Bußgeldbescheid erhalten – was tun?
Ob wegen zu hoher Geschwindigkeit, Handy am Steuer, Abstandsunterschreitung oder Rotlichtverstoß – ein Bußgeldbescheid flattert schneller ins Haus, als man denkt. Doch nicht jeder Bescheid ist berechtigt. Technik, Mensch und Verwaltung machen Fehler – und genau da setzen wir bei Gehrlein und Kollegen an, Ihrer Kanzlei für Verkehrsrecht.
Was ist ein Bußgeldbescheid?
Ein Bußgeldbescheid ist ein amtlicher Bescheid, der Ihnen eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorwirft. Er enthält:
▪️Höhe des Bußgelds
▪️mögliche Punkte in Flensburg
▪️ggf. ein Fahrverbot
▪️Frist zur Zahlung oder zur Einlegung eines Einspruchs (14 Tage)
Er ergeht in der Regel nach einem Blitzerfoto, einer Polizeikontrolle oder einer Anzeige.
Typische Gründe für einen Bußgeldbescheid
🔸 Geschwindigkeitsüberschreitung
🔸 Rotlichtverstoß
🔸 Abstandsvergehen
🔸 Nutzung von Handy oder Tablet am Steuer
🔸 Missachtung der Gurtpflicht
🔸 Überladung oder technische Mängel (besonders relevant für Speditionen)
Ihre Optionen nach Erhalt eines Bußgeldbescheids
1. Nicht einfach zahlen!
Auch wenn es "nur" 50 € sind – ein Eintrag im Fahreignungsregister kann weitreichende Folgen haben.
2. Bußgeldbescheid prüfen lassen
Bei Gehrlein und Kollegen prüfen wir kostenlos vorab, ob sich ein Einspruch lohnt.
3. Fristen beachten
Ein Einspruch ist nur innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung möglich.
Wann lohnt sich ein Einspruch?
Ein Einspruch kann erfolgreich sein, wenn:
✅ das Messgerät (z. B. PoliScan, TraffiStar) nicht korrekt aufgestellt war
✅ Bedienungsfehler vorliegen
✅ die Fahreridentität nicht eindeutig ist
✅ die Rechtslage strittig ist
✅ berufliche Konsequenzen wie Fahrverbot oder Punktehäufung drohen
Gerade bei Spediteuren, Lieferdiensten oder Autohäusern kann ein fehlerhafter Bußgeldbescheid den Betrieb beeinträchtigen – wir helfen, das zu vermeiden.
Wie läuft das mit uns ab?
1. Sie laden den Bußgeldbescheid auf unserer Seite hoch oder rufen uns an
2. Wir prüfen Messdaten, Akte, Foto und Formfehler
3. Wenn sinnvoll, legen wir Einspruch ein
4. Wir vertreten Sie gegenüber der Bußgeldstelle und ggf. vor Gericht
5. Ziel: Einstellung, Abmilderung oder Freispruch
Warum Gehrlein und Kollegen?
🔹 Spezialisiert auf Verkehrsrecht
🔹 Technisches Know-how bei Messverfahren
🔹 Blitzergutachten durch externe Sachverständige
🔹 Persönliche Betreuung – keine Massenabfertigung
🔹 Transparente Kostenstruktur
Fazit: Ein Bußgeldbescheid ist kein Urteil
Nicht jeder Bescheid ist gerechtfertigt. Wir prüfen, ob sich der Einspruch lohnt – und setzen uns für Ihr Recht ein.
Gehrlein und Kollegen – Ihre Kanzlei für Verkehrsrecht.
👉 Jetzt Bußgeldbescheid prüfen lassen – schnell, unverbindlich und professionell.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.
Grundsätzlich hat der Verkäufer die Pflicht, den Käufer vom vorausgegangenen Unfall in Kenntnis zu setzen. Macht er dies nicht, so stellt dies einen Sachmangel dar. Die Pflicht greift jedoch nicht, wenn der Verkäufer selbst nichts von dem Unfall wusste.
Der Gefahrübergang ist rechtlich betrachtet der Zeitpunkt, an dem das Risiko einer Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs einer Sache vom Schuldner auf den Gläubiger übergeht. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn die Sache übergeben wurde (bspw. an den Frachtführer). Dann trägt der Käufer das finanzielle Risiko.
Grundsätzlich ja, wenn das nachweisbar ist und auch beziffert werden kann; manchmal hilft auch die eigene Hausratversicherung.
Man unterscheidet zwischen einem echten, einem wirtschaftlichen und einem technischen Totalschaden. Der sogenannte „echte“ Totalschaden liegt vor, wenn die Beschädigungen so stark sind, dass die veranschlagten Kosten für eine Reparatur höher sind als der Wiederbeschaffungswert. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden liegen die Reparaturkosten dagegen über der Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und Restwert. Während beim echten oder wirtschaftlichen Totalschaden eine Reparatur theoretisch möglich ist, so ist diese bei einem technischen Totalschaden gänzlich ausgeschlossen. Der ursprüngliche Zustand lässt sich dann unter keinen Umständen mehr wiederherstellen.
Die Fälligkeit tritt 14 Tage nach Erhalt des Versicherungsscheins ein. Dann hat der Versicherungsnehmer gem. § 33 VVG die Prämie unverzüglich zu zahlen, d.h. ohne schuldhaftes Zögern.
Ja, das hat das LG Zweibrücken im Jahr 2016 so entschieden. Dort ging es um einen Autokauf, bei welchem der Käufer das Fahrzeug nicht entgegengenommen hat. In den AGBs des Verkäufers gab es eine entsprechende Klausel, welche den Verkäufer berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 10% des Bruttokaufpreises verlangen zu dürfen, es sei denn, dass der Käufer nachweisen kann, dass dem Verkäufer ein geringerer Schaden entstanden ist. Das Gericht vertrat hier die Auffassung, dass die AGB Klausel den Käufer nicht unangemessen benachteiligt.
Rechtsberatung für Verkehrsrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.
Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Mehr dazuAbstand
Auf deutschen Straßen und Autobahnen kochen täglich die Emotionen hoch. Dabei stellen vor allem die Autofahrer, die es mit der Abstandsmessung nicht so genau nehmen, eine große Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar.
Mehr dazuAbstandsmessung auf der Autobahn: Wann wird’s kritisch?
Zu dicht aufgefahren – und schon ist ein Bußgeldbescheid im Briefkasten. Was viele nicht wissen: Eine Abstandsmessung ist komplexer, als sie auf den ersten Blick wirkt. Nicht jede Kamera liefert ein faires Bild, nicht jede Messung hält vor Gericht stand. Wir von Gehrlein und Kollegen, Ihrer Kanzlei für Verkehrsrecht, erklären, worauf Sie achten müssen – und warum ein Einspruch sich oft lohnt.
Mehr dazuAlkohol am Steuer – Was passiert bei einem Verstoß?
Alkohol ist eine der häufigsten Ursachen für Verkehrsunfälle. Schon geringe Mengen können die Reaktionsfähigkeit und Wahrnehmung stark beeinträchtigen, was gefährliche Folgen für den Fahrer, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer haben kann. In Deutschland gelten klare Promillegrenzen, die jeder Fahrer kennen sollte.
Mehr dazuAlkohol/ Drogen/ Polizei/ Unfall
Wer Drogen wie zum Beispiel Alkohol, bestimmte Medikamente oder illegale Rauschgifte genommen hat und am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Selbst geringe Mengen können zu Ausfallerscheinungen und Fehlleistungen führen.
Mehr dazuAuskunft aus dem Register
Wer aufgrund von Regelbrüchen im Verkehrsrecht – wie Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstößen – eine größere Menge an Punkten in Flensburg ansammelt, dem droht der Entzug des Führerscheins. Daher ist es im Sinne des Kraftfahrers, seinen eigenen Punktestand genau zu kennen und rechtzeitig Maßnahmen zum Abbau der Punkte zu ergreifen.
Mehr dazuSpezialisierungen

