Autobahnen und Kraftfahrstraßen

Die Sanktionen für Verstöße gegen das Verkehrsrecht auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen sind im aktuellen Bußgeldkatalog festgelegt. Mit welchen Strafen Sie bei Fehlverhalten auf diesen Straßen rechnen müssen, erfahren Sie bei uns.

Sofern kein Verkehrsschild die erlaubte Geschwindigkeit auf Autobahnen begrenzt, dürfen Sie auf diesen so schnell fahren, wie Sie möchten. Auf Kraftstraßen gilt ein Tempolimit von 100 km/h, innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h. Bei Verstößen gegen die angegebene Höchstgeschwindigkeit drohen sowohl auf Autobahnen als auch auf Schnellstraßen folgende Strafen:

  • Bis 10 km/h: 10 Euro Bußgeld
  • 11 - 15 km/h: 20 Euro Bußgeld
  • 16 - 20 km/h: 30 Euro Bußgeld
  • 21 - 25 km/h: 70 Euro Bußgeld, 1 Punkt
  • 26 - 30 km/h: 80 Euro Bußgeld, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot (dieses wird nur ausgesprochen, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal über 26 Km/h zu schnell gefahren sind)
  • 31 - 40 km/h: 120 Euro Bußgeld, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot (dieses wird nur ausgesprochen, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal über 26 Km/h zu schnell gefahren sind)
  • 41 - 50 km/h: 160 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 51 - 60 km/h: 240 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 61 - 70 km/h: 440 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • über 70 km/h: 600 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.

Was ist zu tun, wenn ein parkendes Auto angefahren wurde?

Wenn Ihr parkendes Auto angefahren wurde, sollten Sie dies der Polizei melden. Wenn es Zeugen gibt, sollten Sie diese benennen und Anzeige gegen unbekannt erstatten.

Welche Bedeutung hat die Anhörung?

Die Anhörung im Bußgeldverfahren dient in erster Linie dazu, der Bußgeldstelle mitzuteilen, wer eine bestimmte Ordnungswidrigkeit begangen hat. Außerdem muss nach Paragraph 55 OWiG dem Betroffenen die Gelegenheit gegeben werden, sich zur Tat zu äußern.

Wo sind die Bußgelder geregelt?

Bußgelder werden nicht nur im Verkehrsrecht, sondern auch in anderen Rechtsgebieten erteilt. Speziell im Verkehrsrecht gibt es jedoch den sogenannten Bußgeldkatalog, welche nahezu jeden Verkehrsverstoß beinhaltet.

Hat man Anspruch auf ein Ersatz- oder Leihfahrzeug?

Bei verbindlich zugesagtem Fertigstellungstermin muss die Werkstatt nach 24 Stunden entweder kostenlos ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen oder 80% der Kosten eines vom Kunden benutzten, gleichwertigen Mietwagens zahlen.

Wann muss ich einen Mangel anzeigen?

Die Mängelanzeige muss unverzüglich erfolgen. Das ist deshalb wichtig, da die Werkstatt Ihnen sonst entgegenhalten kann, dass Sie die Reparatur entgegengenommen haben. Dies wird in der Jurisprudenz als „Abnahme“ bezeichnet, und schließt den Großteil der Gewährleistungsrechte aus. Ihnen wird zugemutet, dass Sie nach erfolgtem Auftrag diesen begutachten und eventuelle Mängel gleich beanstanden.

Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung verlangt von mir einen Kostenvoranschlag, sollte ich einen solchen in Auftrag geben?

