Blitzergutachten – Wenn Technik Fehler macht
Ein einziger Moment – ein Blitz – und schon droht ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot. Doch: Nicht jede Messung mit einem Blitzer ist fehlerfrei. Genau hier kommt das Blitzergutachten ins Spiel.
Als Kanzlei für Verkehrsrecht prüfen wir bei Gehrlein und Kollegen die Rechtmäßigkeit von Bußgeldbescheiden – und ziehen bei Bedarf spezialisierte Sachverständige hinzu, um die Messung durch ein unabhängiges Gutachten überprüfen zu lassen.
Was ist ein Blitzergutachten?
Ein Blitzergutachten ist ein technisches Gutachten, das die Messung eines Geschwindigkeits- oder Abstandsverstoßes durch ein Blitzergerät analysiert. Ziel ist es, Messfehler, Bedienungsfehler oder technische Mängel aufzudecken, die zur Anfechtung des Bußgeldbescheids führen können.
Typische Fragestellungen dabei:
▪️Wurde das Gerät korrekt aufgestellt und bedient?
▪️Ist das Messfoto verwertbar?
▪️Wurde die Auswertung ordnungsgemäß durchgeführt?
▪️Sind Software und Geräte auf dem aktuellen Stand?
Warum lohnt sich ein Blitzergutachten?
Nicht selten kommt es bei Blitzermessungen zu Messabweichungen, die für den Laien nicht erkennbar sind. Gerade bei standardisierten Messverfahren wie mit PoliScan Speed, TraffiStar S350 oder ESO ES 8.0 können technische Details den Unterschied machen.
Ein Gutachten lohnt sich besonders bei:
🔹drohendem Fahrverbot
🔹beruflicher Abhängigkeit vom Führerschein
🔹hohen Bußgeldern
🔹Zweifeln an der Messung
🔹unscharfen oder unklaren Blitzerfotos
Für Speditionsunternehmen und Autohäuser ist ein zuverlässiger Nachweis oft entscheidend, um Fahrer zu entlasten oder Betriebsstörungen zu vermeiden.
Wie läuft die Überprüfung ab?
1. Bußgeldbescheid erhalten
2. Kontaktaufnahme mit Gehrlein und Kollegen
3. Wir beantragen Akteneinsicht und analysieren die Messdaten
4. Bei Auffälligkeiten beauftragen wir ein technisches Blitzergutachten
5. Auf Grundlage des Gutachtens legen wir Einspruch ein oder fordern Einstellung des Verfahrens
Die Kosten für ein Gutachten können sich lohnen – vor allem, wenn dadurch ein Fahrverbot verhindert oder ein fehlerhafter Bescheid komplett aufgehoben wird.
Warum Gehrlein und Kollegen?
Wir arbeiten seit Jahren mit spezialisierten Gutachtern für Blitzermessungen zusammen und wissen, worauf es ankommt:
✅ Erfahrene Prüfung der Messprotokolle
✅ Zusammenarbeit mit anerkannten Sachverständigen
✅ Realistische Einschätzung der Erfolgschancen
✅ Schnelle Fristenwahrung und rechtssichere Kommunikation
✅ Transparente Beratung und persönliche Begleitung
Fazit: Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser
Ein Blitzerfoto bedeutet nicht automatisch, dass die Strafe gerechtfertigt ist. Mit einem Blitzergutachten haben Sie die Chance, technische Fehler aufzudecken und sich erfolgreich zu wehren.
Gehrlein und Kollegen – Ihre Kanzlei für Verkehrsrecht – hilft Ihnen, zu Ihrem Recht zu kommen.
Jetzt Bußgeldbescheid hochladen oder kostenlose Ersteinschätzung anfordern!
Wir sagen Ihnen, ob sich ein Blitzergutachten in Ihrem Fall lohnt – und begleiten Sie von der Prüfung bis zur Verteidigung.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.
In allen Fällen umfasst die Strafe ein Bußgeld von 500 – 1.500 Euro, 1 – 3 Punkte in Flensburg und ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot. Anders als bei Alkohol am Steuer gibt es hier keine klaren Grenzwerte. Entscheidend ist mithin, ob dem Fahrer eine Fahruntüchtigkeit nachgewiesen werden kann. Fehlt es hierbei, dann handelt es sich nicht um eine Straftat, sondern um eine Ordnungswidrigkeit.
Name und Anschrift des Fahrers bzw. des Halters, Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsscheinnummer, ggf. die Nummer der Grünen Karte.
Alkohol am Steuer: ohne Ausfallerscheinungen droht ab 1,1 Promille eine MPU. Bei mehr als 1,6 Promille ist eine MPU Pflicht. Zwischen 1,1 und 1,6 Promille droht eine MPU, wenn zusätzlich weitere Auffälligkeiten hinzukommen. (Stand 2021)
Für schwere Ordnungswidrigkeiten sieht der Punktekatalog einen Punkt in Flensburg vor. Für grobe Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot gibt es zwei Punkte. Bei einer Straftat gibt es bis zu 3 Punkten.
Dies geschieht durch die Aufforderung zur Nachbesserung mit einer gesetzten, angemessenen Frist. Die Fristlänge hängt dabei vom Einzelfall ab. Bei Autoreparaturen ist eine Frist von 10 Werktagen angemessen.
Grundsätzlich ist diese erst einmal nicht von Nöten. Bei der Datenabfrage nehmen wir eine vorhandene Rechtschutzversicherung zwar mit auf, diese wird jedoch ohne Ihr Einverständnis nicht kontaktiert oder gar in Anspruch genommen. Erst wenn absehbar ist, dass eine Regulierung nicht oder nicht vollständig erfolgt, wenden wir uns nach vorheriger Rücksprache mit Ihnen an den jeweiligen Rechtschutzversicherer. Weshalb eine Rechtschutzversicherung mit dem Baustein – Verkehr – dennoch sinnvoll ist, ist mit einem täglich auftretendem Fallbeispiel schnell erläutert. Sie setzen Ihr Fahrzeug auf einem Supermarktplatz zurück, um diesen zu verlassen. Gleichzeitig bemerken Sie den späteren Unfallgegner der aus dem gegenüberliegenden Parkplatz ebenfalls zurücksetzt. Da Sie diesen bemerkt haben, bleiben Sie stehen und es kommt zur Kollision. Wie so häufig hat das Unfallgeschehen niemand beobachtet. Sowohl der Unfallgegner als auch Sie sind alleine im Fahrzeug. Der Unfallgegner streitet einen Verursachungsbeitrag ab und schildert wider besseres Wissen das Unfallgeschehen konträr. Gegenüber seiner Kfz-Haftpflichtversicherung gibt er an, dass Sie ihm aufgefahren sind, weshalb diese nicht in die Regulierung eintritt. Mangels Ihnen zur Verfügung stehender Beweismittel, wird ein Klageverfahren auf die Einholung eines Unfallrekonstruktionsgutachtens zu richten sein. Das zuständige Gericht wird hierfür in aller Regel einen Kostenvorschuss von 2.000,00 – 3.000,00 € anfordern. Angesichts der Tatsache, dass in Deutschland im vergangenen Jahr 2,8 Millionen Verkehrsunfälle gemeldet wurden, erscheint diese Konstellation grundsätzlich nicht völlig abwegig zu sein. Der Abschluss einer Verkehrsrechtschutzversicherung gehört nach unserer Auffassung daher ebenso wie eine private Haftpflichtversicherung zu den Basics.
Rechtsberatung für Verkehrsrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.
Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Mehr dazuAbstand
Auf deutschen Straßen und Autobahnen kochen täglich die Emotionen hoch. Dabei stellen vor allem die Autofahrer, die es mit der Abstandsmessung nicht so genau nehmen, eine große Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar.
Mehr dazuAbstandsmessung auf der Autobahn: Wann wird’s kritisch?
Zu dicht aufgefahren – und schon ist ein Bußgeldbescheid im Briefkasten. Was viele nicht wissen: Eine Abstandsmessung ist komplexer, als sie auf den ersten Blick wirkt. Nicht jede Kamera liefert ein faires Bild, nicht jede Messung hält vor Gericht stand. Wir von Gehrlein und Kollegen, Ihrer Kanzlei für Verkehrsrecht, erklären, worauf Sie achten müssen – und warum ein Einspruch sich oft lohnt.
Mehr dazuAlkohol am Steuer – Was passiert bei einem Verstoß?
Alkohol ist eine der häufigsten Ursachen für Verkehrsunfälle. Schon geringe Mengen können die Reaktionsfähigkeit und Wahrnehmung stark beeinträchtigen, was gefährliche Folgen für den Fahrer, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer haben kann. In Deutschland gelten klare Promillegrenzen, die jeder Fahrer kennen sollte.
Mehr dazuAlkohol/ Drogen/ Polizei/ Unfall
Wer Drogen wie zum Beispiel Alkohol, bestimmte Medikamente oder illegale Rauschgifte genommen hat und am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Selbst geringe Mengen können zu Ausfallerscheinungen und Fehlleistungen führen.
Mehr dazuAuskunft aus dem Register
Wer aufgrund von Regelbrüchen im Verkehrsrecht – wie Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstößen – eine größere Menge an Punkten in Flensburg ansammelt, dem droht der Entzug des Führerscheins. Daher ist es im Sinne des Kraftfahrers, seinen eigenen Punktestand genau zu kennen und rechtzeitig Maßnahmen zum Abbau der Punkte zu ergreifen.
Mehr dazuSpezialisierungen

