Punkte im Verkehrsrecht – Worauf Sie achten sollten
Im Straßenverkehr spielt das Punktesystem eine zentrale Rolle. Es dient als Instrument zur Bewertung des Fahrverhaltens und hat direkten Einfluss auf die Fahreignung. Insbesondere wenn es um Bußgelder, Führerscheinentzug oder auch die Versichertheit geht, ist es wichtig, die Hintergründe und Regelungen im Verkehrsrecht genau zu kennen. Bei Gehrlein und Kollegen beraten wir Sie kompetent rund um das Thema Punkte – egal ob Sie als Privatperson, Spediteur oder Autohäuser tätig sind.
Was bedeuten Punkte im Straßenverkehr?
Das Punktesystem in Deutschland ist ein zentraler Bestandteil des Verkehrsrechts. Es basiert auf dem Fahreignungsregister in Flensburg, wo Verstöße und Ordnungswidrigkeiten erfasst werden. Die wichtigsten Aspekte in Kürze:
🔹Verwarnung und Punkte: Schon kleinere Verkehrsverstöße können mit Punkten geahndet werden, die in Flensburg gespeichert werden.
🔹Schwellwerte: Erreicht man bestimmte Punktzahlen, drohen strengere Maßnahmen – von Ermahnungen bis hin zum Führerscheinentzug.
🔹Rechtliche Konsequenzen: Neben finanziellen Strafen stehen in vielen Fällen auch verkehrsrechtliche Sanktionen an, die den beruflichen und privaten Alltag erheblich beeinflussen können.
Durch regelmäßige Beratung und Vertretung in verkehrsrechtlichen Fällen helfen Gehrlein und Kollegen Ihnen dabei, den Überblick zu behalten und für den Ernstfall optimal gewappnet zu sein.
Wann werden Punkte vergeben?
Die Punktevergabe erfolgt bei verschiedenen Verkehrsverstößen. Hier einige Beispiele, die häufig zu Punkten führen:
🔸Geschwindigkeitsüberschreitungen: Insbesondere im geschlossenen Ortschaftenbereich oder auf Autobahnen können bereits geringfügige Überschreitungen schwerwiegende Konsequenzen haben.
🔸Alkohol- und Drogenfahrten: Diese Verstöße werden sehr streng geahndet, da sie das Risiko für Unfälle erheblich erhöhen.
🔸Missachtung von Verkehrsregeln: Dazu zählen etwa das Nichtbeachten von Vorfahrtsregeln, das Überfahren roter Ampeln sowie das riskante Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen.
Für jeden dieser Verstöße erfolgt eine individuelle Bewertung im Hinblick auf die Punktezahl, wobei das Gesamtsystem so konzipiert ist, dass wiederholte Delikte kumulativ zu einer sogenannten „Punktesperre“ oder gar zum Führerscheinentzug führen können.
Tipps und Maßnahmen zur Vermeidung von Punkten
Wer Punkte im Verkehrsrecht vermeiden möchte, kann einige Maßnahmen ergreifen. Hier sind einige Tipps, die Ihnen helfen können, auf der sicheren Seite zu bleiben:
▪️Achtsamkeit im Straßenverkehr: Ein bewusster und umsichtiger Fahrstil reduziert nicht nur das Unfallrisiko, sondern auch die Wahrscheinlichkeit von Verkehrsverstößen.
▪️Regelmäßige Schulungen: Für Berufskraftfahrer und Spediteure ist eine regelmäßige Auffrischung des Fahrwissens essenziell, um auch in stressigen Situationen die Übersicht zu behalten.
▪️Verkehrsrechtsberatung: Bei Unklarheiten oder im Falle eines Verkehrsverstoßes ist es ratsam, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Gehrlein und Kollegen bieten Ihnen hierzu umfassende Beratung und helfen, eventuelle Punkte zu prüfen oder im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung anzufechten.
