Die Anhörung im Bußgeldverfahren – Ihre Rechte und Chancen
Wenn ein Verstoß im Straßenverkehr festgestellt wurde, ist die Anhörung oft der erste Kontakt mit der Bußgeldbehörde. Viele sind verunsichert: Muss ich antworten? Was passiert, wenn ich schweige? Wir bei Gehrlein und Kollegen, Ihrer Kanzlei für Verkehrsrecht, erklären, was es mit der Anhörung auf sich hat – und wie Sie richtig reagieren.
Was ist eine Anhörung?
Die Anhörung im Bußgeldverfahren ist ein formeller Schritt, bevor ein Bußgeldbescheid erlassen wird. Sie dient dazu, dem Betroffenen die Möglichkeit zu geben, sich zur Sache zu äußern – also zum Tatvorwurf Stellung zu nehmen.
Typische Inhalte des Anhörungsschreibens:
🔹Beschreibung des Vorwurfs (z. B. Tempoüberschreitung, Handy am Steuer, Abstandsverstoß)
🔹Ort und Zeit der Tat
🔹Angaben zum Messgerät (z. B. PoliScan, TraffiStar, ESO)
🔹Hinweis auf das Recht, keine Angaben zur Sache zu machen
Muss ich auf die Anhörung reagieren?
Nein – zur Tat müssen Sie sich nicht äußern. Sie sind nicht verpflichtet, etwas zu sagen, was Sie selbst belasten könnte. Das gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Fahrzeughalter von Firmenfahrzeugen.
Was Sie aber tun sollten:
✅ Persönliche Daten prüfen und ggf. korrigieren
✅ Keine voreiligen Schuldeingeständnisse abgeben
✅ Vor einer Stellungnahme rechtlichen Rat einholen
Typische Fehler bei der Anhörung
❌ Den Vorwurf „einfach akzeptieren“ – ohne Akteneinsicht
❌ Den falschen Fahrer benennen – z. B. bei Firmenflotten
❌ Angaben zur Tat machen, die später schwer zu korrigieren sind
❌ Fristen ignorieren und später überrascht sein vom Bußgeldbescheid
Besonders relevant für Speditionen & Autohäuser
Bei Firmenfahrzeugen landet die Anhörung oft beim Halter – nicht beim tatsächlichen Fahrer. Wer hier unbedacht antwortet, kann Probleme bekommen, z. B.:
▪️Verletzung der Fahrerbenennungspflicht
▪️Bußgelder gegen das Unternehmen
▪️Nachteile im Wiederholungsfall (z. B. Punktehäufung, Fahrverbot)
Wir beraten Sie gezielt auch bei komplexeren Fuhrpark-Konstellationen.
Wie unterstützen Gehrlein und Kollegen Sie?
🔸 Wir prüfen das Anhörungsschreiben rechtlich und taktisch
🔸 Wir beantragen Akteneinsicht bei der Behörde
🔸 Wir raten, wann Schweigen besser ist als eine Einlassung
🔸 Wir begleiten Sie durch das weitere Bußgeldverfahren
🔸 Wir schützen Sie vor unnötigen Konsequenzen
Fazit: Die Anhörung ist Ihre Chance – wenn man sie richtig nutzt
Wer die Anhörung ernst nimmt, kann Fehler vermeiden und sich frühzeitig gut aufstellen. Bei Gehrlein und Kollegen stehen wir Ihnen mit Erfahrung und Klarheit zur Seite – von der ersten Anhörung bis zur letzten Instanz.
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FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.
Ja, bei der fiktiven Abrechnung werden die Kosten für einen entstandenen Schaden von der Autoversicherung bezahlt – ohne, dass der schaden am Fahrzeug tatsächlich repariert wird.
Es gibt zahlreiche Situationen, in denen Anspruch auf Schadensersatz bestehen kann, wie z. B. bei erlittenem körperlichem Schaden (Schmerzensgeld), Zerstörung oder Beschädigung von Eigentum oder auch wirtschaftliche Schäden aufgrund nicht erbrachter Vertragsleistungen.
Wenn jemand verletzt ist, oder wenn der Sachschaden hoch ist, oder wenn Sie sich nicht mit dem Unfallgegner einigen können, er keinen Versicherungsnachweis hat oder Fahrerflucht begeht, sollten Sie die Polizei hinzuziehen. Beachte: in einigen Ländern muss die Polizei für sämtliche Sachschäden hinzugezogen werden, auch wenn es sich dabei um Bagatellschäden handelt. Sie sollten in jedem Fall die Polizei um ein Unfallprotokoll bitten.
Nein. Zuständig für die nachträgliche Eintreibung ist das Bundesamt für Justiz. Die ausländischen Behörden übergeben die Angelegenheit an das Bundesamt, das dann aktiv wird, wenn ein deutscher Autofahrer sein Knöllchen nicht bezahlt hat. Oftmals versuchen ausländische Behörden mittels Inkasso-Unternehmen die Forderung einzutreiben, um sie nicht an den deutschen Staat abgeben zu müssen. Dieser Zahlungsaufforderung müssen Sie jedoch nicht zwingend nachgehen.
Grundsätzlich besteht ein Schmerzensgeldanspruch, wenn Sie in einem Verkehrsunfall unverschuldet verwickelt waren. Dies gilt auch dann, wenn Sie nur der Beifahrer waren. Begeben Sie sich jedoch selbst in Gefahr, weil Sie z.B. zu einem betrunkenen Fahrer ins Auto steigen, oder weil Sie an einem illegalen Straßenrennen teilgenommen haben, verwirken Sie Ihren Anspruch auf ein Schmerzensgeld.
Die Bußgelder sind abhängig von der Geschwindigkeit: Bis 10 km/h: 30 € 11-15 km/h: 50 € 16-20 km/h: 70 € 21-25 km/h: 115 € + 1 Punkt 26-30 km/h: 180 € + 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot (wird in der Regel verhängt, wenn innerhalb von 12 Monaten zweimal Verkehrsverstöße von 26 km/h oder mehr begangen werden) 31-40 km/h: 260 € + 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot 41-50 km/h: 400 € + 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot 51-60 km/h: 560 € + 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot
Rechtsberatung für Verkehrsrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.
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Das Transportrecht umfasst alle Vorschriften zur Beförderung von Gütern. Wir beraten Sie umfassend bei allen rechtlichen Fragen rund um Transportverträge und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen, sei es im nationalen oder internationalen Transport.

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Im Versicherungsrecht stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Seite, sei es bei der Fahrzeugversicherung, der Gebäudeversicherung oder anderen Versicherungsarten. Wir unterstützen Sie bei Schadensfällen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegen die Versicherung geltend zu machen.

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Probleme mit der KFZ-Werkstatt oder Mängel nach einer Reparatur? Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte als Kunde gewahrt bleiben und Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Vertrauen Sie unserer Expertise im Bereich Auto und Werkstatt.

Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht umfasst alle Regelungen für den Straßenverkehr. Ob Führerscheinentzug, Bußgeldbescheid oder Unfallregulierung – wir stehen Ihnen kompetent zur Seite und setzen Ihre Rechte als Verkehrsteilnehmer durch.

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Nach einem Unfall ist schnelle und kompetente Hilfe entscheidend. Wir unterstützen Sie bei der Unfallregulierung, klären Haftungsfragen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen und Unfallgegnern durchzusetzen.

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