Schadensersatz
Wenn Sie bei einem Unfall geschädigt wurden, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche gegen den Unfallverursacher geltend zu machen und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.

Schmerzensgeld
Nach einem Verkehrsunfall können Sie Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Dieses soll die immateriellen Schäden, wie körperliche und seelische Beeinträchtigungen, ausgleichen. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

Transportrecht
Das Transportrecht umfasst alle Vorschriften zur Beförderung von Gütern. Wir beraten Sie umfassend bei allen rechtlichen Fragen rund um Transportverträge und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen, sei es im nationalen oder internationalen Transport.

Versicherungsrecht
Im Versicherungsrecht stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Seite, sei es bei der Fahrzeugversicherung, der Gebäudeversicherung oder anderen Versicherungsarten. Wir unterstützen Sie bei Schadensfällen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegen die Versicherung geltend zu machen.

Auto & Werkstatt
Probleme mit der KFZ-Werkstatt oder Mängel nach einer Reparatur? Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte als Kunde gewahrt bleiben und Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Vertrauen Sie unserer Expertise im Bereich Auto und Werkstatt.

Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht umfasst alle Regelungen für den Straßenverkehr. Ob Führerscheinentzug, Bußgeldbescheid oder Unfallregulierung – wir stehen Ihnen kompetent zur Seite und setzen Ihre Rechte als Verkehrsteilnehmer durch.

Unfall
Nach einem Unfall ist schnelle und kompetente Hilfe entscheidend. Wir unterstützen Sie bei der Unfallregulierung, klären Haftungsfragen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen und Unfallgegnern durchzusetzen.

Bußgeld
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Wir prüfen die Rechtmäßigkeit und wehren unberechtigte Bußgeldforderungen ab. Unsere erfahrenen Anwälte unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu verteidigen und unberechtigte Strafen abzuwenden.