Welche Pflichten treffen mich im Rahmen der Autoreparatur?
Der Auftraggeber ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Probleme können sich dann ergeben, wenn die Vergütung nicht im Vorfeld vereinbart wurde, oder eine Pauschalvergütung vorgesehen ist. Im Falle der Nichtzahlung ist die Werkstatt berechtigt, Ihr Fahrzeug als Pfandrecht einzubehalten, bis Sie die vollständige Summe beglichen haben.
FAQs
Eine organisierte Liste der wichtigsten häufig gestellten Fragen zum Thema Familienrecht, unterteilt nach Unterkategorien für eine bessere Übersichtlichkeit.
Der Einspruch kostet nichts. Erst wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, entstehen Kosten. Diese trägt jedoch im Erfolgsfall der Staat.
Die Unfallabwicklung umfasst üblicherweise zunächst den Austausch von Informationen, sodann sollten etwaige Beweise gesichert werden. Anschließend wird der Unfall der Versicherung gemeldet und der entstandene Schaden festgestellt.
Diese Anfechtung ist durchaus möglich. Anerkannt ist dies im Falle verschwiegener Unfallschäden, oder ein manipulierter Tachostand. Auch die Zusicherung bestimmter Eigenschaften, die das Fahrzeug tatsächlich nicht hat, können unter gewissen Umständen eine solche Anfechtung ermöglichen.
Eine Helmpflicht für Freizeitradfahrer besteht nicht (vgl. BGH, Urteil v. 17.06.2014, AZ VI ZR 281/13). Es ist also allein Ihnen überlassen, ob Sie einen benutzen oder nicht. Doch Vorsicht: Haben Sie einen Fahrradunfall und tragen dabei aber keinen Helm, so tragen Sie eine Mitschuld an den Unfallfolgen, wenn diese beim Tragen eines Helmes geringer ausgefallen wären. Insofern verringert sich möglicherweise Ihr Schadensersatzanspruch. Unter Umständen verlieren Sie sogar Ihre vollständigen Schadensersatzansprüche. Zu Ihrer eigenen Sicherheit ist Ihnen dringend anzuraten, einen Fahrradhelm zu tragen. Für Rennradfahrer besteht allerdings eine Helmpflicht. Sie gehören auf Grund ihrer sportlichen Fahrweise zu den besonders gefährdeten Radfahrern (vgl. OLG München, Urteil v. 03.03.2011, AZ 24 U 384/ 10).
Wenn Sie das Bußgeld nicht bezahlen, werden Sie zunächst mit einer Mahnung an die Zahlung erinnert. Bei einer Mahnung werden weitere Gebühren – in der Regel fünf Euro – auf das Bußgeld aufgeschlagen.
Nein, der Verkäufer hat auch die Pflicht zur Abnahme des KFZ und zur Ummeldung. Weitere Pflichten können sich jeweils aus den Umständen des Einzelfalles und dem einzelnen individuellen Kaufvertrag ergeben.
Rechtsberatung für Verkehrsrecht
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Schadensersatz
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