Blitzergutachten – Wenn Technik Fehler macht

Ein einziger Moment – ein Blitz – und schon droht ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot. Doch: Nicht jede Messung mit einem Blitzer ist fehlerfrei. Genau hier kommt das Blitzergutachten ins Spiel.

Als Kanzlei für Verkehrsrecht prüfen wir bei Gehrlein und Kollegen die Rechtmäßigkeit von Bußgeldbescheiden – und ziehen bei Bedarf spezialisierte Sachverständige hinzu, um die Messung durch ein unabhängiges Gutachten überprüfen zu lassen.

Was ist ein Blitzergutachten?

Ein Blitzergutachten ist ein technisches Gutachten, das die Messung eines Geschwindigkeits- oder Abstandsverstoßes durch ein Blitzergerät analysiert. Ziel ist es, Messfehler, Bedienungsfehler oder technische Mängel aufzudecken, die zur Anfechtung des Bußgeldbescheids führen können.

Typische Fragestellungen dabei:

▪️Wurde das Gerät korrekt aufgestellt und bedient?

▪️Ist das Messfoto verwertbar?

▪️Wurde die Auswertung ordnungsgemäß durchgeführt?

▪️Sind Software und Geräte auf dem aktuellen Stand?

Warum lohnt sich ein Blitzergutachten?

Nicht selten kommt es bei Blitzermessungen zu Messabweichungen, die für den Laien nicht erkennbar sind. Gerade bei standardisierten Messverfahren wie mit PoliScan Speed, TraffiStar S350 oder ESO ES 8.0 können technische Details den Unterschied machen.

Ein Gutachten lohnt sich besonders bei:

🔹drohendem Fahrverbot

🔹beruflicher Abhängigkeit vom Führerschein

🔹hohen Bußgeldern

🔹Zweifeln an der Messung

🔹unscharfen oder unklaren Blitzerfotos

Für Speditionsunternehmen und Autohäuser ist ein zuverlässiger Nachweis oft entscheidend, um Fahrer zu entlasten oder Betriebsstörungen zu vermeiden.

Wie läuft die Überprüfung ab?

1. Bußgeldbescheid erhalten

2. Kontaktaufnahme mit Gehrlein und Kollegen

3. Wir beantragen Akteneinsicht und analysieren die Messdaten

4. Bei Auffälligkeiten beauftragen wir ein technisches Blitzergutachten

5. Auf Grundlage des Gutachtens legen wir Einspruch ein oder fordern Einstellung des Verfahrens

Die Kosten für ein Gutachten können sich lohnen – vor allem, wenn dadurch ein Fahrverbot verhindert oder ein fehlerhafter Bescheid komplett aufgehoben wird.

Warum Gehrlein und Kollegen?

Wir arbeiten seit Jahren mit spezialisierten Gutachtern für Blitzermessungen zusammen und wissen, worauf es ankommt:

✅ Erfahrene Prüfung der Messprotokolle
✅ Zusammenarbeit mit anerkannten Sachverständigen
✅ Realistische Einschätzung der Erfolgschancen
✅ Schnelle Fristenwahrung und rechtssichere Kommunikation
✅ Transparente Beratung und persönliche Begleitung

Fazit: Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser

Ein Blitzerfoto bedeutet nicht automatisch, dass die Strafe gerechtfertigt ist. Mit einem Blitzergutachten haben Sie die Chance, technische Fehler aufzudecken und sich erfolgreich zu wehren.

Gehrlein und Kollegen – Ihre Kanzlei für Verkehrsrecht – hilft Ihnen, zu Ihrem Recht zu kommen.

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Wir sagen Ihnen, ob sich ein Blitzergutachten in Ihrem Fall lohnt – und begleiten Sie von der Prüfung bis zur Verteidigung.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.

Welche Rechte habe ich, wenn das Auto mangelhaft ist?

Ist das Auto bereits bei Übergabe an den Käufer mangelhaft gewesen, so stehen dem Käufer, falls der Verkäufer kein Verbraucher ist, mehrere Gewährleistungsrechte zur Verfügung. Diese reichen vom Rücktritt bis hin zur Minderung, dem Schadensersatz und dem Ersatz der Aufwendungen.

Sollte man Bußgelder aus dem Ausland ignorieren?

Nein, seit 2010 können Strafen aus fast allen EU-Staaten auch hierzulande nachträglich vollstreckt werden. In Deutschland werden Bußgelder aus dem EU-Ausland ab einer Grenze von 70 Euro vollstreckt. Ausnahme: In Österreich fällige Bußgelder werden bereits ab einer Grenze in Höhe von 25 Euro plus anfallender Verwaltungskosten fällig.

Was geschieht, wenn ich die Zahlungsfrist nicht eingehalten habe?

Wenn Sie das Bußgeld nicht bezahlen, werden Sie zunächst mit einer Mahnung an die Zahlung erinnert. Bei einer Mahnung werden weitere Gebühren – in der Regel fünf Euro – auf das Bußgeld aufgeschlagen.