Die Antwort lautet „es kommt drauf an“. Um diese Frage beantworten zu können, ist in der Regel erstmals sachkundiger Rat von Nöten. Die Bestimmung des Wiederherstellungsaufwandes in Form der erforderlichen Reparaturkosten ist hierfür die entscheidende Größe. Die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verneint die Kostenübernahme des Sachverständigenhonorars dann, wenn Ihnen lediglich ein Bagatellschaden entstanden ist. Ein solcher liegt in aller Regel dann vor, wenn die erforderlichen Reparaturkosten unter ca. 750,00 € liegen. Bedauerlicherweise müssen wir öfter als es uns lieb ist feststellen, dass diese ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sowohl Seitens der Versicherungswirtschaft, aber auch teilweise von Reparaturbetrieben missachtet wird. Wir empfehlen Ihnen daher sich immer auf den fachkundigen Rat eines unabhängigen Sachverständigen zu verlassen. Gerne kontaktieren Sie uns für eine kostenlose und für Sie unverbindliche telefonische Erstberatung, um solche Fragestellung vorab zu klären. Als Experten im Verkehrsrecht benötigen wir in aller Regel lediglich ein paar Lichtbilder Ihres Fahrzeuges, um Ihnen weiterhelfen zu können. Die Kfz-Versicherer argumentieren häufig damit, dass bei einem einfach Lackschaden kein fachkundiger Rat erforderlich sei und es der Einholung eines Sachverständigengutachtens nicht bedurft hätte. Dies ist jedoch in nahezu allen Fällen unzutreffend. Da das Sachverständigengutachten auch immer eine Beweissicherungsfunktion, zu Ihrem Schutz bietet, gibt es bei einem Bagatellschaden immer die Möglichkeit ein sogenanntes Kurzgutachten einzuholen. Auch diese Kosten müssen Seitens der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen werden, gleichwohl sich diese vielfach sträuben wird. Auch dies ist ein klassisches Beispiel dafür, dass die Einschaltung eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht, der Ihnen in der Unfallabwicklung beratend zur Seite steht, wichtiger denn je ist.

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Rechtsberatung für Verkehrsrecht

Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.

Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

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Auf deutschen Straßen und Autobahnen kochen täglich die Emotionen hoch. Dabei stellen vor allem die Autofahrer, die es mit der Abstandsmessung nicht so genau nehmen, eine große Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar.

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Alkohol/ Drogen/ Polizei/ Unfall

Wer Drogen wie zum Beispiel Alkohol, bestimmte Medikamente oder illegale Rauschgifte genommen hat und am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Selbst geringe Mengen können zu Ausfallerscheinungen und Fehlleistungen führen.

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Auskunft aus dem Register

Wer aufgrund von Regelbrüchen im Verkehrsrecht – wie Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstößen – eine größere Menge an Punkten in Flensburg ansammelt, dem droht der Entzug des Führerscheins. Daher ist es im Sinne des Kraftfahrers, seinen eigenen Punktestand genau zu kennen und rechtzeitig Maßnahmen zum Abbau der Punkte zu ergreifen.

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Beleuchtung und Warnzeichen

ie Beleuchtung sowie das Warnsignal eines Fahrzeugs spielen im tagtäglichen Straßenverkehr eine wesentliche Rolle. Aus diesem Grund ist es auch die Pflicht eines jeden Fahrzeughalters dafür Sorge zu tragen, dass die Beleuchtung sowie das Warnsignal stets intakt und nutzbar ist.

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Spezialisierungen

Schadensersatz

Wenn Sie bei einem Unfall geschädigt wurden, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche gegen den Unfallverursacher geltend zu machen und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.

Schmerzensgeld

Nach einem Verkehrsunfall können Sie Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Dieses soll die immateriellen Schäden, wie körperliche und seelische Beeinträchtigungen, ausgleichen. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

Transportrecht

Das Transportrecht umfasst alle Vorschriften zur Beförderung von Gütern. Wir beraten Sie umfassend bei allen rechtlichen Fragen rund um Transportverträge und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen, sei es im nationalen oder internationalen Transport.

Versicherungsrecht

Im Versicherungsrecht stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Seite, sei es bei der Fahrzeugversicherung, der Gebäudeversicherung oder anderen Versicherungsarten. Wir unterstützen Sie bei Schadensfällen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegen die Versicherung geltend zu machen.

Auto & Werkstatt

Probleme mit der KFZ-Werkstatt oder Mängel nach einer Reparatur? Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte als Kunde gewahrt bleiben und Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Vertrauen Sie unserer Expertise im Bereich Auto und Werkstatt.

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst alle Regelungen für den Straßenverkehr. Ob Führerscheinentzug, Bußgeldbescheid oder Unfallregulierung – wir stehen Ihnen kompetent zur Seite und setzen Ihre Rechte als Verkehrsteilnehmer durch.

Unfall

Nach einem Unfall ist schnelle und kompetente Hilfe entscheidend. Wir unterstützen Sie bei der Unfallregulierung, klären Haftungsfragen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen und Unfallgegnern durchzusetzen.

Bußgeld

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