Geblitzt! Was Sie jetzt wissen sollten

Blitzer sind aus dem Straßenverkehr nicht mehr wegzudenken – doch wer geblitzt wird, muss nicht automatisch zahlen. Ob fest installiert, mobil, section control oder Hightech-Geräte wie PoliScan: Nicht jede Messung ist korrekt. Fehlerhafte Bedienung, schlechte Fotoqualität oder unzulässige Standorte kommen häufiger vor, als viele denken.

Bei Gehrlein und Kollegen, Ihrer Kanzlei für Verkehrsrecht, prüfen wir jede Blitzer-Messung sorgfältig – und sorgen dafür, dass Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot nicht einfach hingenommen werden müssen.

Welche Arten von Blitzern gibt es?

Blitzer ist nicht gleich Blitzer – je nach Gerätetyp und Messverfahren gibt es unterschiedliche Fehlerquellen:

1. Feste Blitzer:
In Säulen oder Kästen, z. B. an Ampeln oder Autobahnausfahrten. Häufig radarbasiert oder mit Lasersensoren (z. B. TraffiStar, PoliScan).

2. Mobile Blitzer:
Temporär von Polizei oder Ordnungsamt aufgestellt – in Fahrzeugen oder am Straßenrand. Fehler bei Ausrichtung oder Aufstellung sind häufig.

3. Section Control:
Überwacht nicht einen Punkt, sondern misst die Durchschnittsgeschwindigkeit auf einer Strecke. Datenschutz und Technik sind oft strittig.

4. Ampelblitzer (Rotlichtblitzer):
Erfassen Verstöße an Ampeln. Entscheidend ist die Dauer der Rotphase – hier sind Fehler besonders folgenreich.

Geblitzt – was jetzt?

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, sollten Sie:

  1. Ruhe bewahren
  2. Bescheid prüfen lassen – am besten durch eine auf Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei wie Gehrlein und Kollegen
  3. Nicht vorschnell zahlen oder Angaben machen
  4. Innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen (wir helfen dabei)

Häufige Fehler bei Blitzermessungen

🔹Unklare Fotos oder keine eindeutige Identifizierung des Fahrers

🔹Fehlerhafte Gerätebedienung

🔹Nicht geeichte Messgeräte

🔹Unzulässiger Standort

🔹Falsche Zuordnung bei Firmenfahrzeugen oder Überführungen

Gerade für Spediteure, Logistiker oder Autohäuser sind solche Fehler ärgerlich – weil sie Zeit kosten und ggf. Mitarbeiter zu Unrecht belasten.

Was wir für Sie tun

Als erfahrene Kanzlei im Verkehrsrecht bieten wir:

✅ Fachanwaltliche Prüfung von Blitzerbescheiden
✅ Zugriff auf technische Messdaten & Beweismittel
✅ Zusammenarbeit mit Blitzergutachtern
✅ Einlegen des Einspruchs und Vertretung im Verfahren
✅ Persönliche und wirtschaftliche Abwägung: Lohnt sich ein Einspruch?

Fazit: Nicht jeder Blitzer trifft ins Schwarze

Sie wurden geblitzt? Lassen Sie sich nicht einfach zur Kasse bitten. Technik ist nicht unfehlbar – und Fehler können Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch deutlich erhöhen.

Gehrlein und Kollegen – Ihre Partner im Verkehrsrecht – helfen Ihnen, sich erfolgreich zu wehren.

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Wir prüfen schnell, professionell und sagen Ihnen offen, wie Ihre Chancen stehen.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.

Wann besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld?

Anspruch auf Schmerzensgeld hat, wer bei einem Autounfall unverschuldet erhebliche Verletzungen erlitten hat. Um vom Unfallverursacher Geld zu bekommen, müssen Geschädigte den Unfall als Ursache ihrer Beschwerden nachweisen.

Wer ist der richtige Anspruchsteller bei einem Verkehrsunfall?

