Einspruch gegen den Bußgeldbescheid – So wahren Sie Ihre Rechte
Ein Bußgeldbescheid ist schnell verschickt – doch ebenso schnell können auch Fehler passieren. Ob fehlerhafte Messung, falsche Fahrerzuordnung oder formale Mängel: In vielen Fällen lohnt sich ein Einspruch. Wer vorschnell zahlt, verzichtet möglicherweise auf seine Rechte.
Als erfahrene Kanzlei für Verkehrsrecht prüfen wir von Gehrlein und Kollegen Ihren Bescheid, erkennen Schwächen im Verfahren und vertreten Ihre Interessen gegenüber der Bußgeldstelle oder vor Gericht.
Wann kann man Einspruch einlegen?
Ein Einspruch ist grundsätzlich gegen jeden Bußgeldbescheid möglich – unabhängig davon, wie hoch die Geldstrafe ist oder ob Punkte bzw. ein Fahrverbot drohen. Entscheidend ist nicht der Betrag, sondern die Rechtmäßigkeit des Bescheids.
Typische Gründe für einen Einspruch:
▪️Fehlerhafte Messung (z. B. durch Blitzer wie PoliScan)
▪️Unklare Beweislage (z. B. schlechtes Blitzerfoto)
▪️Falsche Fahrzeugzuordnung
▪️Fristen oder Formfehler im Verfahren
▪️Unverhältnismäßige Sanktionen
Gerade für Vielfahrer, Berufskraftfahrer oder Unternehmen mit Fuhrpark kann ein Einspruch existenziell wichtig sein.
Wie läuft ein Einspruch ab?
Der Ablauf ist relativ einfach – aber es kommt auf schnelles Handeln an:
1. Bußgeldbescheid prüfen lassen (z. B. durch Gehrlein und Kollegen)
2. Einspruch einlegen – Frist: 14 Tage ab Zustellung
3. Behörde prüft erneut – ggf. Einstellung oder Änderung des Bescheids
4. Wird der Einspruch abgelehnt, kann es zu einem Gerichtsverfahren kommen
Wichtig: Der Einspruch muss schriftlich erfolgen – idealerweise durch einen Anwalt, der den Sachverhalt korrekt und fundiert begründet.
Welche Erfolgschancen hat ein Einspruch?
Das hängt vom Einzelfall ab – aber unsere Erfahrung zeigt: Sehr häufig lohnt sich der Einspruch, insbesondere bei:
🔸Messfehlern durch fehlerhafte Technik oder unsachgemäßen Einsatz
🔸Verkehrssituationen, die eine mildere Bewertung rechtfertigen
🔸Formfehlern in der Bußgeldakte
🔸Unverhältnismäßigen Sanktionen bei beruflich abhängigen Fahrern
Unsere Kanzlei Gehrlein und Kollegen arbeitet eng mit technischen Gutachtern zusammen, kennt die gängigen Fehlerquellen und kann genau einschätzen, ob ein Verfahren angreifbar ist.
Für wen ist ein Einspruch besonders wichtig?
🔹Privatpersonen, die ihren Führerschein behalten müssen (z. B. täglicher Arbeitsweg)
🔹Spediteure, deren Fahrer regelmäßig in Kontrollen geraten
🔹Autohäuser, die mit Überführungs- oder Probefahrten arbeiten
🔹Geschäftsführer, die mit einem Bußgeld auch Punkte oder ein Fahrverbot riskieren
Ein Einspruch ist nicht nur rechtlich möglich, sondern oft wirtschaftlich sinnvoll – insbesondere, wenn Folgeprobleme vermieden werden können.
Vorteile durch Gehrlein und Kollegen
Als auf Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei bieten wir Ihnen:
✅ Schnelle Prüfung Ihres Bußgeldbescheids
✅ Rechtssichere Einlegung des Einspruchs
✅ Akteneinsicht & technische Prüfung der Messung
✅ Persönliche Betreuung & Transparenz im Ablauf
✅ Vertretung gegenüber Behörden und vor Gericht
Wir sind bundesweit tätig und vertreten Ihre Interessen mit Sachverstand und Nachdruck.
Fazit & Ihr nächster Schritt
Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist Ihr gutes Recht – und in vielen Fällen Ihre beste Option, um Punkte, Fahrverbote oder unnötige Kosten zu vermeiden. Aber: Die Zeit läuft. Handeln Sie innerhalb von 14 Tagen!
Gehrlein und Kollegen – Ihre Kanzlei für Verkehrsrecht – prüft Ihren Bescheid kompetent und individuell.
Jetzt Bußgeldbescheid hochladen oder Termin vereinbaren.
Wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Einspruch lohnt – und übernehmen den Rest.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.
Für schwere Ordnungswidrigkeiten sieht der Punktekatalog einen Punkt in Flensburg vor. Für grobe Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot gibt es zwei Punkte. Bei einer Straftat gibt es bis zu 3 Punkten.
Der Logistikvertrag ist der komplizierteste der Vertragstypen im Transportrecht. Er ist im Gesetz nicht geregelt und enthält regelmäßig Elemente verschiedener Vertragstypen und ist damit ein typengemischter Vertrag (OLG Düsseldorf, Urteil v. 11.01.2017, I-18 U 164/15). Häufig werden im Logistikvertrag Transport und Lagerelemente verbunden und darüber hinaus weitere logistische Dienstleistungen vereinbart, wie in etwa die Montage oder Etikettierung.
Eine Fahrerflucht liegt dann vor, wenn sich ein Unfallbeteiligter von der Unfallstelle entfernt, ohne dass eine Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art der Beteiligung zum Unfallhergang vorgenommen werden konnte, oder ohne eine angemessene Zeit gewartet zu haben, um eine Feststellung zu ermöglichen, oder ohne sich nach angemessener Wartezeit bei der Polizei zu melden, um nachträglich die Feststellung der Angaben zu ermöglichen.
Ja, weil in der Regel sofort bestimmte Entscheidungen zu treffen sind, die, wenn sie nicht oder falsch getroffen werden, zu empfindlichen finanziellen Nachteilen führen können. Es kann auch erforderlich sein, Spuren an der Unfallstelle oder an den beteiligten Fahrzeugen zu sichern. Wir haben schon öfter aufgrund einer solchen „Spurensicherung“ Ansprüche durchsetzen, manchmal aber auch abwehren können.
Immer die Polizei informieren, Beweismittel sammeln (Glassplitter vom anderen Kfz oder Lacksplitter) geben Aufschluss über das andere Fahrzeug; eigene Haftpflicht oder Kaskoversicherung informieren, Anwalt einschalten.
Zu normalen Gebrauchsspuren gehören kleinere Steinschläge, Schrammen und Kratzer. Auch leichte Einbeulungen oder Lackabplatzungen gelten als vertragsmäßige Abnutzung und werden nach § 538 BGB akzeptiert.
Rechtsberatung für Verkehrsrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.
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Nach einem Unfall ist schnelle und kompetente Hilfe entscheidend. Wir unterstützen Sie bei der Unfallregulierung, klären Haftungsfragen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen und Unfallgegnern durchzusetzen.

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