Autobahnen und Kraftfahrstraßen

Die Sanktionen für Verstöße gegen das Verkehrsrecht auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen sind im aktuellen Bußgeldkatalog festgelegt. Mit welchen Strafen Sie bei Fehlverhalten auf diesen Straßen rechnen müssen, erfahren Sie bei uns.

Sofern kein Verkehrsschild die erlaubte Geschwindigkeit auf Autobahnen begrenzt, dürfen Sie auf diesen so schnell fahren, wie Sie möchten. Auf Kraftstraßen gilt ein Tempolimit von 100 km/h, innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h. Bei Verstößen gegen die angegebene Höchstgeschwindigkeit drohen sowohl auf Autobahnen als auch auf Schnellstraßen folgende Strafen:

  • Bis 10 km/h: 10 Euro Bußgeld
  • 11 - 15 km/h: 20 Euro Bußgeld
  • 16 - 20 km/h: 30 Euro Bußgeld
  • 21 - 25 km/h: 70 Euro Bußgeld, 1 Punkt
  • 26 - 30 km/h: 80 Euro Bußgeld, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot (dieses wird nur ausgesprochen, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal über 26 Km/h zu schnell gefahren sind)
  • 31 - 40 km/h: 120 Euro Bußgeld, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot (dieses wird nur ausgesprochen, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal über 26 Km/h zu schnell gefahren sind)
  • 41 - 50 km/h: 160 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 51 - 60 km/h: 240 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 61 - 70 km/h: 440 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • über 70 km/h: 600 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.

Soll ich die Polizei rufen?

So eindeutig die Unfallverursachung auch sein mag: Rufen Sie in jedem Fall die Polizei! Nicht selten herrscht nach dem Unfall noch Einigkeit über den Unfallhergang, bei der Schadenanzeige an die Versicherung wird der Hergang dann aber ganz anders geschildert. Zwar ist eine polizeiliche Aufnahme für die Versicherung nicht bindend. Aus einer Unfallanzeige ergeben sich aber zum Teil sehr hilfreiche Informationen, die bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche möglichweise hilfreich sein können.

Welche Zahlungsfrist gilt bei Bußgeldbescheiden?

Üblicherweise muss die Geldbuße spätestens zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft des Bußgeldbescheides an die zuständige Behörde gezahlt werden. Die Rechtskraft tritt nach Ablauf der Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheides ein. Somit haben Sie ab Erhalt des Bescheides meist vier Wochen Zeit, um die Summe zu überweisen.

Kann ich den Mangel auch von einer anderen Werkstatt beheben lassen?

Die Werkstatt hat nicht nur die Pflicht, sondern auch das Recht zur Nachbesserung. Das heißt, dass Sie nach dem ersten Fehlversuch nicht einfach zu einer anderen Werkstatt wechseln dürfen. Sie müssen der Werkstatt die Gelegenheit geben, weitere Reparaturversuche zu unternehmen, Erst nachdem weitere Versuche scheitern, kann der Kunde das Auto in einer anderen Werkstatt instand setzen. Zwei Nachbesserungsversuche sollten Sie der Werkstatt dabei einräumen.

Muss ich dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nacherfüllung gewähren?

Ja, in den meisten Fällen muss der Käufer eine Nacherfüllungsfrist erfolglos verstreichen lassen, bevor er bspw. Aufwendungsersatz verlangen kann.

Wie bemisst sich die Schmerzensgeldhöhe?

Im Rahmen der Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldanspruchs sind drei Faktoren maßgeblich: Die Schmerzintensität, die Eingriffsintensität und die Folgeschäden.

Was umfasst die Schmerzintensität?

Bei der Schmerzintensität wird zunächst geschaut, welche Art der Schmerzen (Empfindlichkeit des betroffenen Körperteils) vorhanden sind. Danach untersucht man die Dauer der Schmerzeinwirkung. Dabei sind auch die Dauer und der Grad der Arbeitsunfähigkeit einzubeziehen. Bagatellschäden bleiben dabei regelmäßig außen vor, wenn nur geringfügige Verletzungen ohne wesentliche Beeinträchtigung vorliegen.

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