Trunkenheit am Steuer – was jetzt?
Ein geselliges Abendessen, ein Glas zu viel – und schon wird man in eine Polizeikontrolle verwickelt. Trunkenheit im Straßenverkehr zählt zu den häufigsten, aber auch folgenreichsten Delikten im Verkehrsrecht. Die rechtlichen Konsequenzen sind oft drastisch: Führerscheinverlust, Geldstrafe, Punkte, MPU – im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe.
Wir von Gehrlein und Kollegen, Ihrer Kanzlei für Verkehrsrecht, erklären, ab wann man als alkoholisiert gilt, welche Strafen drohen – und wie wir Sie im Ernstfall bestmöglich unterstützen.
Ab wann gilt man als „betrunken“ im Straßenverkehr?
Die Promillegrenzen im Überblick:
🔴 0,0 ‰ - für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren verpflichtend
🔴 0,3 ‰ - ab hier kann bei auffälligem Fahrverhalten eine Straftat vorliegen
🔴 0,5 ‰ - absolute Grenze für Ordnungswidrigkeit (Bußgeld, Fahrverbot, Punkte)
🔴 1,1 ‰ - absolute Fahruntüchtigkeit – Straftat, auch ohne Ausfallerscheinungen
🔴 1,6 ‰ - Grenze für verpflichtende MPU bei Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
Wichtig: Bereits ab 0,3 ‰ mit Ausfallerscheinungen (z. B. Schlangenlinien, Unfall) kann ein Strafverfahren eingeleitet werden.
Welche Strafen drohen?
Die Sanktionen bei Trunkenheitsfahrten sind empfindlich – je nach Schwere des Vergehens:
🔹Ab 0,5 ‰:
➤ 500 € Bußgeld (beim ersten Verstoß)
➤ 2 Punkte in Flensburg
➤ 1 Monat Fahrverbot
🔹Ab 1,1 ‰:
➤ Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
➤ Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
➤ Entzug der Fahrerlaubnis
➤ 3 Punkte in Flensburg
➤ Sperrfrist für Neuerteilung
➤ MPU
🔹Wiederholungstäter oder Unfälle unter Alkoholeinfluss:
➤ Höhere Geldstrafen
➤ Längere Sperrfristen
➤ Führerscheinentzug für mehrere Jahre möglich
Und was ist mit E-Scootern oder Fahrrädern?
Auch hier gelten Promillegrenzen. Wer betrunken auf einem E-Scooter oder Fahrrad fährt, riskiert ebenso:
🔸Punkte
🔸Geldstrafen
🔸Fahrverbot oder sogar Führerscheinentzug
Bei E-Scootern gelten die gleichen Grenzwerte wie bei Kraftfahrzeugen.
Wie können wir helfen?
Wir prüfen jede Phase des Verfahrens:
✅ War die Kontrolle rechtmäßig?
✅ Wurde der Atemalkoholtest korrekt durchgeführt?
✅ Gibt es entlastende Umstände?
✅ Können wir eine Sperrfrist verkürzen?
✅ Ist die Anordnung einer MPU vermeidbar?
Gerade bei Ersttätern ist es oft möglich, das Strafmaß zu reduzieren oder das Verfahren unter Auflagen einstellen zu lassen.
Fazit: Trunkenheitsfahrten haben ernste Folgen – aber Sie sind nicht allein
Wer unter Alkoholeinfluss am Steuer erwischt wird, steht vor vielen Fragen – rechtlich, beruflich und persönlich. Wir helfen Ihnen dabei, den Überblick zu behalten, Fehler zu vermeiden und Ihre Mobilität zu sichern.
🎯 Kontaktieren Sie uns frühzeitig – bevor die Strafe rechtskräftig wird.
Gehrlein und Kollegen – Ihre Kanzlei für Verkehrsrecht.
Kompetent. Diskret. Durchsetzungsstark.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.
Die Antwort lautet „es kommt drauf an“. Um diese Frage beantworten zu können, ist in der Regel erstmals sachkundiger Rat von Nöten. Die Bestimmung des Wiederherstellungsaufwandes in Form der erforderlichen Reparaturkosten ist hierfür die entscheidende Größe. Die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verneint die Kostenübernahme des Sachverständigenhonorars dann, wenn Ihnen lediglich ein Bagatellschaden entstanden ist. Ein solcher liegt in aller Regel dann vor, wenn die erforderlichen Reparaturkosten unter ca. 750,00 € liegen. Bedauerlicherweise müssen wir öfter als es uns lieb ist feststellen, dass diese ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sowohl Seitens der Versicherungswirtschaft, aber auch teilweise von Reparaturbetrieben missachtet wird. Wir empfehlen Ihnen daher sich immer auf den fachkundigen Rat eines unabhängigen Sachverständigen zu verlassen. Gerne kontaktieren Sie uns für eine kostenlose und für Sie unverbindliche telefonische Erstberatung, um solche Fragestellung vorab zu klären. Als Experten im Verkehrsrecht benötigen wir in aller Regel lediglich ein paar Lichtbilder Ihres Fahrzeuges, um Ihnen weiterhelfen zu können. Die Kfz-Versicherer argumentieren häufig damit, dass bei einem einfach Lackschaden kein fachkundiger Rat erforderlich sei und es der Einholung eines Sachverständigengutachtens nicht bedurft hätte. Dies ist jedoch in nahezu allen Fällen unzutreffend. Da das Sachverständigengutachten auch immer eine Beweissicherungsfunktion, zu Ihrem Schutz bietet, gibt es bei einem Bagatellschaden immer die Möglichkeit ein sogenanntes Kurzgutachten einzuholen. Auch diese Kosten müssen Seitens der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen werden, gleichwohl sich diese vielfach sträuben wird. Auch dies ist ein klassisches Beispiel dafür, dass die Einschaltung eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht, der Ihnen in der Unfallabwicklung beratend zur Seite steht, wichtiger denn je ist.
Gem. § 69a StGB mindestens sechs Monate.
Dies wird stets je nach vorliegendem Einzelfall vor Gericht entschieden. Eine Orientierung bieten dabei sogenannte Schmerzensgeldtabellen, die Urteile über Schmerzensgeldsummen beinhalten, die in der Vergangenheit bei ähnlichen Verletzungen gezahlt werden mussten.
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (abgekürzt: MPU) beurteilt in Deutschland die Fahreignung des Antragstellers.
Die Höhe des Bußgeldes ist dem Bußgeldbescheid entnehmbar. Je nach Ordnungswidrigkeit fallen die Bußgelder unterschiedlich hoch aus. Die Höhe lässt sich dem aus dem Bußgeldkatalog entnehmen, welcher regelmäßig aktualisiert wird. In der Regel sind Bußgelder zwischen fünf und 1000 Euro fällig. Es gibt aber auch Fälle, insbesondere bei der Trunkenheit im Straßenverkehr, wo höhere Bußgelder möglich sind, nämlich bis 1.500 €.
Bei einer Pauschalvergütung kommt es darauf an, ob die Werkstatt den Endpreis garantiert hat, oder nicht. Im Falle einer gewöhnlichen Vereinbarung dagegen sind Abweichungen von bis zu 20% zulässig.
Rechtsberatung für Verkehrsrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.
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