PoliScan: Was Sie über das Blitzersystem wissen sollten
Ob auf der Autobahn, in der Stadt oder auf der Landstraße – immer häufiger begegnet man modernen Messanlagen mit auffällig hohem Aufbau und mehreren Sensoren: die sogenannten PoliScan-Speed-Blitzer. Doch was steckt hinter dieser Technologie? Und wie rechtssicher sind die Messergebnisse wirklich?
Als erfahrene Kanzlei für Verkehrsrecht unterstützt Sie Gehrlein und Kollegen bei allen Fragen und Problemen rund um PoliScan-Blitzer – sei es bei fehlerhaften Messungen, drohendem Bußgeld oder möglichen Punkten in Flensburg.
Was ist ein PoliScan-Blitzer?
PoliScan Speed ist ein Messsystem zur Geschwindigkeitsüberwachung, das vom Hersteller Vitronic entwickelt wurde. Im Unterschied zu klassischen Radargeräten nutzt PoliScan Lasertechnik (LIDAR) zur Geschwindigkeitsmessung. Das System erfasst nicht nur die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs, sondern auch dessen exakte Position auf der Fahrspur – das macht es vielseitig einsetzbar und besonders attraktiv für Behörden.
Merkmale des PoliScan-Systems:
▫️LIDAR-Technologie (Laser statt Radar oder Induktionsschleifen)
▫️Mehrspurige Messung möglich
▫️Messung erfolgt unabhängig von Fahrzeuggröße oder Tageszeit
▫️Häufig stationär oder semi-mobil im Einsatz
▫️In vielen Fällen automatisiert mit Foto- und Datenspeicherung
Doch trotz der technischen Modernität ist die Rechtslage nicht immer eindeutig – insbesondere, wenn es um die Transparenz der Messdaten geht.
Warum PoliScan-Messungen rechtlich umstritten sind
PoliScan-Blitzer stehen regelmäßig in der Kritik – sowohl bei Anwälten als auch bei Sachverständigen. Der Grund: Die Messung erfolgt vollautomatisch, und die Rohmessdaten werden nicht immer vollständig gespeichert. Das kann es im Streitfall erschweren, die Messung nachträglich zu überprüfen.
Häufige Probleme:
🔸Fehlende Rohmessdaten erschweren die gerichtliche Überprüfung
🔸Falsche Fahrzeugzuordnung bei mehrspurigen Straßen
🔸Messungen bei schlechtem Wetter oder starker Sonneneinstrahlung können ungenau sein
🔸In manchen Bundesländern ist der Einsatz rechtlich umstritten oder wurde in Einzelfällen angezweifelt
Gerichte urteilen unterschiedlich, ob ein Einspruch gegen eine PoliScan-Messung Erfolg haben kann. Umso wichtiger ist eine fundierte Einzelfallprüfung durch eine Kanzlei mit verkehrsrechtlicher Spezialisierung, wie Gehrlein und Kollegen.
Wie Sie sich gegen fehlerhafte PoliScan-Messungen wehren können
Wird Ihnen eine Geschwindigkeitsüberschreitung durch ein PoliScan-Gerät vorgeworfen, sollten Sie nicht vorschnell zahlen – auch dann nicht, wenn das Foto eindeutig erscheint. In vielen Fällen lohnt sich eine Prüfung:
Ihre Handlungsmöglichkeiten:
🔹Akteneinsicht beantragen (ggf. durch uns)
🔹Prüfung der Messprotokolle und Gerätekonfiguration
🔹Begutachtung durch technische Sachverständige
🔹Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen
Bei fehlerhafter Messung oder unklarer Beweislage kann ein Verfahren eingestellt oder ein Bußgeld reduziert werden – insbesondere wenn Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen.
Unsere Empfehlung: Rechtzeitig beraten lassen
Gerade bei modernen Blitzsystemen wie PoliScan ist es für Laien kaum möglich, die Rechtmäßigkeit eines Verfahrens selbst einzuschätzen. Gehrlein und Kollegen bieten Ihnen eine kompetente Prüfung und individuelle Rechtsberatung – unabhängig davon, ob Sie als Privatperson, Spediteur oder Autohaus betroffen sind.
