Bußgeldbescheid erhalten – was tun?
Ob wegen zu hoher Geschwindigkeit, Handy am Steuer, Abstandsunterschreitung oder Rotlichtverstoß – ein Bußgeldbescheid flattert schneller ins Haus, als man denkt. Doch nicht jeder Bescheid ist berechtigt. Technik, Mensch und Verwaltung machen Fehler – und genau da setzen wir bei Gehrlein und Kollegen an, Ihrer Kanzlei für Verkehrsrecht.
Was ist ein Bußgeldbescheid?
Ein Bußgeldbescheid ist ein amtlicher Bescheid, der Ihnen eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorwirft. Er enthält:
▪️Höhe des Bußgelds
▪️mögliche Punkte in Flensburg
▪️ggf. ein Fahrverbot
▪️Frist zur Zahlung oder zur Einlegung eines Einspruchs (14 Tage)
Er ergeht in der Regel nach einem Blitzerfoto, einer Polizeikontrolle oder einer Anzeige.
Typische Gründe für einen Bußgeldbescheid
🔸 Geschwindigkeitsüberschreitung
🔸 Rotlichtverstoß
🔸 Abstandsvergehen
🔸 Nutzung von Handy oder Tablet am Steuer
🔸 Missachtung der Gurtpflicht
🔸 Überladung oder technische Mängel (besonders relevant für Speditionen)
Ihre Optionen nach Erhalt eines Bußgeldbescheids
1. Nicht einfach zahlen!
Auch wenn es "nur" 50 € sind – ein Eintrag im Fahreignungsregister kann weitreichende Folgen haben.
2. Bußgeldbescheid prüfen lassen
Bei Gehrlein und Kollegen prüfen wir kostenlos vorab, ob sich ein Einspruch lohnt.
3. Fristen beachten
Ein Einspruch ist nur innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung möglich.
Wann lohnt sich ein Einspruch?
Ein Einspruch kann erfolgreich sein, wenn:
✅ das Messgerät (z. B. PoliScan, TraffiStar) nicht korrekt aufgestellt war
✅ Bedienungsfehler vorliegen
✅ die Fahreridentität nicht eindeutig ist
✅ die Rechtslage strittig ist
✅ berufliche Konsequenzen wie Fahrverbot oder Punktehäufung drohen
Gerade bei Spediteuren, Lieferdiensten oder Autohäusern kann ein fehlerhafter Bußgeldbescheid den Betrieb beeinträchtigen – wir helfen, das zu vermeiden.
Wie läuft das mit uns ab?
1. Sie laden den Bußgeldbescheid auf unserer Seite hoch oder rufen uns an
2. Wir prüfen Messdaten, Akte, Foto und Formfehler
3. Wenn sinnvoll, legen wir Einspruch ein
4. Wir vertreten Sie gegenüber der Bußgeldstelle und ggf. vor Gericht
5. Ziel: Einstellung, Abmilderung oder Freispruch
Warum Gehrlein und Kollegen?
🔹 Spezialisiert auf Verkehrsrecht
🔹 Technisches Know-how bei Messverfahren
🔹 Blitzergutachten durch externe Sachverständige
🔹 Persönliche Betreuung – keine Massenabfertigung
🔹 Transparente Kostenstruktur
Fazit: Ein Bußgeldbescheid ist kein Urteil
Nicht jeder Bescheid ist gerechtfertigt. Wir prüfen, ob sich der Einspruch lohnt – und setzen uns für Ihr Recht ein.
Gehrlein und Kollegen – Ihre Kanzlei für Verkehrsrecht.
👉 Jetzt Bußgeldbescheid prüfen lassen – schnell, unverbindlich und professionell.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.
Gewährleistungsrechte können normalerweise innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden. Die Frist kann aber auf ein Jahr verkürzt werden. Viele Werkstätten haben besondere Reparaturbedingungen, bei denen der Kunde nur noch eine verkürzte Gewährleistungszeit von einem Jahr hat. Das ist aber nur dann zulässig, wenn diese Bedingungen dem Kunden vor Vertragsschluss, im genauen Wortlaut, ausgehändigt wurden.
Das Fahrzeug sollte gut gepflegt werden, da bei der Rückgabe ein sehr guter Zustand erwartet wird. Anderenfalls erwarten Leasingnehmereine weitere Kostenrechnung. Außerdem sollten Reparaturen in einer Vertragswerkstatt (oder vertraglich bestimmten Werkstatt) gemacht werden. Daneben müssen auch alle Inspektionen gemacht werden.
Zunächst einmal kann ein Anwalt überprüfen, ob überhaupt ein Schmerzensgeldanspruch besteht. Weiterhin kann er Sie über die Möglichkeiten sowie die beste Vorgehensweise in Ihrem Fall in Kenntnis setzen und Sie beraten.
Reisenden mit offenen Bußgeldbescheiden aus dem Ausland droht möglicherweise beim nächsten Urlaub im selben Land eine böse Überraschung. Rechtskräftige Bußen verjähren in Italien zum Beispiel erst nach fünf Jahren, in Spanien nach vier Jahren.
Gewerblicher Güterkraftverkehr ist die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, welche einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht (zGG) als 3,5 Tonnen haben.
Bei verbindlich zugesagtem Fertigstellungstermin muss die Werkstatt nach 24 Stunden entweder kostenlos ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen oder 80% der Kosten eines vom Kunden benutzten, gleichwertigen Mietwagens zahlen.
Rechtsberatung für Verkehrsrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.
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