen Sie jedoch zahlen. Falls die Werkstatt es unterließ Sie in Kenntnis zu setzen über die erhöhten Kosten, so können Sie Schadensersatz verlangen. Sie werden dann so gestellt, als hätte Ihnen die Werkstatt rechtzeitig Bescheid gegeben, und Sie gekündigt hätten. Dies hat zur Folge, dass Sie die überhöhten Kosten nicht tragen müssen, sondern (in der Regel) lediglich die Kosten, welche vom Kostenvoranschlag gedeckt sind.
FAQs
Eine organisierte Liste der wichtigsten häufig gestellten Fragen zum Thema Familienrecht, unterteilt nach Unterkategorien für eine bessere Übersichtlichkeit.
Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine hohe Geldstrafe. Zudem kann eine Sperre verhängt werden, während der ein Führerschein nicht wieder beantragt bzw. erworben werden kann.
Auf keinen Fall sollte man sich an der Unfallstelle mündlich oder schriftlich zu einer Teilschuld bekennen. Das gefährdet sogar den eigenen Versicherungsschutz gegenüber der eigenen Haftpflichtversicherung. Auch gegenüber der Polizei zum Unfallhergang keine Angaben machen. Das macht man später über den eigenen Anwalt.
Grundsätzlich gilt, dass eine Fahrerflucht ohne Vorsatz strafrechtlich betrachtet keine Sanktionen begründet. Problematisch ist jedoch, dass die Behörden in einem solchen Fall lediglich von einer Schutzbehauptung ausgehen. Erschwerend kommt hinzu, dass der mangelnde Vorsatz bei größeren Schäden nur schwer begründen ist. Stellt sich allerdings tatsächlich heraus, dass die Unfallflucht gar nicht bemerkt werden konnte, hat der Betreffende strafrechtlich nichts zu befürchten. Denn ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort liegt damit mangels Vorsatzes nicht vor.
Bei der Anwendung der Gewährleistungsrechte steht dem Käufer weitgehend ein Wahlrecht zu. Einzelne Maßnahmen, wie z.B. die Nacherfüllung, können jedoch durch den Verkäufer unter Umständen verweigert werden, bspw. wenn die Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist.
Die Entschädigung setzt sich zusammen aus der Leistung der Versicherung plus dem vom Kfz-Gutachter ermittelten Wert des Unfallwagens. Die Versicherung muss also maximal 130% des Wiederbeschaffungswertes zahlen. Dies gilt jedoch nur bei einem Haftpflichtfall. Bei einem Kaskoschaden greift die 130%-Regelung nicht.
Soweit die Laufleistung nicht nur unerheblich ist, kann die Abweichung einen Sachmangel darstellen. Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen der Kilometerstand manipuliert wurde.
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