Bußgeld nach Abstandsmessung? - Rechtsberatung in Pirmasens
Ein zu geringer Abstand zum Vordermann kann schnell teuer werden: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot drohen. Doch nicht jede Abstandsmessung ist korrekt. Als erfahrene Verkehrsrechtskanzlei in Pirmasens prüfen wir Ihren Bescheid – und setzen Ihre Rechte durch.
Was gilt rechtlich?
▪️ Der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug muss mindestens halber Tachowert betragen
▪️ Bei 130 km/h wären das mindestens 65 Meter
▪️ Videoüberwachung und Brückenmessungen sind häufige Messmethoden
Typische Fehlerquellen
▫️Unklare Videoqualität oder Perspektivenverzerrung
▫️Fehlende Eichung oder Kalibrierung des Messgeräts
▫️Nicht korrekt dokumentierte Auswertung
▫️Fahrer wurde nicht eindeutig identifiziert
Was wir in Pirmasens für Sie tun
🔹 Einsicht in die Messunterlagen und Auswertung der Beweise
🔹 Zusammenarbeit mit Sachverständigen für Abstandsmessung
🔹 Bewertung der Erfolgsaussichten für einen Einspruch
🔹 Rechtsvertretung im Bußgeldverfahren
Warum Gehrlein Kanzlei in Pirmasens?
🔸 Erfahrung mit technisch anspruchsvollen Messverfahren
🔸 Persönliche und zügige Betreuung vor Ort
🔸 Realistische Einschätzung, ob sich ein Vorgehen lohnt
🔸 Ansprechpartner, wenn es um Verkehrsrecht in Pirmasens geht
✅ Jetzt prüfen lassen – bevor der Bescheid rechtskräftig wird
Gerade bei drohendem Fahrverbot oder Punkten lohnt sich die Überprüfung. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Verkehrsrecht in Pirmasens – wir helfen Ihnen, sich gegen fehlerhafte Abstandsmessungen zu wehren.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.
Die Anhörung im Bußgeldverfahren dient in erster Linie dazu, der Bußgeldstelle mitzuteilen, wer eine bestimmte Ordnungswidrigkeit begangen hat. Außerdem muss nach Paragraph 55 OWiG dem Betroffenen die Gelegenheit gegeben werden, sich zur Tat zu äußern.
Gefahrstoffe sind gefährliche Stoffe, die gelagert oder verwendet werden. Gefahrgut sind gefährliche Güter beim Transport.
Wenn Sie das Bußgeld nicht bezahlen, werden Sie zunächst mit einer Mahnung an die Zahlung erinnert. Bei einer Mahnung werden weitere Gebühren – in der Regel fünf Euro – auf das Bußgeld aufgeschlagen.
Ja, die Rechte wegen eines Mangels sind bei Kenntnis des Käufers ausgeschlossen. Im Falle fehlender Kenntnis durch grobe Fahrlässigkeit sind die Gewährleistungsrechte ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn der Verkäufer hat diese arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen.
Je nach Verletzungsgrad und Symptomen sind hier 100 – 10.000 € möglich. In seltenen Konstellationen kann unter Umständen auch ein Höherer Schmerzensgeldanspruch angemessen sein.
Es haftet grundsätzlich der Frachtführer in der Zeit, in der sich die Ware in seiner Obhut befindet, für die Schäden, die entweder durch Verlust oder aber durch Beschädigung des Transportgutes entstehen. Dies ist regelmäßig der Zeitraum von der Übernahme der Güter bis zu ihrer Anlieferung. Ein Verschulden des Frachtführers ist für seine Haftung allerdings nicht notwendig.
Rechtsberatung für Verkehrsrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.
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