Rotlichtverstoß in Pirmasens? – Wir schützen Ihre Fahrerlaubnis
Ein Rotlichtverstoß kann teuer werden – besonders, wenn die Ampel länger als eine Sekunde rot war. Wer in Pirmasens geblitzt wurde, sollte nicht vorschnell zahlen: Oft lohnt sich ein genauer Blick auf die Umstände.
Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor?
▪️Einfacher Verstoß: Ampel war unter 1 Sekunde rot → 1 Punkt + Bußgeld
▪️Qualifizierter Verstoß: Ampel war länger als 1 Sekunde rot → 2 Punkte + Fahrverbot
Besonders kritisch wird es bei:
▫️Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
▫️Sachbeschädigung durch den Verstoß
▫️Wiederholungstätern
Wie wir in Pirmasens helfen können
🔹 Messdaten prüfen (z. B. vom Blitzer)
🔹 Verjährung oder Formfehler im Bußgeldbescheid aufdecken
🔹 Fahrverbot abwenden oder verschieben
🔹 Verteidigung vor dem Amtsgericht Pirmasens, falls notwendig
Ihre Vorteile mit der Gehrlein Kanzlei
🔸 Verkehrsrecht mit Erfahrung
🔸 Kompetent, diskret und lokal erreichbar in Pirmasens
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Ein Rotlichtverstoß muss nicht automatisch zum Fahrverbot führen. Wir zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten – schnell, klar und auf den Punkt. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin in Pirmasens!
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.
Eine Fahrerflucht liegt dann vor, wenn sich ein Unfallbeteiligter von der Unfallstelle entfernt, ohne dass eine Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art der Beteiligung zum Unfallhergang vorgenommen werden konnte, oder ohne eine angemessene Zeit gewartet zu haben, um eine Feststellung zu ermöglichen, oder ohne sich nach angemessener Wartezeit bei der Polizei zu melden, um nachträglich die Feststellung der Angaben zu ermöglichen.
Der Verkäufer ist zur Übergabe des Fahrzeuges und zur Übereignung, der eigentlichen Eigentumsübertragung, sowie zur Aushändigung der Kfz-Papiere und der Einhaltung von bestimmen Nebenverpflichtungen verpflichtet. Der Käufer ist dagegen zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet.
Ja, dies ergibt sich aus § 252 BGB. Die Berechnung des Anspruchs ist abhängig vom Einzelfall. Bei der Berechnung ist maßgebend, wie viel dem Leasinggeber zugestanden hätte, wenn kein vorzeitiger Ausstieg aus dem Leasingvertrag stattgefunden hätte. Bei einer vereinbarten Vollamortisation fällt also in der Regel ein Schadensersatz in Höhe der ausstehenden Nettoleasingraten an, bei einer Teilamortisation wird zusätzlich der vertraglich festgesetzte Restwert addiert. Entstehen dem Leasinggeber durch die vorzeitige Beendigung Vorteile, so muss er sich diese anrechnen lassen. Die Vorteile können dabei ersparte Verwaltungskosten, aber auch die Weiterveräußerung des Fahrzeuges sein. Sollte die Anrechnung einer Weiterveräußerung per AGB ausgeschlossen werden, so ist diese AGB Klausel unwirksam.
Neben dem Zahlungsanspruch hat der Versicherer die Möglichkeit, auch Gestaltungsrecht auszuüben. Insbesondere die Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung (bspw. durch bewusst falsche Angaben des Versicherungsnehmers) kommt hierbei in Betracht.
Den Nachweis, das er einen Anspruch auf Schadensersatz hat, muss der Geschädigte vorlegen.
Nein. Sobald Sie fristgerecht Einspruch eingelegt haben, müssen Sie das Bußgeld erst zahlen, wenn Ihr Einspruch keinen Erfolg hatte.
Rechtsberatung für Verkehrsrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.
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