Bei Sachschäden ist Anspruchsteller der rechtliche Eigentümer. Das wäre im Falle des PKWs also der Halter. Bei Personenschäden ist der richtige Anspruchsteller dagegen die verletzte Person.

Muss ich dem Verkäufer eine Frist zur Nachbesserung setzen, bevor ich ihn überhaupt Schadensersatz verlangen kann?

Ja, in der Regel muss man hier dem Verkäufer eine Frist zur Nachbesserung setzen. Das liegt daran, dass dem Verkäufer ein Recht zur Nachbesserung zusteht. Es gibt dabei zwei Arten der Nachbesserung: Nacherfüllung und Nachlieferung. Bei der Nacherfüllung wird dem Verkäufer die Möglichkeit eingeräumt, die Mängel an dem Fahrzeug durch eine Reparatur zu beheben. Hierfür werden ihm zwei Versuche gewährt. Die Nachlieferung dagegen bildet den Fall, dass ein mangelfreies Fahrzeug nachgeliefert wird. Auf Verlangen des Verkäufers muss dabei das mangelhafte Fahrzeug zurückgegeben werden. Ob Nacherfüllung oder Nachlieferung erfolgt, entscheidet der Käufer. Er hat dafür ein Wahlrecht, dem jedoch der Verkäufer Einwände entgegenhalten kann.

Welche Funktion hat das Schmerzensgeld?

Durch das Geld kann man zwar die teils erheblichen Schmerzen nicht wieder rückgängig machen, jedoch dem Unfallopfer hierdurch einen angemessenen Ausgleich für die erlittenen Schmerzen anbieten.

Ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen. Was kann ich dagegen tun?

Gegen einen solchen Bußgeldbescheid können Sie sich wehren, in dem Sie einen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde Einspruch einlegen. Die Behörde wird damit gezwungen sich erneut mit dem Sachverhalt zu beschäftigen. Der Einspruch hat aufschiebende Wirkung, d. h. während des Rechtsmittelverfahrens brauchen Sie das Bußgeld nicht zu bezahlen.Machen Sie hingegen nichts gegen den Bußgeldbescheid, so wird er nach Ablauf der Rechtsmittelfrist von 2 Wochen, ab Zustellung des Bescheides, rechtskräftig und in der Regel auch unanfechtbar.

Welche weiteren Pflichten obliegen dem Versicherungsnehmer?

Zu den weiteren Verpflichtungen des Versicherungsnehmers zählt auch die Einhaltung der vertraglich festgelegten Obliegenheiten. Zu diesen Obliegenheiten gehören beispielsweise korrekte Angaben beim Fahrzeug.

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Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.

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Das Transportrecht umfasst alle Vorschriften zur Beförderung von Gütern. Wir beraten Sie umfassend bei allen rechtlichen Fragen rund um Transportverträge und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen, sei es im nationalen oder internationalen Transport.

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Im Versicherungsrecht stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Seite, sei es bei der Fahrzeugversicherung, der Gebäudeversicherung oder anderen Versicherungsarten. Wir unterstützen Sie bei Schadensfällen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegen die Versicherung geltend zu machen.

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Probleme mit der KFZ-Werkstatt oder Mängel nach einer Reparatur? Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte als Kunde gewahrt bleiben und Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Vertrauen Sie unserer Expertise im Bereich Auto und Werkstatt.

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst alle Regelungen für den Straßenverkehr. Ob Führerscheinentzug, Bußgeldbescheid oder Unfallregulierung – wir stehen Ihnen kompetent zur Seite und setzen Ihre Rechte als Verkehrsteilnehmer durch.

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Nach einem Unfall ist schnelle und kompetente Hilfe entscheidend. Wir unterstützen Sie bei der Unfallregulierung, klären Haftungsfragen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen und Unfallgegnern durchzusetzen.

Bußgeld

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Wir prüfen die Rechtmäßigkeit und wehren unberechtigte Bußgeldforderungen ab. Unsere erfahrenen Anwälte unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu verteidigen und unberechtigte Strafen abzuwenden.