Beleuchtung und Warnzeichen
Die Beleuchtung sowie das Warnsignal eines Fahrzeugs spielen im tagtäglichen Straßenverkehr eine wesentliche Rolle. Aus diesem Grund ist es auch die Pflicht eines jeden Fahrzeughalters dafür Sorge zu tragen, dass die Beleuchtung sowie das Warnsignal stets intakt und nutzbar ist. Wer sich täglich durch den Straßenverkehr quält, wird sicherlich wissen, dass die meisten Autobesitzer dieser Pflicht auch sehr gewissenhaft nachkommen. Die Frage, die jedoch scheinbar nicht jeder Autobesitzer beantworten kann, geht in die Richtung, wann genau die Beleuchtung sowie das Warnsignal überhaupt zum Einsatz kommen darf und welche Folgen bei einem Missbrauch drohen können.
Sowohl die Beleuchtung als auch das Warnsignal dient im Straßenverkehr der Sicherheit. Dementsprechend dürfen sie auch nur bei schlechter Witterung oder bei Gefahr im Verzug zum Einsatz gebracht werden.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.
Wird der Führerschein zu Hause vergessen, entstehen Kosten in Höhe von 10 €. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes Verwarngeld. Außerdem kann die Polizei verlangen, dass Sie den Nachweis nachträglich bei der Dienststelle erbringen.
Auch wenn Sie nicht das Fahrzeug führen, so haften Sie als Halter Ihres Fahrzeuges stets für einen Schaden, den ein anderer Fahrer mit Ihrem Fahrzeug verursacht hat. Diese Haftung ist sogar verschuldensunabhängig. Zusätzlich steigt die Prämienzahlung an die Versicherung. Generell sollten Sie vorab klären, wer für eventuelle Schäden und/oder Selbstbeteiligungen bei der Versicherung aufkommen soll, und dies vertraglich festhalten.
Bei einer konkreten Frage ist der Verkäufer dazu verpflichtet, die Frage vollständig und richtig zu beantworten. Der Verkäufer darf keine Angaben „ins Blaue hinein“ machen. Darüber hinaus ist es dem Verkäufer auch verboten, die Wahrheit zu bagatellisieren.
Bei leichten Frakturen ohne Dauerschäden sind 1.500-2.000 € als Richtwert wahrscheinlich. Bei mittleren Schädelfrakturen mit Aussicht auf bleibende Schäden können 5.000 – 12.000 € angemessen sein. Bei schweren Frakturen inkl. Schädelhirntrauma oder Schäden am Gehirn sind 15.000 - 25.000 € Schmerzensgeld möglich.
Je nach Verletzungsgrad und Symptomen sind hier 850 – 20.000 € denkbar.
Nein, seit 2010 können Strafen aus fast allen EU-Staaten auch hierzulande nachträglich vollstreckt werden. In Deutschland werden Bußgelder aus dem EU-Ausland ab einer Grenze von 70 Euro vollstreckt. Ausnahme: In Österreich fällige Bußgelder werden bereits ab einer Grenze in Höhe von 25 Euro plus anfallender Verwaltungskosten fällig.
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Schadensersatz
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Nach einem Verkehrsunfall können Sie Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Dieses soll die immateriellen Schäden, wie körperliche und seelische Beeinträchtigungen, ausgleichen. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

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Das Transportrecht umfasst alle Vorschriften zur Beförderung von Gütern. Wir beraten Sie umfassend bei allen rechtlichen Fragen rund um Transportverträge und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen, sei es im nationalen oder internationalen Transport.

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Verkehrsrecht
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Bußgeld
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