Trunkenheitsfahrt – was bedeutet das konkret?

Ob nach einem festlichen Abendessen, einer Geburtstagsfeier oder dem vermeintlich harmlosen Feierabendbier – wer sich alkoholisiert ans Steuer setzt, begeht schnell eine sogenannte Trunkenheitsfahrt. Diese ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die erhebliche Folgen nach sich ziehen kann.

Als erfahrene Kanzlei für Verkehrsrecht vertreten wir von Gehrlein und Kollegen Mandanten, die sich einem entsprechenden Vorwurf gegenübersehen – kompetent, diskret und engagiert.

Ab wann spricht man von einer Trunkenheitsfahrt?

Der Begriff „Trunkenheitsfahrt“ ist rechtlich in § 316 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Wer unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug im Straßenverkehr führt, obwohl er nicht mehr fahrtüchtig ist, macht sich strafbar – unabhängig davon, ob es zu einem Unfall kommt.

🔹 Ab 1,1 Promille: absolute Fahruntüchtigkeit (Straftat)
🔹 Ab 0,3 Promille: strafbar bei Fahrfehlern oder Gefährdung
🔹 Ab 1,6 Promille: zusätzliche Anordnung einer MPU

Schon geringe Mengen Alkohol können im Einzelfall zu einem Ermittlungsverfahren führen – besonders bei auffälligem Fahrverhalten.

Welche Strafen drohen bei einer Trunkenheitsfahrt?

▪️Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
▪️Entzug der Fahrerlaubnis und Sperrfrist für die Neuerteilung
▪️3 Punkte in Flensburg
▪️Verfahrenseintrag im Führungszeugnis möglich
▪️ Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) bei hohem Promillewert oder Wiederholung

Diese Konsequenzen können weitreichende Auswirkungen auf Beruf und Privatleben haben – besonders bei beruflich genutzten Fahrzeugen oder als Berufskraftfahrer.

Häufige Fehler im Verfahren

Viele Betroffene machen bereits kurz nach dem Anhalten entscheidende Fehler:

🔸 Angaben zur Fahrt oder zum Alkoholkonsum ohne rechtlichen Beistand
🔸 Einwilligung in freiwillige Tests ohne Kenntnis der Folgen
🔸 Versäumnis wichtiger Fristen im Strafverfahren
🔸 Keine Akteneinsicht oder falsche Verteidigungsstrategie

Wir empfehlen: Schweigen Sie zunächst – und wenden Sie sich so schnell wie möglich an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

Wie wir helfen können

Als Kanzlei mit Spezialisierung im Verkehrsrecht bieten wir Ihnen:

▫️Sofortige Ersteinschätzung Ihrer Lage
▫️Verteidigung im Strafverfahren und vor Gericht
▫️Prüfung der Messmethoden und Beweislage
▫️Beratung zur MPU und Sperrfristverkürzung

▫️Zielgerichtete Strategie für Führerschein-Erhalt oder -Rückgewinnung

Unser Rat: Keine Panik – aber keine Zeit verlieren!

Eine Trunkenheitsfahrt ist ernst – aber nicht hoffnungslos. Je früher Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, desto besser können wir Ihre Interessen wahren und negative Folgen begrenzen.

📞 Jetzt Kontakt aufnehmen – wir stehen Ihnen zur Seite.
Gehrlein und Kollegen – Ihre Kanzlei für Verkehrsrecht.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.

Ist ein Schmerzensgeld auch bei Beleidigungen und Diskriminierungen denkbar?

Ja, hier können je nach Intensität und Häufigkeit der Beleidigungen bis zu 5.000 € angemessen sein.

Wer ist in der Beweispflicht für etwaige Schäden am Fahrzeug?

Schäden, welche der Autovermieter nach erfolgter Vermietung bemängelt, muss er grundsätzlich beweisen. Und zwar muss er hier beweisen, dass der Schaden nicht bereits vor der Vermietung vorgelegen hat. In der Regel nutzen Autovermietungen daher ein Schadensprotokoll. Wichtig: Sie sollten sich vor Übernahme des Fahrzeuges versichern, dass alle vorhandenen Schäden am Fahrzeug dokumentiert werden. Anderenfalls könnte der Vermieter beweisen, dass mangels Eintragung im Protokoll die Schäden bei Übernahme des Fahrzeuges nicht vorlagen.

Ist das Verwenden von Blitzer-Apps während der Fahrt verboten?

Ja, das steht in § 23 StVO. Die Geldbuße beträgt hierbei mindestens 75 Euro. Jedoch: Die Verwendung ist lediglich dem Fahrzeugführer untersagt. Wenn Beifahrer unaufgefordert den Fahrzeugführer warnen, indem sie eine Blitzer-App nutzen, so ist das derzeit nicht verboten (Stand: März 2022)

Welche weiteren Rechte hat der Versicherer?

Neben dem Zahlungsanspruch hat der Versicherer die Möglichkeit, auch Gestaltungsrecht auszuüben. Insbesondere die Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung (bspw. durch bewusst falsche Angaben des Versicherungsnehmers) kommt hierbei in Betracht.

Wer haftet für Schäden an der Ware, die während dem Transport entstanden sind?

Es haftet grundsätzlich der Frachtführer in der Zeit, in der sich die Ware in seiner Obhut befindet, für die Schäden, die entweder durch Verlust oder aber durch Beschädigung des Transportgutes entstehen. Dies ist regelmäßig der Zeitraum von der Übernahme der Güter bis zu ihrer Anlieferung. Ein Verschulden des Frachtführers ist für seine Haftung allerdings nicht notwendig.

Wie lange dauert es, bis ich von der Versicherung des Unfallgegners das Geld erstattet bekomme?

Das kommt darauf an. In der Regel sollte das binnen 6 Wochen spätestens der Fall sein; ansonsten müsste geklagt werden.

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Im Versicherungsrecht stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Seite, sei es bei der Fahrzeugversicherung, der Gebäudeversicherung oder anderen Versicherungsarten. Wir unterstützen Sie bei Schadensfällen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegen die Versicherung geltend zu machen.

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Probleme mit der KFZ-Werkstatt oder Mängel nach einer Reparatur? Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte als Kunde gewahrt bleiben und Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Vertrauen Sie unserer Expertise im Bereich Auto und Werkstatt.

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