Blitzergutachten – Wenn Technik Fehler macht
Ein einziger Moment – ein Blitz – und schon droht ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot. Doch: Nicht jede Messung mit einem Blitzer ist fehlerfrei. Genau hier kommt das Blitzergutachten ins Spiel.
Als Kanzlei für Verkehrsrecht prüfen wir bei Gehrlein und Kollegen die Rechtmäßigkeit von Bußgeldbescheiden – und ziehen bei Bedarf spezialisierte Sachverständige hinzu, um die Messung durch ein unabhängiges Gutachten überprüfen zu lassen.
Was ist ein Blitzergutachten?
Ein Blitzergutachten ist ein technisches Gutachten, das die Messung eines Geschwindigkeits- oder Abstandsverstoßes durch ein Blitzergerät analysiert. Ziel ist es, Messfehler, Bedienungsfehler oder technische Mängel aufzudecken, die zur Anfechtung des Bußgeldbescheids führen können.
Typische Fragestellungen dabei:
▪️Wurde das Gerät korrekt aufgestellt und bedient?
▪️Ist das Messfoto verwertbar?
▪️Wurde die Auswertung ordnungsgemäß durchgeführt?
▪️Sind Software und Geräte auf dem aktuellen Stand?
Warum lohnt sich ein Blitzergutachten?
Nicht selten kommt es bei Blitzermessungen zu Messabweichungen, die für den Laien nicht erkennbar sind. Gerade bei standardisierten Messverfahren wie mit PoliScan Speed, TraffiStar S350 oder ESO ES 8.0 können technische Details den Unterschied machen.
Ein Gutachten lohnt sich besonders bei:
🔹drohendem Fahrverbot
🔹beruflicher Abhängigkeit vom Führerschein
🔹hohen Bußgeldern
🔹Zweifeln an der Messung
🔹unscharfen oder unklaren Blitzerfotos
Für Speditionsunternehmen und Autohäuser ist ein zuverlässiger Nachweis oft entscheidend, um Fahrer zu entlasten oder Betriebsstörungen zu vermeiden.
Wie läuft die Überprüfung ab?
1. Bußgeldbescheid erhalten
2. Kontaktaufnahme mit Gehrlein und Kollegen
3. Wir beantragen Akteneinsicht und analysieren die Messdaten
4. Bei Auffälligkeiten beauftragen wir ein technisches Blitzergutachten
5. Auf Grundlage des Gutachtens legen wir Einspruch ein oder fordern Einstellung des Verfahrens
Die Kosten für ein Gutachten können sich lohnen – vor allem, wenn dadurch ein Fahrverbot verhindert oder ein fehlerhafter Bescheid komplett aufgehoben wird.
Warum Gehrlein und Kollegen?
Wir arbeiten seit Jahren mit spezialisierten Gutachtern für Blitzermessungen zusammen und wissen, worauf es ankommt:
✅ Erfahrene Prüfung der Messprotokolle
✅ Zusammenarbeit mit anerkannten Sachverständigen
✅ Realistische Einschätzung der Erfolgschancen
✅ Schnelle Fristenwahrung und rechtssichere Kommunikation
✅ Transparente Beratung und persönliche Begleitung
Fazit: Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser
Ein Blitzerfoto bedeutet nicht automatisch, dass die Strafe gerechtfertigt ist. Mit einem Blitzergutachten haben Sie die Chance, technische Fehler aufzudecken und sich erfolgreich zu wehren.
Gehrlein und Kollegen – Ihre Kanzlei für Verkehrsrecht – hilft Ihnen, zu Ihrem Recht zu kommen.
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Wir sagen Ihnen, ob sich ein Blitzergutachten in Ihrem Fall lohnt – und begleiten Sie von der Prüfung bis zur Verteidigung.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.
Ja, bei der fiktiven Abrechnung werden die Kosten für einen entstandenen Schaden von der Autoversicherung bezahlt – ohne, dass der schaden am Fahrzeug tatsächlich repariert wird.
Ja, der Einspruch kann bis zum Gerichtstermin zurückgezogen werden. In der Gerichtsverhandlung ist das nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft möglich. Sobald die Rücknahme erfolgt ist, wird der Bescheid rechtskräftig.
Wenn die Reparatur Mängel aufweist, dann muss die Werkstatt während der Sachmängelhaftungsfrist alle Mängel kostenlos beseitigen, die durch die Reparatur entstanden sind. Dabei muss die Werkstatt die Transport- und Fahrtkosten für die Fahrt von und zur Werkstatt übernehmen. Darüber hinaus muss sie die Arbeits- und Materialkosten tragen. Ein Anspruch Schadensersatz (Stellung eines Mietwagens, Verdienstausfall) besteht nur, wenn die Werkstatt den Mangel schuldhaft verursacht hat. Das ist jedoch nicht automatisch bei jeder mangelhaften Reparatur der Fall.
Gewerblicher Güterkraftverkehr ist die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, welche einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht (zGG) als 3,5 Tonnen haben.
Bei einem Leasing ist der Leasinggeber der Eigentümer und steht deshalb auch im Fahrzeugbrief. Diesen behält der Leasinggeber bei sich. Sie erhalten lediglich den Fahrzeugschein und somit der Halter mit Nutzungsrecht.
er einen Unfall hatte, ist verpflichtet solange am Unfallort zu verbleiben bis der Unfallhergang polizeilich aufgenommen wurde. Anderenfalls liegt ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor, § 142 StGB. Zudem gefährden Sie durch die Verletzung Ihrer Aufklärungspflicht dem Versicherer gegenüber Ihren Versicherungsschutz. (vgl. BGH, Urteil v. 01.12.1999, AZ: IV ZR 71/ 99) Alternativ müssen Sie eine angemessene Zeit am Unfallort warten. Diese Wartezeit ist jedoch nicht genau bestimmt, sondern richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, z.B. Wo und zu welcher Zeit fand der Unfall statt oder wie schwer war der Unfall. Wenn Sie jedoch nach einer angemessenen Wartezeit den Unfallort verlassen, so sollten Sie unverzüglich die nächste Polizeidienststelle aufsuchen und den Unfall aufnehmen lassen.Sofern Sie dazu in der Lage sind, sollten Sie noch am Unfallort die Polizei verständigen. Steht Ihnen kein Handy nach einem Unfall zur Verfügung, so sollten Sie mindestens 30 Min. am Unfallort verbleiben.
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