Schaden melden

Ist man in einen Unfall verwickelt, muss grundsätzlich die Kfz-Versicherung informiert werden. Die Schadensmeldung sollte möglichst sofort erfolgen, spätestens jedoch innerhalb einer Woche. Eine solche Informationspflicht steht in der Regel in den Versicherungsbedingungen. § 7 AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) verpflichtet den Versicherungsnehmer, seiner Versicherung den Schaden zu melden und innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen. Schwere Verletzungen oder sogar der Tod eines Unfallbeteiligten müssen sogar binnen 48 Stunden gemeldet werden. Nur bei kleinen Sachschäden – viele Versicherer nennen einen Betrag von maximal 500 Euro – darf sich der Versicherungsnehmer zunächst selbst um eine Schadenregulierung kümmern.

Der Schaden am Fahrzeug muss festgestellt werden, die Reparatur des Fahrzeuges muss in Auftrag gegeben werden, oder im Falle eines Totalschadens ein Ersatzfahrzeug beschafft werden.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.

Welche Aufklärungspflicht obliegt dem Verkäufer ohne die Nachfrage des Käufers?

Solche Aufklärungspflichten sind vergleichsweise selten. Ungefragt muss der Verkäufer nur über solche Tatsachen aufklären, die für den Kaufentschluss des Käufers erkennbar von wesentlicher Bedeutung sind. Darüber hinaus muss die Mitteilung des Mangels nach der Verkehrssitte erwartbar sein. Die Rechtsprechung nimmt eine solche Aufklärungspflicht beim Bestehen eines Unfallschadens und bei der Art des Schadens an. Auch die Untersuchung auf Unfallschäden ist von der Pflicht umfasst.

Welche weiteren Rechte hat der Versicherer?

Neben dem Zahlungsanspruch hat der Versicherer die Möglichkeit, auch Gestaltungsrecht auszuüben. Insbesondere die Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung (bspw. durch bewusst falsche Angaben des Versicherungsnehmers) kommt hierbei in Betracht.

Hat der Käufer nur eine Zahlungspflicht?

Nein, der Verkäufer hat auch die Pflicht zur Abnahme des KFZ und zur Ummeldung. Weitere Pflichten können sich jeweils aus den Umständen des Einzelfalles und dem einzelnen individuellen Kaufvertrag ergeben.

Was mache ich, wenn sich der Unfallgegner von der Unfallstelle entfernt und ich seine Daten nicht habe?

Immer die Polizei informieren, Beweismittel sammeln (Glassplitter vom anderen Kfz oder Lacksplitter) geben Aufschluss über das andere Fahrzeug; eigene Haftpflicht oder Kaskoversicherung informieren, Anwalt einschalten.

Können nur Kraftfahrer ein Bußgeld erhalten?

Nein, auch Radfahrer und Fußgänger können Verkehrsteilnehmer sein und Ordnungswidrigkeiten begehen, welche mit einem Bußgeld geahndet werden können.

Wie viel Schmerzensgeld steht einer geschädigten Person zu?

Dies wird stets je nach vorliegendem Einzelfall vor Gericht entschieden. Eine Orientierung bieten dabei sogenannte Schmerzensgeldtabellen, die Urteile über Schmerzensgeldsummen beinhalten, die in der Vergangenheit bei ähnlichen Verletzungen gezahlt werden mussten.

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