Unsere Vorteile auf einen Blick:
▪️Umfassende Akteneinsicht und Beurteilung der Beweislage
▪️Zusammenarbeit mit technischen Gutachtern
▪️Erfahrung mit PoliScan-Messverfahren aus zahlreichen Fällen
▪️Schnelle und transparente Kommunikation
Fazit & Ihr nächster Schritt
PoliScan-Blitzer sind technisch ausgefeilt – aber rechtlich nicht unantastbar. Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, der auf einer PoliScan-Messung basiert, sollten Sie keine voreiligen Entscheidungen treffen.
Gehrlein und Kollegen – Ihre Kanzlei für Verkehrsrecht – prüft Ihren Fall kompetent und engagiert.
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FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.
In den AGBs vieler Leasinggesellschaften sind die Kosten für ein Leasinggutachten jeweils zur Hälfte vom Leasinggeber und Leasingnehmer zu zahlen.
Durch den Frachtvertrag wird gem. § 407 Abs. 1 HGB der Frachtführer verpflichtet, das Gut an den vereinbarten Ort zu befördern und an den Empfänger abzuliefern. Gem. § 407 Abs. 2 HGB ist der Absender zur Zahlung der vereinbarten Fracht verpflichtet.
Unfallbeteiligter im Rahmen der Fahrerflucht ist gem. § 142 Abs. 5 StGB zunächst jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben könnte. Somit kann jeder Verkehrsteilnehmer (auch Fußgänger und Fahrradfahrer) Unfallbeteiligter sein und potenziell Fahrerflucht begehen.
Wird die Führerin oder der Führer eines Kraftfahrzeuges bei einer Geschwindigkeitskontrolle mittels Frontfoto fotografiert und bestreitet daraufhin der Kfz-Halter bzw. die Kfz-Halterin im Ordnungswidrigkeitenverfahren das Fahrzeug geführt zu haben, ist es zulässig, dass die Bußgeldbehörde das Foto des Kfz-Halters aus der Personalausweisdatei des zuständigen Einwohnermeldeamtes erhebt, um die Identität des Fahrzeugführers festzustellen (§ 24 Personalausweisgesetz - PAuswG). Die Erhebung eines Lichtbildes aus der Personalausdatei des Einwohnermeldeamtes darf jedoch nur als letztes Mittel erfolgen, wenn alle anderen Ermittlungsmöglichkeiten nachweislich nicht zum Erfolg geführt haben (§ 24 Abs. 2 PAuswG). Wenn der Halter oder die Halterin des Fahrzeuges nicht angeben kann oder will, wer zum Tatzeitpunkt das Fahrzeug geführt hat, ist die Bußgeldstelle verpflichtet, den Täter auf andere Weise zu ermitteln. In der Vergangenheit kam es häufiger vor, dass Bußgeldstellen zur Täterermittlung die Polizei um ihre Mithilfe baten. Dabei erfolgte unter Vorzeigen des Tatfotos oftmals eine Befragung der Nachbarn des Fahrzeughalters und teilweise auch der Familienmitglieder des Betroffenen. Unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten ist dieses Vorgehen zu kritisieren, da durch diese Ermittlungsmethode eine größere Anzahl von außenstehenden Personen Kenntnis vom Tathergang und vom Tatverdächtigen erhielt. Die Vorgehensweise, zur Ermittlung der Identität eines Tatverdächtigen, das Foto aus der Personalausweisdatei des zuständigen Einwohnermeldeamtes anzufordern, ist unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten das mildere Mittel.
Wird der Führerschein zu Hause vergessen, entstehen Kosten in Höhe von 10 €. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes Verwarngeld. Außerdem kann die Polizei verlangen, dass Sie den Nachweis nachträglich bei der Dienststelle erbringen.
Das hängt von der Ordnungswidrigkeit/Straftat ab. Bei schweren Ordnungswidrigkeiten sind es 2,5 Jahre, bei groben Ordnungswidrigkeiten und Straftaten dauert es 5 Jahre. Erhält man dagegen drei Punkte für Straftaten mit Führerscheinentzug, werden diese erst nach zehn Jahren aus dem Fahreignungsregister gelöscht.
Rechtsberatung für Verkehrsrecht
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Nach einem Verkehrsunfall können Sie Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Dieses soll die immateriellen Schäden, wie körperliche und seelische Beeinträchtigungen, ausgleichen. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

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