Fahrerlaubnis entzogen – was nun?
Die Fahrerlaubnis ist weit mehr als nur ein Stück Papier. Wer sie verliert, verliert oft auch ein Stück Alltag: die Möglichkeit, zur Arbeit zu kommen, Kinder zu fahren, Termine wahrzunehmen oder beruflich mobil zu bleiben. Und dennoch: Der Entzug der Fahrerlaubnis kommt schneller, als viele denken – nach einem Alkoholverstoß, zu vielen Punkten oder einem schweren Verkehrsdelikt.
Wir von Gehrlein und Kollegen, Ihrer Kanzlei für Verkehrsrecht, zeigen, was Fahrerlaubnis bedeutet, wann sie entzogen wird – und wie wir helfen können, sie zurückzubekommen.
Was ist die Fahrerlaubnis – und wie unterscheidet sie sich vom Führerschein?
Die Fahrerlaubnis ist das Recht, Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen – also die eigentliche Berechtigung.
Der Führerschein hingegen ist das Dokument, das dieses Recht nachweist.
Wichtig: Der Führerschein kann verloren gehen oder neu beantragt werden. Wird die Fahrerlaubnis entzogen, erlischt das Recht zum Fahren – ganz gleich, ob das Dokument vorliegt oder nicht.
Wann wird die Fahrerlaubnis entzogen?
Die Fahrerlaubnis kann aus verschiedenen Gründen entzogen werden:
🚫 Alkohol oder Drogen am Steuer
🚫 Zu viele Punkte in Flensburg (ab 8 Punkten)
🚫 Wiederholte Verkehrsverstöße oder besonders schwere Einzeldelikte
🚫 Psychische oder körperliche Eignungszweifel
🚫 Verurteilungen wegen Verkehrsstraftaten (z. B. Fahrerflucht)
Der Entzug erfolgt meist durch ein Gerichtsurteil oder eine Anordnung der Führerscheinstelle – oft in Verbindung mit einer Sperrfrist.
Was bedeutet die Sperrfrist?
Nach einem Entzug der Fahrerlaubnis wird in der Regel eine Sperrfrist verhängt: In dieser Zeit dürfen Sie keinen Antrag auf Neuerteilung stellen. Diese Frist beträgt oft zwischen 6 Monaten und 1 Jahr, kann aber bei schweren Fällen auch länger sein.
Nach Ablauf der Sperrfrist ist die Fahrerlaubnis nicht automatisch wieder gültig – sie muss neu beantragt werden.
Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
In bestimmten Fällen – vor allem bei Alkohol- oder Drogendelikten – verlangt die Behörde eine MPU. Diese Prüfung soll klären, ob Sie in Zukunft sicher und verantwortungsvoll fahren können.
Häufige Gründe für eine MPU:
🔍 Alkohol ab 1,6 Promille oder Wiederholungstäter
🔍 Fahren unter Drogeneinfluss
🔍 Aggressives Fahrverhalten oder psychische Auffälligkeiten
Die Vorbereitung auf eine MPU ist entscheidend – wir beraten Sie hierzu rechtzeitig und realistisch.
Was können wir für Sie tun?
Als erfahrene Kanzlei im Verkehrsrecht prüfen wir Ihre Situation individuell und unterstützen Sie bei:
✅ Anfechtung des Fahrerlaubnisentzugs
✅ Verkürzung der Sperrfrist
✅ Vorbereitung auf die MPU
✅ Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis
✅ Vermeidung eines Entzugs durch frühzeitige rechtliche Schritte
Gerade bei Berufskraftfahrern, Selbstständigen und Pendlern ist schnelles Handeln entscheidend – wir setzen uns dafür ein, dass Sie schnellstmöglich wieder mobil sind.
Fazit: Ohne Fahrerlaubnis steht viel auf dem Spiel – aber nicht alles ist verloren
Ein Entzug der Fahrerlaubnis ist ein schwerer Einschnitt – rechtlich wie persönlich. Aber: Es gibt Wege zurück. Und je früher Sie sich anwaltlich beraten lassen, desto besser können wir Ihre Chancen verbessern.
🎯 Kontaktieren Sie uns – diskret, kompetent, verlässlich.
Gehrlein und Kollegen – Ihre Kanzlei für Verkehrsrecht.
Wir helfen Ihnen, wieder auf die Straße zu kommen.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.
Reisenden mit offenen Bußgeldbescheiden aus dem Ausland droht möglicherweise beim nächsten Urlaub im selben Land eine böse Überraschung. Rechtskräftige Bußen verjähren in Italien zum Beispiel erst nach fünf Jahren, in Spanien nach vier Jahren.
Ein Rechtsmangel ist gegeben, wenn Dritte in Bezug auf das Auto Rechte, welche nicht im Kaufvertrag übernommen wurden, gegen den Käufer geltend machen können.
Wenn Sie trotz Mahnung nicht zahlen, wird das Verfahren an die Vollstreckungsbehörde weitergeleitet, welche sodann mit der Forderungseintreibung beginnt. Im schlimmsten Fall droht Ihnen hierbei die sogenannte Erzwingungshaft. Diese Maßnahmen führen zu weiteren Kosten, die Sie zu tragen haben.
Nein, das ist gem. § 444 BGB nicht möglich. Wenn der Verkäufer (Unternehmer) eine Garantie übernommen hat, so kann er die Ansprüche des Käufers, wie bspw. Schadensersatz, nicht ausschließen oder beschränken.
Die Höhe des Bußgeldes ist dem Bußgeldbescheid entnehmbar. Je nach Ordnungswidrigkeit fallen die Bußgelder unterschiedlich hoch aus. Die Höhe lässt sich dem aus dem Bußgeldkatalog entnehmen, welcher regelmäßig aktualisiert wird. In der Regel sind Bußgelder zwischen fünf und 1000 Euro fällig. Es gibt aber auch Fälle, insbesondere bei der Trunkenheit im Straßenverkehr, wo höhere Bußgelder möglich sind, nämlich bis 1.500 €.
Immer die Polizei informieren, Beweismittel sammeln (Glassplitter vom anderen Kfz oder Lacksplitter) geben Aufschluss über das andere Fahrzeug; eigene Haftpflicht oder Kaskoversicherung informieren, Anwalt einschalten.
Rechtsberatung für Verkehrsrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.
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