Beleuchtung und Warnzeichen
Die Beleuchtung sowie das Warnsignal eines Fahrzeugs spielen im tagtäglichen Straßenverkehr eine wesentliche Rolle. Aus diesem Grund ist es auch die Pflicht eines jeden Fahrzeughalters dafür Sorge zu tragen, dass die Beleuchtung sowie das Warnsignal stets intakt und nutzbar ist. Wer sich täglich durch den Straßenverkehr quält, wird sicherlich wissen, dass die meisten Autobesitzer dieser Pflicht auch sehr gewissenhaft nachkommen. Die Frage, die jedoch scheinbar nicht jeder Autobesitzer beantworten kann, geht in die Richtung, wann genau die Beleuchtung sowie das Warnsignal überhaupt zum Einsatz kommen darf und welche Folgen bei einem Missbrauch drohen können.
Sowohl die Beleuchtung als auch das Warnsignal dient im Straßenverkehr der Sicherheit. Dementsprechend dürfen sie auch nur bei schlechter Witterung oder bei Gefahr im Verzug zum Einsatz gebracht werden.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.
Läuft die zweiwöchige Frist ab, so wird der Bescheid rechtskräftig. Haben Sie die Frist jedoch ohne eigenes Verschulden versäumt, so besteht die Möglichkeit, mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung den Einspruch einzulegen. Hierbei muss die Fristversäumnis begründet werden. Sollten alle Voraussetzungen vorliegen, so wird die Rechtskraft des Bescheides aufgehoben und das Verfahren fortgesetzt.
Das ist vom Einzelfall abhängig. Bei der Autoreparatur ist dies in der Regel noch am Tag der Entgegennahme des Fahrzeuges der Fall. Daher gilt: überprüfen Sie umgehend nach erfolgter Reparatur Ihr Fahrzeug dahingehend, ob die Arbeit zufriedenstellend erledigt wurde.
Der § 408 HGB regelt den Inhalt und die Form des Frachtbriefes. Neben Angaben zu den Anschriften sieht der Frachtbrief auch Angaben zur Fracht vor, wie bspw. dem Gewicht. Darüber hinaus können auch weitere Angaben eingetragen werden, welche nicht in den § 408 Abs. 1 S. 1 Nr. 1-12 HGB enthalten sind, vgl. § 408 Abs. 1 S. 2 HGB. Die Form des Frachtbriefes ist dem § 408 Abs. 2 HGB zu entnehmen. Demnach ist der Frachtbrief in drei Originalausfertigungen auszustellen, die vom Absender unterzeichnet werden.
Wer ein Fahrrad führt, darf ein Mobiltelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrrad steht, § 23 Abs. 1a StVO. Bei einem Verstoß riskieren Sie ein Bußgeld in Höhe von 25,00 Euro.
Neben dem Fahrzeugbrief ist zusätzlich eine gültige Haftpflichtversicherung notwendig, um ein Fahrzeug zulassen zu können.
Die Bußgelder sind abhängig von der Geschwindigkeit: Bis 10 km/h: 20 € 11-15 km/h: 40 € 16-20 km/h: 60 € 21-25 km/h: 100 € + 1 Punkt 26-30 km/h: 150 € + 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot (wird in der Regel verhängt, wenn innerhalb von 12 Monaten zweimal Verkehrsverstöße von 26 km/h oder mehr begangen werden) 31-40 km/h: 200 € + 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot (wird in der Regel verhängt, wenn innerhalb von 12 Monaten zweimal Verkehrsverstöße von 26 km/h oder mehr begangen werden) 41-50 km/h: 320 € + 2 Punkte und 1 Monat
Rechtsberatung für Verkehrsrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.
Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Mehr dazuAbstand
Auf deutschen Straßen und Autobahnen kochen täglich die Emotionen hoch. Dabei stellen vor allem die Autofahrer, die es mit der Abstandsmessung nicht so genau nehmen, eine große Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar.
Mehr dazuAlkohol/ Drogen/ Polizei/ Unfall
Wer Drogen wie zum Beispiel Alkohol, bestimmte Medikamente oder illegale Rauschgifte genommen hat und am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Selbst geringe Mengen können zu Ausfallerscheinungen und Fehlleistungen führen.
Mehr dazuAuskunft aus dem Register
Wer aufgrund von Regelbrüchen im Verkehrsrecht – wie Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstößen – eine größere Menge an Punkten in Flensburg ansammelt, dem droht der Entzug des Führerscheins. Daher ist es im Sinne des Kraftfahrers, seinen eigenen Punktestand genau zu kennen und rechtzeitig Maßnahmen zum Abbau der Punkte zu ergreifen.
Mehr dazuAutobahnen und Kraftfahrstraßen
Die Sanktionen für Verstöße gegen das Verkehrsrecht auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen sind im aktuellen Bußgeldkatalog festgelegt. Mit welchen Strafen Sie bei Fehlverhalten auf diesen Straßen rechnen müssen, erfahren Sie bei uns.
Mehr dazuBeleuchtung und Warnzeichen
ie Beleuchtung sowie das Warnsignal eines Fahrzeugs spielen im tagtäglichen Straßenverkehr eine wesentliche Rolle. Aus diesem Grund ist es auch die Pflicht eines jeden Fahrzeughalters dafür Sorge zu tragen, dass die Beleuchtung sowie das Warnsignal stets intakt und nutzbar ist.
Mehr dazuSpezialisierungen
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Schadensersatz
Wenn Sie bei einem Unfall geschädigt wurden, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche gegen den Unfallverursacher geltend zu machen und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.
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Schmerzensgeld
Nach einem Verkehrsunfall können Sie Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Dieses soll die immateriellen Schäden, wie körperliche und seelische Beeinträchtigungen, ausgleichen. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.
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Transportrecht
Das Transportrecht umfasst alle Vorschriften zur Beförderung von Gütern. Wir beraten Sie umfassend bei allen rechtlichen Fragen rund um Transportverträge und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen, sei es im nationalen oder internationalen Transport.
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Versicherungsrecht
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Auto & Werkstatt
Probleme mit der KFZ-Werkstatt oder Mängel nach einer Reparatur? Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte als Kunde gewahrt bleiben und Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Vertrauen Sie unserer Expertise im Bereich Auto und Werkstatt.
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Verkehrsrecht
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Unfall
Nach einem Unfall ist schnelle und kompetente Hilfe entscheidend. Wir unterstützen Sie bei der Unfallregulierung, klären Haftungsfragen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen und Unfallgegnern durchzusetzen.
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Bußgeld
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