Fahranfänger

Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis – ausgenommen sind die Klassen AM, L und T – wird der Führerschein "auf Probe" erteilt. Dabei handelt es sich um eine ganz normale Fahrberechtigung, an die jedoch besondere Folgen eines Fehlverhaltens geknüpft werden. Die Probezeit beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis, also mit der Aushändigung des Führerscheins. Wenn statt des Führerscheins ersatzweise eine befristete, nur im Inland geltende Prüfbescheinigung erteilt wird, beginnt damit die Probezeit. Das ist insbesondere beim begleiteten Fahren ab 17 (B 17) der Fall.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.

Hat das Schmerzensgeld eine Genugtuungsfunktion?

Ja. Dies macht sich beim Ausmaß des Verschuldens, aber auch bei der Regulierungsverzögerung bemerkbar. Wenn die Schadensabwicklung bewusst und mutwillig vom Schädiger oder dessen Versicherung verzögert, oder das Unfallopfer in seiner Person herabgewürdigt wird, beeinflusst dies die Schadensbeurteilung zu Gunsten des Geschädigten.

Was umfasst das Werkunternehmerpfandrecht?

Eine Voraussetzung für dieses Pfandrecht ist, dass das Fahrzeug zuvor in den Besitz der Werkstatt gelangt ist. Die Werkstatt darf Ihnen das Auto also nicht einfach wegnehmen, sondern lediglich die Herausgabe verweigern. Ist die Werkstatt nur zu Teilen in den Besitz gekommen, so hat sie dennoch einen Anspruch auf alle Teile der Sache. Bei der Autoreparatur umfasst dies bspw. auch den KFZ-Brief.

Einspruchsfrist abgelaufen und kein Einspruch eingelegt – was nun?

Läuft die zweiwöchige Frist ab, so wird der Bescheid rechtskräftig. Haben Sie die Frist jedoch ohne eigenes Verschulden versäumt, so besteht die Möglichkeit, mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung den Einspruch einzulegen. Hierbei muss die Fristversäumnis begründet werden. Sollten alle Voraussetzungen vorliegen, so wird die Rechtskraft des Bescheides aufgehoben und das Verfahren fortgesetzt.

Kann man einen Autokauf anfechten wegen arglistiger Täuschung?

Diese Anfechtung ist durchaus möglich. Anerkannt ist dies im Falle verschwiegener Unfallschäden, oder ein manipulierter Tachostand. Auch die Zusicherung bestimmter Eigenschaften, die das Fahrzeug tatsächlich nicht hat, können unter gewissen Umständen eine solche Anfechtung ermöglichen.

Ich hatte einen Unfall. Wie lange muss ich an der Unfallstelle warten?

er einen Unfall hatte, ist verpflichtet solange am Unfallort zu verbleiben bis der Unfallhergang polizeilich aufgenommen wurde. Anderenfalls liegt ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor, § 142 StGB. Zudem gefährden Sie durch die Verletzung Ihrer Aufklärungspflicht dem Versicherer gegenüber Ihren Versicherungsschutz. (vgl. BGH, Urteil v. 01.12.1999, AZ: IV ZR 71/ 99) Alternativ müssen Sie eine angemessene Zeit am Unfallort warten. Diese Wartezeit ist jedoch nicht genau bestimmt, sondern richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, z.B. Wo und zu welcher Zeit fand der Unfall statt oder wie schwer war der Unfall. Wenn Sie jedoch nach einer angemessenen Wartezeit den Unfallort verlassen, so sollten Sie unverzüglich die nächste Polizeidienststelle aufsuchen und den Unfall aufnehmen lassen.Sofern Sie dazu in der Lage sind, sollten Sie noch am Unfallort die Polizei verständigen. Steht Ihnen kein Handy nach einem Unfall zur Verfügung, so sollten Sie mindestens 30 Min. am Unfallort verbleiben.

Worin liegt der Unterschied zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat?

Eine Ordnungswidrigkeit ist eine geringfügige Verletzung von Recht und Gesetz. Schwerwiegende Vergehen im Straßenverkehr werden dagegen als Straftat gewertet. Das ist meistens dann der Fall, wenn rücksichtslos gehandelt wird, oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, wie etwa bei einem illegalen Autorennen, Trunkenheit am Steuer, oder erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen.

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Wenn Sie bei einem Unfall geschädigt wurden, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche gegen den Unfallverursacher geltend zu machen und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.

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Nach einem Verkehrsunfall können Sie Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Dieses soll die immateriellen Schäden, wie körperliche und seelische Beeinträchtigungen, ausgleichen. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

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Das Transportrecht umfasst alle Vorschriften zur Beförderung von Gütern. Wir beraten Sie umfassend bei allen rechtlichen Fragen rund um Transportverträge und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen, sei es im nationalen oder internationalen Transport.

Versicherungsrecht

Im Versicherungsrecht stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Seite, sei es bei der Fahrzeugversicherung, der Gebäudeversicherung oder anderen Versicherungsarten. Wir unterstützen Sie bei Schadensfällen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegen die Versicherung geltend zu machen.

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Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst alle Regelungen für den Straßenverkehr. Ob Führerscheinentzug, Bußgeldbescheid oder Unfallregulierung – wir stehen Ihnen kompetent zur Seite und setzen Ihre Rechte als Verkehrsteilnehmer durch.

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Nach einem Unfall ist schnelle und kompetente Hilfe entscheidend. Wir unterstützen Sie bei der Unfallregulierung, klären Haftungsfragen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen und Unfallgegnern durchzusetzen.

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