Wer ist in der Beweispflicht für etwaige Schäden am Fahrzeug?

Schäden, welche der Autovermieter nach erfolgter Vermietung bemängelt, muss er grundsätzlich beweisen. Und zwar muss er hier beweisen, dass der Schaden nicht bereits vor der Vermietung vorgelegen hat. In der Regel nutzen Autovermietungen daher ein Schadensprotokoll. Wichtig: Sie sollten sich vor Übernahme des Fahrzeuges versichern, dass alle vorhandenen Schäden am Fahrzeug dokumentiert werden. Anderenfalls könnte der Vermieter beweisen, dass mangels Eintragung im Protokoll die Schäden bei Übernahme des Fahrzeuges nicht vorlagen.

Welche Rechte hat der Versicherer?

Der Versicherer ist berechtigt, kraft des Versicherungsvertrages die Zahlung der Prämie zu fordern

Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung verlangt von mir einen Kostenvoranschlag, sollte ich einen solchen in Auftrag geben?

Die Antwort lautet „es kommt drauf an“. Um diese Frage beantworten zu können, ist in der Regel erstmals sachkundiger Rat von Nöten. Die Bestimmung des Wiederherstellungsaufwandes in Form der erforderlichen Reparaturkosten ist hierfür die entscheidende Größe. Die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verneint die Kostenübernahme des Sachverständigenhonorars dann, wenn Ihnen lediglich ein Bagatellschaden entstanden ist. Ein solcher liegt in aller Regel dann vor, wenn die erforderlichen Reparaturkosten unter ca. 750,00 € liegen. Bedauerlicherweise müssen wir öfter als es uns lieb ist feststellen, dass diese ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sowohl Seitens der Versicherungswirtschaft, aber auch teilweise von Reparaturbetrieben missachtet wird. Wir empfehlen Ihnen daher sich immer auf den fachkundigen Rat eines unabhängigen Sachverständigen zu verlassen. Gerne kontaktieren Sie uns für eine kostenlose und für Sie unverbindliche telefonische Erstberatung, um solche Fragestellung vorab zu klären. Als Experten im Verkehrsrecht benötigen wir in aller Regel lediglich ein paar Lichtbilder Ihres Fahrzeuges, um Ihnen weiterhelfen zu können. Die Kfz-Versicherer argumentieren häufig damit, dass bei einem einfach Lackschaden kein fachkundiger Rat erforderlich sei und es der Einholung eines Sachverständigengutachtens nicht bedurft hätte. Dies ist jedoch in nahezu allen Fällen unzutreffend. Da das Sachverständigengutachten auch immer eine Beweissicherungsfunktion, zu Ihrem Schutz bietet, gibt es bei einem Bagatellschaden immer die Möglichkeit ein sogenanntes Kurzgutachten einzuholen. Auch diese Kosten müssen Seitens der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen werden, gleichwohl sich diese vielfach sträuben wird. Auch dies ist ein klassisches Beispiel dafür, dass die Einschaltung eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht, der Ihnen in der Unfallabwicklung beratend zur Seite steht, wichtiger denn je ist.

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Spezialisierungen

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Wenn Sie bei einem Unfall geschädigt wurden, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche gegen den Unfallverursacher geltend zu machen und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.

Schmerzensgeld

Nach einem Verkehrsunfall können Sie Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Dieses soll die immateriellen Schäden, wie körperliche und seelische Beeinträchtigungen, ausgleichen. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

Transportrecht

Das Transportrecht umfasst alle Vorschriften zur Beförderung von Gütern. Wir beraten Sie umfassend bei allen rechtlichen Fragen rund um Transportverträge und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen, sei es im nationalen oder internationalen Transport.

Versicherungsrecht

Im Versicherungsrecht stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Seite, sei es bei der Fahrzeugversicherung, der Gebäudeversicherung oder anderen Versicherungsarten. Wir unterstützen Sie bei Schadensfällen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegen die Versicherung geltend zu machen.

Auto & Werkstatt

Probleme mit der KFZ-Werkstatt oder Mängel nach einer Reparatur? Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte als Kunde gewahrt bleiben und Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Vertrauen Sie unserer Expertise im Bereich Auto und Werkstatt.

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst alle Regelungen für den Straßenverkehr. Ob Führerscheinentzug, Bußgeldbescheid oder Unfallregulierung – wir stehen Ihnen kompetent zur Seite und setzen Ihre Rechte als Verkehrsteilnehmer durch.

Unfall

Nach einem Unfall ist schnelle und kompetente Hilfe entscheidend. Wir unterstützen Sie bei der Unfallregulierung, klären Haftungsfragen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen und Unfallgegnern durchzusetzen.

Bußgeld

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Wir prüfen die Rechtmäßigkeit und wehren unberechtigte Bußgeldforderungen ab. Unsere erfahrenen Anwälte unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu verteidigen und unberechtigte Strafen abzuwenden.