Strafrecht

Zum Verkehrsstrafrecht zählen insbesondere folgende Straftatbestände: die Nötigung (§ 240 StGB), die fahrlässige Körperverletzung ( § 229 StGB), die fahrlässige Tötung (§ 222 StGB), die Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), die gefährlichen Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b StGB), die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) und der Vollrausch (§ 323a StGB).

Eine Verteidigung in Verkehrsstrafverfahren erscheint bei erster oberflächlicher Betrachtung meist aussichtslos. Die Einarbeitung eines Rechtsanwaltes in den Fall ergibt häufig auch hier Anhaltspunkte, die dem Mandanten effektiv helfen. Manchmal kann auch der gesamte Strafvorwurf zu Fall gebracht werden.

Hauptaugenmerk eines Anwalts, der die Verteidigung bei Verkehrsstraftaten übernommen hat, muss es entweder sein, den Entzug der Fahrerlaubnis oder die Verhängung des Fahrverbots zu verhindern. Kann der Rechtsanwalt nicht den Entzug der Fahrerlaubnis verhindern, so muss es das Ziel sein, eine möglichst kurze Sperre zu erreichen. Denn gerade in Zeiten, welche von hoher Arbeitslosigkeit geprägt sind, kann ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis die berufliche Existenz zerstören, mit der Folge, dass es auch zu erheblichen Spannungen innerhalb der Familie des Fahrers kommen kann.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.

Nach welcher Grundlage wird das Schmerzensgeld ermittelt?

Der Anspruch auf Schmerzensgeld ist dem § 253 Abs. 2 BGB zu entnehmen. Danach kann man infolge unfallbedingter körperlicher oder gesundheitlicher Beeinträchtigungen eine „billige Entschädigung“ in Geld fordern. Wie viel dabei gefordert werden darf, hängt von den konkreten Umständen im Einzelfall ab.

Welche weiteren Rechte hat der Versicherungsnehmer?

Der Versicherungsnehmer kann über die Rechte, die dem Versicherten aus dem Versicherungsvertrag zustehen, im eigenen Namen verfügen. Daneben stehen dem Versicherungsnehmer die Gestaltungsrechte wie Kündigung oder Widerruf zur Verfügung, von die er Gebrauch machen kann.

Wer ist in der Beweispflicht für etwaige Schäden am Fahrzeug?

Schäden, welche der Autovermieter nach erfolgter Vermietung bemängelt, muss er grundsätzlich beweisen. Und zwar muss er hier beweisen, dass der Schaden nicht bereits vor der Vermietung vorgelegen hat. In der Regel nutzen Autovermietungen daher ein Schadensprotokoll. Wichtig: Sie sollten sich vor Übernahme des Fahrzeuges versichern, dass alle vorhandenen Schäden am Fahrzeug dokumentiert werden. Anderenfalls könnte der Vermieter beweisen, dass mangels Eintragung im Protokoll die Schäden bei Übernahme des Fahrzeuges nicht vorlagen.

Welche Aufklärungspflicht obliegt dem Verkäufer ohne die Nachfrage des Käufers?

Solche Aufklärungspflichten sind vergleichsweise selten. Ungefragt muss der Verkäufer nur über solche Tatsachen aufklären, die für den Kaufentschluss des Käufers erkennbar von wesentlicher Bedeutung sind. Darüber hinaus muss die Mitteilung des Mangels nach der Verkehrssitte erwartbar sein. Die Rechtsprechung nimmt eine solche Aufklärungspflicht beim Bestehen eines Unfallschadens und bei der Art des Schadens an. Auch die Untersuchung auf Unfallschäden ist von der Pflicht umfasst.

Wie lange dauert es, bis ein Punkt in Flensburg abgebaut ist?

Das hängt von der Ordnungswidrigkeit/Straftat ab. Bei schweren Ordnungswidrigkeiten sind es 2,5 Jahre, bei groben Ordnungswidrigkeiten und Straftaten dauert es 5 Jahre. Erhält man dagegen drei Punkte für Straftaten mit Führerscheinentzug, werden diese erst nach zehn Jahren aus dem Fahreignungsregister gelöscht.

Wer haftet für Schäden an der Ware, die während dem Transport entstanden sind?

