Bußgeld im Straßenverkehr – Was Sie wissen sollten
Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit – und schon liegt ein Bußgeldbescheid im Briefkasten. Ob zu schnelles Fahren, das Handy am Steuer oder ein Abstandsverstoß: Die Bandbreite an Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ist groß, und ebenso vielfältig sind die rechtlichen Folgen.
Gehrlein und Kollegen sind Ihre Kanzlei für Verkehrsrecht – wir prüfen Bußgeldbescheide, wehren unberechtigte Sanktionen ab und vertreten Sie gegenüber Behörden und Gerichten.
Was ist ein Bußgeld?
Ein Bußgeld ist eine Geldstrafe, die bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verhängt wird. Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Abhängig von Art und Schwere des Verstoßes kann ein Bußgeld auch mit Punkten in Flensburg oder sogar einem Fahrverbot verbunden sein.
Typische Verstöße, die ein Bußgeld nach sich ziehen:
🔹Geschwindigkeitsüberschreitung
🔹Handy am Steuer
🔹Rotlichtverstoß
🔹Abstandsunterschreitung
🔹Überladung von Lkw
🔹Parkverstöße (bei mehrfacher Wiederholung)
Bußgeldbescheid erhalten – was nun?
Viele Verkehrsteilnehmer zahlen ein Bußgeld direkt – ohne den Bescheid zu prüfen. Doch das kann ein Fehler sein, denn: Nicht jeder Bußgeldbescheid ist rechtmäßig. Gerade bei technischen Messungen oder bei Angaben zur Person können Fehler passieren, die das Verfahren angreifbar machen.
Deshalb empfehlen wir:
🔸Ruhe bewahren – und nicht voreilig zahlen
🔸Fristen beachten: Für den Einspruch bleiben nur 14 Tage
🔸Den Bescheid fachlich prüfen lassen – z. B. durch Gehrlein und Kollegen
Wann lohnt sich ein Einspruch?
Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann in vielen Fällen erfolgreich sein – gerade wenn zusätzliche Sanktionen wie Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen. Aber auch bei hohen Geldbußen oder unklaren Beweislagen ist eine Überprüfung sinnvoll.
Gute Gründe für einen Einspruch:
▪️Messfehler oder fehlerhafte Geräte (z. B. bei Blitzern wie PoliScan)
▪️Falsche Fahreridentifikation
▪️Fehlende Beweise oder unklare Fotos
▪️Verstöße gegen Verfahrensvorschriften
▪️Berufliche Abhängigkeit vom Führerschein
Insbesondere für Spediteure, Fuhrparkleiter und Autohäuser kann ein Einspruch entscheidend sein, um Fahrverbote und Folgekosten zu vermeiden.
Unsere Leistungen im Überblick
Als erfahrene Kanzlei für Verkehrsrecht bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung bei Bußgeldverfahren – individuell, transparent und lösungsorientiert:
✅ Prüfung des Bußgeldbescheids
✅ Einspruchsverfahren und Fristenkontrolle
✅ Akteneinsicht und Beweissicherung
✅ Kommunikation mit Behörden und Gerichten
✅ Vertretung vor Gericht (bundesweit)
Ob Einzelperson oder Unternehmen – Gehrlein und Kollegen vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck und Sachverstand.
Bußgeld vermeiden – was kann ich tun?
Natürlich ist Vorbeugen besser als Reagieren. Hier ein paar Tipps, um Bußgelder im Straßenverkehr zu vermeiden:
▫️Verkehrsregeln regelmäßig auffrischen
▫️Digitale Helfer (z. B. Abstandswarnsysteme) nutzen
▫️Fahrer regelmäßig schulen (besonders in Speditionen und Autohäusern)
▫️Vermeidung von Stresssituationen durch vorausschauendes Fahren
▫️Keine Ablenkung durch Handy oder Navigation während der Fahrt
Fazit & Ihr nächster Schritt
Ein Bußgeldbescheid ist mehr als nur eine Rechnung – er kann gravierende Folgen für Ihre Mobilität und berufliche Existenz haben. Lassen Sie ihn nicht unbeachtet. Gehrlein und Kollegen stehen Ihnen zur Seite, wenn es darauf ankommt.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung anfordern!
Wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid schnell und zuverlässig. Kontaktieren Sie uns – telefonisch, per E-Mail oder direkt über unsere Webseite. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihren Fall.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.
Sie können nach fehlgeschlagener Nachbesserung Schadensersatz bzw. Aufwendungsersatz verlangen. Auch der Rücktritt vom Vertrag ist möglich, dies sogar nach dem ersten erfolglosen Versuch.
Wenn Sie das Bußgeld nicht bezahlen, werden Sie zunächst mit einer Mahnung an die Zahlung erinnert. Bei einer Mahnung werden weitere Gebühren – in der Regel fünf Euro – auf das Bußgeld aufgeschlagen.
Auch dann kann es Erstattungsansprüche geben: Teilkasko, Vollkasko, Fahrerschutzversicherung, Kfz-Unfallversicherung, Schutzbrief des eigenen Kfz; Insassen im Kfz haben eigene Ansprüche gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers des selbstverschuldeten Unfalls.
Bei der Schmerzintensität wird zunächst geschaut, welche Art der Schmerzen (Empfindlichkeit des betroffenen Körperteils) vorhanden sind. Danach untersucht man die Dauer der Schmerzeinwirkung. Dabei sind auch die Dauer und der Grad der Arbeitsunfähigkeit einzubeziehen. Bagatellschäden bleiben dabei regelmäßig außen vor, wenn nur geringfügige Verletzungen ohne wesentliche Beeinträchtigung vorliegen.
Dies geschieht durch die Aufforderung zur Nachbesserung mit einer gesetzten, angemessenen Frist. Die Fristlänge hängt dabei vom Einzelfall ab. Bei Autoreparaturen ist eine Frist von 10 Werktagen angemessen.
Der Logistikvertrag ist der komplizierteste der Vertragstypen im Transportrecht. Er ist im Gesetz nicht geregelt und enthält regelmäßig Elemente verschiedener Vertragstypen und ist damit ein typengemischter Vertrag (OLG Düsseldorf, Urteil v. 11.01.2017, I-18 U 164/15). Häufig werden im Logistikvertrag Transport und Lagerelemente verbunden und darüber hinaus weitere logistische Dienstleistungen vereinbart, wie in etwa die Montage oder Etikettierung.
Rechtsberatung für Verkehrsrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.
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