Geblitzt! Was Sie jetzt wissen sollten

Blitzer sind aus dem Straßenverkehr nicht mehr wegzudenken – doch wer geblitzt wird, muss nicht automatisch zahlen. Ob fest installiert, mobil, section control oder Hightech-Geräte wie PoliScan: Nicht jede Messung ist korrekt. Fehlerhafte Bedienung, schlechte Fotoqualität oder unzulässige Standorte kommen häufiger vor, als viele denken.

Bei Gehrlein und Kollegen, Ihrer Kanzlei für Verkehrsrecht, prüfen wir jede Blitzer-Messung sorgfältig – und sorgen dafür, dass Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot nicht einfach hingenommen werden müssen.

Welche Arten von Blitzern gibt es?

Blitzer ist nicht gleich Blitzer – je nach Gerätetyp und Messverfahren gibt es unterschiedliche Fehlerquellen:

1. Feste Blitzer:
In Säulen oder Kästen, z. B. an Ampeln oder Autobahnausfahrten. Häufig radarbasiert oder mit Lasersensoren (z. B. TraffiStar, PoliScan).

2. Mobile Blitzer:
Temporär von Polizei oder Ordnungsamt aufgestellt – in Fahrzeugen oder am Straßenrand. Fehler bei Ausrichtung oder Aufstellung sind häufig.

3. Section Control:
Überwacht nicht einen Punkt, sondern misst die Durchschnittsgeschwindigkeit auf einer Strecke. Datenschutz und Technik sind oft strittig.

4. Ampelblitzer (Rotlichtblitzer):
Erfassen Verstöße an Ampeln. Entscheidend ist die Dauer der Rotphase – hier sind Fehler besonders folgenreich.

Geblitzt – was jetzt?

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, sollten Sie:

  1. Ruhe bewahren
  2. Bescheid prüfen lassen – am besten durch eine auf Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei wie Gehrlein und Kollegen
  3. Nicht vorschnell zahlen oder Angaben machen
  4. Innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen (wir helfen dabei)

Häufige Fehler bei Blitzermessungen

🔹Unklare Fotos oder keine eindeutige Identifizierung des Fahrers

🔹Fehlerhafte Gerätebedienung

🔹Nicht geeichte Messgeräte

🔹Unzulässiger Standort

🔹Falsche Zuordnung bei Firmenfahrzeugen oder Überführungen

Gerade für Spediteure, Logistiker oder Autohäuser sind solche Fehler ärgerlich – weil sie Zeit kosten und ggf. Mitarbeiter zu Unrecht belasten.

Was wir für Sie tun

Als erfahrene Kanzlei im Verkehrsrecht bieten wir:

✅ Fachanwaltliche Prüfung von Blitzerbescheiden
✅ Zugriff auf technische Messdaten & Beweismittel
✅ Zusammenarbeit mit Blitzergutachtern
✅ Einlegen des Einspruchs und Vertretung im Verfahren
✅ Persönliche und wirtschaftliche Abwägung: Lohnt sich ein Einspruch?

Fazit: Nicht jeder Blitzer trifft ins Schwarze

Sie wurden geblitzt? Lassen Sie sich nicht einfach zur Kasse bitten. Technik ist nicht unfehlbar – und Fehler können Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch deutlich erhöhen.

Gehrlein und Kollegen – Ihre Partner im Verkehrsrecht – helfen Ihnen, sich erfolgreich zu wehren.

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Wir prüfen schnell, professionell und sagen Ihnen offen, wie Ihre Chancen stehen.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.

Was geschieht, wenn ich die Zahlungsfrist nicht eingehalten habe?

Wenn Sie das Bußgeld nicht bezahlen, werden Sie zunächst mit einer Mahnung an die Zahlung erinnert. Bei einer Mahnung werden weitere Gebühren – in der Regel fünf Euro – auf das Bußgeld aufgeschlagen.

Soll ich die Polizei rufen?

So eindeutig die Unfallverursachung auch sein mag: Rufen Sie in jedem Fall die Polizei! Nicht selten herrscht nach dem Unfall noch Einigkeit über den Unfallhergang, bei der Schadenanzeige an die Versicherung wird der Hergang dann aber ganz anders geschildert. Zwar ist eine polizeiliche Aufnahme für die Versicherung nicht bindend. Aus einer Unfallanzeige ergeben sich aber zum Teil sehr hilfreiche Informationen, die bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche möglichweise hilfreich sein können.

Bin ich verpflichtet eine höhere Vergütung zu zahlen, obwohl eine Pauschalvergütung vereinbart wurde?

Bei einer Pauschalvergütung kommt es darauf an, ob die Werkstatt den Endpreis garantiert hat, oder nicht. Im Falle einer gewöhnlichen Vereinbarung dagegen sind Abweichungen von bis zu 20% zulässig.

Worauf muss ich achten, wenn ich mein Auto an Freunde/Bekannte verleihe?

Auch wenn Sie nicht das Fahrzeug führen, so haften Sie als Halter Ihres Fahrzeuges stets für einen Schaden, den ein anderer Fahrer mit Ihrem Fahrzeug verursacht hat. Diese Haftung ist sogar verschuldensunabhängig. Zusätzlich steigt die Prämienzahlung an die Versicherung. Generell sollten Sie vorab klären, wer für eventuelle Schäden und/oder Selbstbeteiligungen bei der Versicherung aufkommen soll, und dies vertraglich festhalten.

Welches Gewährleistungsrecht kann der Käufer verwenden?

Bei der Anwendung der Gewährleistungsrechte steht dem Käufer weitgehend ein Wahlrecht zu. Einzelne Maßnahmen, wie z.B. die Nacherfüllung, können jedoch durch den Verkäufer unter Umständen verweigert werden, bspw. wenn die Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist.

Welche Schäden muss der Leasingnehmer bei der Rückgabe zahlen?

Übliche Gebrauchsspuren und Verschleißmängel muss der Leasingnehmer nicht bezahlen. Gehen Schäden über die üblichen Gebrauchsspuren und Verschleißmängel hinaus, muss der Leasingnehmer nicht die Reparaturkosten, sondern nur den sogenannten Minderwert zahlen.

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Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.

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Probleme mit der KFZ-Werkstatt oder Mängel nach einer Reparatur? Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte als Kunde gewahrt bleiben und Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Vertrauen Sie unserer Expertise im Bereich Auto und Werkstatt.

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Nach einem Unfall ist schnelle und kompetente Hilfe entscheidend. Wir unterstützen Sie bei der Unfallregulierung, klären Haftungsfragen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen und Unfallgegnern durchzusetzen.

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