Umweltschutz

Das Umweltrecht schützt die Umwelt nur, wenn es befolgt wird. Schwere Verstöße gegen das Umweltrecht werden daher als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld oder sogar als Straftat mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet. Diese Regelungen zum Schutz der Umwelt sind unter anderem wichtig, um mögliche Täterinnen und Täter abzuschrecken.

Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten können gegen Einzelpersonen und unter bestimmten Voraussetzungen auch gegen Unternehmen, verhängt werden. Die Höhe des Bußgeldes bestimmt sich nach den näheren Umständen der Tat. Das Bußgeld für die oben erwähnte Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage ohne Genehmigung  (Ordnungswidrigkeit nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG) kann im Höchstfall bis zu 50.000 € betragen. In Sonderfällen, wenn ein Unternehmen für eine Straftat einer leitenden Mitarbeiterin oder eines leitenden Mitarbeiters haftet, kann die Geldbuße bis zu zehn Millionen betragen. Diese Grenzen können überschritten werden, damit die Geldbuße den wirtschaftlichen Vorteil, den die Täterin oder der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigt. Im Normalfall ist die Geldbuße aber geringer. Aussagen dazu, wie hoch eine Geldbuße im Regelfall für verschiedene Verstöße gegen das Umweltrecht ist, finden sich in den Bußgeldkatalogen der Bundesländer.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.

Welche Rechte habe ich bei der Autoreparatur?

Ähnlich wie beim Autokauf stehen dem Auftraggeber einer Reparatur dann Gewährleistungsrechte zu, wenn die Reparatur Sach- oder Rechtsmängel aufweist. Sodann hat der Auftraggeber das Recht auf Nacherfüllung, Schadensersatz, Aufwendungsersatz oder auf Rücktritt vom Vertrag.

Welche Rechte hat der Versicherer?

Der Versicherer ist berechtigt, kraft des Versicherungsvertrages die Zahlung der Prämie zu fordern

Muss ich dem Verkäufer eine Frist zur Nachbesserung setzen, bevor ich ihn überhaupt Schadensersatz verlangen kann?

Ja, in der Regel muss man hier dem Verkäufer eine Frist zur Nachbesserung setzen. Das liegt daran, dass dem Verkäufer ein Recht zur Nachbesserung zusteht. Es gibt dabei zwei Arten der Nachbesserung: Nacherfüllung und Nachlieferung. Bei der Nacherfüllung wird dem Verkäufer die Möglichkeit eingeräumt, die Mängel an dem Fahrzeug durch eine Reparatur zu beheben. Hierfür werden ihm zwei Versuche gewährt. Die Nachlieferung dagegen bildet den Fall, dass ein mangelfreies Fahrzeug nachgeliefert wird. Auf Verlangen des Verkäufers muss dabei das mangelhafte Fahrzeug zurückgegeben werden. Ob Nacherfüllung oder Nachlieferung erfolgt, entscheidet der Käufer. Er hat dafür ein Wahlrecht, dem jedoch der Verkäufer Einwände entgegenhalten kann.

Wann wird die Zahlung der Prämie fällig?

Die Fälligkeit tritt 14 Tage nach Erhalt des Versicherungsscheins ein. Dann hat der Versicherungsnehmer gem. § 33 VVG die Prämie unverzüglich zu zahlen, d.h. ohne schuldhaftes Zögern.

Welche Funktion hat das Schmerzensgeld?

Durch das Geld kann man zwar die teils erheblichen Schmerzen nicht wieder rückgängig machen, jedoch dem Unfallopfer hierdurch einen angemessenen Ausgleich für die erlittenen Schmerzen anbieten.

Beim Autounfall wurden auch Gegenstände im Fahrzeug beschädigt. Müssen diese Gegenstände auch vom Unfallgegner ersetzt werden?

Grundsätzlich ja, wenn das nachweisbar ist und auch beziffert werden kann; manchmal hilft auch die eigene Hausratversicherung.

Familienrecht

Rechtsberatung für Verkehrsrecht

Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.

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Im Versicherungsrecht stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Seite, sei es bei der Fahrzeugversicherung, der Gebäudeversicherung oder anderen Versicherungsarten. Wir unterstützen Sie bei Schadensfällen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegen die Versicherung geltend zu machen.

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Nach einem Unfall ist schnelle und kompetente Hilfe entscheidend. Wir unterstützen Sie bei der Unfallregulierung, klären Haftungsfragen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen und Unfallgegnern durchzusetzen.

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