Das Bußgeldverfahren im Überblick – und wie Sie sich wehren können

Wer im Straßenverkehr gegen Regeln verstößt, bekommt es oft mit dem Bußgeldverfahren zu tun. Doch nicht jeder Verstoß ist korrekt dokumentiert – und nicht jeder Bescheid ist rechtmäßig. Bei Gehrlein und Kollegen, Ihrer Kanzlei für Verkehrsrecht, begleiten wir Sie durch das Verfahren und prüfen genau, ob sich ein Einspruch lohnt.

Was ist ein Bußgeldverfahren?

Ein Bußgeldverfahren ist ein rechtliches Verfahren, das eingeleitet wird, wenn eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr festgestellt wurde – etwa durch:

▪️einen Blitzer

▪️eine Polizeikontrolle

▪️eine Anzeige

Ziel des Verfahrens ist es, festzustellen, ob die Tat tatsächlich begangen wurde – und wenn ja, welche Rechtsfolgen (Bußgeld, Punkte, Fahrverbot) verhängt werden.

Der Ablauf eines Bußgeldverfahrens

1. Anhörungsschreiben
Sie erhalten die Möglichkeit, sich zur Tat zu äußern – keine Pflicht, aber Chance zur Klärung.

2. Bußgeldbescheid
Wird verschickt, wenn die Behörde den Vorwurf aufrechterhält. Enthält Bußgeldhöhe, Punkte, ggf. Fahrverbot und Fristen.

3. Einspruchsfrist
Innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung können Sie Einspruch einlegen – am besten mit anwaltlicher Hilfe.

4. Prüfung durch die Behörde
Die Behörde kann den Bescheid aufheben, abmildern oder an die Staatsanwaltschaft/Gericht weitergeben.

5. Gerichtsverfahren (optional)
Wird keine Einigung erzielt, kommt es zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht.

Wann lohnt sich ein Einspruch?

Ein Einspruch ist oft erfolgreich bei:

✅ Fehlerhaften Messungen (z. B. durch PoliScan, fehlerhafte Aufstellung von Blitzern)
✅ Unklarer Fahreridentität
✅ Formfehlern im Verfahren
✅ Falscher Fahrzeugzuordnung (z. B. bei Speditionsflotten oder Vorführwagen)
✅ Berufsrelevanten Folgen (z. B. drohender Führerscheinverlust)

Warum Bußgeldverfahren ernst nehmen?

Viele zahlen aus Bequemlichkeit – aber:

🔸 Punkte in Flensburg können sich langfristig summieren
🔸 Ein Fahrverbot kann berufliche Konsequenzen haben
🔸 Wiederholungstäter drohen höhere Strafen
🔸 Bei Firmenfahrzeugen entsteht intern hoher Aufwand

Gerade für Speditionen, Fuhrparks oder Autohäuser ist es wichtig, Rechtssicherheit zu schaffen und unnötige Einträge zu vermeiden.

Ihre Vorteile mit Gehrlein und Kollegen

🔹 Fachanwaltliche Expertise im Verkehrsrecht
🔹 Schnelle Prüfung Ihrer Unterlagen
🔹 Kooperation mit Blitzergutachtern
🔹 Persönliche Beratung – keine Hotline
🔹 Zielgerichtete Verteidigung im Verfahren

Fazit: Nicht jedes Bußgeldverfahren endet mit einer Strafe

Ein Bußgeldverfahren ist kein Automatismus. Wer sich rechtzeitig meldet, kann Fehler aufdecken und Konsequenzen abwenden. Wir bei Gehrlein und Kollegen stehen Ihnen dabei zur Seite.

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FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.

Was ist zu tun, wenn ein parkendes Auto angefahren wurde?

Wenn Ihr parkendes Auto angefahren wurde, sollten Sie dies der Polizei melden. Wenn es Zeugen gibt, sollten Sie diese benennen und Anzeige gegen unbekannt erstatten.

Welche Bußgelder können in Deutschland nicht vollstreckt werden?

Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern (wie z.B. der Schweiz) können in Deutschland nicht vollstreckt werden. Bedenken Sie jedoch die Verjährung im jeweiligen Nicht-EU-Staat bei Ihrem nächsten Besuch.

Welche Strafe ist zu erwarten bei Fahren unter Drogeneinfluss?

In allen Fällen umfasst die Strafe ein Bußgeld von 500 – 1.500 Euro, 1 – 3 Punkte in Flensburg und ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot. Anders als bei Alkohol am Steuer gibt es hier keine klaren Grenzwerte. Entscheidend ist mithin, ob dem Fahrer eine Fahruntüchtigkeit nachgewiesen werden kann. Fehlt es hierbei, dann handelt es sich nicht um eine Straftat, sondern um eine Ordnungswidrigkeit.

Was genau ist eigentlich das Bußgeld?

Bußgelder sind die gesetzliche Rechtsfolge bei Begehung einer Ordnungswidrigkeit, soweit nichts anderes bestimmt ist, vgl. § 65 OWiG. Bußgelder ergehen per Verwaltungsakt mit dem sog. Bußgeldbescheid. Bei dieser verwaltungsbehördlichen Maßnahme besteht lediglich eine Angriffsfrist von zwei Wochen.

Muss man das Bußgeld bezahlen, wenn man Einspruch eingelegt hat?

Nein. Sobald Sie fristgerecht Einspruch eingelegt haben, müssen Sie das Bußgeld erst zahlen, wenn Ihr Einspruch keinen Erfolg hatte.

Gibt es für Ordnungswidrigkeiten Punkte in Flensburg?

Für schwere Ordnungswidrigkeiten sieht der Punktekatalog einen Punkt in Flensburg vor. Für grobe Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot gibt es zwei Punkte. Bei einer Straftat gibt es bis zu 3 Punkten.

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Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.

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Das Transportrecht umfasst alle Vorschriften zur Beförderung von Gütern. Wir beraten Sie umfassend bei allen rechtlichen Fragen rund um Transportverträge und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen, sei es im nationalen oder internationalen Transport.

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Im Versicherungsrecht stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Seite, sei es bei der Fahrzeugversicherung, der Gebäudeversicherung oder anderen Versicherungsarten. Wir unterstützen Sie bei Schadensfällen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegen die Versicherung geltend zu machen.

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Nach einem Unfall ist schnelle und kompetente Hilfe entscheidend. Wir unterstützen Sie bei der Unfallregulierung, klären Haftungsfragen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen und Unfallgegnern durchzusetzen.

Bußgeld

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