Blitzergutachten in Pirmasens – So wehren Sie sich gegen Bußgelder
Sie wurden geblitzt und der Bescheid wirkt fragwürdig? Dann kann ein Blitzergutachten Klarheit schaffen. Als Anwaltskanzlei in Pirmasens prüfen wir für Sie, ob der Vorwurf rechtlich haltbar ist – oder ob es sich lohnt, dagegen vorzugehen.
Warum ein Blitzergutachten sinnvoll ist
▪️ Blitzer sind nicht unfehlbar
▪️ Fehlerhafte Messungen sind häufiger als gedacht
▪️Besonders bei hohen Strafen oder Fahrverboten ist eine Überprüfung wichtig
Typische Fehlerquellen bei Blitzern
▫️Nicht korrekt aufgestellte Geräte
▫️Messfehler durch Reflexionen oder Fahrzeuge in der Nähe
▫️Fehlende Schulung der Messbeamten
▫️Unvollständige Dokumentation der Messung
Was wir für Sie tun können
🔹 Anforderung der Messdaten und Beweisunterlagen
🔹 Kooperation mit unabhängigen Sachverständigen
🔹 Erstellung eines technischen Blitzergutachtens
🔹 Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und vertreten
Warum zur Gehrlein Kanzlei in Pirmasens?
🔸 Verkehrsrecht mit technischer Expertise
🔸 Schnelle Prüfung der Erfolgsaussichten
🔸 Persönlich erreichbar – direkt vor Ort in Pirmasens
🔸 Verlässliche Zusammenarbeit mit Gutachtern aus der Region
✅ Lohnt sich ein Einspruch? Wir finden es heraus.
Ein fundiertes Blitzergutachten kann den Unterschied machen – zwischen Fahrverbot und Freispruch. Lassen Sie sich von uns beraten, wenn Sie in oder um Pirmasens geblitzt wurden. Schnell, persönlich und kompetent.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.
Übliche Gebrauchsspuren und Verschleißmängel muss der Leasingnehmer nicht bezahlen. Gehen Schäden über die üblichen Gebrauchsspuren und Verschleißmängel hinaus, muss der Leasingnehmer nicht die Reparaturkosten, sondern nur den sogenannten Minderwert zahlen.
Ja, der Einspruch kann bis zum Gerichtstermin zurückgezogen werden. In der Gerichtsverhandlung ist das nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft möglich. Sobald die Rücknahme erfolgt ist, wird der Bescheid rechtskräftig.
Nein. Zwar besitzen Sie immer noch eine Fahrerlaubnis, aber Sie müssen diese auch nachweisen können. Aus diesem Grund ist das Fahren nicht erlaubt.
Im Rahmen der Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldanspruchs sind drei Faktoren maßgeblich: Die Schmerzintensität, die Eingriffsintensität und die Folgeschäden.
Ist der Unfall unverschuldet, können folgende Ansprüche vorgebracht werden: Reparaturkosten, Wertminderung, Schadensersatz für Neuwagen, Beschädigte Gegenstände wie Bekleidung, Gepäckstücke oder Brillen, Abschleppkosten, Bergungskosten, Kosten für Ab-, Um- und Neuanmeldung, Standkosten, Entsorgungskosten, Kosten für ein Kfz-Gutachten, Anwaltskosten, Arztkosten, Auslagenpauschale, Kosten für Mietwagen oder Nutzungsausfall, Verdienstausfall oder Erstattung von Haushaltsführungsschäden, Schadensersatz bei Todesfall, Schockschäden, Beerdigungskosten, Schmerzensgeld.
Sollte der Prozess zu Ihren Gunsten ausgehen und Ihnen wird Schmerzensgeld zugesprochen, muss die Versicherung des Schädigers die Kosten für Ihren Anwalt tragen.
Rechtsberatung für Verkehrsrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.
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