Das Bußgeldverfahren im Überblick – und wie Sie sich wehren können

Wer im Straßenverkehr gegen Regeln verstößt, bekommt es oft mit dem Bußgeldverfahren zu tun. Doch nicht jeder Verstoß ist korrekt dokumentiert – und nicht jeder Bescheid ist rechtmäßig. Bei Gehrlein und Kollegen, Ihrer Kanzlei für Verkehrsrecht, begleiten wir Sie durch das Verfahren und prüfen genau, ob sich ein Einspruch lohnt.

Was ist ein Bußgeldverfahren?

Ein Bußgeldverfahren ist ein rechtliches Verfahren, das eingeleitet wird, wenn eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr festgestellt wurde – etwa durch:

▪️einen Blitzer

▪️eine Polizeikontrolle

▪️eine Anzeige

Ziel des Verfahrens ist es, festzustellen, ob die Tat tatsächlich begangen wurde – und wenn ja, welche Rechtsfolgen (Bußgeld, Punkte, Fahrverbot) verhängt werden.

Der Ablauf eines Bußgeldverfahrens

1. Anhörungsschreiben
Sie erhalten die Möglichkeit, sich zur Tat zu äußern – keine Pflicht, aber Chance zur Klärung.

2. Bußgeldbescheid
Wird verschickt, wenn die Behörde den Vorwurf aufrechterhält. Enthält Bußgeldhöhe, Punkte, ggf. Fahrverbot und Fristen.

3. Einspruchsfrist
Innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung können Sie Einspruch einlegen – am besten mit anwaltlicher Hilfe.

4. Prüfung durch die Behörde
Die Behörde kann den Bescheid aufheben, abmildern oder an die Staatsanwaltschaft/Gericht weitergeben.

5. Gerichtsverfahren (optional)
Wird keine Einigung erzielt, kommt es zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht.

Wann lohnt sich ein Einspruch?

Ein Einspruch ist oft erfolgreich bei:

✅ Fehlerhaften Messungen (z. B. durch PoliScan, fehlerhafte Aufstellung von Blitzern)
✅ Unklarer Fahreridentität
✅ Formfehlern im Verfahren
✅ Falscher Fahrzeugzuordnung (z. B. bei Speditionsflotten oder Vorführwagen)
✅ Berufsrelevanten Folgen (z. B. drohender Führerscheinverlust)

Warum Bußgeldverfahren ernst nehmen?

Viele zahlen aus Bequemlichkeit – aber:

🔸 Punkte in Flensburg können sich langfristig summieren
🔸 Ein Fahrverbot kann berufliche Konsequenzen haben
🔸 Wiederholungstäter drohen höhere Strafen
🔸 Bei Firmenfahrzeugen entsteht intern hoher Aufwand

Gerade für Speditionen, Fuhrparks oder Autohäuser ist es wichtig, Rechtssicherheit zu schaffen und unnötige Einträge zu vermeiden.

Ihre Vorteile mit Gehrlein und Kollegen

🔹 Fachanwaltliche Expertise im Verkehrsrecht
🔹 Schnelle Prüfung Ihrer Unterlagen
🔹 Kooperation mit Blitzergutachtern
🔹 Persönliche Beratung – keine Hotline
🔹 Zielgerichtete Verteidigung im Verfahren

Fazit: Nicht jedes Bußgeldverfahren endet mit einer Strafe

Ein Bußgeldverfahren ist kein Automatismus. Wer sich rechtzeitig meldet, kann Fehler aufdecken und Konsequenzen abwenden. Wir bei Gehrlein und Kollegen stehen Ihnen dabei zur Seite.

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FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.

Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei Verletzungen am Gehirn?

Hier sind, je nach Verletzungsgrad und Symptomen, 500 - 400.000 € Schmerzensgeld denkbar.

Welche Zahlungsfrist gilt bei Bußgeldbescheiden?

Üblicherweise muss die Geldbuße spätestens zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft des Bußgeldbescheides an die zuständige Behörde gezahlt werden. Die Rechtskraft tritt nach Ablauf der Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheides ein. Somit haben Sie ab Erhalt des Bescheides meist vier Wochen Zeit, um die Summe zu überweisen.

Welche Pflichten hat der Versicherer?

Durch den Versicherungsvertrag ist der Versicherer zur Leistungserbringung gegenüber dem Versicherungsnehmer oder eines Dritten verpflichtet, vorausgesetzt, der Versicherungsfall (z.B. Verkehrsunfall) ist eingetreten.

Welche Pflichten hat der Leasingnehmer?

Der Leasingnehmer ist unter anderem zur Zahlung der Leasingrate verpflichtet. Weiteren Rechte und Pflichten lassen sich dem jeweiligen Leasingvertrag entnehmen.

Ist die fiktive Abrechnung ein ersatzfähiger Schaden?

Ja, bei der fiktiven Abrechnung werden die Kosten für einen entstandenen Schaden von der Autoversicherung bezahlt – ohne, dass der schaden am Fahrzeug tatsächlich repariert wird.

Kann ich den Mangel auch von einer anderen Werkstatt beheben lassen?

Die Werkstatt hat nicht nur die Pflicht, sondern auch das Recht zur Nachbesserung. Das heißt, dass Sie nach dem ersten Fehlversuch nicht einfach zu einer anderen Werkstatt wechseln dürfen. Sie müssen der Werkstatt die Gelegenheit geben, weitere Reparaturversuche zu unternehmen, Erst nachdem weitere Versuche scheitern, kann der Kunde das Auto in einer anderen Werkstatt instand setzen. Zwei Nachbesserungsversuche sollten Sie der Werkstatt dabei einräumen.

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Das Transportrecht umfasst alle Vorschriften zur Beförderung von Gütern. Wir beraten Sie umfassend bei allen rechtlichen Fragen rund um Transportverträge und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen, sei es im nationalen oder internationalen Transport.

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Im Versicherungsrecht stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Seite, sei es bei der Fahrzeugversicherung, der Gebäudeversicherung oder anderen Versicherungsarten. Wir unterstützen Sie bei Schadensfällen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegen die Versicherung geltend zu machen.

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Das Verkehrsrecht umfasst alle Regelungen für den Straßenverkehr. Ob Führerscheinentzug, Bußgeldbescheid oder Unfallregulierung – wir stehen Ihnen kompetent zur Seite und setzen Ihre Rechte als Verkehrsteilnehmer durch.

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Nach einem Unfall ist schnelle und kompetente Hilfe entscheidend. Wir unterstützen Sie bei der Unfallregulierung, klären Haftungsfragen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen und Unfallgegnern durchzusetzen.

Bußgeld

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Wir prüfen die Rechtmäßigkeit und wehren unberechtigte Bußgeldforderungen ab. Unsere erfahrenen Anwälte unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu verteidigen und unberechtigte Strafen abzuwenden.