Autobahnen und Kraftfahrstraßen

Die Sanktionen für Verstöße gegen das Verkehrsrecht auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen sind im aktuellen Bußgeldkatalog festgelegt. Mit welchen Strafen Sie bei Fehlverhalten auf diesen Straßen rechnen müssen, erfahren Sie bei uns.

Sofern kein Verkehrsschild die erlaubte Geschwindigkeit auf Autobahnen begrenzt, dürfen Sie auf diesen so schnell fahren, wie Sie möchten. Auf Kraftstraßen gilt ein Tempolimit von 100 km/h, innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h. Bei Verstößen gegen die angegebene Höchstgeschwindigkeit drohen sowohl auf Autobahnen als auch auf Schnellstraßen folgende Strafen:

  • Bis 10 km/h: 10 Euro Bußgeld
  • 11 - 15 km/h: 20 Euro Bußgeld
  • 16 - 20 km/h: 30 Euro Bußgeld
  • 21 - 25 km/h: 70 Euro Bußgeld, 1 Punkt
  • 26 - 30 km/h: 80 Euro Bußgeld, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot (dieses wird nur ausgesprochen, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal über 26 Km/h zu schnell gefahren sind)
  • 31 - 40 km/h: 120 Euro Bußgeld, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot (dieses wird nur ausgesprochen, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal über 26 Km/h zu schnell gefahren sind)
  • 41 - 50 km/h: 160 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 51 - 60 km/h: 240 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 61 - 70 km/h: 440 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • über 70 km/h: 600 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.

Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung, um anwaltliche Hilfe zu bekommen?

Zunächst einmal „Nein“. Nur wenn hinterher geklagt werden müsste (meist ist das nicht notwendig), dann wäre sie hilfreich. Ansonsten gibt es noch die Prozesskostenhilfe in Form der Kostenübernahme durch die Staatskasse, wenn tatsächlich geklagt werden muss.

Können Schadensersatzansprüche ausgeschlossen werden?

Schadensersatzansprüche des Käufers für Körper- und Gesundheitsschäden gegenüber einem Verkäufer, der Unternehmer ist, können durch die AGBs nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden, soweit dem Verkäufer dabei ein Verschulden zur Last gelegt werden kann. Ist der Verkäufer dagegen ein Verbraucher, so kann dieser die Gewährleistungsrechte wirksam ausschließen, und daher nicht in Anspruch genommen werden.

Kann man den Einspruch wieder zurückziehen?

Ja, der Einspruch kann bis zum Gerichtstermin zurückgezogen werden. In der Gerichtsverhandlung ist das nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft möglich. Sobald die Rücknahme erfolgt ist, wird der Bescheid rechtskräftig.

Was kostet der Einspruch?

Der Einspruch kostet nichts. Erst wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, entstehen Kosten. Diese trägt jedoch im Erfolgsfall der Staat.

Welche Pflichten treffen mich im Rahmen der Autoreparatur?

Der Auftraggeber ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Probleme können sich dann ergeben, wenn die Vergütung nicht im Vorfeld vereinbart wurde, oder eine Pauschalvergütung vorgesehen ist. Im Falle der Nichtzahlung ist die Werkstatt berechtigt, Ihr Fahrzeug als Pfandrecht einzubehalten, bis Sie die vollständige Summe beglichen haben.

Welches Verhalten ist richtig, wenn ich ein Auto angefahren habe?

Wer ein parkendes Auto angefahren hat, sollte auf jeden Fall eine angemessene Zeit auf den Fahrer/Halter des geschädigten Fahrzeuges warten. Erst danach kann man ungestraft den Unfallort verlassen, vorausgesetzt, es wurde ein Zettel mit Namen und Adresse am betroffenen Fahrzeug hinterlassen. Zudem ist das Unfallgeschehen unverzüglich der nächsten Polizeistelle zu melden, um schwerere rechtliche Folgen zu vermeiden.

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