Schmerzensgeld hat eine Ausgleichsfunktion

Schmerzensgeld soll dem Unfallopfer einen angemessenen Ausgleich für seine verletzungsbedingten Schäden bieten. Derartige Schäden sind vor allem die anlässlich des Verkehrsunfalls erlittenen oder noch zu erleidenden Schmerzen, ausgestandene Ängste und Sorgen und die Beeinträchtigung der Lebensfreude. Art und Ausmaß dieser Beeinträchtigungen bestimmen die Höhe des Schmerzensgeldes.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.

Welche Möglichkeiten bleiben mir, wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist?

Sie können nach fehlgeschlagener Nachbesserung Schadensersatz bzw. Aufwendungsersatz verlangen. Auch der Rücktritt vom Vertrag ist möglich, dies sogar nach dem ersten erfolglosen Versuch.

Was tun, wenn die Werkstatt den Kostenvoranschlag überschreitet?

Ein verbindlicher Kostenvoranschlag darf nicht wesentlich überschritten werden. Die Grenze liegt hier bei 15%. Sobald für die Werkstatt absehbar ist, dass die Reparatur teurer wird, muss sie dies Ihnen mitteilen. Zwar können Sie dann den Vertrag kündigen; die erbrachten Leistungen der Werkstatt müssen Sie jedoch zahlen. Falls die Werkstatt es unterließ Sie in Kenntnis zu setzen über die erhöhten Kosten, so können Sie Schadensersatz verlangen. Sie werden dann so gestellt, als hätte Ihnen die Werkstatt rechtzeitig Bescheid gegeben, und Sie gekündigt hätten. Dies hat zur Folge, dass Sie die überhöhten Kosten nicht tragen müssen, sondern (in der Regel) lediglich die Kosten, welche vom Kostenvoranschlag gedeckt sind.

Muss ich dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nacherfüllung gewähren?

Ja, in den meisten Fällen muss der Käufer eine Nacherfüllungsfrist erfolglos verstreichen lassen, bevor er bspw. Aufwendungsersatz verlangen kann.

Wie lange geht die Sperre beim Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Gem. § 69a StGB mindestens sechs Monate.

Muss ich dem Verkäufer eine Frist zur Nachbesserung setzen, bevor ich ihn überhaupt Schadensersatz verlangen kann?

Ja, in der Regel muss man hier dem Verkäufer eine Frist zur Nachbesserung setzen. Das liegt daran, dass dem Verkäufer ein Recht zur Nachbesserung zusteht. Es gibt dabei zwei Arten der Nachbesserung: Nacherfüllung und Nachlieferung. Bei der Nacherfüllung wird dem Verkäufer die Möglichkeit eingeräumt, die Mängel an dem Fahrzeug durch eine Reparatur zu beheben. Hierfür werden ihm zwei Versuche gewährt. Die Nachlieferung dagegen bildet den Fall, dass ein mangelfreies Fahrzeug nachgeliefert wird. Auf Verlangen des Verkäufers muss dabei das mangelhafte Fahrzeug zurückgegeben werden. Ob Nacherfüllung oder Nachlieferung erfolgt, entscheidet der Käufer. Er hat dafür ein Wahlrecht, dem jedoch der Verkäufer Einwände entgegenhalten kann.

Ist ein Schadensersatz wegen Nichtabnahme des Fahrzeuges möglich?

Ja, da die Abnahme des Fahrzeuges eine Hauptleistungspflicht des Kaufvertrages darstellt. Verletzt der Käufer diese Pflicht dadurch, dass er das Fahrzeug nicht entgegennimmt, so macht er unter Umständen schadensersatzpflichtig.

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