Haftpflicht
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, die jedes Auto braucht, um auf der Straße fahren zu dürfen. Sie haftet bei Personen- und Sachschäden, die Sie mit Ihrem eigenen Fahrzeug verursachen, aber nicht bei Schäden am eigenen Fahrzeug. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt, wenn Sie einen Unfall verursachen und einem Dritten ein Personen- bzw. Sachschaden entstanden ist. Sie umfasst dabei alle Schadenfälle, die auf den Betrieb des Fahrzeugs zurückzuführen sind. Diese sog. Betriebsgefahr des Fahrzeugs endet nicht schon mit dem Abstellen des Motors. Auch Be- und Entladevorgänge gehören beispielsweise zum Betrieb eines Kraftfahrzeugs.
Wenn Sie ohne gültige Kfz-Haftpflichtversicherung fahren, begehen Sie eine Straftat. Gleiches gilt, wenn Sie Halter sind und einen Anderen mit dem Fahrzeug fahren lassen.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.
Bei leichten Frakturen ohne Dauerschäden sind 1.500-2.000 € als Richtwert wahrscheinlich. Bei mittleren Schädelfrakturen mit Aussicht auf bleibende Schäden können 5.000 – 12.000 € angemessen sein. Bei schweren Frakturen inkl. Schädelhirntrauma oder Schäden am Gehirn sind 15.000 - 25.000 € Schmerzensgeld möglich.
Übliche Gebrauchsspuren und Verschleißmängel muss der Leasingnehmer nicht bezahlen. Gehen Schäden über die üblichen Gebrauchsspuren und Verschleißmängel hinaus, muss der Leasingnehmer nicht die Reparaturkosten, sondern nur den sogenannten Minderwert zahlen.
Läuft die zweiwöchige Frist ab, so wird der Bescheid rechtskräftig. Haben Sie die Frist jedoch ohne eigenes Verschulden versäumt, so besteht die Möglichkeit, mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung den Einspruch einzulegen. Hierbei muss die Fristversäumnis begründet werden. Sollten alle Voraussetzungen vorliegen, so wird die Rechtskraft des Bescheides aufgehoben und das Verfahren fortgesetzt.
Üblicherweise muss die Geldbuße spätestens zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft des Bußgeldbescheides an die zuständige Behörde gezahlt werden. Die Rechtskraft tritt nach Ablauf der Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheides ein. Somit haben Sie ab Erhalt des Bescheides meist vier Wochen Zeit, um die Summe zu überweisen.
Gem. § 439 Abs. 1 BGB der Käufer, jedoch kann der Verkäufer die gewählte Art der Nacherfüllung bei unverhältnismäßig hohen Kosten verweigern, § 439 Abs. 4 BGB.
Ja. Dies macht sich beim Ausmaß des Verschuldens, aber auch bei der Regulierungsverzögerung bemerkbar. Wenn die Schadensabwicklung bewusst und mutwillig vom Schädiger oder dessen Versicherung verzögert, oder das Unfallopfer in seiner Person herabgewürdigt wird, beeinflusst dies die Schadensbeurteilung zu Gunsten des Geschädigten.
Rechtsberatung für Verkehrsrecht
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