Drogen im Straßenverkehr – Was passiert bei einem Verstoß?
Der Konsum von Drogen ist nicht nur gesundheitsschädlich, sondern auch illegal, insbesondere wenn er das Fahren eines Fahrzeugs betrifft. Drogen beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit und stellen ein erhebliches Risiko für alle Verkehrsteilnehmer dar. In Deutschland gelten strenge Regelungen, um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten.
Welche Drogen führen zu Fahruntüchtigkeit?
▪️ Cannabis, Kokain, Ecstasy, Amphetamine und andere Rauschmittel können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Auch Medikamente mit beruhigenden Nebenwirkungen fallen unter diese Regelungen.
▪️ Schon geringe Mengen der Drogen können dazu führen, dass Sie als fahruntüchtig eingestuft werden. Auch Cannabis kann mehrere Stunden nach dem Konsum nachweisbar bleiben und Ihre Fahrtüchtigkeit beeinflussen.
Strafen bei Drogen am Steuer
▫️ Wenn Sie unter dem Einfluss von Drogen ein Fahrzeug führen, drohen Ihnen in Deutschland erhebliche Strafen:
▫️ Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen – abhängig von der Schwere des Verstoßes.
▫️ Ein Fahrverbot oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis für längere Zeiträume.
▫️ Punkte in Flensburg – in der Regel 2 Punkte für Drogen am Steuer.
▫️ Teilnahme an einem Aufbauseminar oder eine Zwangsbehandlung, besonders bei wiederholten Verstößen.
▫️ Im Falle eines Unfalls können die Strafen drastischer ausfallen, insbesondere wenn es zu Personenschäden kommt.
Auswirkungen von Drogen auf die Fahrtüchtigkeit
🔹 Drogen beeinträchtigen Ihre Konzentration, Reaktionsgeschwindigkeit und Wahrnehmung. Zu den häufigsten Folgen gehören:
🔹 Eingeschränkte Wahrnehmung von Verkehrszeichen und Ampeln.
🔹 Verzögerte Reaktionszeiten auf plötzlich auftretende Gefahren.
🔹 Erhöhtes Risikoverhalten und geringeres Gefahrenbewusstsein.
🔹 Selbst geringe Mengen an Drogen können die Fähigkeit, sicher zu fahren, erheblich beeinträchtigen. Auch wenn die Wirkung nicht sofort spürbar ist, bleibt die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt.
Unsere Unterstützung bei einem Verstoß
✅ Sollten Sie aufgrund von Drogenkonsum angehalten worden sein, bieten wir Ihnen bei Gehrlein und Kollegen umfassende Unterstützung:
✅ Rechtliche Beratung und Unterstützung bei der Einspruchsführung.
✅ Prüfung der Messverfahren und der Beweislage auf mögliche Fehler.
✅ Hilfe bei der Reduzierung von Strafen und der Vermeidung von schwerwiegenden Konsequenzen.
✅ Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und ungerechtfertigte Strafen vermieden werden.
Fazit: Drogen am Steuer vermeiden
🔸 Drogen am Steuer stellen ein hohes Risiko dar, sowohl für Sie als auch für andere Verkehrsteilnehmer. Fahren Sie nicht unter dem Einfluss von Drogen – Ihre Fahrtüchtigkeit sollte stets gewährleistet sein.
🔸 Wenn Sie unsicher sind oder in eine solche Situation geraten sind, zögern Sie nicht, Gehrlein und Kollegen zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.
Die Bußgelder sind abhängig von der Geschwindigkeit: Bis 10 km/h: 30 € 11-15 km/h: 50 € 16-20 km/h: 70 € 21-25 km/h: 115 € + 1 Punkt 26-30 km/h: 180 € + 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot (wird in der Regel verhängt, wenn innerhalb von 12 Monaten zweimal Verkehrsverstöße von 26 km/h oder mehr begangen werden) 31-40 km/h: 260 € + 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot 41-50 km/h: 400 € + 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot 51-60 km/h: 560 € + 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot
Die Frist zum Widerruf beträgt 14 Tage und beginnt grundsätzlich mit dem Vertragsschluss. Dies allerdings nur, wenn der Leasinggeber den Leasingnehmer ordnungsgemäß, also in verständlicher Form und vollständig, über sein Widerrufsrecht aufgeklärt hat. Anderenfalls hat der Leasingnehmer eine Widerrufsfrist von einem Jahr und 14 Tagen. Beachte: Um vom Widerrufsrecht Gebrauch machen zu können, müssen Sie Verbraucher sein, und der Leasinggeber Unternehmer. Anderenfalls steht Ihnen das Widerrufsrecht nicht zu.
Läuft die zweiwöchige Frist ab, so wird der Bescheid rechtskräftig. Haben Sie die Frist jedoch ohne eigenes Verschulden versäumt, so besteht die Möglichkeit, mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung den Einspruch einzulegen. Hierbei muss die Fristversäumnis begründet werden. Sollten alle Voraussetzungen vorliegen, so wird die Rechtskraft des Bescheides aufgehoben und das Verfahren fortgesetzt.
Der Auftraggeber ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Probleme können sich dann ergeben, wenn die Vergütung nicht im Vorfeld vereinbart wurde, oder eine Pauschalvergütung vorgesehen ist. Im Falle der Nichtzahlung ist die Werkstatt berechtigt, Ihr Fahrzeug als Pfandrecht einzubehalten, bis Sie die vollständige Summe beglichen haben.
Das hängt von der Promillegrenze ab. 0,5 – 1,0 Promille: Die Ordnungswidrigkeit wird beim ersten Mal mit einer Geldstrafe von 500 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot bestraft. 1,1 – 1,5 Promille: Ab diesem Wert gilt Alkohol am Steuer als Straftat und wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe, 3 Punkten sowie dem vorübergehenden oder sogar dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis bestraft. Ab 1,6 Promille muss außerdem eine MPU absolviert werden.
Bei Steuerschulden kann eine Anmeldung des Kfz beim Straßenverkehrsamt abgelehnt werden.
Rechtsberatung für Verkehrsrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.
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Bußgeld
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