Unfall 1 x 1
1.
Sicherheit geht vor. Sichern Sie sofort die Unfallstelle: Warnblinkanlage an- und Warndreieck in 50 bis 150 Schritten Entfernung aufstellen.
2.
110 und 112.Verständigen Sie (insbesondere bei Personenschäden) sofort die Polizei und, wenn nötig, den Rettungswagen.
3.
Erste Hilfe. Behalten Sie den Überblick und einen kühlen Kopf! Leisten sie, wenn es Verletzte gibt, Erste Hilfe.
4.
Reden ist Silber, aber Schweigen ist Gold: Lassen Sie sich auf keine Diskussion über die Unfallschuld ein! Verweisen Sie stattdessen auf Ihren Fachanwalt für Verkehrsrecht.
5.
Hände weg bei hohem Sachschaden, Verletzten und fehlender Einigung. Verändern Sie nichts am Unfallort, bis die Polizei eintrifft. Machen Sie vor Ort Fotos vom Schaden , der Fahrzeugstellung und fertigen Sie eine Skizze an.
6.
Unfallbericht immer vollständig ausfüllen. Besonders wichtig sind: Name des Fahrers und des Halters, Kfz-Kennzeichen, Versicherungsnummer und -gesellschaft sowie die Kontaktdaten von Zeugen.
7.
Die Polizei ist da. Bei Unklarheit machen Sie keine weiteren Angaben zum Unfallhergang. Prüfen Sie das polizeiliche Unfallprotokoll und unterschreiben Sie dies im Zweifel nicht. Verweisen Sie auf Ihren Fachanwalt für Verkehrsrecht.
8.
Versicherung: Verweisen Sie auch bei Fragen oder der gegnerischen Versicherung am Telefon etc. stets auf Ihren Fachanwalt für Verkehrsrecht. Lassen Sie sich auf keine Vorschläge zum Sachverständigen ein. Sie haben das Recht, selbst einen Sachverständigen auszuwählen. Sowohl die Rechtsanwaltskosten, als auch die Kosten für das Gutachten trägt bei einem unverschuldeten Unfall die gegnerische Versicherung.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.
Der Anspruch besteht drei Jahre lang.
Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine hohe Geldstrafe. Zudem kann eine Sperre verhängt werden, während der ein Führerschein nicht wieder beantragt bzw. erworben werden kann.
Dies wird stets je nach vorliegendem Einzelfall vor Gericht entschieden. Eine Orientierung bieten dabei sogenannte Schmerzensgeldtabellen, die Urteile über Schmerzensgeldsummen beinhalten, die in der Vergangenheit bei ähnlichen Verletzungen gezahlt werden mussten.
Die Werkstatt hat nicht nur die Pflicht, sondern auch das Recht zur Nachbesserung. Das heißt, dass Sie nach dem ersten Fehlversuch nicht einfach zu einer anderen Werkstatt wechseln dürfen. Sie müssen der Werkstatt die Gelegenheit geben, weitere Reparaturversuche zu unternehmen, Erst nachdem weitere Versuche scheitern, kann der Kunde das Auto in einer anderen Werkstatt instand setzen. Zwei Nachbesserungsversuche sollten Sie der Werkstatt dabei einräumen.
Die Frist zur Einlegung eines Einspruchs beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheides.
Strafrechtlich ist hier eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren möglich. Zudem können ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg erteilt werden.
Rechtsberatung für Verkehrsrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.
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Schadensersatz
Wenn Sie bei einem Unfall geschädigt wurden, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche gegen den Unfallverursacher geltend zu machen und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.

Schmerzensgeld
Nach einem Verkehrsunfall können Sie Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Dieses soll die immateriellen Schäden, wie körperliche und seelische Beeinträchtigungen, ausgleichen. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

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Das Transportrecht umfasst alle Vorschriften zur Beförderung von Gütern. Wir beraten Sie umfassend bei allen rechtlichen Fragen rund um Transportverträge und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen, sei es im nationalen oder internationalen Transport.

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Im Versicherungsrecht stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Seite, sei es bei der Fahrzeugversicherung, der Gebäudeversicherung oder anderen Versicherungsarten. Wir unterstützen Sie bei Schadensfällen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegen die Versicherung geltend zu machen.

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Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht umfasst alle Regelungen für den Straßenverkehr. Ob Führerscheinentzug, Bußgeldbescheid oder Unfallregulierung – wir stehen Ihnen kompetent zur Seite und setzen Ihre Rechte als Verkehrsteilnehmer durch.

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Nach einem Unfall ist schnelle und kompetente Hilfe entscheidend. Wir unterstützen Sie bei der Unfallregulierung, klären Haftungsfragen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen und Unfallgegnern durchzusetzen.

Bußgeld
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