Geblitzt! Was Sie jetzt wissen sollten
Blitzer sind aus dem Straßenverkehr nicht mehr wegzudenken – doch wer geblitzt wird, muss nicht automatisch zahlen. Ob fest installiert, mobil, section control oder Hightech-Geräte wie PoliScan: Nicht jede Messung ist korrekt. Fehlerhafte Bedienung, schlechte Fotoqualität oder unzulässige Standorte kommen häufiger vor, als viele denken.
Bei Gehrlein und Kollegen, Ihrer Kanzlei für Verkehrsrecht, prüfen wir jede Blitzer-Messung sorgfältig – und sorgen dafür, dass Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot nicht einfach hingenommen werden müssen.
Welche Arten von Blitzern gibt es?
Blitzer ist nicht gleich Blitzer – je nach Gerätetyp und Messverfahren gibt es unterschiedliche Fehlerquellen:
1. Feste Blitzer:
In Säulen oder Kästen, z. B. an Ampeln oder Autobahnausfahrten. Häufig radarbasiert oder mit Lasersensoren (z. B. TraffiStar, PoliScan).
2. Mobile Blitzer:
Temporär von Polizei oder Ordnungsamt aufgestellt – in Fahrzeugen oder am Straßenrand. Fehler bei Ausrichtung oder Aufstellung sind häufig.
3. Section Control:
Überwacht nicht einen Punkt, sondern misst die Durchschnittsgeschwindigkeit auf einer Strecke. Datenschutz und Technik sind oft strittig.
4. Ampelblitzer (Rotlichtblitzer):
Erfassen Verstöße an Ampeln. Entscheidend ist die Dauer der Rotphase – hier sind Fehler besonders folgenreich.
Geblitzt – was jetzt?
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, sollten Sie:
- Ruhe bewahren
- Bescheid prüfen lassen – am besten durch eine auf Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei wie Gehrlein und Kollegen
- Nicht vorschnell zahlen oder Angaben machen
- Innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen (wir helfen dabei)
Häufige Fehler bei Blitzermessungen
🔹Unklare Fotos oder keine eindeutige Identifizierung des Fahrers
🔹Fehlerhafte Gerätebedienung
🔹Nicht geeichte Messgeräte
🔹Unzulässiger Standort
🔹Falsche Zuordnung bei Firmenfahrzeugen oder Überführungen
Gerade für Spediteure, Logistiker oder Autohäuser sind solche Fehler ärgerlich – weil sie Zeit kosten und ggf. Mitarbeiter zu Unrecht belasten.
Was wir für Sie tun
Als erfahrene Kanzlei im Verkehrsrecht bieten wir:
✅ Fachanwaltliche Prüfung von Blitzerbescheiden
✅ Zugriff auf technische Messdaten & Beweismittel
✅ Zusammenarbeit mit Blitzergutachtern
✅ Einlegen des Einspruchs und Vertretung im Verfahren
✅ Persönliche und wirtschaftliche Abwägung: Lohnt sich ein Einspruch?
Fazit: Nicht jeder Blitzer trifft ins Schwarze
Sie wurden geblitzt? Lassen Sie sich nicht einfach zur Kasse bitten. Technik ist nicht unfehlbar – und Fehler können Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch deutlich erhöhen.
Gehrlein und Kollegen – Ihre Partner im Verkehrsrecht – helfen Ihnen, sich erfolgreich zu wehren.
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Wir prüfen schnell, professionell und sagen Ihnen offen, wie Ihre Chancen stehen.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.
Bei Sachschäden ist Anspruchsteller der rechtliche Eigentümer. Das wäre im Falle des PKWs also der Halter. Bei Personenschäden ist der richtige Anspruchsteller dagegen die verletzte Person.
Im FAER, dem Fahreignungsregister, werden Informationen über Verkehrsteilnehmer gespeichert, die im Straßenverkehr auffällig geworden sind. Dazu muss die begangene Zuwiderhandlung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit Punkten zu bewerten sein. Auskünfte aus diesem Register erhalten nur berechtigte Stellen und der Betroffene selbst. Bis zum 30.04.2014 wurde das FAER als VZR, das Verkehrszentralregister, beschrieben. Umgangssprachlich heißt es früher wie heute auch Verkehrssünderkartei und wird vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführt
Hier sind, je nach Verletzungsgrad und Symptomen, 500 - 400.000 € Schmerzensgeld denkbar.
Die Höhe des Bußgeldes ist dem Bußgeldbescheid entnehmbar. Je nach Ordnungswidrigkeit fallen die Bußgelder unterschiedlich hoch aus. Die Höhe lässt sich dem aus dem Bußgeldkatalog entnehmen, welcher regelmäßig aktualisiert wird. In der Regel sind Bußgelder zwischen fünf und 1000 Euro fällig. Es gibt aber auch Fälle, insbesondere bei der Trunkenheit im Straßenverkehr, wo höhere Bußgelder möglich sind, nämlich bis 1.500 €.
Zu den weiteren Verpflichtungen des Versicherungsnehmers zählt auch die Einhaltung der vertraglich festgelegten Obliegenheiten. Zu diesen Obliegenheiten gehören beispielsweise korrekte Angaben beim Fahrzeug.
Ist der Auftraggeber nicht Eigentümer des Fahrzeuges, was etwa bei einem Leasingfahrzeug denkbar ist, dann hat die Werkstatt hier kein Pfandrecht am Fahrzeug.
Rechtsberatung für Verkehrsrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.
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Das Transportrecht umfasst alle Vorschriften zur Beförderung von Gütern. Wir beraten Sie umfassend bei allen rechtlichen Fragen rund um Transportverträge und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen, sei es im nationalen oder internationalen Transport.

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Im Versicherungsrecht stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Seite, sei es bei der Fahrzeugversicherung, der Gebäudeversicherung oder anderen Versicherungsarten. Wir unterstützen Sie bei Schadensfällen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegen die Versicherung geltend zu machen.

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Nach einem Unfall ist schnelle und kompetente Hilfe entscheidend. Wir unterstützen Sie bei der Unfallregulierung, klären Haftungsfragen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen und Unfallgegnern durchzusetzen.

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