Fahrerlaubnis entzogen – was nun?
Die Fahrerlaubnis ist weit mehr als nur ein Stück Papier. Wer sie verliert, verliert oft auch ein Stück Alltag: die Möglichkeit, zur Arbeit zu kommen, Kinder zu fahren, Termine wahrzunehmen oder beruflich mobil zu bleiben. Und dennoch: Der Entzug der Fahrerlaubnis kommt schneller, als viele denken – nach einem Alkoholverstoß, zu vielen Punkten oder einem schweren Verkehrsdelikt.
Wir von Gehrlein und Kollegen, Ihrer Kanzlei für Verkehrsrecht, zeigen, was Fahrerlaubnis bedeutet, wann sie entzogen wird – und wie wir helfen können, sie zurückzubekommen.
Was ist die Fahrerlaubnis – und wie unterscheidet sie sich vom Führerschein?
Die Fahrerlaubnis ist das Recht, Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen – also die eigentliche Berechtigung.
Der Führerschein hingegen ist das Dokument, das dieses Recht nachweist.
Wichtig: Der Führerschein kann verloren gehen oder neu beantragt werden. Wird die Fahrerlaubnis entzogen, erlischt das Recht zum Fahren – ganz gleich, ob das Dokument vorliegt oder nicht.
Wann wird die Fahrerlaubnis entzogen?
Die Fahrerlaubnis kann aus verschiedenen Gründen entzogen werden:
🚫 Alkohol oder Drogen am Steuer
🚫 Zu viele Punkte in Flensburg (ab 8 Punkten)
🚫 Wiederholte Verkehrsverstöße oder besonders schwere Einzeldelikte
🚫 Psychische oder körperliche Eignungszweifel
🚫 Verurteilungen wegen Verkehrsstraftaten (z. B. Fahrerflucht)
Der Entzug erfolgt meist durch ein Gerichtsurteil oder eine Anordnung der Führerscheinstelle – oft in Verbindung mit einer Sperrfrist.
Was bedeutet die Sperrfrist?
Nach einem Entzug der Fahrerlaubnis wird in der Regel eine Sperrfrist verhängt: In dieser Zeit dürfen Sie keinen Antrag auf Neuerteilung stellen. Diese Frist beträgt oft zwischen 6 Monaten und 1 Jahr, kann aber bei schweren Fällen auch länger sein.
Nach Ablauf der Sperrfrist ist die Fahrerlaubnis nicht automatisch wieder gültig – sie muss neu beantragt werden.
Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
In bestimmten Fällen – vor allem bei Alkohol- oder Drogendelikten – verlangt die Behörde eine MPU. Diese Prüfung soll klären, ob Sie in Zukunft sicher und verantwortungsvoll fahren können.
Häufige Gründe für eine MPU:
🔍 Alkohol ab 1,6 Promille oder Wiederholungstäter
🔍 Fahren unter Drogeneinfluss
🔍 Aggressives Fahrverhalten oder psychische Auffälligkeiten
Die Vorbereitung auf eine MPU ist entscheidend – wir beraten Sie hierzu rechtzeitig und realistisch.
Was können wir für Sie tun?
Als erfahrene Kanzlei im Verkehrsrecht prüfen wir Ihre Situation individuell und unterstützen Sie bei:
✅ Anfechtung des Fahrerlaubnisentzugs
✅ Verkürzung der Sperrfrist
✅ Vorbereitung auf die MPU
✅ Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis
✅ Vermeidung eines Entzugs durch frühzeitige rechtliche Schritte
Gerade bei Berufskraftfahrern, Selbstständigen und Pendlern ist schnelles Handeln entscheidend – wir setzen uns dafür ein, dass Sie schnellstmöglich wieder mobil sind.
Fazit: Ohne Fahrerlaubnis steht viel auf dem Spiel – aber nicht alles ist verloren
Ein Entzug der Fahrerlaubnis ist ein schwerer Einschnitt – rechtlich wie persönlich. Aber: Es gibt Wege zurück. Und je früher Sie sich anwaltlich beraten lassen, desto besser können wir Ihre Chancen verbessern.
🎯 Kontaktieren Sie uns – diskret, kompetent, verlässlich.
Gehrlein und Kollegen – Ihre Kanzlei für Verkehrsrecht.
Wir helfen Ihnen, wieder auf die Straße zu kommen.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.
Durch das Geld kann man zwar die teils erheblichen Schmerzen nicht wieder rückgängig machen, jedoch dem Unfallopfer hierdurch einen angemessenen Ausgleich für die erlittenen Schmerzen anbieten.
Eine abgegebene Erklärung stellt rechtlich kein sogenanntes deklaratorisches Schuldanerkenntnis dar, durch das dem Aussteller jegliche Einwendungen zum Unfallhergang ausgeschlossen wären. Jedoch führt eine entsprechend abgegebene Erklärung kurz nach dem Unfall zu einer Beweislastumkehr, womit der Erklärende, wenn er nun nachträglich etwas anderes behauptet als ursprünglich erklärt, dies beweisen muss.
Dies geschieht durch die Aufforderung zur Nachbesserung mit einer gesetzten, angemessenen Frist. Die Fristlänge hängt dabei vom Einzelfall ab. Bei Autoreparaturen ist eine Frist von 10 Werktagen angemessen.
Ist der Unfall unverschuldet, können folgende Ansprüche vorgebracht werden: Reparaturkosten, Wertminderung, Schadensersatz für Neuwagen, Beschädigte Gegenstände wie Bekleidung, Gepäckstücke oder Brillen, Abschleppkosten, Bergungskosten, Kosten für Ab-, Um- und Neuanmeldung, Standkosten, Entsorgungskosten, Kosten für ein Kfz-Gutachten, Anwaltskosten, Arztkosten, Auslagenpauschale, Kosten für Mietwagen oder Nutzungsausfall, Verdienstausfall oder Erstattung von Haushaltsführungsschäden, Schadensersatz bei Todesfall, Schockschäden, Beerdigungskosten, Schmerzensgeld.
Nein, seit 2010 können Strafen aus fast allen EU-Staaten auch hierzulande nachträglich vollstreckt werden. In Deutschland werden Bußgelder aus dem EU-Ausland ab einer Grenze von 70 Euro vollstreckt. Ausnahme: In Österreich fällige Bußgelder werden bereits ab einer Grenze in Höhe von 25 Euro plus anfallender Verwaltungskosten fällig.
Nein. Zuständig für die nachträgliche Eintreibung ist das Bundesamt für Justiz. Die ausländischen Behörden übergeben die Angelegenheit an das Bundesamt, das dann aktiv wird, wenn ein deutscher Autofahrer sein Knöllchen nicht bezahlt hat. Oftmals versuchen ausländische Behörden mittels Inkasso-Unternehmen die Forderung einzutreiben, um sie nicht an den deutschen Staat abgeben zu müssen. Dieser Zahlungsaufforderung müssen Sie jedoch nicht zwingend nachgehen.
Rechtsberatung für Verkehrsrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.
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