Einspruch gegen den Bußgeldbescheid – So wahren Sie Ihre Rechte
Ein Bußgeldbescheid ist schnell verschickt – doch ebenso schnell können auch Fehler passieren. Ob fehlerhafte Messung, falsche Fahrerzuordnung oder formale Mängel: In vielen Fällen lohnt sich ein Einspruch. Wer vorschnell zahlt, verzichtet möglicherweise auf seine Rechte.
Als erfahrene Kanzlei für Verkehrsrecht prüfen wir von Gehrlein und Kollegen Ihren Bescheid, erkennen Schwächen im Verfahren und vertreten Ihre Interessen gegenüber der Bußgeldstelle oder vor Gericht.
Wann kann man Einspruch einlegen?
Ein Einspruch ist grundsätzlich gegen jeden Bußgeldbescheid möglich – unabhängig davon, wie hoch die Geldstrafe ist oder ob Punkte bzw. ein Fahrverbot drohen. Entscheidend ist nicht der Betrag, sondern die Rechtmäßigkeit des Bescheids.
Typische Gründe für einen Einspruch:
▪️Fehlerhafte Messung (z. B. durch Blitzer wie PoliScan)
▪️Unklare Beweislage (z. B. schlechtes Blitzerfoto)
▪️Falsche Fahrzeugzuordnung
▪️Fristen oder Formfehler im Verfahren
▪️Unverhältnismäßige Sanktionen
Gerade für Vielfahrer, Berufskraftfahrer oder Unternehmen mit Fuhrpark kann ein Einspruch existenziell wichtig sein.
Wie läuft ein Einspruch ab?
Der Ablauf ist relativ einfach – aber es kommt auf schnelles Handeln an:
1. Bußgeldbescheid prüfen lassen (z. B. durch Gehrlein und Kollegen)
2. Einspruch einlegen – Frist: 14 Tage ab Zustellung
3. Behörde prüft erneut – ggf. Einstellung oder Änderung des Bescheids
4. Wird der Einspruch abgelehnt, kann es zu einem Gerichtsverfahren kommen
Wichtig: Der Einspruch muss schriftlich erfolgen – idealerweise durch einen Anwalt, der den Sachverhalt korrekt und fundiert begründet.
Welche Erfolgschancen hat ein Einspruch?
Das hängt vom Einzelfall ab – aber unsere Erfahrung zeigt: Sehr häufig lohnt sich der Einspruch, insbesondere bei:
🔸Messfehlern durch fehlerhafte Technik oder unsachgemäßen Einsatz
🔸Verkehrssituationen, die eine mildere Bewertung rechtfertigen
🔸Formfehlern in der Bußgeldakte
🔸Unverhältnismäßigen Sanktionen bei beruflich abhängigen Fahrern
Unsere Kanzlei Gehrlein und Kollegen arbeitet eng mit technischen Gutachtern zusammen, kennt die gängigen Fehlerquellen und kann genau einschätzen, ob ein Verfahren angreifbar ist.
Für wen ist ein Einspruch besonders wichtig?
🔹Privatpersonen, die ihren Führerschein behalten müssen (z. B. täglicher Arbeitsweg)
🔹Spediteure, deren Fahrer regelmäßig in Kontrollen geraten
🔹Autohäuser, die mit Überführungs- oder Probefahrten arbeiten
🔹Geschäftsführer, die mit einem Bußgeld auch Punkte oder ein Fahrverbot riskieren
Ein Einspruch ist nicht nur rechtlich möglich, sondern oft wirtschaftlich sinnvoll – insbesondere, wenn Folgeprobleme vermieden werden können.
Vorteile durch Gehrlein und Kollegen
Als auf Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei bieten wir Ihnen:
✅ Schnelle Prüfung Ihres Bußgeldbescheids
✅ Rechtssichere Einlegung des Einspruchs
✅ Akteneinsicht & technische Prüfung der Messung
✅ Persönliche Betreuung & Transparenz im Ablauf
✅ Vertretung gegenüber Behörden und vor Gericht
Wir sind bundesweit tätig und vertreten Ihre Interessen mit Sachverstand und Nachdruck.
Fazit & Ihr nächster Schritt
Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist Ihr gutes Recht – und in vielen Fällen Ihre beste Option, um Punkte, Fahrverbote oder unnötige Kosten zu vermeiden. Aber: Die Zeit läuft. Handeln Sie innerhalb von 14 Tagen!
Gehrlein und Kollegen – Ihre Kanzlei für Verkehrsrecht – prüft Ihren Bescheid kompetent und individuell.
Jetzt Bußgeldbescheid hochladen oder Termin vereinbaren.
Wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Einspruch lohnt – und übernehmen den Rest.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.
Eine Fahrerflucht liegt dann vor, wenn sich ein Unfallbeteiligter von der Unfallstelle entfernt, ohne dass eine Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art der Beteiligung zum Unfallhergang vorgenommen werden konnte, oder ohne eine angemessene Zeit gewartet zu haben, um eine Feststellung zu ermöglichen, oder ohne sich nach angemessener Wartezeit bei der Polizei zu melden, um nachträglich die Feststellung der Angaben zu ermöglichen.
Das ist vom Einzelfall abhängig. Bei der Autoreparatur ist dies in der Regel noch am Tag der Entgegennahme des Fahrzeuges der Fall. Daher gilt: überprüfen Sie umgehend nach erfolgter Reparatur Ihr Fahrzeug dahingehend, ob die Arbeit zufriedenstellend erledigt wurde.
Immer die Polizei informieren, Beweismittel sammeln (Glassplitter vom anderen Kfz oder Lacksplitter) geben Aufschluss über das andere Fahrzeug; eigene Haftpflicht oder Kaskoversicherung informieren, Anwalt einschalten.
Wenn der Unfall unverschuldet ist, hat der gegnerische Versicherer die Kosten zu tragen, die sich nach dem regulierten Betrag bemessen. Wenn der Gegner nur zum Teil haftet, dann bestimmt sich die Höhe der Anwaltskosten nach der Höhe dieses regulierten Betrages. Hier würde sich die schnelle Beauftragung eines Anwaltes bei Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung mit einer Selbstbeteiligung (üblich sind meist 150,00 €) besonders lohnen, da die vom Unfallgegner zu erstattenden Anwaltskosten zuerst auf die Selbstbeteiligung anzurechnen sind. ADAC Mitglieder können sich auch ohne Rechtsschutzversicherung von einem ADAC Vertragsanwalt beraten lassen, weil eine solche Beratung über den ADAC Mitgliedsbeitrag abgedeckt ist. Die anwaltliche Tätigkeit nach außen ist vom ADAC Mitgliedsbeitrag nicht abgedeckt.
Das kommt darauf an. In der Regel sollte das binnen 6 Wochen spätestens der Fall sein; ansonsten müsste geklagt werden.
Dies hängt davon ab, ob ein Rauchverbot vertraglich vereinbart wurde. Ein dementsprechend gesetzliches Verbot gibt es dagegen nicht.
Rechtsberatung für Verkehrsrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.
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