Sachverständiger
Bei einem Verkehrsunfall haben Sie grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Sicherung der Beweise und der Feststellung des Schadensumfangs, der Wertminderung, des Rest- und Wiederbeschaffungswerts sowie der Reparaturkosten zu beauftragen.
Ob Sie eine Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen können, hängt davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.
Bei einem Haftpflichtschaden muss der Schädiger beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherer für den Schaden des Geschädigten aufkommen, es sei denn, der Schaden ist sehr gering – dann werden die Kosten des Gutachtens nicht ersetzt. In diesem Fall können Sie den Schaden mit einem Reparaturkostenvoranschlag Ihrer Fachwerkstatt abrechnen. Dies geht auch dann, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen, sondern den Schadensersatzbetrag zum Beispiel in ein anderes Fahrzeug investieren wollen.
Bei einem Kaskoschaden erbringt der Versicherer des unfallversicherten Fahrzeugs gegenüber dem Versicherungsnehmer die bedingungsgemäß geschuldete Leistung. Der Versicherer hat dann allerdings (leider) auch das Recht, den Sachverständigen zur Schätzung des Schadens zu bestimmen, also meist einen Sachverständigen aus dem eigenen Hause.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.
Neben den Ersatzansprüchen des Unfallgeschädigten muss der Unfallverursacher auch mit einem Bußgeld, oder auch Punkten in Flensburg sowie einem Fahrverbot rechnen. Insbesondere bei der Fahrerflucht sind Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von drei Monaten keine Seltenheit.
In allen Fällen umfasst die Strafe ein Bußgeld von 500 – 1.500 Euro, 1 – 3 Punkte in Flensburg und ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot. Anders als bei Alkohol am Steuer gibt es hier keine klaren Grenzwerte. Entscheidend ist mithin, ob dem Fahrer eine Fahruntüchtigkeit nachgewiesen werden kann. Fehlt es hierbei, dann handelt es sich nicht um eine Straftat, sondern um eine Ordnungswidrigkeit.
Grundsätzlich ist ein Mietwagen – wie jedes andere Fahrzeug – durch eine Haftpflichtversicherung geschützt. Sie übernimmt Schäden, die der Unfallverursacher anderen zufügt. Ist das Fahrzeug vollkaskoversichert, so tragen Sie lediglich die Selbstbeteiligung, welche oft auch dann zu zahlen ist, wenn Sie als Mieter des Fahrzeuges den Unfall nicht verursacht haben.
Sie wird auch Despatch genannt und bildet das Gegenstück zur Demurrage. Sie wird geleistet, wenn die Be- oder Entladung schneller als vereinbart realisiert wird.
Wenn die Reparatur Mängel aufweist, dann muss die Werkstatt während der Sachmängelhaftungsfrist alle Mängel kostenlos beseitigen, die durch die Reparatur entstanden sind. Dabei muss die Werkstatt die Transport- und Fahrtkosten für die Fahrt von und zur Werkstatt übernehmen. Darüber hinaus muss sie die Arbeits- und Materialkosten tragen. Ein Anspruch Schadensersatz (Stellung eines Mietwagens, Verdienstausfall) besteht nur, wenn die Werkstatt den Mangel schuldhaft verursacht hat. Das ist jedoch nicht automatisch bei jeder mangelhaften Reparatur der Fall.
Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine hohe Geldstrafe. Zudem kann eine Sperre verhängt werden, während der ein Führerschein nicht wieder beantragt bzw. erworben werden kann.
Rechtsberatung für Verkehrsrecht
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Schadensersatz
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