Es haftet grundsätzlich der Frachtführer in der Zeit, in der sich die Ware in seiner Obhut befindet, für die Schäden, die entweder durch Verlust oder aber durch Beschädigung des Transportgutes entstehen. Dies ist regelmäßig der Zeitraum von der Übernahme der Güter bis zu ihrer Anlieferung. Ein Verschulden des Frachtführers ist für seine Haftung allerdings nicht notwendig.

Familienrecht

Rechtsberatung für Verkehrsrecht

Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.

Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

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Abstand

Auf deutschen Straßen und Autobahnen kochen täglich die Emotionen hoch. Dabei stellen vor allem die Autofahrer, die es mit der Abstandsmessung nicht so genau nehmen, eine große Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar.

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Abstandsmessung auf der Autobahn: Wann wird’s kritisch?

Zu dicht aufgefahren – und schon ist ein Bußgeldbescheid im Briefkasten. Was viele nicht wissen: Eine Abstandsmessung ist komplexer, als sie auf den ersten Blick wirkt. Nicht jede Kamera liefert ein faires Bild, nicht jede Messung hält vor Gericht stand. Wir von Gehrlein und Kollegen, Ihrer Kanzlei für Verkehrsrecht, erklären, worauf Sie achten müssen – und warum ein Einspruch sich oft lohnt.

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Alkohol am Steuer – Was passiert bei einem Verstoß?

Alkohol ist eine der häufigsten Ursachen für Verkehrsunfälle. Schon geringe Mengen können die Reaktionsfähigkeit und Wahrnehmung stark beeinträchtigen, was gefährliche Folgen für den Fahrer, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer haben kann. In Deutschland gelten klare Promillegrenzen, die jeder Fahrer kennen sollte.

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Alkohol/ Drogen/ Polizei/ Unfall

Wer Drogen wie zum Beispiel Alkohol, bestimmte Medikamente oder illegale Rauschgifte genommen hat und am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Selbst geringe Mengen können zu Ausfallerscheinungen und Fehlleistungen führen.

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Auskunft aus dem Register

Wer aufgrund von Regelbrüchen im Verkehrsrecht – wie Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstößen – eine größere Menge an Punkten in Flensburg ansammelt, dem droht der Entzug des Führerscheins. Daher ist es im Sinne des Kraftfahrers, seinen eigenen Punktestand genau zu kennen und rechtzeitig Maßnahmen zum Abbau der Punkte zu ergreifen.

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Spezialisierungen

Schadensersatz

Wenn Sie bei einem Unfall geschädigt wurden, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche gegen den Unfallverursacher geltend zu machen und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.

Schmerzensgeld

Nach einem Verkehrsunfall können Sie Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Dieses soll die immateriellen Schäden, wie körperliche und seelische Beeinträchtigungen, ausgleichen. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

Transportrecht

Das Transportrecht umfasst alle Vorschriften zur Beförderung von Gütern. Wir beraten Sie umfassend bei allen rechtlichen Fragen rund um Transportverträge und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen, sei es im nationalen oder internationalen Transport.

Versicherungsrecht

Im Versicherungsrecht stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Seite, sei es bei der Fahrzeugversicherung, der Gebäudeversicherung oder anderen Versicherungsarten. Wir unterstützen Sie bei Schadensfällen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegen die Versicherung geltend zu machen.

Auto & Werkstatt

Probleme mit der KFZ-Werkstatt oder Mängel nach einer Reparatur? Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte als Kunde gewahrt bleiben und Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Vertrauen Sie unserer Expertise im Bereich Auto und Werkstatt.

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst alle Regelungen für den Straßenverkehr. Ob Führerscheinentzug, Bußgeldbescheid oder Unfallregulierung – wir stehen Ihnen kompetent zur Seite und setzen Ihre Rechte als Verkehrsteilnehmer durch.

Unfall

Nach einem Unfall ist schnelle und kompetente Hilfe entscheidend. Wir unterstützen Sie bei der Unfallregulierung, klären Haftungsfragen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen und Unfallgegnern durchzusetzen.

Bußgeld

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Wir prüfen die Rechtmäßigkeit und wehren unberechtigte Bußgeldforderungen ab. Unsere erfahrenen Anwälte unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu verteidigen und unberechtigte Strafen abzuwenden.