Autobahnen und Kraftfahrstraßen
Die Sanktionen für Verstöße gegen das Verkehrsrecht auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen sind im aktuellen Bußgeldkatalog festgelegt. Mit welchen Strafen Sie bei Fehlverhalten auf diesen Straßen rechnen müssen, erfahren Sie bei uns.
Sofern kein Verkehrsschild die erlaubte Geschwindigkeit auf Autobahnen begrenzt, dürfen Sie auf diesen so schnell fahren, wie Sie möchten. Auf Kraftstraßen gilt ein Tempolimit von 100 km/h, innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h. Bei Verstößen gegen die angegebene Höchstgeschwindigkeit drohen sowohl auf Autobahnen als auch auf Schnellstraßen folgende Strafen:
- Bis 10 km/h: 10 Euro Bußgeld
- 11 - 15 km/h: 20 Euro Bußgeld
- 16 - 20 km/h: 30 Euro Bußgeld
- 21 - 25 km/h: 70 Euro Bußgeld, 1 Punkt
- 26 - 30 km/h: 80 Euro Bußgeld, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot (dieses wird nur ausgesprochen, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal über 26 Km/h zu schnell gefahren sind)
- 31 - 40 km/h: 120 Euro Bußgeld, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot (dieses wird nur ausgesprochen, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal über 26 Km/h zu schnell gefahren sind)
- 41 - 50 km/h: 160 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 51 - 60 km/h: 240 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 61 - 70 km/h: 440 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
- über 70 km/h: 600 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.
Nein, seit 2010 können Strafen aus fast allen EU-Staaten auch hierzulande nachträglich vollstreckt werden. In Deutschland werden Bußgelder aus dem EU-Ausland ab einer Grenze von 70 Euro vollstreckt. Ausnahme: In Österreich fällige Bußgelder werden bereits ab einer Grenze in Höhe von 25 Euro plus anfallender Verwaltungskosten fällig.
Bei der Anwendung der Gewährleistungsrechte steht dem Käufer weitgehend ein Wahlrecht zu. Einzelne Maßnahmen, wie z.B. die Nacherfüllung, können jedoch durch den Verkäufer unter Umständen verweigert werden, bspw. wenn die Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist.
Die fiktive Abrechnung umschreibt den Fall, dass ein entstandener Schaden nicht tatsächlich repariert wurde, die Reparaturkosten jedoch ersetzt verlangt werden.
Durch den Frachtvertrag wird gem. § 407 Abs. 1 HGB der Frachtführer verpflichtet, das Gut an den vereinbarten Ort zu befördern und an den Empfänger abzuliefern. Gem. § 407 Abs. 2 HGB ist der Absender zur Zahlung der vereinbarten Fracht verpflichtet.
Durch den Versicherungsvertrag hat der Versicherungsnehmer gegenüber seinem Versicherer das Recht, eine Leistung zu fordern bei Eintritt des Versicherungsfalles. Im Verkehrsrecht stellt der Versicherungsfall regelmäßig einen Verkehrsunfall dar.
Das hängt von der Promillegrenze ab. 0,5 – 1,0 Promille: Die Ordnungswidrigkeit wird beim ersten Mal mit einer Geldstrafe von 500 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot bestraft. 1,1 – 1,5 Promille: Ab diesem Wert gilt Alkohol am Steuer als Straftat und wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe, 3 Punkten sowie dem vorübergehenden oder sogar dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis bestraft. Ab 1,6 Promille muss außerdem eine MPU absolviert werden.
Rechtsberatung für Verkehrsrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.
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Schadensersatz
Wenn Sie bei einem Unfall geschädigt wurden, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche gegen den Unfallverursacher geltend zu machen und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.

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Nach einem Verkehrsunfall können Sie Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Dieses soll die immateriellen Schäden, wie körperliche und seelische Beeinträchtigungen, ausgleichen. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

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Auto & Werkstatt
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Bußgeld
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