Trunkenheitsfahrt – was bedeutet das konkret?
Ob nach einem festlichen Abendessen, einer Geburtstagsfeier oder dem vermeintlich harmlosen Feierabendbier – wer sich alkoholisiert ans Steuer setzt, begeht schnell eine sogenannte Trunkenheitsfahrt. Diese ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die erhebliche Folgen nach sich ziehen kann.
Als erfahrene Kanzlei für Verkehrsrecht vertreten wir von Gehrlein und Kollegen Mandanten, die sich einem entsprechenden Vorwurf gegenübersehen – kompetent, diskret und engagiert.
Ab wann spricht man von einer Trunkenheitsfahrt?
Der Begriff „Trunkenheitsfahrt“ ist rechtlich in § 316 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Wer unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug im Straßenverkehr führt, obwohl er nicht mehr fahrtüchtig ist, macht sich strafbar – unabhängig davon, ob es zu einem Unfall kommt.
🔹 Ab 1,1 Promille: absolute Fahruntüchtigkeit (Straftat)
🔹 Ab 0,3 Promille: strafbar bei Fahrfehlern oder Gefährdung
🔹 Ab 1,6 Promille: zusätzliche Anordnung einer MPU
Schon geringe Mengen Alkohol können im Einzelfall zu einem Ermittlungsverfahren führen – besonders bei auffälligem Fahrverhalten.
Welche Strafen drohen bei einer Trunkenheitsfahrt?
▪️Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
▪️Entzug der Fahrerlaubnis und Sperrfrist für die Neuerteilung
▪️3 Punkte in Flensburg
▪️Verfahrenseintrag im Führungszeugnis möglich
▪️ Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) bei hohem Promillewert oder Wiederholung
Diese Konsequenzen können weitreichende Auswirkungen auf Beruf und Privatleben haben – besonders bei beruflich genutzten Fahrzeugen oder als Berufskraftfahrer.
Häufige Fehler im Verfahren
Viele Betroffene machen bereits kurz nach dem Anhalten entscheidende Fehler:
🔸 Angaben zur Fahrt oder zum Alkoholkonsum ohne rechtlichen Beistand
🔸 Einwilligung in freiwillige Tests ohne Kenntnis der Folgen
🔸 Versäumnis wichtiger Fristen im Strafverfahren
🔸 Keine Akteneinsicht oder falsche Verteidigungsstrategie
Wir empfehlen: Schweigen Sie zunächst – und wenden Sie sich so schnell wie möglich an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Wie wir helfen können
Als Kanzlei mit Spezialisierung im Verkehrsrecht bieten wir Ihnen:
▫️Sofortige Ersteinschätzung Ihrer Lage
▫️Verteidigung im Strafverfahren und vor Gericht
▫️Prüfung der Messmethoden und Beweislage
▫️Beratung zur MPU und Sperrfristverkürzung
▫️Zielgerichtete Strategie für Führerschein-Erhalt oder -Rückgewinnung
Unser Rat: Keine Panik – aber keine Zeit verlieren!
Eine Trunkenheitsfahrt ist ernst – aber nicht hoffnungslos. Je früher Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, desto besser können wir Ihre Interessen wahren und negative Folgen begrenzen.
📞 Jetzt Kontakt aufnehmen – wir stehen Ihnen zur Seite.
Gehrlein und Kollegen – Ihre Kanzlei für Verkehrsrecht.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.
6 – 9 Monate Führerscheinentzug bei 1,2 – 1,6 Promille. Bei 1,6 – 2,0 Promille sind eher 9 – 12 Monate zu erwarten. Liegt der Wert bei über 2,0 Promille, so ist mit einem Entzug von 18 Monaten bis hin zu mehreren Jahren möglich. Im Einzelfall kann der Richter sogar den Entzug der Fahrerlaubnis ohne zeitliche Begrenzung verfügen.
Grundsätzlich gilt, dass eine Fahrerflucht ohne Vorsatz strafrechtlich betrachtet keine Sanktionen begründet. Problematisch ist jedoch, dass die Behörden in einem solchen Fall lediglich von einer Schutzbehauptung ausgehen. Erschwerend kommt hinzu, dass der mangelnde Vorsatz bei größeren Schäden nur schwer begründen ist. Stellt sich allerdings tatsächlich heraus, dass die Unfallflucht gar nicht bemerkt werden konnte, hat der Betreffende strafrechtlich nichts zu befürchten. Denn ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort liegt damit mangels Vorsatzes nicht vor.
Die telefonische Erstberatung nach einem Verkehrsunfall ist für Sie stets unverbindlich und kostenlos. Die Kosten eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht richten sich grundsätzlich nach dem sogenannten Gegenstandwert, auch Streitwert genannt. Somit ist die Schadenhöhe für die Bestimmung der konkret anfallenden Kosten, die die gegnerische Haftpflichtversicherung im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalles zu tragen hat, maßgeblich. Wir rechnen unsere Gebühren stets nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ab.
Bei leichten Frakturen ohne Dauerschäden sind 1.500-2.000 € als Richtwert wahrscheinlich. Bei mittleren Schädelfrakturen mit Aussicht auf bleibende Schäden können 5.000 – 12.000 € angemessen sein. Bei schweren Frakturen inkl. Schädelhirntrauma oder Schäden am Gehirn sind 15.000 - 25.000 € Schmerzensgeld möglich.
Die Unfallabwicklung umfasst üblicherweise zunächst den Austausch von Informationen, sodann sollten etwaige Beweise gesichert werden. Anschließend wird der Unfall der Versicherung gemeldet und der entstandene Schaden festgestellt.
Ja, in den meisten Fällen muss der Käufer eine Nacherfüllungsfrist erfolglos verstreichen lassen, bevor er bspw. Aufwendungsersatz verlangen kann.
Rechtsberatung für Verkehrsrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.
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Das Transportrecht umfasst alle Vorschriften zur Beförderung von Gütern. Wir beraten Sie umfassend bei allen rechtlichen Fragen rund um Transportverträge und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen, sei es im nationalen oder internationalen Transport.

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Nach einem Unfall ist schnelle und kompetente Hilfe entscheidend. Wir unterstützen Sie bei der Unfallregulierung, klären Haftungsfragen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen und Unfallgegnern durchzusetzen.

Bußgeld
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