Schadensersatz
Wenn Sie bei einem Unfall geschädigt wurden, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche gegen den Unfallverursacher geltend zu machen und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.

Schmerzensgeld
Nach einem Verkehrsunfall können Sie Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Dieses soll die immateriellen Schäden, wie körperliche und seelische Beeinträchtigungen, ausgleichen. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

Transportrecht
Das Transportrecht umfasst alle Vorschriften zur Beförderung von Gütern. Wir beraten Sie umfassend bei allen rechtlichen Fragen rund um Transportverträge und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen, sei es im nationalen oder internationalen Transport.

Versicherungsrecht
Im Versicherungsrecht stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Seite, sei es bei der Fahrzeugversicherung, der Gebäudeversicherung oder anderen Versicherungsarten. Wir unterstützen Sie bei Schadensfällen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegen die Versicherung geltend zu machen.

Auto & Werkstatt
Probleme mit der KFZ-Werkstatt oder Mängel nach einer Reparatur? Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte als Kunde gewahrt bleiben und Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Vertrauen Sie unserer Expertise im Bereich Auto und Werkstatt.

Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht umfasst alle Regelungen für den Straßenverkehr. Ob Führerscheinentzug, Bußgeldbescheid oder Unfallregulierung – wir stehen Ihnen kompetent zur Seite und setzen Ihre Rechte als Verkehrsteilnehmer durch.

Unfall
Nach einem Unfall ist schnelle und kompetente Hilfe entscheidend. Wir unterstützen Sie bei der Unfallregulierung, klären Haftungsfragen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen und Unfallgegnern durchzusetzen.

Bußgeld
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Wir prüfen die Rechtmäßigkeit und wehren unberechtigte Bußgeldforderungen ab. Unsere erfahrenen Anwälte unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu verteidigen und unberechtigte Strafen abzuwenden.