Warum eine spezialisierte Beratung wichtig ist
Das Verkehrswesen ist komplex und die gesetzlichen Regelungen ändern sich häufig. Gerade in Grenzfällen und bei strittigen Situationen kann eine kompetente Beratung den Unterschied ausmachen. Unsere Kanzlei Gehrlein und Kollegen verfügt über langjährige Erfahrung im Verkehrsrecht und kennt die aktuellen Regelungen rund um das Punktesystem genau.
Dabei profitieren vor allem Unternehmen wie Autohäuser und Spediteure von einer zielgerichteten Beratung, da hier häufig nicht nur der einzelne Fahrer, sondern ganze Fuhrparks betroffen sein können. Durch gezielte Schulungen und präventive Maßnahmen können Sie nicht nur Ihre Mitarbeiter schützen, sondern auch Ihr Unternehmen vor erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen bewahren.
Fazit & Ihr nächster Schritt
Das Thema Punkte im Verkehrsrecht betrifft uns alle – ob im privaten Pkw-Verkehr oder im gewerblichen Bereich. Es lohnt sich, regelmäßig über die aktuelle Punktevergabe und die damit verbundenen Konsequenzen informiert zu sein. Gehrlein und Kollegen stehen Ihnen als erfahrener Partner zur Seite, wenn es um die Bewertung und Durchsetzung Ihrer Rechte in verkehrsrechtlichen Fragen geht.
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FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.
Ein ganz belangloser Sachschaden – und damit kein Unfall im rechtlichen Sinne – liegt vor, wenn üblicherweise keine Schadensersatzansprüche gestellt werden, oder allgemein bei Schäden bis zu einer Höhe von ca. 50 €.
Es kann zwar sinnvoll sein, den gegnerischen Versicherer den Schaden bestimmen zu lassen, bspw., wenn die Haftung nicht klar ist, um so Kosten zu vermeiden. Diese Alternative sollte jedoch nicht ohne Rücksprache mit Ihrem Anwalt erfolgen. Eine Werkstatt sollte den Sachverständigen ebenfalls nicht ohne Rücksprache auswählen dürfen. Jeder erfahrene Verkehrsanwalt kennt meist mehrere Sachverständige, die Gutachten erstellen, welche auch vor Gericht standhalten.
Die Werkstatt haftet grundsätzlich, wenn Ihr Auto während des Werkstatt-Besuchs beschädigt oder gestohlen wird. Daneben haftet die Werkstatt auch für Schäden, welche durch die Mitarbeiter verursacht wurde. Vom Schadensersatz umfasst sind auch Schäden auf Probe- und Überführungsfahrten. Bei leichter Fahrlässigkeit gilt jedoch eine beschränkte Haftung, es sei denn, es liegt durch das Fehlverhalten ein Körper- oder Gesundheitsschaden vor.
Der Einspruch kostet nichts. Erst wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, entstehen Kosten. Diese trägt jedoch im Erfolgsfall der Staat.
Ein Mangel kann entweder in Form eines Rechts- oder eines Sachmangels vorliegen. Im Zuge der Schuldrechtsreform hat sich der Sachmangelbegriff geändert. Ein solcher liegt demnach dann vor, wenn das Auto bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen, oder den objektiven Anforderungen nicht entspricht.
Wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird, zahlt 100 Euro Bußgeld und erhält einen Punkt in Flensburg. Hat er dabei den Straßenverkehr gefährdet, sind sogar 150 Euro fällig inklusive zwei Punkte in Flensburg und einem Monat Fahrverbot. Richtig teuer wird es, wenn zusätzlich eine Sachbeschädigung vorliegt: 200 Euro und zwei Punkte in Flensburg inklusive 1 Monat Fahrverbot. Auch Fahrradfahrer dürfen beim Radeln das Handy nicht in die Hand nehmen, sonst müssen sie mit einer Geldbuße in Höhe von 55 Euro rechnen. (Stand März 2022)
Rechtsberatung für Verkehrsrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.
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