Sachverständiger

Bei einem Verkehrsunfall haben Sie grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Sicherung der Beweise und der Feststellung des Schadensumfangs, der Wertminderung, des Rest- und Wiederbeschaffungswerts sowie der Reparaturkosten zu beauftragen.

Ob Sie eine Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen können, hängt davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Bei einem Haftpflichtschaden muss der Schädiger beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherer für den Schaden des Geschädigten aufkommen, es sei denn, der Schaden ist sehr gering – dann werden die Kosten des Gutachtens nicht ersetzt. In diesem Fall können Sie den Schaden mit einem Reparaturkostenvoranschlag Ihrer Fachwerkstatt abrechnen. Dies geht auch dann, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen, sondern den Schadensersatzbetrag zum Beispiel in ein anderes Fahrzeug investieren wollen.

Bei einem Kaskoschaden erbringt der Versicherer des unfallversicherten Fahrzeugs gegenüber dem Versicherungsnehmer die bedingungsgemäß geschuldete Leistung. Der Versicherer hat dann allerdings (leider) auch das Recht, den Sachverständigen zur Schätzung des Schadens zu bestimmen, also meist einen Sachverständigen aus dem eigenen Hause.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.

Wer zahlt den Gutachter bei einem Leasing?

In den AGBs vieler Leasinggesellschaften sind die Kosten für ein Leasinggutachten jeweils zur Hälfte vom Leasinggeber und Leasingnehmer zu zahlen.

Was gilt, wenn es mehrere Pfandrechte gibt?

Diesen Fall regeln die §§ 441 ff. HGB: Bis zur Auslieferung durch den letzten Frachtführer bleiben alle Pfandrechte bestehen. Dabei geht das später entstandene Pfandrecht dem früheren vor.

Was bedeutet der Gefahrübergang und welche Funktion hat dieser?

Der Gefahrübergang ist rechtlich betrachtet der Zeitpunkt, an dem das Risiko einer Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs einer Sache vom Schuldner auf den Gläubiger übergeht. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn die Sache übergeben wurde (bspw. an den Frachtführer). Dann trägt der Käufer das finanzielle Risiko.

Welcher Schaden ist ersatzfähig?

Das hängt konkret davon ab welche Nachteile dem Käufer durch das Geschäft entstanden sind. Das Gesetz sieht nämlich vor, dass der Käufer so zu stellen sein muss, wie wenn der Verkäufer mangelfrei geleistet hätte. In der Regel betrifft dies den Besitz und das Eigentum am PKW, welcher zu beziffern ist. Aber auch ein weggefallener Gewinn aus einem Weiterverkauf kann ersetzt werden.

Muss ich als Fahrradfahrer einen Fahrradhelm tragen?

Eine Helmpflicht für Freizeitradfahrer besteht nicht (vgl. BGH, Urteil v. 17.06.2014, AZ VI ZR 281/13). Es ist also allein Ihnen überlassen, ob Sie einen benutzen oder nicht. Doch Vorsicht: Haben Sie einen Fahrradunfall und tragen dabei aber keinen Helm, so tragen Sie eine Mitschuld an den Unfallfolgen, wenn diese beim Tragen eines Helmes geringer ausgefallen wären. Insofern verringert sich möglicherweise Ihr Schadensersatzanspruch. Unter Umständen verlieren Sie sogar Ihre vollständigen Schadensersatzansprüche. Zu Ihrer eigenen Sicherheit ist Ihnen dringend anzuraten, einen Fahrradhelm zu tragen. Für Rennradfahrer besteht allerdings eine Helmpflicht. Sie gehören auf Grund ihrer sportlichen Fahrweise zu den besonders gefährdeten Radfahrern (vgl. OLG München, Urteil v. 03.03.2011, AZ 24 U 384/ 10).

Welche Rechte habe ich, wenn das Auto mangelhaft ist?

Ist das Auto bereits bei Übergabe an den Käufer mangelhaft gewesen, so stehen dem Käufer, falls der Verkäufer kein Verbraucher ist, mehrere Gewährleistungsrechte zur Verfügung. Diese reichen vom Rücktritt bis hin zur Minderung, dem Schadensersatz und dem Ersatz der Aufwendungen.

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