Fahrverbot erhalten? Das sollten Sie jetzt tun

Ein Fahrverbot kommt oft schneller als gedacht – ein Moment der Unachtsamkeit oder Zeitdruck auf der Autobahn, und schon flattert der Bußgeldbescheid ins Haus. Doch was bedeutet ein Fahrverbot konkret? Welche Folgen hat es? Und was können Sie dagegen tun?

In diesem Beitrag erklären wir von Gehrlein & Kollegen, Ihrer Kanzlei für Verkehrsrecht in der Pfalz, was beim Thema Fahrverbot zu beachten ist – und wie wir Ihnen helfen, mobil zu bleiben.

Fahrverbot: Was genau bedeutet das?

Ein Fahrverbot ist eine behördlich angeordnete Pause vom Fahren – meist für 1, 2 oder 3 Monate. Während dieser Zeit dürfen Sie kein Fahrzeug führen, auch nicht privat.

Der Führerschein muss abgegeben werden – bei Ersttätern ist das innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft möglich. Bei Wiederholungstätern kann es allerdings direkt losgehen.

Das Fahrverbot ist eine ergänzende Maßnahme zum Bußgeld – und keine Bagatelle. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Wann droht ein Fahrverbot?

Ein Fahrverbot wird in der Regel bei besonders schweren Verkehrsverstößen verhängt, zum Beispiel:

▪️Überschreitung der Geschwindigkeit um mehr als 30 km/h innerorts

▪️Fahren unter Alkoholeinfluss (ab 0,5 Promille)

▪️Handy am Steuer in Verbindung mit Gefährdung

▪️Zu geringer Abstand bei hoher Geschwindigkeit

▪️Wiederholte Verkehrsverstöße innerhalb kurzer Zeit

Je nach Einzelfall und Vorbelastung entscheiden die Behörden unterschiedlich. Besonders kritisch ist das Fahrverbot für alle, die beruflich auf ihr Auto angewiesen sind.

Fahrverbot und Beruf – was tun?

Ob Spediteur, Pendler, Autohausbetreiber oder Außendienstler – viele Menschen in der Pfalz und angrenzenden Regionen sind täglich auf das Auto angewiesen. Ein Fahrverbot kann da schnell zur Existenzbedrohung werden.

Aber: Es gibt rechtliche Spielräume. In bestimmten Fällen kann das Fahrverbot:

▫️gegen ein erhöhtes Bußgeld getauscht werden,

▫️in der Urlaubszeit angetreten werden,

▫️auf einen Zeitraum gelegt werden, der beruflich weniger kritisch ist.

Besonders wichtig ist: Frühzeitig handeln! Wer rechtzeitig einen erfahrenen Anwalt einschaltet, kann oft Schlimmeres verhindern.

Wie wir helfen können

Als spezialisierte Kanzlei für Verkehrsrecht mit Standorten in Pirmasens und Bellheim bieten wir schnelle Hilfe bei Fahrverboten. Unser Vorgehen:

  1. Sichtung und Analyse des Bußgeldbescheids
  2. Prüfung auf Formfehler oder Messfehler
  3. Bewertung Ihrer persönlichen Situation (z. B. berufliche Notwendigkeit)
  4. Kontakt mit den Behörden und ggf. Einlegung von Einspruch

Unsere Fachanwälte wissen, worauf es ankommt – und wann ein Fahrverbot rechtswidrig oder vermeidbar ist. Gerade bei gewerblichen Mandanten, Speditionen oder Autohäusern können wir gezielt auf die berufliche Situation eingehen.

Was kostet der Einspruch?

Die Kosten für eine anwaltliche Prüfung oder ein Einspruchsverfahren sind oft deutlich geringer als die langfristigen Folgen eines Fahrverbots – gerade bei beruflicher Nutzung.

Gerne informieren wir Sie unverbindlich und transparent über mögliche Kosten und Erfolgschancen.

Lassen Sie sich jetzt beraten – schnell & einfach

Ein Fahrverbot muss nicht das letzte Wort sein. Ob Sie es vermeiden, verschieben oder verkürzen können – hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Möglichkeiten und vertreten Ihre Interessen engagiert und zuverlässig.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.

Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei Verletzungen am Gehirn?

Hier sind, je nach Verletzungsgrad und Symptomen, 500 - 400.000 € Schmerzensgeld denkbar.

Gilt das Werkunternehmerpfandrecht auch dann, wenn ich nicht Eigentümer des Fahrzeuges bin?

Ist der Auftraggeber nicht Eigentümer des Fahrzeuges, was etwa bei einem Leasingfahrzeug denkbar ist, dann hat die Werkstatt hier kein Pfandrecht am Fahrzeug.

Ist ein Schmerzensgeld auch bei Beleidigungen und Diskriminierungen denkbar?

Ja, hier können je nach Intensität und Häufigkeit der Beleidigungen bis zu 5.000 € angemessen sein.

Wie lange besteht der Schmerzensgeldanspruch?

Der Anspruch besteht drei Jahre lang.

Was geschieht, wenn ich die Zahlungsfrist nicht eingehalten habe?

Wenn Sie das Bußgeld nicht bezahlen, werden Sie zunächst mit einer Mahnung an die Zahlung erinnert. Bei einer Mahnung werden weitere Gebühren – in der Regel fünf Euro – auf das Bußgeld aufgeschlagen.

Wer ist bei einem Leasingfahrzeug der Halter?

Bei einem Leasing ist der Leasinggeber der Eigentümer und steht deshalb auch im Fahrzeugbrief. Diesen behält der Leasinggeber bei sich. Sie erhalten lediglich den Fahrzeugschein und somit der Halter mit Nutzungsrecht.

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