Was umfasst die Schmerzintensität?
Bei der Schmerzintensität wird zunächst geschaut, welche Art der Schmerzen (Empfindlichkeit des betroffenen Körperteils) vorhanden sind. Danach untersucht man die Dauer der Schmerzeinwirkung. Dabei sind auch die Dauer und der Grad der Arbeitsunfähigkeit einzubeziehen. Bagatellschäden bleiben dabei regelmäßig außen vor, wenn nur geringfügige Verletzungen ohne wesentliche Beeinträchtigung vorliegen.
FAQs
Eine organisierte Liste der wichtigsten häufig gestellten Fragen zum Thema Familienrecht, unterteilt nach Unterkategorien für eine bessere Übersichtlichkeit.
Schadensersatzansprüche des Käufers für Körper- und Gesundheitsschäden gegenüber einem Verkäufer, der Unternehmer ist, können durch die AGBs nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden, soweit dem Verkäufer dabei ein Verschulden zur Last gelegt werden kann. Ist der Verkäufer dagegen ein Verbraucher, so kann dieser die Gewährleistungsrechte wirksam ausschließen, und daher nicht in Anspruch genommen werden.
Der Verkäufer ist zur Übergabe des Fahrzeuges und zur Übereignung, der eigentlichen Eigentumsübertragung, sowie zur Aushändigung der Kfz-Papiere und der Einhaltung von bestimmen Nebenverpflichtungen verpflichtet. Der Käufer ist dagegen zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet.
Bei einem Verkehrsunfall kommen mehrere Anspruchsgegner in Betracht. Neben dem Fahrer und Haftpflichtversicherer des Fahrzeugs kommt auch der Halter des Fahrzeugs als Anspruchsgegner in Betracht, wenngleich dieser nicht gefahren ist oder auch sonst nicht am Unfall beteiligt war. Sollte der Halter mal nicht der Eigentümer des Fahrzeugs sein, so kommt zusätzlich auch der Eigentümer des Fahrzeugs als Anspruchsgegner in Betracht. Bei von ausländischen Kfz in Deutschland verursachten Schäden ist der korrekte Anspruchsgegner das „Deutsche Büro Grüne Karte“. Wenn das gegnerische Fahrzeug kaskoversichert ist, kommt zusätzlich die Kasko-Versicherung als Anspruchsgegner in Betracht.
Durch den Versicherungsvertrag ist der Versicherer zur Leistungserbringung gegenüber dem Versicherungsnehmer oder eines Dritten verpflichtet, vorausgesetzt, der Versicherungsfall (z.B. Verkehrsunfall) ist eingetreten.
Nein, dass der gegnerische Versicherer eigene Interessen verfolgt, weil er seine Aufwendungen schon aus betriebswirtschaftlichen Gründen niedrig halten will, leuchtet sofort ein. Aber auch die Werkstatt kann eigene Interessen verfolgen. Im Falle eines Totalschadens, bei dem vom Versicherer die Reparaturkosten zu ersetzen wären, könnte eine Werkstatt zu einer Reparatur raten, weil diese für die Werkstatt wirtschaftlich interessanter ist als der Verkauf eines Ersatzfahrzeuges. Häufig sind den Mitarbeitern in den Werkstätten bzw. Autohäusern auch nicht alle rechtlichen Feinheiten bekannt, die von Bedeutung sein können.
Ja, in der Regel muss man hier dem Verkäufer eine Frist zur Nachbesserung setzen. Das liegt daran, dass dem Verkäufer ein Recht zur Nachbesserung zusteht. Es gibt dabei zwei Arten der Nachbesserung: Nacherfüllung und Nachlieferung. Bei der Nacherfüllung wird dem Verkäufer die Möglichkeit eingeräumt, die Mängel an dem Fahrzeug durch eine Reparatur zu beheben. Hierfür werden ihm zwei Versuche gewährt. Die Nachlieferung dagegen bildet den Fall, dass ein mangelfreies Fahrzeug nachgeliefert wird. Auf Verlangen des Verkäufers muss dabei das mangelhafte Fahrzeug zurückgegeben werden. Ob Nacherfüllung oder Nachlieferung erfolgt, entscheidet der Käufer. Er hat dafür ein Wahlrecht, dem jedoch der Verkäufer Einwände entgegenhalten kann.
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