Trunkenheitsfahrt – was bedeutet das konkret?

Ob nach einem festlichen Abendessen, einer Geburtstagsfeier oder dem vermeintlich harmlosen Feierabendbier – wer sich alkoholisiert ans Steuer setzt, begeht schnell eine sogenannte Trunkenheitsfahrt. Diese ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die erhebliche Folgen nach sich ziehen kann.

Als erfahrene Kanzlei für Verkehrsrecht vertreten wir von Gehrlein und Kollegen Mandanten, die sich einem entsprechenden Vorwurf gegenübersehen – kompetent, diskret und engagiert.

Ab wann spricht man von einer Trunkenheitsfahrt?

Der Begriff „Trunkenheitsfahrt“ ist rechtlich in § 316 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Wer unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug im Straßenverkehr führt, obwohl er nicht mehr fahrtüchtig ist, macht sich strafbar – unabhängig davon, ob es zu einem Unfall kommt.

🔹 Ab 1,1 Promille: absolute Fahruntüchtigkeit (Straftat)
🔹 Ab 0,3 Promille: strafbar bei Fahrfehlern oder Gefährdung
🔹 Ab 1,6 Promille: zusätzliche Anordnung einer MPU

Schon geringe Mengen Alkohol können im Einzelfall zu einem Ermittlungsverfahren führen – besonders bei auffälligem Fahrverhalten.

Welche Strafen drohen bei einer Trunkenheitsfahrt?

▪️Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
▪️Entzug der Fahrerlaubnis und Sperrfrist für die Neuerteilung
▪️3 Punkte in Flensburg
▪️Verfahrenseintrag im Führungszeugnis möglich
▪️ Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) bei hohem Promillewert oder Wiederholung

Diese Konsequenzen können weitreichende Auswirkungen auf Beruf und Privatleben haben – besonders bei beruflich genutzten Fahrzeugen oder als Berufskraftfahrer.

Häufige Fehler im Verfahren

Viele Betroffene machen bereits kurz nach dem Anhalten entscheidende Fehler:

🔸 Angaben zur Fahrt oder zum Alkoholkonsum ohne rechtlichen Beistand
🔸 Einwilligung in freiwillige Tests ohne Kenntnis der Folgen
🔸 Versäumnis wichtiger Fristen im Strafverfahren
🔸 Keine Akteneinsicht oder falsche Verteidigungsstrategie

Wir empfehlen: Schweigen Sie zunächst – und wenden Sie sich so schnell wie möglich an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

Wie wir helfen können

Als Kanzlei mit Spezialisierung im Verkehrsrecht bieten wir Ihnen:

▫️Sofortige Ersteinschätzung Ihrer Lage
▫️Verteidigung im Strafverfahren und vor Gericht
▫️Prüfung der Messmethoden und Beweislage
▫️Beratung zur MPU und Sperrfristverkürzung

▫️Zielgerichtete Strategie für Führerschein-Erhalt oder -Rückgewinnung

Unser Rat: Keine Panik – aber keine Zeit verlieren!

Eine Trunkenheitsfahrt ist ernst – aber nicht hoffnungslos. Je früher Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, desto besser können wir Ihre Interessen wahren und negative Folgen begrenzen.

📞 Jetzt Kontakt aufnehmen – wir stehen Ihnen zur Seite.
Gehrlein und Kollegen – Ihre Kanzlei für Verkehrsrecht.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.

Was bedeutet Detention?

Sie wird auch Despatch genannt und bildet das Gegenstück zur Demurrage. Sie wird geleistet, wenn die Be- oder Entladung schneller als vereinbart realisiert wird.

Wann muss man die MPU machen?

Alkohol am Steuer: ohne Ausfallerscheinungen droht ab 1,1 Promille eine MPU. Bei mehr als 1,6 Promille ist eine MPU Pflicht. Zwischen 1,1 und 1,6 Promille droht eine MPU, wenn zusätzlich weitere Auffälligkeiten hinzukommen. (Stand 2021)

Wirkt sich ein Mitverschulden negativ auf die Schmerzensgeldhöhe aus?

Durchaus. Durch das eigene Verschulden wäre eine nicht vorgenommene Kürzung des Schmerzensgeldes ungerecht, weshalb Gerichte das eigene Mitverschulden bei der Bemessung der Schmerzensgeldhöhe mitberücksichtigen.

Ist ein pauschalierter Schadensersatz möglich?

Ja, das hat das LG Zweibrücken im Jahr 2016 so entschieden. Dort ging es um einen Autokauf, bei welchem der Käufer das Fahrzeug nicht entgegengenommen hat. In den AGBs des Verkäufers gab es eine entsprechende Klausel, welche den Verkäufer berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 10% des Bruttokaufpreises verlangen zu dürfen, es sei denn, dass der Käufer nachweisen kann, dass dem Verkäufer ein geringerer Schaden entstanden ist. Das Gericht vertrat hier die Auffassung, dass die AGB Klausel den Käufer nicht unangemessen benachteiligt.

Muss der Befrachter die Demurrage bei jeder Verzögerung bezahlen?

Nein, der Befrachter zahlt nur für solche Verzögerungen, die auf Umstände beruhen, welche er zu vertreten hat.

Welche Möglichkeiten bleiben mir, wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist?

Sie können nach fehlgeschlagener Nachbesserung Schadensersatz bzw. Aufwendungsersatz verlangen. Auch der Rücktritt vom Vertrag ist möglich, dies sogar nach dem ersten erfolglosen Versuch.

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