Schaden melden

Ist man in einen Unfall verwickelt, muss grundsätzlich die Kfz-Versicherung informiert werden. Die Schadensmeldung sollte möglichst sofort erfolgen, spätestens jedoch innerhalb einer Woche. Eine solche Informationspflicht steht in der Regel in den Versicherungsbedingungen. § 7 AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) verpflichtet den Versicherungsnehmer, seiner Versicherung den Schaden zu melden und innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen. Schwere Verletzungen oder sogar der Tod eines Unfallbeteiligten müssen sogar binnen 48 Stunden gemeldet werden. Nur bei kleinen Sachschäden – viele Versicherer nennen einen Betrag von maximal 500 Euro – darf sich der Versicherungsnehmer zunächst selbst um eine Schadenregulierung kümmern.

Der Schaden am Fahrzeug muss festgestellt werden, die Reparatur des Fahrzeuges muss in Auftrag gegeben werden, oder im Falle eines Totalschadens ein Ersatzfahrzeug beschafft werden.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.

Muss ich dem Verkäufer eine Frist zur Nachbesserung setzen, bevor ich ihn überhaupt Schadensersatz verlangen kann?

Ja, in der Regel muss man hier dem Verkäufer eine Frist zur Nachbesserung setzen. Das liegt daran, dass dem Verkäufer ein Recht zur Nachbesserung zusteht. Es gibt dabei zwei Arten der Nachbesserung: Nacherfüllung und Nachlieferung. Bei der Nacherfüllung wird dem Verkäufer die Möglichkeit eingeräumt, die Mängel an dem Fahrzeug durch eine Reparatur zu beheben. Hierfür werden ihm zwei Versuche gewährt. Die Nachlieferung dagegen bildet den Fall, dass ein mangelfreies Fahrzeug nachgeliefert wird. Auf Verlangen des Verkäufers muss dabei das mangelhafte Fahrzeug zurückgegeben werden. Ob Nacherfüllung oder Nachlieferung erfolgt, entscheidet der Käufer. Er hat dafür ein Wahlrecht, dem jedoch der Verkäufer Einwände entgegenhalten kann.

Ist ein pauschalierter Schadensersatz möglich?

Ja, das hat das LG Zweibrücken im Jahr 2016 so entschieden. Dort ging es um einen Autokauf, bei welchem der Käufer das Fahrzeug nicht entgegengenommen hat. In den AGBs des Verkäufers gab es eine entsprechende Klausel, welche den Verkäufer berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 10% des Bruttokaufpreises verlangen zu dürfen, es sei denn, dass der Käufer nachweisen kann, dass dem Verkäufer ein geringerer Schaden entstanden ist. Das Gericht vertrat hier die Auffassung, dass die AGB Klausel den Käufer nicht unangemessen benachteiligt.

Wirkt sich ein Mitverschulden negativ auf die Schmerzensgeldhöhe aus?

Durchaus. Durch das eigene Verschulden wäre eine nicht vorgenommene Kürzung des Schmerzensgeldes ungerecht, weshalb Gerichte das eigene Mitverschulden bei der Bemessung der Schmerzensgeldhöhe mitberücksichtigen.

Hat man Anspruch auf ein Ersatz- oder Leihfahrzeug?

Bei verbindlich zugesagtem Fertigstellungstermin muss die Werkstatt nach 24 Stunden entweder kostenlos ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen oder 80% der Kosten eines vom Kunden benutzten, gleichwertigen Mietwagens zahlen.

Welche Rechte hat der Versicherungsnehmer?

Durch den Versicherungsvertrag hat der Versicherungsnehmer gegenüber seinem Versicherer das Recht, eine Leistung zu fordern bei Eintritt des Versicherungsfalles. Im Verkehrsrecht stellt der Versicherungsfall regelmäßig einen Verkehrsunfall dar.

Darf ich Auto fahren, obwohl ich meinen Führerschein verloren habe?

Nein. Zwar besitzen Sie immer noch eine Fahrerlaubnis, aber Sie müssen diese auch nachweisen können. Aus diesem Grund ist das Fahren nicht erlaubt.

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